Kündigung – Ablauf, Tipps & Rechtliches

Diese Punkte solltest du beachten


22.11.2021

Mit einer Kündigung endet das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Eine Arbeitnehmer- oder Arbeitgeber Kündigung löst ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, ein befristetes Arbeitsverhältnis endet durch Zeitablauf. Das Gesetz sieht keine bestimmte Kündigungsform vor, es kann daher mündlich oder schriftlich gekündigt werden.

Inhaltsverzeichnis

Frist für die Arbeitnehmerkündigung beachten
Die einvernehmliche Auflösung
Kündigung überbringen: schriftlich oder mündlich?
Die fristlose Kündigung
Wie kann ich fristlos kündigen?
Kündigung vor Arbeitsantritt oder im Probemonat
Im Krankenstand kündigen oder gekündigt werden
Konkurrenzklauseln im Arbeitsvertrag
Wann müssen Ausbildungskosten zurückbezahlt werden?
Urlaubsansprüche, Sonderzahlungen und Boni
Arbeitszeugnis einfordern
Dienstfreistellung bei Kündigung
Postensuchtage – „Freizeit während der Kündigungsfrist“
Nach der Kündigung: Anspruch auf Arbeitslosengeld
Häufige Fragen rund um die Kündigung

 

Die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt einen Monat, außer es wurde im Arbeitsvertrag anderweitig vereinbart. Bei der einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsvertrags einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer darauf, das Dienstverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beenden. Es müssen keine Fristen eingehalten werden. Damit deine Kündigung reibungslos und ohne böses Blut über die Bühne geht, haben wir die wichtigsten Schritte zusammengestellt, die zu einer Vertragsauflösung ohne Tränen führen.

 

Frist für Arbeitnehmerkündigung beachten

In Österreich ist der Kündigungstermin der Zeitpunkt, an dem das Arbeitsverhältnis beendet sein soll – also der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses und nicht der Tag, an dem du die Kündigung aussprichst. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, können Angestellte ihr Dienstverhältnis jeweils zum Monatsletzten kündigen.

Die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer hängt zunächst davon ab, ob du Angestellter oder Arbeiter bist. Bei Angestellten beträgt sie einen Monat, außer es wurde im Arbeitsvertrag anderweitig vereinbart. In Österreich ist es zulässig, die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer bis zu 6 Monate zu verlängern, wenn die Kündigungsfrist des Arbeitgebers zumindest gleich lang ist. Bei Arbeitern sind die Kündigungsfristen meist in den Kollektivverträgen geregelt. Es empfiehlt sich daher, den jeweiligen Kollektivvertrag zurate zu ziehen. Gilt für einen Arbeiter kein Kollektivvertrag, ist nach Gewerbeordnung (GewO) bzw. ABGB eine Frist von zwei Wochen.

Wichtig: Die Kündigung wird erst bei Zustellung gültig. Das heißt bei einer schriftlichen Kündigung, dass diese nicht mit dem Absenden, sondern mit dem Eingang beim Arbeitgeber wirksam wird. Erst dann beginnt die Kündigungsfrist zu laufen. Wird mündlich gekündigt, beginnt die Kündigungsfrist sofort – in dem Fall hast du aber keinen schriftlichen Nachweis deiner Kündigung in der Hand.

Grundsätzlich beendet auch eine frist- oder terminwidrige Kündigung das Arbeitsverhältnis zum angegebenen Termin. Verletzt jedoch der Arbeitnehmer Frist oder Termin, hat dies negative Folgen: Etwa den Verlust der Urlaubsersatzleistung aus dem laufenden Urlaubsjahr, Verlust von Sonderzahlungen (je nach Kollektivvertrag) oder eine eventuelle Schadenersatzpflicht. Beachte daher unbedingt Kündigungsfrist und Kündigungstermin.

Kündigt der Arbeitgeber das Dienstverhältnis, sind folgende Fristen einzuhalten:

  • im 1. und 2. Dienstjahr: 6 Wochen
  • ab dem 3. Dienstjahr: 2 Monate
  • ab dem 6. Dienstjahr: 3 Monate
  • ab dem 16. Dienstjahr: 4 Monate
  • ab dem 26. Dienstjahr: 5 Monate

 

Die einvernehmliche Auflösung

Bei der einvernehmlichen Kündigung (eigentlich: einvernehmlichen Auflösung) einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer darauf, das Dienstverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beenden. Wichtig: Es handelt sich hierbei um keine Kündigung im rechtlichen Sinne, daher müssen weder bestimmte Fristen noch Termine eingehalten werden. Die Zustimmung ist für beide Seiten freiwillig, niemand kann gezwungen werden, einer einvernehmlichen Lösung zuzustimmen.

Der Vorteil für beide Seiten: Der Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann frei gewählt werden. Das heißt, es gilt keine (überlangen) Fristen einzuhalten. Allerdings haben Arbeitnehmer, die selbst eine einvernehmliche Auflösung eingereicht haben, keinen Anspruch auf bezahlte Freizeit (Postensuchtage) während der Kündigungsfrist. Bei einem Gespräch zur einvernehmlichen Auflösung sollten etwaige Zusatzvereinbarungen daher besprochen und unbedingt schriftlich festgehalten werden.

Bevor du eine Kündigung aussprichst gibt es eine Phase der inneren Kündigung, die schlussendlich zur tatsächlichen Kündigung führen kann, es gibt aber auch Gegenmaßnahmen.

Download Word Vorlage: Musterbrief für die einvernehmliche Auflösung

 

Kündigung überbringen: schriftlich oder mündlich?

Das Gesetz sieht keine bestimmte Kündigungsform vor. Du kannst daher mündlich oder schriftlich kündigen, außer dein Kollektiv- oder Dienstvertrag verpflichtet dich zu einer auserwählten Form der Kündigung. Aus Beweisgründen raten Experten jedoch immer zu einer schriftlichen Kündigung mit Empfangsbestätigung.

Wie so ein Kündigungsschreiben aufgebaut ist, was es dabei zu beachten gilt und welche häufigen Fehler du dabei vermeiden solltest, verraten wir dir in unserem Artikel Kündigungsschreiben. Dort findest du auch eine Mustervorlage für ein solches Kündigungsschreiben, das du individuell nach deinen Bedürfnissen abändern kannst.

Wer das persönliche Gespräch wählt oder zusätzlich zur schriftlichen Kündigung eines führen möchte, sollte mit der Führungskraft einen Termin wählen, an dem beide Zeit haben und nicht mit Projektabschlüssen oder anderen Terminen beschäftigt sind. Egal, wie formell oder informell das anschließende Gespräch ausfällt, eines solltest du in jedem Fall vermeiden: dich zu rechtfertigen. Zu kündigen ist dein gutes Recht und setzt kein Schuldeingeständnis oder andere Ausreden voraus.

Download Word Vorlage: Musterbrief für die Arbeitnehmer-Kündigung

 

Die fristlose Kündigung

Die fristlose Kündigung wird in Österreich auch Entlassung genannt (in Deutschland: Außerordentliche Kündigung). Mit ihr beendet der Arbeitgeber das Dienstverhältnis mit sofortiger Wirkung, ohne eine Kündigungsfrist einzuhalten. Dafür müssen allerdings gute Gründe vorliegen: Etwa Arbeitsverweigerung, Diebstahl oder Veruntreuung. Allerdings sind Dienstverhinderungsgründe, wie ein Unwetter oder Schneechaos kein Grund zur Kündigung.

Die Arbeiterkammer rät, bei jeder Entlassung prüfen zu lassen, ob die fristlose Kündigung berechtigt ist. Denn: Bei jeder berechtigten Entlassung haben Arbeitnehmer erhebliche finanzielle Nachteile. So verlieren Arbeiter beispielsweise Sonderzahlungen oder müssen Schadenersatzansprüche leisten, die aus Schäden durch die fristlose Entlassung entstehen. Darüber hinaus ist nach einer schuldhaften fristlosen Entlassung auch das Arbeitslosengeld für 28 Tage gesperrt.

 

Wie kann ich fristlos kündigen?

Ähnlich der fristlosen Kündigung des Arbeitgebers haben auch angestellte Personen die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu beenden. Man spricht in diesem Zusammenhang von einem (vorzeitigen) Austritt. Allerdings muss hier ein wichtiger Grund vorliegen. Diese Gründe sind für Angestellte im § 26 AngG bzw. für Arbeiter im § 82a GewO geregelt und umfassen u.a. Zustände, bei denen die Arbeit ohne Gefahr für Gesundheit oder Sittlichkeit nicht fortgesetzt werden kann, wenn das Entgelt vom Unternehmen nicht bezahlt wird, etc. Dieser vorzeitige Austritt kann ähnlich einer Kündigung schriftlich, mündlich, aber auch schlüssig erklärt werden.

 

Kündigung vor Arbeitsantritt oder im Probemonat

Gesetzt den Fall, jemand kündigt bereits vor Arbeitsantritt seinen Vertrag, gilt das vor dem Gesetz als Rücktritt vom Arbeitsvertrag. Wurde ein Probemonat vereinbart, ist das völlig unproblematisch: Innerhalb von diesem können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung von Terminen und Fristen und ohne Vorliegen von Gründen lösen. Auch können beide Seiten bereits im Vorhinein von dem Arbeitsvertrag zurücktreten.

Wenn kein Probemonat vereinbart wurde, kann der Rücktritt vom Arbeitsvertrag zu Kosten führen. Nämlich dann, wenn man ohne wichtigen Grund vom Arbeitsvertrag zurückgetreten ist oder dem anderen Vertragsteil einen begründeten Anlass zum Rücktritt gegeben hat. Für Arbeitnehmer bedeutet das, dass sie im schlimmsten Fall Schadenersatzzahlungen leisten müssen: Dann, wenn dem Arbeitgeber durch ihren Rücktritt Kosten entstanden sind, etwa wenn er die Arbeitskraft durch eine (teure) Leiharbeitskraft ersetzen musste oder ihm durch den Rücktritt Gewinn entgangen ist, etwa weil ein Auftrag nicht ausgeführt werden konnte.

 

Im Krankenstand kündigen oder gekündigt werden

Oft stellt sich die Frage, ob jemand auch im Krankenstand kündigen kann bzw. gekündigt werden kann. Die Antwort auf beide dieser Fragen lautet ja. Natürlich muss die Kündigung dennoch offiziell eingehen und es empfiehlt sich, diese mit Empfangsbestätigung zu senden. Weitere Informationen zum offiziellen Dienstende sowie den Ansprüchen auf Entgeltfortzahlung haben wir im Artikel „Im Krankenstand gekündigt“ für dich zusammengefasst.

 

Konkurrenzklauseln im Arbeitsvertrag

Immer mehr Arbeitsverträge enthalten so genannte Konkurrenzklauseln: Solche Vereinbarungen verbieten Arbeitnehmern, bis zu einem Jahr nach Beendigung des Dienstverhältnisses in der Branche tätig des alten Arbeitgeber tätig zu werden – weder angestellt noch auf selbstständiger Basis. Wird diese Klausel missachtet, drohen teils empfindliche Vertragsstrafen. Allerdings gibt es gewisse Voraussetzungen:

  • Konkurrenzklauseln sind höchstens bis zu einem Jahr nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gültig.
  • Das Gesetz verbietet Beschränkungen, die praktisch einem Berufsverbot gleich kommen.
  • Die Konkurrenzklausel gilt nur bei Arbeitnehmerkündigung, berechtigter Entlassung, einem unberechtigten vorzeitigen Austritt und einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses.
  • Die Konkurrenzklausel gilt nur bei einem Brutto-Einkommen von mind. 3.420 Euro (gilt für alle Verträge seit Dezember 2015. Verträge, die zuvor abgeschlossen wurde, unterliegen abweichenden Regelungen).

 

Wann müssen Ausbildungskosten zurückbezahlt werden?

Gemäß § 2d Abs. 1 AVRAG sind Ausbildungskosten tatsächlich vom Arbeitgeber aufgewendete Kosten für jede erfolgreich absolvierte Ausbildung. Du vermittelst dem Arbeitnehmer Spezialkenntnisse theoretischer und praktischer Natur, die dieser auch bei anderen Arbeitgebern verwenden kann. Davon ausgenommen: Einschulungskosten und Kosten von Informationsreisen. Außerdem muss die Ausbildung eine gewisse Nachhaltigkeit aufweisen: Für den Arbeitnehmer „wertlose“, weil nicht verständliche Ausbildungen, gelten als nicht erfolgreich absolvierte Ausbildung – und sind daher nicht rückerstattungsfähig. Unser Artikel Rückzahlung von Ausbildungskosten zeigt auf was du alles beachten musst.

 

Urlaubsansprüche, Sonderzahlungen und Boni

Bei fast allen Kündigungs- oder Auflösungsformen des Vertrages steht Arbeitnehmern nicht nur die Entgeltfortzahlung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu, sondern auch aliquote Sonderzahlungen.

✓ Urlaubs- und Weihnachtsgeld

Der Großteil der Kollektivverträge sieht vor, dass pro gearbeitetem Monat je 1/12 an Urlaubs- und Weihnachtsgeld gebührt. Nur bei einer gerechtfertigten Entlassung oder unberechtigtem vorzeitigen Austritt sehen die meisten Verträge kein Recht auf aliquotes Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeld vor.

Offene Urlaubstage

Noch offener Urlaub aus dem laufenden Jahr muss bei einer Kündigung anteilig ausbezahlt werden. Offener Urlaub aus den Vorjahren ist zur Gänze auszuzahlen. Vorsicht: Nach drei Jahren verjährt der Urlaubsanspruch spätestens. Wurde im laufenden Jahr bereits mehr als der aliquote Urlaub konsumiert, muss man das Urlaubsentgelt nur bei unberechtigtem Austritt oder verschuldeter Entlassung zurückzahlen.

Boni und Sonderzahlungen

Wird das Arbeitsverhältnis vor Fälligkeit eines Bilanzgeldes oder einer Bonifikation o.Ä. beendet, muss sie anteilig für den gearbeiteten Zeitraum bezahlt werden. Klauseln, die solche Zahlungen von einem aufrechten oder ungekündigten Arbeitsverhältnis abhängig machen, sind ungültig.

Konflikte beim Verbrauch von Urlaub sind leider keine Seltenheit, darum haben wir dazu einen Artikel verfasst.

Informiere dich außerdem in unserem Artikel über die Abfertigung darüber, ob du Anspruch darauf hast, was der Unterschied zwischen Abfertigung „alt“ und „neu“ ist bzw. in welchen Fällen diese ausbezahlt wird.

Arbeitszeugnis einfordern

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf ein Dienstzeugnis bzw. Arbeitszeugnis. Es muss jedoch aktiv vom Arbeitnehmer verlangt werden, da kein Arbeitgeber automatisch dazu verpflichtet ist, ein Dienstzeugnis auszustellen. Experten raten, gleich mit der Kündigung ein Dienstzeugnis einzufordern. Keinen Anspruch auf ein Dienstzeugnis haben übrigens freie Dienstnehmer.

Im Arbeitszeugnis werden Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses sowie die Art der Tätigkeit definiert. Der Arbeitgeber bestätigt damit, dass der Arbeitnehmer in einem gewisse Zeitraum mit bestimmten Aufgaben betraut war. Nicht zwingend notwendig sind Bewertungen von Qualifikation, Arbeitsleistung oder der Person des Arbeitnehmers – es besteht kein Anspruch auf ein „qualifiziertes“ Dienstzeugnis. Experten raten daher, selbst einen Entwurf des gewünschten Dienstzeugnisses vorzulegen. Auch wenn der Arbeitgeber nicht gezwungen ist, sich daran zu halten, erleichtert es doch jedenfalls die Ausstellung.

Bei einer Kündigung oder einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses sollte das Dienstzeugnis so zeitnah wie möglich verlangt und ausgestellt werden. Denn: Je später ein Dienstzeugnis nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb datiert ist, desto eher gehen künftige Arbeitgeber von einem Zerwürfnis oder einer nicht einvernehmlichen Kündigung aus, bei der sich das Zeugnis erst erstritten werden musste. Es sollte deshalb darauf geachtet werden, dass verspätet erstellte Arbeitszeugnisse auf das Datum der Beendigung des Arbeitsverhältnisses rückdatiert werden.

Grundsätzlich ist ein Arbeitszeugnis 30 Jahre lang einklagbar. Weigert sich der Arbeitgeber, ein Arbeitszeugnis auszustellen, solltest du deinen Anspruch unter Setzen einer konkreten Frist schriftlich einfordern und darauf hinweisen, dass andernfalls der Rechtsweg beschritten wird.

 

Dienstfreistellung bei Kündigung

Eine Dienstfreistellung bedeutet, dass der Arbeitgeber während einer bestimmten Dauer (meist während der Kündigungsfrist) auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers verzichtet, jedoch das volle Entgelt weiterbezahlt. Eine Dienstfreistellung kann auch kleine Zeiteinheiten wie Stunde(n), Tag(e), Woche(n) oder Monat(e) umfassen und muss nicht die gesamte Kündigungszeit betreffen. Allerdings kann eine einmal ausgesprochene bzw. gewährte Dienstfreistellung kann für das gewährte Ausmaß nicht widerrufen werden.

Während der Dienstfreistellung bleiben die Verpflichtungen des Dienstnehmers aufrecht, etwa die Treuepflicht zum Dienstgeber, Verschwiegenheitsverpflichtungen, Nebentätigkeitsverbote oder ein allfälliges Konkurrenzverbot. Wer gegen diese Verpflichtungen verstoßt, kann selbst während der Dienstfreistellung fristlosen entlassen werden – unabhängig davon, wer ursprünglich die Kündigung ausgesprochen hat. Umgekehrt hat der Arbeitnehmer während der Dienstfreistellung dafür auch Anspruch auf sein volles Entgelt, inklusive allfälligen Bonusansprüchen, Überstundenpauschalen oder sonstigen Zuschlägen.

 

Postensuchtage – „Freizeit während der Kündigungsfrist“

Im Fall einer Arbeitgeberkündigung haben Arbeitnehmer Anspruch auf Freizeit während der Kündigungsfrist. Die so genannten „Postensuchtage“ betragen ein Fünftel der wöchentlichen Arbeitszeit, also etwa 7,7 Stunden bei einer 38,5 Stundenwoche. Diese Freizeit müssen Arbeitnehmer vom ihrem Arbeitgeber verlangen. Wann sie konkret in Anspruch genommen wird, ist individuell mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Keinesfalls ersetzt sie noch offenen Urlaub – auch wenn viele Arbeitgeber das gerne sehen, muss kein Arbeitnehmer in seiner Kündigungsfrist noch offenen Urlaub konsumieren.

 

Nach der Kündigung: Anspruch auf Arbeitslosengeld

Grundsätzlich steht österreichischen Arbeitnehmern für die Zeit der Jobsuche das Arbeitslosengeld zu, allerdings nur, wenn es sich um eine einvernehmliche Lösung des Dienstverhältnisses handelt oder man von seinem Arbeitgeber gekündigt wurde. Anspruch auf Arbeitslosengeld haben alle Arbeitnehmer, die innerhalb der letzten zwei Jahre insgesamt 52 Wochen einer arbeitslosenversicherten Beschäftigung nachgegangen sind. Bezieht man das Arbeitslosengeld nicht zum ersten Mal, muss man innerhalb des letzten Jahres insgesamt 28 Beschäftigungswochen mit Arbeitslosenversicherung aufweisen.

Bei einer Arbeitnehmerkündigung hingegen ist das Arbeitslosengeld für vier Wochen gesperrt, ebenso wie bei einer schuldhaften fristlosen Entlassung. Die Sperre wird ab dem offiziellen Ende des Dienstverhältnisses gerechnet, allerdings ist man in der Sperrfrist krankenversichert. Ein umgehender Antrag auf Arbeitslosengeld gleich nach Bekanntwerden der Kündigung macht also in jedem Fall Sinn.

Das Arbeitslosengeld besteht aus:

  • dem Grundbetrag
  • einem allfälligen Ergänzungsbetrag sowie
  • möglichen Familienzuschlägen

Wie viel jedem Arbeitnehmer genau zusteht, kann mit dem Arbeitslosengeld-Rechner online ermittelt werden.

Möchtest du außerdem deine Erfahrungen und Eindrücke deines ehemaligen Jobs schildern, kannst du dies im Zuge einer Arbeitgeberbewertung machen. Doch aufgepasst – es gibt bei der Online-Bewertung deines Arbeitgebers rechtliche Einschränkungen!

 

Häufige Fragen rund um die Kündigung

Da das Thema Kündigung oft sehr viele Fragen aufwirft, haben wir diese nachfolgend für dich zusammengefasst:

Kann ich jederzeit kündigen?

Sofern kein wichtiger Grund vorliegt, der einen vorzeitigen Austritt rechtfertigt, müssen sich Arbeitnehmer an die gesetzlichen Kündigungstermine und -fristen halten. Diese wurden bereits im Abschnitt “Frist für die Arbeitnehmerkündigung beachten” aufgeschlüsselt.

 

Wie kündige ich meinen Arbeitsplatz richtig?

Zunächst solltest du dir darüber im Klaren sein, ob eine Kündigung tatsächlich das richtige ist. Ist die Entscheidung getroffen, empfiehlt es sich, zusätzlich zur schriftlichen Kündigung ein Kündigungsgespräch zu führen, da in dieser Situation auch viele weitere Schritte und Details zu berücksichtigen sind, für die es eine gewisse Abstimmung benötigt (Resturlaub, Übergabe, Nachfolge, …). So kündigst du deinen Arbeitsplatz richtig.

 

Wie lange bin ich krankenversichert?

Der Anspruch auf Sachleistungen der Krankenversicherung, also auf Krankenbehandlung, besteht nach Ende des Dienstverhältnisses noch sechs Wochen lang. Für neue Krankheitsfälle besteht der Anspruch für 3 Wochen. Dafür ist es egal, auf welche Art das Dienstverhältnis geendet hat.

 

Kann ich eine Kündigung anfechten?

Eine Kündigungsanfechtung ist generell möglich, wenn verpönte Motive vorliegen. In diesem Zusammenhang spricht man von einer Motivkündigung. Solche Gründe sind im Arbeitsverfassungsgesetz geregelt und umfassen:

  • den Beitritt bzw. die Tätigkeit in einer Gewerkschaft
  • die Einberufung einer Betriebsversammlung
  • die Tätigkeit als Mitglied eines Wahlvorstandes, einer Wahlkommission oder als Wahlzeuge
  • die Bewerbung als Betriebsrat oder wegen der früheren Tätigkeit als Betriebsrat
  • die Tätigkeit als Mitglied in der Schlichtungsstelle
  • die Tätigkeit als Sicherheitsvertrauensperson, Leiter des sicherheitstechnischen Dienstes oder als Betriebsarzt
  • die bevorstehende Einberufung zum Präsenzdienst
  • die nicht offenbar ungerechtfertigte Geltendmachung vom Arbeitgeber infrage gestellter Ansprüche

Darüber hinaus gibt es Personen, die vom Arbeitgeber nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen gekündigt werden können. Darunter fallen Belegschaftsvertreter, Schwangere, Eltern nach der Geltendmachung ihrer Karenzzeit oder ihrer Teilzeitbeschäftigung aus Anlass der Elternschaft, Präsenz- oder Zivildienstpflichtige Arbeitnehmer, die Familienhospizkarenz beanspruchen, Behinderte und Opferbefürsorgte, Vertragsbedienstete, Hausbesorger mit Dienstwohnung nach dem alten Hausbesorgergesetz.

 

Und wenn du demnächst dabei bist, dich von deinen Kolleg*innen zu verabschieden, findest du hier Ideen für deine Abschiedsmail.

 

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Disclaimer: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Die in diesem Artikel veröffentlichten Rechtsgrundlagen sind sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Korrektheit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr wird nicht übernommen. Insbesondere übernimmt die Stepstone Österreich GmbH keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der angebotenen Inhalte entstehen.

 

Bildnachweis: www.istockphoto.com/Eoneren

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