Kündigungsschreiben

Der richtige Weg zur formellen Kündigung


13.10.2022

Du möchtest deinen Job kündigen? Wir verraten dir, worauf es dabei zu achten gilt, wie so ein Kündigungsschreiben aufgebaut ist, wie es am besten zu übermitteln ist und welche häufigen Fehler du dabei vermeiden solltest.

Inhaltsverzeichnis

Muster Kündigungsschreiben
Was ist ein Kündigungsschreiben?
Muss ich als Arbeitnehmer*in ein Kündigungsschreiben verfassen?
Wann soll ich kündigen? Ab wann gilt mein Kündigungsschreiben?
Kündigungsschreiben Aufbau
Was sind die nächsten Schritte, nachdem der*die Arbeitgeber*in meine Kündigung erhalten hat?
Häufige Fehler und wie du sie vermeidest

 

Zu wissen, dass man kündigen möchte, ist der erste Schritt. Falls du noch unsicher bist, haben wir einen Selbsttest, der dir verrät, ob du kündigen solltest. Hast du deine Entscheidung bereits getroffen, ist der nächste Schritt, diese an den Arbeitgeber zu kommunizieren, damit die Kündigung wirksam wird – am besten mit einem Kündigungsschreiben.

 

Muster Kündigungsschreiben

Wer das Kündigungsschreiben nicht von Grund auf selbst gestalten möchte, für den haben wir als kleine Unterstützung ein Muster-Kündigungsschreiben vorbereitet, in dem du lediglich die Adressen, Namen und das Datum ändern musst. Gerne kannst du dies auch darüber hinaus noch personalisieren.

 

Dein Name
Straße
Ort

Ort, Datum

Name deines Arbeitgebers
Straße
Ort

 

Betrifft: Kündigung

Sehr geehrte/r Frau/Herr ………………..,

hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis vom ………… unter Einhaltung der gesetzlichen bzw. (kollektiv-) vertraglichen Kündigungsfrist zum zum ehest möglichen Termin, dem …………. .

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung und das Aufhebungsdatum des Arbeitsvertrages schriftlich.

Ich bitte Sie, mir ein qualifiziertes berufsförderndes Arbeitszeugnis auszustellen.

Für die Zusammenarbeit bedanke ich mich recht herzlich und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)
Dein Name

 

-> Hier kannst du dir das Kündigungsschreiben als Word-Vorlage herunterladen.

 

Kündigungsschreiben persönlich, postalisch oder per E-Mail übermitteln?

Das Gesetz sieht keine bestimmte Übermittlungsform vor. Du kannst dein Kündigungsschreiben daher persönlich übergeben, aber auch postalisch oder per E-Mail übermitteln, außer dein Kollektiv- oder Dienstvertrag verpflichtet dich zu einer auserwählten Form der Kündigung. Aus Beweisgründen raten Expert*innen jedoch immer zu einer Übermittlung des Kündigungsschreibens, bei der sich der Erhalt bestätigen lässt, also E-Mail oder auf dem Postweg. Dies kann im Streitfall den Vorteil bringen, dass du genau nachweisen kannst, dass du das Kündigungsschreiben rechtzeitig abgesendet und dabei die Fristen eingehalten hast.

 

Was ist ein Kündigungsschreiben?

Unter einem Kündigungsschreiben versteht man einen an den*die Arbeitgeber*in verfassten Brief bzw. E-Mail, in dem Arbeitnehmer*innen bekanntgeben, dass sie das Beschäftigungsverhältnis beenden möchten. Dafür sind gewisse Formalitäten Fristen einzuhalten, damit die Kündigung rechtskräftig wird, welche nachfolgend erörtert werden.

 

Muss ich ein als Arbeitnehmer*in ein Kündigungsschreiben verfassen?

Grundsätzlich ist für eine rechtswirksame Kündigung kein Kündigungsschreiben zu verfassen. Alternativ kann die Kündigung auch persönlich ausgesprochen werden. Es empfiehlt sich jedoch eine schriftliche Kündigung mittels Kündigungsschreiben, da diese in etwaigen Streitfällen leichter nachzuweisen ist und damit auch ein Beweisstück vorliegt, das über die Einhaltung von Fristen entscheiden kann.

 

Wann soll ich kündigen? Ab wann gilt mein Kündigungsschreiben?

Die meisten Dienstverhältnisse von Angestellt*innen sehen eine Kündigung jeweils zum Monatsende vor. Man spricht in diesem Zusammenhang vom Kündigungstermin. Alternativ können auch andere Regelungen zutreffen, wie zweimal monatlich (zum 15. des Monats und zum Monatsletzten) oder zum Ende des Quartals. Informationen darüber, wann eine Kündigung einzureichen ist, finden sich entweder im Arbeitsvertrag, im Kollektivvertrag oder im Gesetz.

Die Kündigung ist mit der Zustellung gültig. Bei einer mündlichen Kündigung ist dies sofort der Fall. Wird schriftlich gekündigt, gilt der Zeitpunkt der Zustellung, NICHT der Zeitpunkt, wann das Kündigungsschreiben abgeschickt wird.

Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Kündigungsfrist zu laufen. Darunter versteht man jene Zeitspanne, die Arbeitnehmer*innen nach ihrer Kündigung noch weiterhin im Unternehmen tätig sind, bis sie tatsächlich aus dem Unternehmen ausscheiden. Wie lange diese Kündigungsfrist dauert, ist entweder im Arbeitsvertrag, im Kollektivvertrag oder Gesetz geregelt. Im Normalfall ist das ein Monat, es können jedoch auch längere oder kürzere Zeitspannen vereinbart sein.

 

Kündigungsschreiben Aufbau

Für ein Kündigungsschreiben gibt es keine vordefinierten Form. Grundsätzlich sind jedoch einige Formalien einzuhalten. Wie bei jedem anderen Geschäftsbrief ist die Form des Schreibens vorgegeben und sollte idealerweise die folgenden Bestandteile enthalten:

  • Adresse des Arbeitgebers
  • Adresse des*der Arbeitnehmer*in
  • Ort und Datum
  • Betreffzeile, aus der hervorgeht, dass es sich um eine Kündigung handelt
  • Der eigentliche Text, der vermittelt, dass das Arbeitsverhältnis aufgelöst werden soll
  • Unterschrift des*der Arbeitnehmer*in

In Bezug auf den Inhalt gibt es so gut wie keine Anforderungen oder Elemente, die enthalten sein müssen. Wichtig ist lediglich, dass der Wunsch, das Arbeitsverhältnis zu beenden, hervorgeht. Es müssen dafür jedoch keinerlei Gründe angegeben werden.

Wer ein gutes Verhältnis zu seinen Vorgesetzten hatte, kann jedoch sein Bedauern äußern, das Team zu verlassen und persönliche Gründe dafür angeben. Bedenke jedoch, dass das Kündigungsschreiben nicht der richtige Ort ist, um alles, was in den letzten Wochen, Monaten oder vielleicht sogar Jahren schiefgelaufen ist, akribisch aufzulisten und Personen Schuld zuzuschreiben. Wenn es dir ein Bedürfnis ist, Missstände aufzuzeigen, kann dies auch nach der Kündigung in einem Gespräch erfolgen. Konzentriere dich im Kündigungsschreiben jedoch darauf, sachlich zu bleiben.

 

Was sind die nächsten Schritte, nachdem der*die Arbeitgeber*in meine Kündigung erhalten hat?

Arbeiten abschließen

Nachdem dein*e Arbeitgeber*in deine Kündigung erhalten hat, gibt es noch einige Schritte, ehe das Dienstverhältnis tatsächlich endet. Zunächst arbeitest du während der Kündigungsfrist noch weiter im Unternehmen. In dieser Zeit werden vermutlich auch einige Übergaben stattfinden bzw. vielleicht auch schon die Einschulung einer neuen Person, die in Zukunft deine Arbeit übernimmt. Viele Unternehmen haben auch eine Art Checkliste, was noch zu erledigen ist bzw. wird dein*e Vorgesetzte*r vermutlich auch mit dir darüber sprechen, welche Arbeiten noch abzuschließen sind bzw. welche Tätigkeiten übergeben werden und welche Inputs deine Kolleg*innen dafür vielleicht benötigen.

 

Resturlaub

Weiters ist von der Personalabteilung zu berechnen, wie viel Urlaubstage dir noch zustehen, ob du noch Überstunden hast, die als Zeitausgleich genommen werden können oder die dir ausbezahlt werden. In der Praxis kann es zu Konflikten rund um den Urlaub kommen. Grundsätzlich gilt: Urlaub ist immer zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer*in zu vereinbaren. Solltest du die Wahl haben, deinen restlichen Urlaubsanspruch zu konsumieren oder ihn dir auszahlen zu lassen, kannst du diese Entscheidung anhand mehrerer Kriterien treffen.

Wenn du beispielsweise gleich im Anschluss an das alte Dienstverhältnis einen neuen Job beginnst, kann es ganz angenehm sein, noch ein paar Tage dazwischen frei zu haben, um dich auf die neue Herausforderung einzustellen, Formalien zu erledigen oder dich in der Zwischenzeit einfach noch zu entspannen und auszuruhen. Wenn du im Anschluss an den alten Job erst einmal auf Jobsuche gehst, können Urlaubstage auch für neue Bewerbungsgespräche gut sein. Sollte die Arbeitsmarktlage aktuell unsicher sein, kann es natürlich auch nicht schaden, sich den Resturlaub auszahlen zu lassen, um so einen gewissen finanziellen Puffer zu haben.

 

Arbeitszeugnis

Zudem hast du mit dem Austreten aus dem Unternehmen auch das Recht auf ein Arbeitszeugnis bzw. Dienstzeugnis. Dieses musst du jedoch vom Arbeitgeber verlangen. Wichtig dabei ist: Das Dienstzeugnis darf nicht negativ formuliert werden. Dem Arbeitgeber ist es verboten, darin Dinge zu schreiben, die dir bei der Jobsuche Steine in den Weg legen könnten.  Hin und wieder kann es vorkommen, dass dich der Arbeitgeber bittet, das Arbeitszeugnis selbst zu schreiben oder einen Entwurf zu liefern, den er nur noch adaptieren muss. Wir haben dir eine Anleitung für das Verfassen eines Arbeitszeugnisses und ein gutes Musterarbeitszeugnis zusammengestellt, um dich dabei zu unterstützen.

 

Häufige Fehler und wie du sie vermeidest

1. Kündigungsschreiben nicht als Beschwerdebrief missbrauchen

Im Kündigungsschreiben geht es lediglich darum, deinem*r Arbeitgeber*in mitzuteilen, dass du deinen Job kündigen und aus dem Unternehmen aussteigen möchtest. Zwar kannst du dafür einen Grund angeben (was nicht verpflichtend ist), du solltest das Kündigungsschreiben jedoch nicht dazu missbrauchen, angestauten Ärger loszuwerden, Vorwürfe zu machen oder Dinge auflisten, die während deiner Anstellung schief gelaufen sind. Wenn es noch etwas gibt, das du loswerden möchtest, kannst du dafür das persönliche Gespräch mit deinem*er Vorgesetzten suchen.

 

2. Kündigungstermin nicht verpassen

Vor allem wenn du direkt im Anschluss einen neuen Job antrittst, ist es enorm wichtig, dass du den richtigen Kündigungstermin beachtest. Informiere dich vorab über die möglichen Kündigungstermine und plane das Versenden des Kündigungsschreibens so ein, dass es tatsächlich bis spätestens zum Kündigungstermin zugestellt wird. Bei E-Mails ist das natürlich einfacher, da diese sofort zugestellt werden. Bei der postalischen Variante sind auf jeden Fall ein paar Werktage einzurechnen, die der Versand in Anspruch nehmen kann.

 

3. Auf Freundlichkeit nicht vergessen

Auch wenn du dich jetzt gegen das Weiterarbeiten in einer Firma entschieden hast, bedeutet das nicht, dass es dich in Zukunft vielleicht in einer anderen Position wieder dorthin zieht. Achte daher darauf, dass du im Kündigungsschreiben freundlich bleibst, denn es ist zwar momentan der letzte Eindruck, den das Unternehmen von dir hat, in Zukunft aber auch der erste Gedanke, solltest du dich wieder dort melden. Bedanke dich im Kündigungsschrieben zum Beispiel für die tolle Zusammenarbeit, für die spannenden Aufgaben oder was immer du an deiner Arbeit geschätzt hast.

 

4. Unterschrift in Kündigung per E-Mail nicht vergessen

Auch wenn du die Kündigung per E-Mail zustellst, muss sie deine Unterschrift enthalten. Solltest du diese nicht digital einfügen können, kannst du die Kündigung schreiben, ausdrucken, unterschreiben und dann erneut einscannen (oder alternativ in guter Qualität fotografieren) und dies im Anhang des E-Mails mitsenden.

 

Wenn du demnächst dabei bist, dich von deinen Kolleg*innen zu verabschieden, findest du hier Ideen für deine Abschiedsmail.

Wir wünschen dir alles Gute für deinen weiteren beruflichen Weg. Wenn du noch auf der Suche nach einem neuen Job bist, helfen wir dir gerne dabei, deinen Traumjob zu finden. Egal ob Berufsanfänger*in, kreative Bewerbung oder Unterstützung bei der Interpretation von Stellenanzeigen, oder Hilfestellung bei Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Bewerbungsfoto, häufige Fragen im Bewerbungsgespräch und Co, wir stehen dir mit Tipps und Tricks zur Seite.

 

Bildnachweis: Charday Penn/Quelle: istockphoto.com

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