Corporate Benefits – mit Mitarbeiterangeboten im Recruiting punkten

Mehr als nur das Gehalt – motivierte Mitarbeiter*innen erwarten sich heutzutage über das Gehalt hinaus zusätzliche Leistungen als Zeichen der Wertschätzung und Anerkennung ihrer Leistungen. Was alles fällt unter Corporate Benefits, was sind die beliebtesten? Wie werden sie im Recruiting am besten kommuniziert und welche Corporate Benefits sind in Österreich steuerfrei?

Definition: Corporate Benefits

Unter Corporate Benefits oder auch Fringe Benefits versteht man Lohnnebenleistungen, die Arbeitgeber ihren Mitarbeiter*innen gewähren. Es handelt sich dabei um Benefits, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sondern von Arbeitgebern freiwillig gewährt werden. Zu den Corporate Benefits gehören Sachleistungen, besondere Arbeitsbedingungen und Gesundheitsförderungsmaßnahmen im Betrieb. Als Synonyme werden im Deutschen die Begriffe Mitarbeiterleistungen, Arbeitgeberleistungen, Mitarbeitervergünstigungen, Mitarbeiteranreize und betriebliche Zusatzleistungen verwendet.

Vorteile von Corporate Benefits – so profitieren Unternehmenvon Mitarbeiterangeboten

  • Arbeitgeberattraktivität steigern: Corporate Benefits sollten unbedingt als Teil des Employer Brandings verstanden werden und tragen, wenn sie etwa schon in Stellenanzeigen kommuniziert werden, zu einem attraktiveren Bild des Arbeitgebers bei.
  • Mitarbeiterbindung: Attraktive Benefits stärken die Bindung der Mitarbeiter*innen ans Unternehmen, wodurch auch die Fluktuation verringert wird.
  • Mitarbeitermotivation und -zufriedenheit: Der Teamzusammenhalt und das Betriebsklima werden ebenso verbessert, was die Motivation und Zufriedenheit der Mitarbeiter*innen steigert.
  • Verringerung der Krankenstände: Insbesondere Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung, Vergünstigungen für Fitness Center etc. tragen langfristig dazu bei, dass die Krankenstände sinken.
  • Steuerliche Vorteile: Gewisse Corporate Benefits bringen sowohl für Arbeitgeber als auch für Mitarbeiter*innen steuerliche Vorteile – mehr dazu auch unter Corporate Benefits in Österreich, die steuerfrei für Mitarbeiter sind.

Welche Mitarbeiterangebote bieten Unternehmen an?

Benefits spielen im Recruiting österreichischer Unternehmen eine immer wichtigere Rolle. Einige Recruiter*innen gaben im Rahmen der Stepstone Recruiting-Studie an, dass Benefits „immer wieder nachgefragt“ werden und „ein Unterscheidungsmerkmal zu anderen Unternehmen“ darstellen. „Es geht fast nicht mehr ohne“, so ein Befragter. Dennoch variiert die Bedeutung von Benefits: Für einige sind sie essenziell, um neue Mitarbeiter*innen zu gewinnen, während andere sie als „Zusatzpaket im Rahmen des gesamten Angebots“ oder sogar als „Hygienefaktor“ sehen. Deutlich wird jedoch, dass
Benefits und Instrumente zur Mitarbeiterbindung eine wichtige Rolle spielen, um das Unternehmen attraktiv zu machen und sich von der Konkurrenz abzuheben. Folgende Benefits werden von Österreichs Unternehmen am häufigsten angeboten:

Hybride Arbeitsmodelle, Homeoffice und mehr Flexibilität

Hybrides Arbeiten, Homeoffice und flexible Arbeitszeitmodelle werden immer beliebter bei Arbeitnehmer*innen. Neun von zehn Arbeitnehmer*innen wünschen sich auch nach der Krise die Möglichkeit zum Homeoffice. Auch nachkommende Generationen am Arbeitsmarkt fordern mehr Flexibilität denn je ein: So ist etwa bei Stepstone.de der Anteil der Suchanfragen nach Jobs mit Homeoffice-Option 2021 im Vergleich zum Vorjahr um 105 Prozent gestiegen, sagt Arbeitsmarktexperte Tobias Zimmermann: „In naher Zukunft wird Homeoffice als Teil flexibler Arbeit für einen Großteil der Arbeitnehmer*innen zur Selbstverständlichkeit. Arbeitgeber, bei denen das nicht geht, werden aussortiert.“

Arbeitgeber sollten daher in Jobanzeigen hervorheben, welche Angebote sie in Bezug auf Remote Work und flexible Arbeitszeiten machen, da dies mittlerweile eher als Selbstverständlichkeit und nicht mehr als zusätzlicher Benefit betrachtet wird.

Abfederung der Inflation und steigender Preise

Inflation auf Rekordhoch und anhaltende Teuerung: Wer sich besonders beliebt bei seinen Mitarbeiter*innen machen möchte, hilft ihnen dabei, die Auswirkungen der steigenden Inflation abzufedern. Besonders beliebt sind dabei Sachleistungen, da diese bis zu einem gewissen Betrag auf steuerfrei sind, aber auch die Teuerungsprämie, die in Höhe von bis zu 3.000 Euro pro Jahr (für die Jahre 2022 und 2023) ebenfalls steuer- als auch beitragsfrei ist.

Green Benefits

Klimawandel, Fridays for Future und die „Generation Greta“: Wer Nachwuchskräfte sucht, sollte auf Green Benefits setzen. Laut einer aktuellen Stepstone-Studie, unter mehr als 2.600 Arbeitnehmer*innen in Deutschland, ist das Thema für satte 68% der Teilnehmer*innen ein zentraler Faktor bei der Wahl eines Arbeitgebers. Und: Für mehr als die Hälfte (53%) hat der Nachhaltigkeitsansatz des Arbeitgebers sogar einen direkten Einfluss auf die Jobzufriedenheit. Mit grünen Benefits tragen zukunftsorientierte Unternehmen nicht nur aktiv zu nachhaltigem Wirtschaften bei, sondern kommen auch den veränderten Wertevorstellungen jüngerer Generationen entgegen – und gewinnen am Jobmarkt damit ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal. Beispiele für grüne Benefits sind nachhaltige Mobilitätsangebote, Mitgliedschaften bei Lebensmittelkooperativen, Einsatz von biologisch abbaubaren Werbeartikeln, bezahlte Freistellung für ehrenamtliches Engagement oder Hausreinigung mit umweltfreundlichen Produkten.

Individuelle Benefits

Besonders punkten können Unternehmen mit personalisierten Extra-Leistungen, die auf individuelle Lebensphasen und -umstände eingehen. Dadurch fühlen sich Mitarbeitende ernst genommen und in ihrer jeweiligen Lebenssituation unterstützt, zudem erhalten sie dadurch mehr Möglichkeiten zur Mitbestimmung. Tech-Giganten im Silicon Valley machen vor, wie das geht – und bieten etwa Pflegefreistellungen für unverheiratete und gleichgeschlechtliche Paare, Gesundheitsleistungen für Transgender-Personen oder Lösungen für die persönliche Familienplanung. Für heimische Arbeitgeber heißt das: Ob Alter, Religion, Herkunft oder sexuelle Orientierung – wer seine Zusatzleistungen auf unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen zuschneidet, hat im Kampf um die besten Talente definitiv die Nase vorn. Die Ergebnisse der Recruiter-Studie zeigen jedoch, dass nur 38% der Unternehmen bei Benefits auf individuelle Wünsche eingehen:

Employee Wellbeing

Das Wohlbefinden von Mitarbeiter*innen ist entscheidend für den langfristigen Erfolg und eine ansprechende Unternehmenskultur. Seit der Pandemie gewinnt Employee Wellbeing an Bedeutung und wird von Unternehmen als essenzieller Bestandteil einer gesunden Arbeitsumgebung erkannt. Dabei geht es nicht nur um das körperliche Wohlbefinden, sondern auch um emotionale, finanzielle, soziale und berufliche Faktoren, um eine ganzheitliche Betrachtung zu erreichen. Unternehmen, die das Wohlbefinden ihrer Mitarbeitenden fördern, schaffen eine positive und produktive Atmosphäre und reduzieren Stress, was sich Studien zufolge wiederum in einer bis zu 13% höheren Produktivität zeigt. Große Unternehmen wie Google, Asana und Accenture nehmen hierbei eine Vorreiterrolle ein und bieten etwa kostenlose Mahlzeiten, Fitnessstudios, Nickerchenräume und Gesundheitsanalysen an. Es gibt jedoch auch kostengünstigere Maßnahmen wie Sportangebote, Unterstützung bei psychischen Krisen oder bezahlte ergonomische Arbeitsplätze im Homeoffice. Wichtig ist, dass in der Kommunikation dieser Angebote verdeutlicht wird, dass sie als Unterstützung für das Wohlbefinden der Mitarbeitenden gedacht sind und nicht als Mittel zur Steigerung der Effizienz.

Incentives & Goodies für Mitarbeiter– Ideen

Um über den Tellerrand zu blicken und neben den schon bekannten Goodies für Mitarbeiter*innen zusätzlich noch neue zu finden, zahlt es sich aus, zwei Gruppen zu berücksichtigen: die eigenen Mitarbeiter*innen und die Angebote der Konkurrenz. Eine gezielte Befragung der bestehenden Belegschaft, was sie sich (noch zusätzlich) wünschen würde, kann einerseits innovative Ideen hervorbringen und andererseits auch die Mitarbeiterbindung stärken. Eine Wettbewerbsanalyse wiederum zeigt, was die Konkurrenz bietet und damit im Wettbewerb um die besten Kräfte angeboten werden sollte.

Weitere Ideen für Incentives für Mitarbeiter*innen, die sich im englischsprachigen Raum schon großer Beliebtheit erfreuen – allen dreien ist gemeinsam, dass sie mit der Flexibilisierung von Arbeit zusammenhängen:

  • Vier-Tage-Woche: Erste Untersuchungen dazu zeigen, dass die Reduktion der Arbeitstage zu einer höheren Mitarbeiterzufriedenheit und zu weniger Krankheitstagen führt.
  • Workation: Die Kombination aus Arbeit (work) und Urlaub (vacation) ist für allem für junge, flexible Arbeitnehmer*innen attraktiv, um für eine Zeit lang zu arbeiten, von wo aus man will.
  • Unbegrenzter Urlaub: Bei der sogenannten „unlimited vacation policy“ wird den Mitarbeiter*innen so viel Urlaub zugestanden, wie sie wollen. Ausprobiert und etabliert haben das große US-Firmen wie Netflix oder Zoom. Der Vertrauensvorschuss zahlt sich aus und sorgt für höhere Motivation.

Mit Benefits für Mitarbeiter im Recruiting punkten

Ihre Corporate Benefits sollten natürlich auch nach außen hin sichtbar werden, was bedeutet, dass sie auch im Recruiting eine Rolle spielen müssen. Sowohl in Stellenanzeigen als auch auf der Karrierewebsite und in Portalen wie Kununu ist zu empfehlen, die Corporate Benefits verständlich und gut sichtbar zu kommunizieren. Selbstverständlich gehen wir auch in unserer Stelleninserat-Vorlage auf die Platzierung und Formulierung der Corporate Benefits ein.

Wie punkten Sie mit Corporate Benefits im Recruiting?

  • Sie steigern die Attraktivität Ihres Unternehmens für potenzielle Mitarbeiter*innen.
  • Sie kommunizieren Ihre Angebote transparent und vergleichbar.
  • Mit personalisierten Angeboten gehen Sie passgenau auf die Zielgruppe ein.
  • Wählen Sie vielfältige Benefits aus, um unterschiedliche Bewerber*innen anzusprechen.
  • Sie betonen damit die Wichtigkeit von Work-Life-Balance im Unternehmen.

Corporate Benefits in Österreich, die steuerfrei für Mitarbeiter sind

Corporate Benefits sind für Arbeiternehmer*innen sowie für Unternehmen nur unter gewissen Bedingungen steuerfrei. Welche Arten von Mitarbeitergoodies bzw. bis zu welcher Freigrenze steuerfrei sind:

  • Mitarbeiterrabatte: Wenn die Rabatte nicht mehr als 20% betragen, sind sie steuerfrei. Bei höheren Rabatten handelt es sich um einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis, für diese gibt es eine Freibetragsgrenze von 1000 Euro pro Jahr.
  • Mitarbeiterbeteiligungen: Diese sind bis zu 3.000 Euro im Jahr steuerfrei.
  • Prämien und Boni: Sie werden mit begünstigtem Steuersatz für Sonderzahlungen versteuert, solange sie innerhalb des Jahressechstels liegen (das entspricht etwa zwei Monatsgehältern).
  • Essensbons: Diese sind pro Mitarbeiter*in und Arbeitstag bis zu 8 Euro steuerfrei. Seit 2022 sind sie auch im Homeoffice steuerbefreit (etwa für die Nutzung von Restaurants und Lieferdiensten).
  • Firmenautos, die auch privat genutzt werden dürfen: Von den betreffenden Mitarbeiter*innen wird ein Sachbezug von zwei Prozent der Anschaffungskosten eingehoben (1,5 Prozent bei schadstoffarmem PKWs), außerdem fallen für Firma Lohnnebenkosten und Sozialversicherungsbeiträge an. Nur bei reinen E-Fahrzeugen entfällt der Sachbezug.
  • Tickets für öffentliche Verkehrsmittel: Bei diesen sind alle Tickets steuerbefreit, wenn sie zumindest am Wohn- oder Arbeitsort gültig sind. Die Tickets müssen aber längeren Zeitraum abdecken, also Wochen-, Monats- oder Jahreskarten sein, Einzeltickets fallen nicht darunter.
  • Beiträge für Versicherungen: Beiträge etwa zur Unfallversicherung sind bis zu 300 Euro im Jahr steuerfrei.
  • Teuerungsprämie: Aufgrund der Teuerung können in den Jahren 2022 und 2023 Zulagen oder Prämien bis max. 3000 Euro sozialversicherungs- und steuerfrei ausbezahlt werden.
  • Zuschüsse für Kinderbetreuungskosten: Diese sind bis max. 1.000 Euro pro Jahr und Kind (bis zum 10. Lebensjahr) steuerfrei.

Zu den weiteren Firmenleistungen, die bis zu einer bestimmten Grenze steuerfrei sind, gehören etwa auch die Benutzung eines betriebseigenen Kindergartens und von betriebseigenen Sportanlagen.


Autor: Sabine Schönfellner
Bildnachweis: www.istockphoto.com/Anastasia Usenko

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