Fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber

Wann ist sie gerechtfertigt und was passiert im Fall des Falles?


23.06.2022

Eine fristlose Kündigung ist der drastischste und auch schnellste Schritt, ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Sie ist jedoch nur dann rechtskräftig, wenn ein schwerwiegender Grund vorliegt. Wir verraten dir, wann sie gerechtfertigt ist, was man tun kann und welche Konsequenzen sie nach sich zieht.

 Inhaltsverzeichnis

Definition: Was ist eine fristlose Kündigung?
Kündigung, Entlassung, fristlose Kündigung, vorzeitiger Austritt – was ist was?
6 Entlassungsgründe: Was rechtfertigt eine fristlose Kündigung durch den*die Arbeitgeber*in?
Unterschied: Fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer*innen
Vorteile und Nachteile einer fristlosen Kündigung
Welche Ansprüche habe ich bei einer Entlassung?
Wann ist eine fristlose Kündigung wirksam?
Wer hat Kündigungsschutz?

 

Definition: Was ist eine fristlose Kündigung?

Unter einer Entlassung oder fristlosen Kündigung versteht man das Beenden des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber, das ganz ohne Termine und Fristen bzw. ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist erfolgt. Damit diese fristlose Kündigung jedoch rechtswirksam ist, bedarf es eines Entlassungsgrundes .

 

Kündigung, Entlassung, fristlose Kündigung, vorzeitiger Austritt – was ist was?

Kündigung

Grundsätzlich ist es in Österreich jederzeit möglich eine Kündigung auszusprechen. Das kann sowohl von Arbeitgeber*innen erfolgen als auch von Arbeitnehmer*innen. In diesem Fall ist die gesetzliche Kündigungsfrist einzuhalten, die nach dem Kündigungsstichtag (meist der Monatsletzte aber in manchen Verträgen auch zum 15. eines Monats möglich) zwischen 2 Wochen und auch mehreren Monaten liegen kann (je nach Arbeitsvertrag, Kollektivvertrag oder Firmenzugehörigkeit).

Du willst kündigen? Wir verraten dir, worauf du beim Kündigungsschreiben achten solltest.

Entlassung bzw. fristlose Kündigung

Umgangssprachlich wird meist von einer fristlosen Kündigung gesprochen, der Gesetzgeber spricht hierbei von Entlassung – beides beschreibt denselben Sachverhalt und zwar, wenn Arbeitgeber*innen das Dienstverhältnis zu einem*einer Mitarbeiter*in fristlos beendet. Im Unterschied zu einer regulären Kündigung müssen bei einer fristlosen Kündigung – wie der Name schon sagt – keine Fristen und Stichtage eingehalten werden und damit auch keine Kündigungsfrist. Eine fristlose Kündigung darf jedoch nur dann ausgesprochen werden, wenn ein dezidierter Entlassungsgrund vorliegt – diese sind auch im Gesetz aufgelistet.

Vorzeitiger Austritt

Ein vorzeitiger Austritt liegt dann vor, wenn die fristlose Kündigung vom*von der Arbeitnehmer*in ausgeht. Auch hier sind keinerlei Fristen einzuhalten, jedoch muss auch hier ein schwerwiegender Grund vorliegen, der im Gesetz geregelt ist.

 

6 Entlassungsgründe: Was rechtfertigt eine fristlose Kündigung durch den*die Arbeitgeber*in?

Wie bereits erwähnt bedarf es eines Entlassungsgrundes, wenn Arbeitgeber*innen einen*eine Mitarbeiter*in fristlos kündigen wollen. Das ist dann der Fall, wenn dem*der Arbeitgeber*in nicht mehr zugemutet werden kann, den*die Mitarbeiter*in während der Kündigung noch weiter zu beschäftigen. Bei Angestellten regelt § 27 des Angestelltengesetzes (AngG), wann ein*eine Mitarbeiter*in fristlos entlassen werden kann:

  1. bei Untreue und Vertrauensbruch: beispielsweise wenn sich jemand während seiner Tätigkeit im Unternehmen ohne Wissen oder Zustimmung des*der Arbeitgeber*in von dritten Personen unberechtigte Vorteile zuwenden lässt (Provision, Belohnung etc.)
  2. bei Unfähigkeit: wenn jemand unfähig ist, die vereinbarten oder angemessenen Dienste zu leisten
  3. bei selbstständigen kaufmännischen Tätigkeiten oder Verletzung des Konkurrenzverbotes: wenn jemand auf eigene Rechnung und ohne Einwilligung des*der Arbeitgeber*in ein selbstständiges kaufmännisches Unternehmen betreibt oder im Geschäftszweig des Unternehmens für eigene oder fremde Rechnung Handelsgeschäfte abschließt bzw. das Konkurrenzverbot verletzt.
  4. bei Unterlassung der Arbeitsleistung: wenn jemand ohne rechtmäßigen Hinderungsgrund (beispielsweise Krankenstand) für eine erhebliche Zeit die Arbeitsleistung unterlässt oder sich weigert, die Arbeit zu leisten
  5. bei längeren Freiheitsstrafen oder anderen langen Abwesenheiten (Ausnahme: Eine längere Krankheit oder längerer Krankenstand sind kein Entlassungsgrund. Hier darf zwar eine reguläre Kündigung im Krankenstand ausgesprochen werden, bei der die Kündigungsfrist eingehalten wird, jedoch keine fristlose Entlassung).
  6. bei Tätlichkeiten, Verletzungen der Sittlichkeit oder einer erheblichen Ehrverletzung gegen Arbeitgeber*innen, Mitarbeiter*innen oder Kund*innen. Darunter fallen beispielsweise Angriffe oder Mobbing, Beleidigungen oder anderes unsittliches Verhalten.

 

Unterschied: Fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer*innen

Auch Arbeitnehmer*innen haben die Möglichkeit, entweder regulär zu kündigen und die gesetzliche Kündigungsfrist einzuhalten oder bei Vorliegen eines schwerwiegenden Grundes fristlos zu kündigen.

Wer sich entschieden hat, nicht länger in einer Firma tätig sein zu wollen, kann jederzeit eine Kündigung aussprechen. Dabei ist zu beachten, dass die Kündigung immer zu einem Kündigungsstichtag ausgesprochen werden kann (bei den meisten ist das der Monatsletzte, in manchen Verträgen ist jedoch auch vereinbart, dass eine Kündigung zusätzlich auch zum 15. eines Monats erfolgen kann).

Nach diesem Kündigungsstichtag beginnt die Kündigungsfrist zu laufen. Diese kann zwischen 14 Tagen und mehreren Monaten liegen – das hängt von der Branche ab, nach den gesetzlichen Bestimmungen bzw. dem Kollektivvertrag der Branche oder Berufsgruppe bzw. kann auch im Arbeitsvertrag eine andere Kündigungsfrist festgelegt sein. Was es bei der Kündigung zu beachten gilt, verraten wir dir in unsrem Artikel Richtig Kündigen – Tipps & Tricks.

Wenn ein schwerwiegender Grund vorliegt, können Arbeitnehmer*innen jedoch auch fristlos kündigen und müssen sich dabei nicht an die Stichtage und Firsten

halten. In einem solchen Fall spricht man von einem vorzeitigen Austritt. Das bedeutet, dass es zu einer sofortigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch den*die Arbeitnehmer*in kommt. Eine fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer*innen ist in den folgenden Fällen möglich:

  • wenn der*die Arbeitgeber*in mit der Zahlung des Gehalts in Verzug ist oder wesentliche Vertragsbedingungen verletzt
  • wenn gesundheitliche Gründe vorliegen, bei denen das Fortsetzen der Tätigkeit mit gesundheitlichen Schäden verbunden wäre
  • wenn Arbeitgeber*innen die gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen zum Schutz der Gesundheit der Sittlichkeit der Angestellten nicht nachkommen
  • wenn Arbeitgeber*innen die Sittlichkeit oder Ehre von Mitarbeiter*innen verletzen oder bei Tätlichkeiten

 

Vorteile und Nachteile einer fristlosen Kündigung

Grundsätzlich haben Arbeitgeber*innen bei einer fristlosen Kündigung den Vorteil, dass sie Mitarbeiter*innen nicht weiter beschäftigen müssen (während einer Kündigungsfrist), sondern das Arbeitsverhältnis sofort endet. Liegt also ein schwerwiegender Grund vor, aus dem Arbeitgeber*innen einen*eine Mitarbeiter*in nicht länger beschäftigen und auch bezahlen wollen, so müssen sie dies auch nicht tun. Vor allem wenn es um Fälle von Gewalt oder Mobbing geht, besteht hier der Vorteil, dass auch die anderen Mitarbeiter*innen nicht länger einer potenziellen Gefahr ausgesetzt sind.

Nachteile ergeben sich bei einer fristlosen Kündigung vor allem für den*die entlassenen Mitarbeiter*in. Darunter fällt beispielsweise der Verlust der Abfertigung alt sowie eine Sperrfrist beim AMS von 28 Tagen in Bezug auf das Arbeitslosengeld. Nachfolgend gehen wir näher auf die Ansprüche bzw. auf den Entfall der Ansprüche bei einer Entlassung ein.

 

Welche Ansprüche habe ich bei einer Entlassung?

Abfertigung Neu

Die Abfertigung neu wird bei einer verschuldeten Entlassung nicht ausbezahlt. Die Ansprüche bleiben jedoch am Abfertigungskonto bestehen und können zu einem späteren Zeitpunkt (bei der nächsten Auflösung eines Arbeitsverhältnisses oder allerspätestens in der Pension) ausbezahlt werden.

Abfertigung Alt

Wenn eine gerechtfertigte Entlassung durch den*die Arbeitgeber*in ausgesprochen wird, verlieren Mitarbeitende Anspruch auf Abfertigung nach dem alten Abfertigungsrecht.

Arbeitslosengeld

Wer fristlos entlassen wird, fällt in die sogenannte Sperrfrist beim AMS. Diese dauert 28 Tage an und in dieser Zeit steht der entlassenen Person kein Anspruch auf Arbeitslosengeld zu.

Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld

Hier sind die Regelungen je nach Kollektivvertrag unterschiedlich. Grundsätzlich ist es jedoch so, dass Arbeiter den Anspruch auf die Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld verlieren, Angestellte haben in der Regel jedoch Anspruch auf die anteiligen Sonderzahlungen.

Kündigungsentschädigung

Bei einer gerechtfertigten Entlassung steht Arbeitnehmer*innen keine Kündigungsentschädigung zu. Darunter versteht man das Gehalt, das normalerweise während der Kündigungsfrist bei einer regulären Kündigung weiterbezahlt worden wäre.

Nur, wenn die Entlassung nicht gerechtfertigt ist, also wenn kein schwerwiegender Entlassungsgrund vorliegt, können Arbeitnehmer*innen diese Kündigungsentschädigung einfordern, weil es sich ohne dem Entlassungsgrund um eine normale Kündigung handelt, bei der die Kündigungsfristen eingehalten werden müssen und damit auch das Gehalt in dieser Zeit weiterbezahlt werden muss.

 

Wann ist eine fristlose Kündigung wirksam?

Form

Eine fristlose Kündigung kann – so wie auch eine reguläre Kündigung – schriftlich, mündlich oder schlüssig erfolgen. Es gibt also kein vorgeschriebenes Formerfordernis, jedoch empfiehlt sich auf Grund der leichteren Nachvollziehbarkeit und Beweisbarkeit immer die schriftliche Form.

Mit oder ohne Abmahnung?

In Österreich muss grundsätzlich keine Abmahnung erfolgen, bevor ein*eine Arbeitegeber*in eine fristlose Kündigung ausspricht. Wenn einer der vorhin beschriebenen schwerwiegenden Gründe vorliegt, kann die Entlassung jederzeit erfolgen.

 

Wer hat Kündigungsschutz?

Es gibt bestimmte Arbeitnehmer*innen, die in Österreich einen besonderen Kündigungsschutz genießen und nur unter erschwerten Bedingungen entlassen werden können. Darunter fallen:

  • Präsenz- und Zivildiener
  • Betriebsräte
  • Mütter nach dem Mutterschutzgesetz
  • Arbeitnehmer*innen, die Familienhospizkarenz in Anspruch nehmen
  • Hausbesorger (sofern sie vor dem 1. Juli 2000 bestellt wurden)
  • Lehrlinge

 

Disclaimer: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Die in diesem Artikel veröffentlichten Rechtsgrundlagen sind sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Korrektheit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr wird nicht übernommen. Insbesondere übernimmt die Stepstone Österreich GmbH keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der angebotenen Inhalte entstehen.

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