Checkliste für den Arbeitsvertrag

Nach diesem kritischen Blick auf deinen Dienstvertrag kannst du gelassen unterschreiben


04.11.2020

In einem Arbeitsvertrag werden Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt. Da der Vertrag keinerlei rechtlichen Formvorschriften unterliegt, kann er theoretisch auch mündlich abgeschlossen werden. In dem Fall hast du dennoch das Recht auf einen ausgehändigten Dienstzettel.

Definition: Was ist ein Arbeitsvertrag?

Ein Arbeitsvertrag ist der Vertrag zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer, aus dem diverse Pflichten entstehen. So verpflichtet sich der Arbeitnehmer in erster Linie dazu, seine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen. Als Gegenleistung verpflichtet sich der Arbeitgeber zur Zahlung eines vereinbarten Entgeltes. Darüber hinaus sind in einem Arbeitsvertrag auch sogenannte Nebenpflichten geregelt, aber auch Angaben zur Dauer des Arbeitsverhältnisses, Urlaub, Kündigung, etc.

Unterschied zwischen Dienstvertrag und Arbeitsvertrag

Während in Deutschland eine klare Unterscheidung zwischen Arbeitsvertrag (Leistung unselbständiger Dienste) und Dienstvertrag (Leistung selbstständiger Dienste) getroffen wird, werden die beiden Begriffe in Österreich mehr oder weniger synonym verwendet. Der rechtliche Ausdruck ist jedoch Arbeitsvertrag.

Unterschied zwischen Dienstzettel und Arbeitsvertrag

Der Dienstzettel zeichnet die wesentlichen Rechte und Pflichten, welche im Arbeitsvertrag festgehalten werden, auf. Sollte dir kein schriftlicher Arbeitsvertrag zugesagt werden, solltest du in jedem Fall auf die gesetzlich vorgeschriebene Ausstellung eines Dienstzettels beharren.

 

Diese Inhalte dürfen im Arbeitsvertrag nicht fehlen

Der schriftliche Arbeitsvertrag bildet in Österreich die Norm. Sollte dir keiner in Schriftform vorliegen, hast du dennoch einen Anspruch auf einen Dienstzettel, welcher die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag aufführen muss. Der gesetzlich vorgeschriebene Inhalt des Dienstzettels entspricht somit auch den Mindestangaben deines Arbeitsvertrags. Während deine Hauptpflicht als Arbeitnehmer die gewährte Arbeitsleistung bildet, ist die des Arbeitgebers deine finanzielle Entlohnung. Diese persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit durch deine Eingliederung in die Organisation des Unternehmens ist das Vertragsmerkmal.

 

Checkliste Dienstvertrag: Worauf muss ich achten?

Dein Anstellungsvertrag oder Dienstzettel sollte direkt nach Beginn des Arbeitsverhältnisses vorliegen und mindestens folgende Angaben beinhalten:

  • Die Vertragsparteien: Name und Anschrift von Arbeitgeber und -nehmer
  • Zeitlicher Rahmen: Beginn des Arbeitsverhältnisses, eventuelle Probezeit (Dauer), eventuelle Befristung (Länge) sowie Kündigungsfrist
  • Normen der Rechtsgestaltung: Bezüge zum Kollektivvertrag und anzuwendende Betriebsregelungen
  • Arbeitsort und -zeit: eventuelle Wechsel der Einsatz- oder Arbeitsorte; Arbeitszeiten im Sinne wöchentlicher Normalarbeitszeiten inklusive deiner Verteilung auf die einzelnen Wochentage
  • Beschreibung der Tätigkeit: präzise Beschreibung des Aufgabenbereichs; Jobtitel und Verantwortungsbereich sollten eindeutig bezeichnet sein
  • Gehaltsregelung: Kollektivvertragsgehalt und Entgelte; dazu zählen nicht nur der Bruttomonats- bzw. Stundenlohn, sondern auch sonstige Zulagen, Prämien, Reiseaufwandsentschädigungen oder Sonderzahlungen für Weihnachten und Urlaub sowie das Fälligkeitsdatum der Zahlung. Lies mehr darüber, wenn das Gehalt zum Entscheidungsträger zwischen 2 Jobs wird.
  • Urlaubsanspruch: Ausmaß pro Arbeits- bzw. Kalenderjahr

Darüber hinaus können auch weitere Angaben wie Geheimhaltungspflichten oder Konkurrenzklauseln Teil des Arbeitsvertrags sein.

 

Mit 8 Benefits den Vertrag aufwerten – mögliche Boni

Falls deine Ausgangslage vor der Vertragsunterzeichnung entspannt ist und du noch Verhandlungsspielraum siehst ohne deine Zusage zu gefährden, kannst du bei leichter Unzufriedenheit durch die folgenden Mitarbeiter-Benefits  deinen Vertrag „pimpen“:

  1. Deine Mobilität: Wie steht es um einen Dienstwagen, ein Firmenfahrrad oder um ein Ticket für die öffentlichen Transportmittel?
  2. Deine Kommunikation: Ein Diensthandy ist in vielen Branchen bereits Standard.
  3. Deine technische Flexibilität: Wird von dir erwartet, dass du mobil und erreichbar bist oder eventuell Dienstreisen machst? Frag nach einem Dienstlaptop!
  4. Dein körperliches Wohlbefinden: Verfügt dein Arbeitgeber über Kooperationen mit Sporteinrichtungen? Große Firmen haben manchmal auch eigene Betriebseinrichtung, die über Sportkurse hinaus auch Erholungs- und Kuraufenthalte anbieten.
  5. Deine Seele und Geist: Auch Betriebsausflüge oder die kostenlose Nutzung von Betriebsbibliotheken können möglich sein.
  6. Deine Familie: Manche Unternehmen bieten im Sinne einer freundlichen Familienpolitik gar an, die Betreuungskosten für dein Kind zu bezuschussen.
  7. Dein kulinarischer Alltag: Insofern dein Arbeitgeber über eine eigene Kantine oder eine Kooperation mit einem Restaurant verfügt, bekommen Mitarbeiter dort oft Vergünstigungen oder Coupons. Viele Unternehmen stellen Obst und Snacks für zwischendurch oder händigen Essenszuschüsse aus.
  8. Deine Weiterbildungsmöglichkeiten: Investitionen in deine erfolgreiche Fortbildung sind für beide Seiten vorteilhaft, solang die neuen Kenntnisse direkt auf den Job anwendbar sind.

All diese Punkte sind zur Inspiration möglicher Boni gedacht. Du solltest sicherlich nicht zu viele dieser Punkte ansprechen und dir vorab gut überlegen, welche Boni in deiner Position bei dem potenziellen Arbeitgeber die größten Erfolgschancen hätten.

 

5 Fallen des Arbeitsrechts: Nachteile im Vertrag

Ungenaue Angaben, die verschieden interpretiert werden können, zählen zu den größten Fehlpässen der Vertragswelt. Kommt es im härtesten Fall zu einer Auseinandersetzung vor Gericht, steht man mit unklaren Formulierungen und schwammigen Termini schlecht da. Zu den Klassikern der arbeitsrechtlichen Fallen gehören:

1. Irrelevante Vorschriften zur Arbeitskleidung

Deine Leistung steht für den Arbeitgeber im Vordergrund und lediglich auf diese bezieht sich auch das Weisungsrecht deines Vertragspartners. Das bedeutet: dein Erscheinungsbild darf nur mitbestimmt werden, insofern es sich auf deine Leistung auswirken könnte – beispielsweise durch einen gewissen Dresscode in der Geschäftswelt beim Kundenkontakt oder ein Piercing-Verbot bei Kfz-Berufen aus Sicherheitsgründen.

2. Flexible Angaben zu Überstunden

In nahezu jedem Vertrag findet sich eine Klausel zu dem Umgang mit Überstunden. Sogenannte All-In Verträge enthalten im fixierten Monatsgehalt bereits die Vergütung möglicher Überstunden. Daher können All-In Vereinbarungen im Gegensatz zu Überstunden-Pauschalen bei hohen Überstunden oft zu Lasten des Arbeitnehmers gehen. Solange das kollektivvertragliche Mindestgehalt dabei eingehalten wird, gelten diese Vereinbarungen als zulässig. Um selbst abzuwägen, lohnt es sich die Differenz des festgelegten Gehalts zum kollektivvertraglichen Mindestgehalt herauszufinden, um die eventuelle Überstundenabdeckung besser einschätzen zu können.

3. Ungenaue Tätigkeiten

Die Bezeichnung des Berufs inklusive der aufgeführten Tätigkeiten sollten wenig Interpretationsspielraum zulassen. Schwammige Formulierungen wie “diese und gleichwertige Arbeitsaufgaben” solltest du mit dem neuen Arbeitgeber genauer festlegen, um keine inhaltlichen Überraschungen oder Enttäuschungen zu erleben.

4. Mehr als ein konkreter Arbeitsort

Impliziert eine Aussage im Vertrag, dass sich dein Einsatzort mal ändern könnte? Sprich auch das genau mit deinem Arbeitgeber durch, um ungeplantes Pendeln oder Umziehen zu vermeiden. Übersteigt die Veränderung deines Arbeitsortes 13 Wochen und die Entgelt- oder Arbeitsbedingungen verschlechtern sich dabei, darf dies nur mit Zustimmung des Betriebsrates geschehen. (§ 101 Arbeitsverfassungsgesetz) Bezieht sich der Arbeitgeber jedoch auf eine vertragliche Versetzungsklausel, willige mit deiner Unterschrift der möglichen Arbeit an allen Niederlassungen den Unternehmens zu.

5. Einschränkende Konkurrenzklauseln

Durch das Unterzeichnen einer Konkurrenzklausel verpflichtest du dich für maximal ein Jahr nach dem Dienstverhältnis, nicht im direkten Geschäftszweig des Arbeitgebers tätig zu werden. Wirst du  jedoch von deinem Arbeitgeber gekündigt oder unrechtmäßig entlassen bzw. liegt dein Entgelt unter einer gewissen Gehaltsgrenze, so ist die Klausel jedoch nicht wirksam.

 

Dienstort: Home-Office wegen Corona – Was muss ich in meinem Arbeitsvertrag beachten?

Wenn du einen Job beginnst, den du im Home-Office ausführen sollst, gibt es ein paar Dinge zu beachten. So sollte beispielsweise die Arbeitszeit irgendwo festgelegt sein. Entweder gibt es hierzu im Unternehmen eine Betriebsvereinbarung, falls nicht, sollte sie im Arbeitsvertrag geregelt sein. Dies ist wichtig, damit du weißt, von wann bis wann du deine Arbeit zu leisten hast und wann du dementsprechend auch erreichbar sein musst.

Während der Corona-Krise wurde außerdem ein umfassender Versicherungsschutz von den Sozialpartnern durchgesetzt. Das bedeutet, das Unfälle, die bei dir zu Hause im Zusammenhang mit deiner Arbeit passieren, als Arbeitsunfälle gelten. Dies gilt jedoch nur für die Zeit während der Corona-Krise.

Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Arbeitsmittel. Diese muss dir der Arbeitgeber zur Verfügung stellen. Bezüglich Internet-, Handy- und Stromkosten gibt es eine solche Verantwortung des Arbeitgebers jedoch nicht. Du kannst dies jedoch aushandeln (zum Beispiel als pauschalen Aufwandsersatz) und dies im Arbeitsvertrag bestätigen lassen.

 

Arbeitsvertrag ohne…

Arbeitsvertrag ohne Probezeit

Nicht jeder Arbeitsvertrag sieht eine Probezeit vor. Manchmal ist die Probezeit jedoch bereits im Kollektivvertrag vereinbart und muss daher nicht im Arbeitsvertrag vereinbart werden. Sollte im Kollektivvertrag keine Probezeit automatisch vorgesehen sein und auch in deinem Arbeitsvertrag keine vereinbart sein, dann ist dieses Arbeitsverhältnis ohne Probearbeitsverhältnis zustande gekommen. Das bedeutet, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer nur unter Einhaltung der Kündigungsfrist das Arbeitsverhältnis beenden können.

Arbeitsvertrag ohne Kündigungsfrist

Ist im Arbeitsvertrag keine Kündigungsfrist vereinbart, so gilt die Kündigungsfrist laut Kollektivvertrag bzw. laut Gesetz. Hierbei wird unterschieden, ob es sich um das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten handelt, da hier unterschiedliche Gesetze wirksam werden.

Bei Angestellten muss der Arbeitgeber laut Angestelltengesetz (AngG) eine Kündigungsfrist von 6 Wochen einhalten (diese ist gestaffelt und nimmt mit Dienstzugehörigkeit des Arbeitnehmers zu). Möchte ein Angestellter von sich aus kündigen muss er dies zum Ende eines Kalendermonats tun und eine Kündigungsfrist von einem Monat einhalten (längere Kündigungsfristen müssten im Arbeitsvertrag vereinbart werden).

Bei Arbeitern gibt es häufig Kollektivverträge, die die Kündigungsfristen regeln. Sollte dies nicht der Fall sein, kommen die Gewerbeordnung (GewO) oder das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) zur Anwendung, die üblicherweise eine 2-wöchige Kündigungsfrist vorsehen.

 Arbeitsvertrag ohne Kollektivvertrag

Unterliegt das Unternehmen, für das du tätig bist, keinem Kollektivvertrag, ist es umso wichtiger, dass alle Inhalte im Arbeitsvertrag geregelt sind. Doch auch wenn dies nicht der Fall ist, gelten die Bestimmungen des Angestelltengesetz (AngG) für Angestellte bzw. die Gewerbeordnung (GewO) sowie das ABGB für Arbeiter.

 

FAQs – Antworten auf die wichtigsten Fragen

Welche Vorteile birgt ein schriftlicher Vertrag?

Allgemein wird der Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrages empfohlen, da er aus Sicherheitsgründen eine bessere Basis für deine Rechte und Ansprüche gibt. Mündlich zugesicherte Einkommensbeträge aus der Gehaltsverhandlung oder die Zusicherung von Urlaubstagen helfen dir im Rechtsstreit nicht weiter.

Ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag Pflicht?

Nein, es gibt keine Pflicht zu einem schriftlichen Arbeitsvertrag (Ausnahme: Lehrvertrag). Falls du keinen schriftlichen Vertrag erhältst, solltest du aber zumindest einen Dienstzettel bekommen – darauf hast du als Arbeitnehmer einen Anspruch.

Was tun, wenn ich nicht mal einen Dienstzettel erhalten habe?

Sollte sich dein Arbeitgeber dennoch weigern einen Dienstzettel auszustellen, könntest du mittels eingeschriebenen Briefes formal dazu auffordern. Bleibt eine Verschriftlichung weiterhin aus bleibt rechtlich gesehen nur die Klage beim Arbeits- und Sozialgericht.

Wo und wann kann ich meinen Arbeitsvertrag prüfen lassen?

Möchtest du mit deinem Vertrag auf Nummer Sicher gehen, kann der Arbeitsvertrag im Zweifelsfall von der Arbeiterkammer geprüft werden. Bevor du unterzeichnest, kannst du die kostenlosen Auskünfte zu deinem Vertrag und eventuellen Gesetzeswidrigkeiten nutzen.

Worauf muss ich bei Vertragsänderungen achten?

Sollte dein Arbeitgeber gesetzliche Mindestangaben (s. Checkliste) im Arbeitsvertrag abändern, muss dein Vorgesetzter dich darüber innerhalb eines Monats schriftlich in Kenntnis setzen. Bei gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Neuerungen ist dies nicht der Fall. Nimmt der Arbeitgeber ohne Absprache einzelvertragliche Änderungen – wie die Abwandlung der fixierten Arbeitszeiten oder des gesetzlichen Anspruchs auf bezahlten Urlaub – vor, solltest du umgehend widersprechen.

Wieso bekomme ich keine Prämien ausgezahlt, obwohl diese im Arbeitsvertrag stehen?

Jährliche Prämien werden vertraglich oft mit dem Zusatz „bis zu xxx € betitelt. Dadurch befreit sich der Arbeitgeber von einer fest deklarierten Prämienzahlung und kann auch nichts auszahlen. Hierbei gelten aber die gleichen Regeln für alle Arbeitnehmer in der Abteilung: entweder sollte niemand eine Prämie erhalten oder alle.

Was kann ich tun, wenn der Chef zu viele Überstunden verlangt?

Auch wenn Überstunden in vielen Branchen zur Tagesroutine gehören, solltest du mit dem direkten Gespräch zum Vorgesetzten nicht lange warten. Je nachdem, ob du einen All-In Vertrag oder eine Überstunden-Pauschale hast, gelten verschiedene Vereinbarungen. Gesetzlich herrscht aber zwischen Dienst nach Vorschrift und Überstunden-Lösungen eine große Kluft zwischen Theorie und Praxis: vertraglich festgehalten werden können eine zusätzliche Überstunden-Bezahlung oder Zeitausgleich. Insofern du einen Anspruch auf Abgeltung von Überstunden hast, solltest du diese schnell in Anspruch nehmen, da sie oft an Verfallfristen geknüpft sind.

Wann kann ich kündigen?

Innerhalb der rechtlichen Probezeit können beide Parteien innerhalb des ersten Monats frist- und grundlos gekündigt werden, da auch kein besonderer Kündigungsschutz besteht. Nach der Probezeit bedarf es bei einer unbefristeten Anstellung einer ordnungsgemäßen Kündigung, die vertraglich festgehalten wurde und in der Regel drei Monate Kündigungsfrist beinhaltet.

Wie oft kann der Arbeitsvertrag verlängert werden?

Wenn du einen befristeten Arbeitsvertrag hast, kann dieser nach Ablauf (zum Beispiel 3 Monate oder 6 Monate oder 1 Jahr) verlängert werden. Dies ist jedoch nicht beliebig oft möglich. Denn das wäre ein sogenannter Kettenarbeitsvertrag, der unzulässig ist. Eine Aneinanderreihung von befristeten Arbeitsverhältnissen ist nur bei wirtschaftlicher und auch sozialer Rechtfertigung möglich – solltest du davon betroffen sein, wende dich an die Arbeiterkammer.

Ist ein Arbeitsvertrag bei geringfügiger Beschäftigung notwendig?

Nein, notwendig ist er nicht. Genauso wie bei einem Vollzeit-Arbeitsvertrag gibt es keine Pflicht, einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu unterzeichnen. Dennoch bringt es Vorteile mit sich, da im Streitfall der Arbeitsvertrag als Beweis für die vereinbarten Bedingungen gilt.

Was muss ich beachten, wenn der Arbeitsvertrag während der Elternzeit bzw. im Mutterschutz ausläuft?

Wenn du dich in einem befristeten Arbeitsverhältnis befindest, das während der Schwangerschaft ablaufen würde, dann verlängert sich dieses automatisch bis zum Beginn der Schutzfrist.

Wie sieht das mit Nebentätigkeiten im Arbeitsvertrag aus?

Generell sieht das Gesetz vor, dass du während du bei einem Arbeitgeber arbeitest, nicht im eigenen oder fremden Namen Handelsgeschäfte abschließen darfst bzw. selbstständig ein kaufmännisches Unternehmen im Geschäftszweig deines Arbeitgebers betreiben darfst. Wenn dein Arbeitgeber hingegen möchte, dass jegliche Nebentätigkeit untersagt ist, so muss dieses Verbot zwischen euch vereinbart werden, um zulässig zu sein. Viele Arbeitsverträge haben diese Klausel standardmäßig bereits inkludiert. Möchtest du jedoch dennoch nebenbei die Möglichkeit haben, dir etwas dazuzuverdienen, sprich diese Klausel bereits vor dem Unterschreiben des Vertrages an und erkläre dem Arbeitgeber, weshalb du diese gerne aus dem Vertrag streichen möchtest.

 

Bildnachweis: Ridofranz/istockphoto.com

 

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