Arbeitgeberbewertung

Das ist erlaubt, das ist verboten - So bist du auf der sicheren Seite


06.05.2019

Nie war es einfacher, seinen Unmut und seinen Frust bezüglich des aktuellen oder vergangenen Arbeitgebers kund zu tun als heute. Online-Plattformen, auf denen Unternehmen bewertet werden können, boomen. Doch was ist wirklich erlaubt und womit machst du dich strafbar?

Schon immer wurden Meinungen über die Arbeit, den Chef und das Unternehmen unter Kollegen und Freunden ausgetauscht. Noch einfacher macht es das Internet: Hinter dem Bildschirm und unter dem Deckmantel eines fiktiven Nicknames kann man seiner beruflichen Unzufriedenheit freien Lauf lassen, Aggressionen abbauen und mit Kraftausdrücken um sich werfen. Oder etwa doch nicht?

Plattformen zur Arbeitgeberbewertung erwecken den Eindruck, genau das zu versprechen. Völlig anonym können auf ihnen von Arbeitsbedingungen über Benefits, Kollegenzusammenhalt und Vorgesetztenverhalten bis hin zu Gleichberechtigung und Work-Life-Balance Sternchen verteilt und Meinungen abgegeben werden. Ob destruktive oder konstruktive Kritik scheint dabei egal zu sein.

Doch wie verlockend es auch erscheint, sich in den Arbeitgeberbewertungsplattformen Luft zu machen – das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Sprich: Wie im normalen Leben gelten auch online bezüglich der Meinungsfreiheit Regeln und Gesetze.

 

Welche Regeln sind bei der Arbeitgeberbewertung zu beachten?

 Eigene Eindrücke und Erfahrungen schildern

Aussagen, die sich auf die Person, die die Bewertung abgibt, selbst beziehen, sind erlaubt, Generalisierungen hingegen nicht. Beispielsweise darf eine Aussage wie „Ich fühle mich unfair behandelt“ getätigt werden. Formuliere das ganze jedoch so: „Der Arbeitgeber behandelt seine Mitarbeiter unfair“, musst du damit rechnen, dass das Unternehmen dies nicht einfach so hinnehmen wird.

  Fakten nennen

Die eigene, subjektive Meinung muss immer auf der Wahrheit beruhen, ansonsten handelt man gegen das Gesetz. Wenn man eine Meinung äußert, muss man diese im Fall einer Anklage auch nachweisen können. Daher empfiehlt es sich, schon im Vorfeld Beweise für die getätigte Äußerung gesammelt zu haben.

  Namen preisgeben ist verboten

Personen namentlich zu nennen oder sie auf andere Art und Weise erkennbar zu machen ist nicht erlaubt. Dabei kann das bloße Benennen der Position schon problematisch sein. Vor allem, wenn man anhand der Funktionsbezeichnung einzelne Personen im Unternehmen identifizieren kann.

✓  Betriebsgeheimnisse dürfen nicht offengelegt werden

Üblicherweise unterzeichnest du, wenn du deinen Arbeitsvertrag unterschreibst, auch eine Klausel, die dich zur Geheimhaltung von firmeninternen Informationen verpflichtet. Damit sollen die wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens geschützt werden. Wenn du dich im Internet nicht daran hältst, machst du dich strafbar.

✓ Schmähkritik oder unwahre Behauptungen sind nicht gestattet

Ebenso wie unwahre Behauptungen, Verleumdungen oder üble Nachrede ist es auch verboten, Beschimpfungen sowie diskriminierende, beleidigende, politische, rassistische und vulgäre Aussagen zu tätigen. So darfst du etwa nicht sagen, dass die Firma die Gehälter nie pünktlich ausbezahlt oder deinem Chef einen Steuerhinterzieher schimpfen.

✓  Ruf- oder kreditschädigende Aussagen sind verboten

Du darfst keine Äußerungen treffen, die dazu führen könnten, dass dein Arbeitgeber finanzielle Verluste erleidet oder das öffentliche Ansehen des Unternehmens geschädigt wird.

✓ Auf die Wortwahl achten

Wähle deine Worte mit Bedacht und lasse Emotionen aus dem Spiel – sie könnten dazu führen, dass du etwas schreibst, dass du später bereust. Bleibe sachlich, konstruktiv und vor allem respektvoll.

 

Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung dieser Regeln und Gesetze?

Prinzipiell gilt: Wer vorsätzlich Unwahrheiten verbreitet, verbale Angriffe oder jegliche Art von Rufschädigung begeht, kann angezeigt und in weiterer Folge sogar angeklagt werden. Strafverfahren wegen Ehrenbeleidigung und/oder Rufschädigung können bei Verurteilung Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu mehreren Jahren nach sich ziehen.

 

Ist die Abgabe einer Arbeitgeberbewertung wirklich anonym?

Ein Überschreiten der Grenzen der freien Meinungsäußerung kann nicht nur dazu führen, dass die abgegebene Bewertung vom Plattformbetreiber gelöscht wird oder der Nutzer des Bewertungsportals gesperrt wird, sondern auch dazu, dass die Anonymität des Nutzers aufgehoben wird. Dazu kann es vor allem dann kommen, wenn der bewertete Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran hat, den Urheber der rechtswidrigen Bewertung ausfindig zu machen.

Der Arbeitgeber kann in diesem Fall darauf bestehen, dass der Betreiber der Plattform die Nutzerdaten, die hinter dem Nicknamen stecken, bekannt gibt. Das Gericht gibt diesen Forderungen üblicherweise nach. Liegt ein aufrechtes Dienstverhältnis vor, ist neben einem Strafverfahren meist eine fristlose Entlassung die Konsequenz.

 

Arbeitgeber bewerten in 5 einfachen Schritten

Bevor du eine Arbeitgeberbewertung abgibst, stelle dir zunächst folgende Fragen:

  • Bist du dir sicher, dass du mit niemandem abrechnen möchtest?
  • Hast du dich mit den Regeln und Gesetzen, die es bei Arbeitgeberbewertungen zu beachten gilt, vertraut gemacht?
  • Wird deine Bewertung zukünftigen Bewerbern bei der Entscheidung für oder gegen ein Unternehmen helfen?

Wenn du alle drei Fragen mit „ja“ beantworten kannst, dann erstelle eine Pro- und Contra-Liste, in der du alle positiven und negativen Seiten deines Arbeitgebers notierst. Schlafe eine Nacht darüber, bevor du tatsächlich eine Arbeitgeberbewertung im Internet durchführst. Denn möglicherweise bist du zu emotional oder der Frust sitzt einfach noch zu tief, um die Bewertung sachlich und konstruktiv zu formulieren.

Überarbeiten am nächsten Tag noch einmal deine Pro- und Contra-Liste. Gibt es vielleicht Punkte darauf, bei denen du übertrieben hast und sie aufgrund deines Unmutes negativer dargestellt hast, als sie wirklich sind? Gibt es vielleicht noch weitere positive Aspekte, die du erwähnen könntest? Wenn du dich mit diesen Fragen auseinandergesetzt hast, ist es an der Zeit, die Arbeitgeberbewertung im Internet durchzuführen.

Deinem Arbeitgeber kannst du übrigens jetzt auch in nur wenigen Minuten auf Stepstone bewerten. Mit deiner vorab erstellten Pro-und Contra-Liste geht es sogar noch zackiger.

 

Bewerben trotz negativer Arbeitgeberbewertung?

Jede Bewertung, sei es die eines Unternehmens oder eines Vorgesetzten, ist immer eine einzelne Meinung und daher sehr subjektiv. Was dem einen gefällt, ist dem anderen vielleicht zuwider. Außerdem gibt es auch innerhalb eines Unternehmens Unterschiede: In einer Abteilung kann es drunter und drüber gehen, während die andere das Paradies auf Erden ist.

Eine Arbeitgeberbewertung steht meist nur für einen bestimmten Bereich und nicht für das ganze Unternehmen. Höre daher auf dein Bauchgefühl, was die Entscheidung für oder gegen eine Bewerbung betrifft oder mache dir selbst ein Bild vom Unternehmen. Dabei helfen nicht nur Erfahrungsberichte im Netz, sondern auch der gesamte Auftritt eines Arbeitgebers, Berichte in den Medien und der Austausch mit Fachkollegen in entsprechenden Foren.

Solltest du bemerken, dass das Unternehmen mit deinen Vorstellungen wirklich nicht übereinstimmt, kannst du den Arbeitsvertrag innerhalb des Probemonats jederzeit auflösen.

 

Arbeitgeber online bewerten oder das Gespräch suchen?

Wenn du mit deinem Job oder Arbeitgeber unzufrieden bist und an der Situation etwas ändern möchtest, solltest du unbedingt das Gespräch suchen. Schließlich kann dein Arbeitgeber nicht wissen, dass dich etwas frustriert oder dass du mit irgendetwas ein Problem hast, wenn du dieses nicht ansprichst.

Dabei ist es wichtig, das Gespräch auf einer konstruktiven Basis zu führen. Schildre deinem  Vorgesetzten wertfrei und neutral die Ist-Situation und formuliere dein Problem so, dass der Chef es verstehen und es als solches auch annehmen kann – keine Schuldzuweisungen, keine negativen Äußerungen und eine positive Körpersprache.

Sage deinem  Vorgesetzten, was du dir wünschst, indem du ihm Lösungsvorschläge für dein Problem präsentierst. Unterlege diese mit Beispielen, um zu verdeutlichen, was sich für deinen Chef dadurch für Vorteile ergeben würden. Eine Verbesserung könnte beispielsweise Zeitersparnis oder ein effizienterer Prozess sein.

 

Autorin: Nicole Bühringer

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