Dein Recht in der Probezeit

Gerade während der Probezeit gelten einige besondere Regelungen


18.11.2019

Wer ein neues Arbeitsverhältnis eingeht, muss meist zunächst eine Probezeit absolvieren. Sie dient dazu, sich gegenseitig näher kennenzulernen – und im schlimmsten Fall das Arbeitsverhältnis rechtzeitig lösen zu können. Damit du auch in der Probezeit rechtlich auf der sicheren Seite bist, gilt es, einige Punkte zu beachten.

Definition: Was ist die Probezeit?

Unter der Probezeit bzw. dem Probearbeitsverhältnis versteht man jene Zeitspanne zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses, während der sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer ohne Angabe von Gründen jederzeit aufgelöst werden kann. Dabei ist auch die Zustimmung des Vertragspartners nicht notwendig.

Warum gibt es eine Probezeit?

Eine Probezeit wird vereinbart, damit sowohl das Unternehmen als auch der neue Mitarbeiter Zeit haben, einander kennenzulernen und zu sehen, ob sie künftig zusammenarbeiten möchten. Das gibt dem Arbeitgeber die Möglichkeit, herauszufinden ob du gut qualifiziert bist, ins bestehende Team passen und die Leistungen erbringen können, die für die jeweilige Stelle gefordert werden. Und auch du hast die Zeit, dir die neue Firma anzusehen und zu entscheiden, ob du dort arbeiten möchtest oder nicht.

Ist die Probezeit Pflicht?

Pflicht ist die Probezeit nicht. Sie muss zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. In den meisten Fällen wird sie im Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten oder am Dienstzettel vermerkt. Zudem kann es auch vorkommen, dass der betreffende Kollektivvertrag die Probezeit regelt.

 

6 Dinge, die du über die Probezeit unbedingt wissen solltest

 

1. Probezeit gilt nur für ein Monat

Oft stellt sich die Frage, ob die Probezeit auch entfallen kann, verkürzt oder verlängert werden kann. Grundsätzlich gilt: Die Probezeit darf maximal einen Monat betragen. Dies gilt sowohl für Arbeitnehmer, die Vollzeit angestellt werden als auch für Teilzeitbeschäftigte. Ebenfalls ist es egal, ob es sich um ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis handelt – in beiden Fällen kann eine Probezeit vereinbart werden.

In der Praxis können zudem auch kürzere Regelungen wie beispielsweise 2 Wochen vorkommen. Ausnahme: Für Lehrlinge sieht das Gesetz eine Probezeit von 3 Monaten vor.

Die Probezeit gilt nur, wenn sie zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart wurde. Vielfach sehen auch Kollektivverträge eine Probezeit vor. Ist die vereinbarte Probezeit länger als einen Monat oder länger als eine im Kollektivvertrag vorgesehene, gilt der überschießende Zeitraum in der Regel als befristetes Arbeitsverhältnis.

Im Nachhinein verkürzen oder verlängern geht generell nicht. Die Probezeit wird zu Beginn des Arbeitsverhältnisses vereinbart und gilt dann (sofern sie innerhalb des rechtlichen Rahmens liegt) genau so.

 

2. Die Probezeit kann jederzeit gekündigt werden – von beiden Seiten

Während der Probezeit kann ein Arbeitsverhältnis sowohl von dir als auch vom Arbeitgeber jederzeit aufgelöst werden. Dazu muss weder eine Frist oder ein Termin eingehalten werden, noch müssen Gründe angegeben werden.  Die Probezeit endet mit Zugang der Erklärung, außer beide Parteien vereinbaren etwas anderes. Achtung: Auch Wochenenden und Feiertage zählen innerhalb dieser Frist. Beginn das Probemonat etwa am 4. April, endet es am 3. Mai.

Für die Kündigung im Probemonat ist es egal, ob dies zu Beginn oder am Ende der Probezeit geschieht. Du kannst das Arbeitsverhältnis bereits am ersten Tag, oder aber auch erst am letzten Tag der Probezeit auflösen. Du kannst dir also wirklich die Zeit nehmen, das neue Unternehmen und deinen Aufgabenbereich sowie die Kollegen kennenzulernen und auch erst ganz am Ende der Probezeit entscheiden, ob du hier weiter arbeiten möchtest.

Wenn du dich dazu entschließt, den Arbeitsvertrag während der Probezeit aufzulösen, gibt es dafür keine Formvorschriften. Theoretisch genügt ein kurzer Anruf oder eine kurze Meldung, dass du am nächsten Tag nicht mehr kommen möchtest. Dennoch empfiehlt es sich, die Auflösung schriftlich mitzuteilen. Verwende dafür diese Vorlage:

„Hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung ohne Angabe von Gründen auflösen möchte.“

Natürlich kannst du dennoch Gründe anführen oder dem Arbeitgeber deine Entscheidung erklären. Es ist immer besser, im Positiven auseinanderzugehen. Aber: Du musst dich keinesfalls rechtfertigen – denn genau dafür ist die Probezeit da: damit beide Seiten sich ansehen können, ob sie zusammenarbeiten wollen oder eben nicht.

 

 

3. Für die Probezeit steht dir ein Entgelt zu – auch bei Kündigung

In der Probezeit steht Arbeitnehmerinnen das vereinbarte Entgelt sowie entsprechende Urlaubsersatzleistung bis zum Zeitpunkt der Lösung zu. Das bedeutet, du hast einen aliquoten Urlaubsanspruch. In der Praxis wird jedoch häufig davon abgesehen, bereits zu Beginn des Dienstverhältnisses Urlaub in Anspruch zu nehmen – möglich ist es jedoch. Sollte das Arbeitsverhältnis jedoch aufgelöst werden, steht dir die Bezahlung der aliquoten Urlaubsersatzleistung zu. Bezüglich Sonderzahlungen sind die Bestimmungen im Kollektivvertrag wesentlich.

Beachte jedoch, dass es bei deinem Anspruch auf Arbeitslosengeld eine Sperrfrist von vier Wochen gibt, wenn du ein Dienstverhältnis selbst auflösen. Das bedeutet, dass du während dieser Zeit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast. Der Anspruch auf Krankenversicherung ist jedoch trotzdem gegeben. Das AMS kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen von der Verhängung einer Sperrfrist absehen oder diese verkürzen.

 

4. Du kannst auch im Krankenstand gekündigt werden

Eine Krankheit beeinflusst die Kündigungsfrist im Probemonat nicht: Di kannst auch im Krankenstand gekündigt werden oder selbst kündigen. Wenn die Probezeit während einem Krankenstand endet, muss der Arbeitgeber das Entgelt nicht weiter bezahlen, auch wenn die Krankheit noch länger dauert.

 

5. In der Probezeit gilt kein besonderer Kündigungsschutz

Für Schwangere besteht kein besonderer Kündigungsschutz während der Probezeit. Allerdings können diese die Kündigung anfechten, wenn sie den Verdacht haben, wegen ihrer Schwangerschaft gekündigt worden zu sein. Ebenfalls unzulässig sind Beendigungen wegen der ethnischen Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, aufgrund Alters oder der sexuellen Orientierung, wegen einer Behinderung oder aufgrund des Geschlechtes.

 

6. Nach der Probezeit beginnt das unbefristete Dienstverhältnis

Läuft der Probemonat aus, geht das Dienstverhältnis in ein unbefristetes über. Jetzt bedarf es einer ordnungsgemäßen Kündigung, wenn das Arbeitsverhältnis gelöst werden soll. Möglicherweise bekommst du nach dem Probemonat vorerst einen befristeten Dienstvertrag. Das bedeutet, das Dienstverhältnis wird auf drei Monate, ein Jahr oder auch länger abgeschlossen. Es endet automatisch durch Zeitablauf und kann vor Ende der Befristung weder durch den Arbeitnehmer noch den Arbeitgeber gekündigt werden.

 

Mit diesen 7 Tipps wird deine Probezeit zum Erfolg

Nutze dein Potential im Probemonat – und zeige dich von deiner besten Seite. Du hast einen neuen Job an Land gezogen? Glückwunsch! Jetzt gilt es, sich in der Probezeit zu bewähren, um anschließend in ein reguläres Dienstverhältnis übernommen zu werden. Um sich im ersten Monat im neuen Job von deiner besten Seite zu zeigen, haben wir ein sieben Tipps für dich zusammengetragen.

 

1. Erkunde dein neues Umfeld.

Neuer Arbeitsbereich, neue Projekte, aber auch neues Büro, neue Kollegen und andere Umgangsformen: In den ersten Arbeitstagen ist alles neu und ungewohnt. Nutze den ersten Monat, um Informationen aufzusaugen – und deine neue Umgebung zu erkunden. Beobachte interne Regeln und Strukturen, lerne in ersten Gesprächen deine Kollegen und Vorgesetzten kennen – und finde heraus, wie die Firma im Inneren so tickt.

 

2. Beobachte die Abläufe in deiner Abteilung.

Jede Abteilung hat ihre eigene Struktur und Hierarchie. Als Neuling steigst du erstmal ganz unten ein – und sind damit in der besten Position, Beobachtungen anzustellen und daraus stillschweigend die besten Schlüsse zu ziehen. Wer bei Problemen am ehesten bereit ist zu helfen, wen man wegen Arbeitsabläufen und Gutscheinen für die Kantine fragen kann und wer bei seiner Arbeit gar nicht gestört werden mag, findest du mit offenen Ohren und Augen schnell heraus – und kannst dieses Wissen anschließend gezielt im Probemonat einsetzen.

 

3. Stelle Fragen.

Gerade am Anfang ist es nur natürlich, wenn man vieles noch nicht weiß. Als Anfänger wird man dir jede Frage, und klingt sie in deinen Ohren noch so unsicher, gerne beantworten – und erkennt vielleicht in der Reflexion dadurch auch Auffälligkeiten in eingefahrenen Abläufen, die es zu optimieren gilt. Gerade im Probemonat gilt: Keine Frage ist zu blöd – und deine Beobachtungen sind gerade als Neuling in der Firma von großem Wert.

 

4. Störe dich nicht an Kritik.

Gerade in der Anfangszeit werden Fehler passieren – und das ist auch in Ordnung so. Kollegen oder Vorgesetzte, die dir aufzeigen, wie es besser geht, sind in der ersten Zeit eine große Hilfe, die auch angenommen werden will. In vielerlei Hinsicht bist du – auch mit zig Jahren Berufserfahrung – im neuen Unternehmen wieder auf Stufe Null und damit ein Lernender, der neuen Input wertschätzen sollte.

 

5. Halte dich mit guten Vorschlägen zurück.

Selbst wenn du als Experte an Bord geholt wurdest, der alles besser machen kann und soll: Zunächst gilt es, vorhandene Abläufe und Strukturen kennenzulernen und zu analysieren. Wer vorschnell durch zu viel Reformeifer auffällt und Ratschläge alteingesessener Kollegen ignoriert, fällt unangenehm auf – und stört das Betriebsklima empfindlich. Halte dich mit innovativen Ideen anfangs daher eher zurück – Du kannst diese zu einem späteren Zeitpunkt immer noch einbringen, wenn du besser ins Gefüge integriert bist und Hintergründe besser kennst.

 

6. Denke ruhig über deine Position nach.

Die Probezeit soll sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer eine Phase ermöglichen, in der die Passung zueinander geprüft – und im Fall des Falles auch wieder aufgelöst wird. Dir ermöglicht die Probezeit, den Betrieb, deine neuen Kollegen und die Unternehmenskultur kennenzulernen. Nehme dir ruhig Zeit, um zu überlegen, ob du dich langfristig im Unternehmen siehst und das Gefühl hast, dich gut entfalten zu können.

 

7. Füge dich ein.

Niemand erwartet von dir, deine eigene Persönlichkeit und individuelle Eigenheiten komplett aufzugeben. Nachdem du aber nun schon mal Teil einer neuen Umgebung bist, macht es Sinn, dich auch entsprechend anzupassen: Sei es in der täglichen Zusammenarbeit oder auch im sozialen Bereich, etwa beim Mittagessen oder dem einen oder anderen After-Work-Treffen. Finde deinen Platz im Unternehmen – genau dafür ist die Probezeit gedacht.

 

Bildnachweis: www.istockphoto.com

 

Disclaimer: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Die in diesem Artikel veröffentlichten Rechtsgrundlagen sind sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Korrektheit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr wird nicht übernommen. Insbesondere übernimmt die Stepstone Österreich GmbH keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der angebotenen Inhalte entstehen.

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