Bildungskarenz im Überblick

Mach mal Pause


21.10.2020

Als österreichische Sonderform ursprünglich zur Weiterbildung von Arbeitnehmern gedacht, findet die Bildungskarenz immer mehr Zuspruch. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur Bildungskarenz – und verraten dir, wie du deinen Chef davon überzeugst.

Inhaltsverzeichnis
Bildungskarenz: Was ist das eigentlich?
Wie lange kann ich in Bildungskarenz gehen?
Wie oft kann man Bildungskarenz beantragen?
Voraussetzungen: Wer kann eine Bildungskarenz in Anspruch nehmen?
Was verdiene ich während der Bildungskarenz?
Welche Voraussetzungen für das Weiterbildungsgeld gibt es?
Darf ich neben der Bildungskarenz dazuverdienen?
Welche Weiterbildungen sind erlaubt?
Muss ich während der Bildungskarenz etwas nachweisen?
Wie beantrage ich die Bildungskarenz?
Kündigung in der Bildungskarenz?
Bildungskarenz nach Elternkarenz
Schwanger während der Bildungskarenz
Bildungskarenz: Wie sag ich’s dem Chef?
Nach der Bildungskarenz: Zurück in den alten Job
Kann ich die Bildungskarenz verlängern?
Bildungskarenz im Lebenslauf
Bildungskarenz im Vorstellungsgespräch
Bildungskarenz früher beenden
Sonderfall: Bildungsteilzeit
Bildungskarenz und Corona
Checkliste Bildungskarenz

 

Bildungskarenz: Was ist das eigentlich?

Die Bildungskarenz eröffnet ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit, sich für zwei bis zwölf Monate von der Arbeit freistellen zu lassen, um an Bildungsmaßnahmen teilzunehmen – ohne dafür das Arbeitsverhältnis auflösen zu müssen. Wichtig: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Bildungskarenz. Sie muss individuell mit dem Arbeitgeber vereinbart und schriftlich fixiert werden. Ohne Zustimmung des Arbeitgebers kann man nicht in Bildungskarenz gehen. So kann sie als zusätzliches Mitarbeiter-Benefit gesehen werden.

 

Wie lange kann ich in Bildungskarenz gehen?

Die maximale Dauer einer Bildungskarenz beträgt 12 Monate, die innerhalb von vier Jahren konsumiert werden können. Sie kann am Stück konsumiert werden oder in Teilen von mindestens zwei Monaten.

Beispiel: Frau S. geht von März bis Juli 2018 für fünf Monate auf Bildungskarenz. Den Rest ihrer Bildungskarenz (sieben Monate) konsumiert sie dann im Herbst/Winter 2021. Eine erneute Bildungskarenz im Ausmaß von maximal 12 Monaten steht ihr dann wieder ab März 2022 zu.

 

Wie oft kann man Bildungskarenz beantragen?

Bildungskarenz kann generell auch öfters beantragt werden. Denn einerseits ist es möglich, innerhalb von vier Jahren mehrere Teil-Zeitspannen in Bildungskarenz zu gehen, die in Summe maximal ein Jahr ausmachen dürfen (und die Pro Teil-Abschnitt mindestens zwei Monate dauern).

Ist in Summe eine Zeitspanne von einem Jahr Bildungskarenz erreicht, kann die restliche Zeit der vier Jahre keine weitere Bildungskarenz beantragt werden. Danach ist es jedoch wieder möglich – sofern der Arbeitgeber erneut zustimmt bzw. bei einem neuen Arbeitgeber wieder die Voraussetzungen erfüllt sind, die nachfolgend beschrieben werden.

 

Voraussetzungen: Wer kann eine Bildungskarenz in Anspruch nehmen?

Eine Bildungskarenz können all jene Arbeitnehmer in Anspruch nehmen, die sechs Monate ununterbrochen beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt sind. Das Stundenausmaß spielt dabei keine Rolle – wichtig ist nur ein Verdienst über der Geringfügigkeitsgrenze, bei dem auch Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt werden. Wer in einem Saisonbetrieb beschäftigt ist, muss nur drei Monate ununterbrochene Beschäftigung nachweisen. Ein Anspruch besteht allerdings nur, wenn man in den letzten vier Jahren insgesamt mindestens sechs Monate beim selben Arbeitgeber tätig gewesen ist.

Übrigens: Auch freie Dienstnehmer bekommen Weiterbildungsgeld, wenn sie in Bildungskarenz gehen wollen. Das hat der Verfassungsgerichtshof 2011 entschieden.

 

Was verdiene ich während der Bildungskarenz?

Während der Bildungskarenz erhält der Arbeitnehmer keinen Lohn vom Arbeitgeber, sondern ein Weiterbildungsgeld vom AMS. Es wird in der Höhe des (fiktiven) Arbeitslosengeldes ausbezahlt und beträgt mindestens 14,53 Euro täglich. Der Antrag auf Weiterbildungsgeld muss beim zuständigen AMS gestellt werden. Ausbezahlt wird es frühestens ab dem Tag der Antragsstellung, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Während des Bezuges von Weiterbildungsgeld ist man kranken-, unfall- und pensionsversichert.

Wichtig: Während der Bildungskarenz besteht kein Anspruch auf Sonderzahlungen. Der Urlaubsanspruch wird anteilig verkürzt. Hast du Fragen bezüglich des Verbrauchs von Urlaub, haben wir in einem weiteren Artikel hilfreiche Antworten dazu.

 

Welche Voraussetzungen für das Weiterbildungsgeld gibt es?

Um während der Bildungskarenz das Weiterbildungsgeld zu erhalten, müssen Arbeitnehmer:

  • einen Anspruch auf Arbeitslosengeld beim AMS haben;
  • beim AMS eine Bildungskarenzvereinbarung mit dem Arbeitgeber vorlegen;
  • dem AMS das Weiterbildungsvorhaben erklären und die erforderlichen wöchentlichen Weiterbildungsstunden belegen können und
  • bei einem Dienstgeber zuvor mindestens seit sechs Monaten arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.

 

Darf ich neben der Bildungskarenz dazuverdienen?

Während der Bildungskarenz darf man maximal bis zur aktuell gültigen Geringfügigkeitsgrenze (2021: 475,86 Euro) dazuverdienen – und zwar beim eigenen oder einem anderen Arbeitgeber. Werden aufgrund einer Ausbildung Einkünfte erzielt, dürfen diese das 1,5-fache der Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigen, um einen Anspruch auf Weiterbildungsgeld zu haben.

 

Welche Weiterbildungen sind erlaubt?

Während der Bildungskarenz muss eine Weiterbildung im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden absolviert werden. Auch eine vergleichbare zeitliche Belastung, etwa in Form eines Studiums, ist zulässig. Eltern mit Betreuungsverpflichtungen für ein Kind, das das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, müssen Weiterbildungsmaßnahmen im Ausmaß von mindestens 16 Wochenstunden nachweisen.

Wichtig: Nicht akzeptiert werden Kurse aus dem Hobbybereich ohne beruflichen Bezug. Allerdings hängt es immer vom Einzelfall ab, welche Ausbildungen als beruflich relevant eingestuft werden.

Grundsätzlich muss die Ausbildung zeitlich deckungsgleich zeitgleich mit der Bildungskarenz sein. In einzelnen Fällen gewährt das AMS eine Vorlaufzeit von bis zu vier Wochen. Dies sollte jedoch in jedem Fall mit dem zuständigen AMS-Betreuer abgeklärt werden. Ferien innerhalb eines zusammengehörigen Kursangebots (Studium, aufbauende Kursmaßnahmen etc.) werden durchgängig bezahlt.

 

Muss ich während der Bildungskarenz etwas nachweisen?

Die Teilnahme an Kursmaßnahmen muss etwa durch Besuchsbestätigung, Zeugnisse und Zertifikate belegt werden. Bei einem Studium muss nach jedem Semester bzw. nach jeweils 6 Monaten ein Nachweis über die Ablegung von Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern im Gesamtumfang von 4 Semesterwochenstunden oder im Ausmaß von 8 ECTS-Punkten erbracht werden. Beim Schreiben von Bachelor-, Diplomarbeit oder Dissertation dient auch die Ablegung von Diplomprüfung oder Rigorosum bzw. eine Bestätigung des Fortschrittes und des zu erwartenden positiven Abschlusses der Abschlussarbeit als Nachweis.

Wichtig: Wird der Nachweis nicht erbracht, kann das AMS das Weiterbildungsgeld einstellen oder sogar zurückfordern!

 

Wie beantrage ich die Bildungskarenz?

Beantragt wird die Bildungskarenz in dem für einen zuständigen Standort des AMS. Der Antrag kann frühestens ein Monat vor der geplanten Weiterbildungszeit gestellt werden. Das Weiterbildungsgeld wird maximal ab dem Tag der Antragstellung zuerkannt und nicht rückwirkend gewährt. Daher sollte man mit seinem Antrag allerspätestens am 1. Tag der Bildungskarenz im AMS erscheinen.

Erforderliche Unterlagen zur Beantragung:

  • ausgefülltes Antragsformular zur Bildungskarenz (beim AMS als Formular erhältlich)
  • Sozialversicherungskarte
  • Meldezettel
  • unterfertigte Vereinbarung über Bildungskarenz mit dem/der Arbeitgeber/in
  • Kursanmeldebestätigungen (können auch nachgereicht werden, allerdings kann sich dadurch auch die Auszahlung verzögern)
  • bei Studium: Inskriptionsbestätigung

 

Achtung: Auf Grund von Corona kann das Weiterbildungsgeld aktuell entweder online über das AMS-Konto beantragt werden bzw. wird das Antragsformular nach einer telefonischen oder schriftlichen Beantragung per Post zugesandt. Es wird empfohlen, nicht persönlich in die AMS-Filiale zu kommen, um ein Formular abzuholen bzw. informiere das AMS, falls ein persönlicher Termin nötig sein sollte.

 

Kündigung in der Bildungskarenz?

Die Bildungskarenz ist kein Schutz vor einer Kündigung. Wird man durch den Arbeitgeber gekündigt, besteht jedoch der Anspruch auf Fortführung der bisher vereinbarten Bildungskarenz. Der Anspruch erlischt, wenn der Arbeitnehmer selbst kündigt, schuldhaft entlassen wird oder bei einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses. Wurde eine gestaffelte Bildungskarenz vereinbart, erlischt der Anspruch auf Bildungskarenz für alle Teile, die zeitlich nach der Kündigung fallen.

 

Bildungskarenz nach Elternkarenz

Bei einer Geburt vor 2017 kann innerhalb von 6 Monaten nach Karenzende eine Bildungskarenz angetreten werden. Für das Weiterbildungsgeld müssen in diesem Fall keine 6 Monate arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung vorgewiesen werden.

Bei Geburten ab 2017 wird das Weiterbildungsgeld nur dann ausgezahlt, wenn die Bildungskarenz unmittelbar an das Ende des Kinderbetreuungsgeldbezugs anschließt. Das heißt, Kurs oder Studium müssen am ersten Tag nach dem letzten Tag des Kinderbetreuungsgeldes beginnen.

Lies mehr über die Karenz im Job und erfahre, was es in der Babypause zu beachten gilt.

 

Schwanger während der Bildungskarenz

Bei einer Schwangerschaft während der Bildungskarenz tritt umgehend ein strenger Kündigungsschutz in Kraft – das Arbeitsverhältnis kann auch nach Beendigung der Bildungskarenz nicht aufgelöst werden. Eine Kündigung während der Schwangerschaft ist nur dann möglich, wenn sich der Arbeitgeber vorab eine Zustimmung des Gerichtes einholt. Das Wochengeld wird auf Basis des Arbeitsverdiensts der letzten drei Monate vor dem Weiterbildungsgeldbezugs berechnet.

 

Bildungskarenz: Wie sag ich’s dem Chef?

Wer eine Bildungskarenz machen möchte, spielt am besten mit offenen Karten – und das so früh wie möglich. Nur so haben Vorgesetzte und Personalverantwortliche genügend Zeit, sich mit dem Gedanken anzufreunden und für Ersatz zu sorgen. Am besten überlegt man sich schon vor dem Gespräch die wichtigsten Argumente, die für diese Form der Weiterbildung sprechen – und hebt die Vorteile für das Unternehmen hervor. Brauchst du jedoch einfach nur mehr Zeit für dein Privatleben empfehlen wir dir das Zauberwort Downshifting. Ein Burnout durch zu viel Arbeit, kann deinen Körper nämlich erheblichen Schaden zufügen.

Mit diesen Argumenten überzeugst du deinen Chef:

  • In der Bildungskarenz erwirbt man neue Qualifikationen und Kompetenzen, die dem Unternehmen zugute kommen.
  • Während der Bildungskarenz muss das Unternehmen weder Gehalt für den Arbeitnehmer bezahlen noch Sonderzahlungen leisten – die Bildungskarenz kostet damit das Unternehmen nichts.
  • Mit einer Bildungskarenz wird der Urlaub des Arbeitnehmers anteilig verkürzt – er steht daher bei seiner Rückkehr voll zur Verfügung.
  • Für dienstzeitabhängige Ansprüche wie Abfertigung, erhöhter Urlaubsanspruch oder Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wird die Bildungskarenz nicht berücksichtigt.
  • Mit der Bildungskarenz sparen sich Arbeitgeber Weiterbildungskosten.
  • Eine Bildungskarenz kann die Arbeitnehmerzufriedenheit massiv erhöhen.
  • In der Bildungskarenz bleibt der Arbeitsplatz erhalten.

 

Nach der Bildungskarenz: Zurück in den alten Job

Grundsätzlich haben Arbeitnehmer nach Ende der Bildungskarenz ein Rückkehrrecht im gleichen Beschäftigungsausmaß und der gleichen Verwendung wie vor der Unterbrechung. In speziellen Fällen können sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber auch auf eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses direkt nach der Bildungskarenz einigen, etwa wenn schon vor der Unterbrechung eine Kündigung im Raum gestanden ist. Wir zeigen dir in einem weiteren Artikel, wie du zu deiner Work-Life-Balance kommst.

 

Kann ich die Bildungskarenz verlängern?

Eine Verlängerung der Bildungskarenz ist generell nur dann möglich, wenn du in Summe noch kein ganzes Jahr in Anspruch genommen hast und wenn auch dein Arbeitgeber einer Verlängerung zustimmt. Sollte dazwischen ein Zeitraum liegen, in dem du wieder arbeitest, muss der nächste Bildungskarenz-Abschnitt wieder mindestens 2 Monate dauern und in Summe darfst du nicht über ein Jahr Bildungskarenz kommen. Nimm auch rechtzeitig Kontakt mit deinem AMS-Berater auf, wenn du eine Verlängerung planst.

 

Bildungskarenz im Lebenslauf

Mittlerweile hat sich die Weiterbildungsfreistellung auch in den Köpfen vieler Personalverantwortlicher als geeignetes Instrument zur Personalplanung und –entwicklung etabliert. Die eigene Bildungskarenz kann daher im Lebenslauf ohne Probleme angegeben werden, schließlich zeugt sie von Eigeninitiative und dem Willen, sich beruflich weiterzubilden. Idealerweise werden die in der Bildungskarenz betriebenen bzw. abgeschlossenen Ausbildungen genannt, eventuelle Zertifikate oder Zeugnisse können dann auf Verlangen vorgewiesen werden.

 

Bildungskarenz im Vorstellungsgespräch

Mit einer beruflichen Weiterbildung in Form einer Bildungskarenz können gewiefte Bewerber auch im Vorstellungsgespräch punkten: Etwa, wenn ganz besondere Ausbildungen absolviert wurden oder Auslandserfahrungen dazugehören. An sich beweist jede Weiterbildungsmaßnahme, dass man an eigenen beruflichen Fortkommen interessiert ist – und im besten Fall findet sich ein Anknüpfpunkt für die aktuelle Stelle, für die man sich damit ganz besonders qualifiziert präsentieren kann.

 

Bildungskarenz früher beenden

Die Vereinbarung zur Bildungskarenz zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist für beide Seiten bindend und kann nur in beiderseitigen Einvernehmen aufgelöst bzw. vorzeitig beendet werden.

weder:

✓ kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer einseitig wieder zurück in den Betrieb rufen,

noch:

✓ hat der Arbeitnehmer das Recht, vor Ablauf der vereinbarten Dauer an den Arbeitsplatz zurückzukehren (auch nicht, wenn er die Weiterbildungsmaßnahme abbrechen will und damit den Anspruch auf Weiterbildungsgeld verliert).

Soll eine Bildungskarenz vorzeitig beendet werden, müssen sich daher beide Parteien an einen Tisch setzen und einigen.

 

Sonderfall: Bildungsteilzeit

Gerade für kleinere Einkommen kann eine Bildungsteilzeit finanziell attraktiver sein als die Bildungskarenz. Dabei wird die Arbeitszeit zugunsten einer Fortbildung reduziert. Für die entfallenen Stunden erhält man einen Lohnersatz. Welche Voraussetzungen für die Bildungsteilzeit erfüllt werden müssen, welche Vor- und Nachteile sie mit sich bringt und was es dabei zu beachten gilt, erfährst du in unserem Artikel über die Bildungsteilzeit.

 

Bildungskarenz und Corona

Wie in so vielen Bereichen unseres Lebens hat Corona auch Änderungen in Bezug auf die Bildungskarenz gebracht. Die folgenden Sonderregelungen gelten bis Ende 2024:

Verlängerung der Bildungskarenz

Eigentlich ist die Bildungskarenz ja nur 12 Monate möglich. Dies kann jedoch verlängert werden, wenn eine konkrete Ausbildung coronabedingt nicht wie geplant abgeschlossen werden konnte. Nimm hierzu Kontakt zu deinem AMS-Berater auf und weise eine entsprechende Bestätigung vor.

Unterbrochene Bildungskarenz

Du kannst deine Bildungskarenz, falls diese wegen Corona unterbrochen worden ist, fortsetzen. Dies gilt auch, wenn du während dieser Unterbrechung zum Beispiel vorübergehend arbeitslos warst und später vom Arbeitgeber wieder eingestellt wurdest. Weiters gilt dies auch, wenn nach der coronabedingten Unterbrechung nur noch eine Ausbildungszeitspanne unter zwei Monaten liegt.

Wöchentliches Stundenausmaß unterschritten

Wenn coronabedingt das wöchentliche Stundenausmaß (20 Stunden) unterschritten wurde, bleibt dein Anspruch auf Weiterbildungsgeld dennoch bestehen.

Kurzarbeit

Eine Bildungskarenz ist auch dann möglich, wenn du zuvor in Kurzarbeit waren.

 

Checkliste Bildungskarenz

In 7 einfachen Schritten zu deiner Bildungskarenz

  • Beim Arbeitgeber abklären, ob eine Bildungskarenz überhaupt erlaubt/erwünscht ist
  • Zeitrahmen abklären (mind. 2 Monate, max. 12 Monate)
  • Weiter- oder Fortbildung im Ausmaß von mind. 20 Wochenstunden finden (diese muss zeitgleich oder kurz nach Start der Bildungskarenz beginnen). Alternativ: Studium inskribieren.
  • Bildungskarenz schriftlich mit Arbeitgeber vereinbaren: Musterformular
  • 1 Monat vor Start/mindestens am selben Tag des Beginns: Bildungskarenz beim AMS beantragen
  • AMS über ev. geplante Nebentätigkeit (Ausmaß: maximal geringfügig) informieren
  • nach Abschluss der Bildungskarenz/nach einem Semester: Erfolgsnachweis über Weiterbildung vorlegen (Zeugnisse, Zertifikate, Abschlussbestätigung etc.)

 

Erforderliche Unterlagen:

  • ausgefülltes Antragsformular zur Bildungskarenz (beim AMS anfragen, wird per Post geschickt)
  • Sozialversicherungskarte
  • Meldezettel
  • unterfertigte Vereinbarung über Bildungskarenz mit dem/der Arbeitgeber/in
  • Kursanmeldebestätigungen (können auch nachgereicht werden, allerdings kann sich dadurch auch die Auszahlung verzögern).
  • bei Studium: Inskriptionsbestätigung

 

Bildnachweis: nortonsrx/Quelle: www.istockphoto.com

Disclaimer: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Die in diesem Artikel veröffentlichten Rechtsgrundlagen sind sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Korrektheit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr wird nicht übernommen. Insbesondere übernimmt die Stepstone Österreich GmbH keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der angebotenen Inhalte entstehen.

Newsletter

Erhalte jeden Monat Tipps rund um die Themen Bewerbung, Karriere und Gehalt mit unserem Newsletter.

Aktuelle Jobs