Bildungsteilzeit im Überblick

Voraussetzungen für die Fortbildung


17.11.2020

Du willst dich weiterbilden, kannst die Fortbildung jedoch nicht mit deiner Vollzeit-Arbeitszeit vereinbaren? Für solche Fälle gibt es die Bildungsteilzeit, um beides unter einen Hut zu bringen. Wir verraten dir, welche Voraussetzungen du dafür erfüllen musst und was du vorab wissen solltest.

Definition: Was ist Bildungsteilzeit?

Unter Bildungsteilzeit versteht man, wenn die Arbeitszeit zugunsten einer Fortbildung reduziert. Also eine Reduzierung auf Teilzeit zu Zwecken einer Weiterbildung. Dafür gibt es bestimmte Voraussetzungen. Für die entfallenen Stunden erhält man dann einen Lohnersatz.

Unterschiede zwischen Bildungsteilzeit oder Bildungskarenz

Während man bei der Bildungskarenz eine Auszeit von der Arbeit nimmt, während derer man nicht arbeitet, sondern sich ganz der Aus- bzw. Fortbildung widmet, arbeitet man bei der Bildungsteilzeit weiterhin, reduziert allerdings die Stunden, um mehr Zeit für die Ausbildung zu haben.

Anspruch auf Bildungsteilzeit?

Wie auch bei der Bildungskarenz besteht auch auf Bildungsteilzeit KEIN gesetzlicher Anspruch. Diese muss immer mit dem Arbeitgeber vereinbart werden und braucht dessen Zustimmung.

 

Vor- und Nachteile von Bildungsteilzeit

Vorteile:

  • Arbeitsplatz behalten trotz Weiterbildung und dadurch weiterhin Kontakt zum Unternehmen und den Kollegen
  • Genügend Zeit für die Weiterbildung und gesichertes Einkommen
  • Erwerben zusätzlicher Qualifikation, ohne den Job dafür aufgeben zu müssen
  • Auch das Unternehmen profitiert von deiner zusätzlichen Qualifikation
  • Das Unternehmen muss sich nicht nach einem neuen Mitarbeiter umsehen

Nachteile:

  • Weniger Verdienst als bei einer Vollzeitanstellung
  • Doppelbelastung durch Arbeit und Weiterbildung und eventuell Stress durch das zeitliche Hin und Her zwischen Job und Ausbildung

 

Voraussetzungen für Bildungsteilzeit

Um eine Bildungsteilzeit in Anspruch nehmen zu können, müssen die folgenden Voraussetzungen alle erfüllt sein:

  • Bisherige Tätigkeit: Du arbeitest bereits mindestens sechs Monate ununterbrochen bei dem Arbeitgeber.
  • Ausmaß der Stundenreduzierung: Die wöchentliche Normalarbeitszeit muss um mindestens 25 Prozent und maximal 50 Prozent reduziert werden. Außerdem darf in der Bildungsteilzeit die wöchentliche Arbeitszeit 10 Stunden nicht unterschreiten.
  • Dauer der Bildungsteilzeit: Die Bildungsteilzeit darf zwischen 4 Monaten und zwei Jahren dauern.
  • Schriftlichkeit: Es muss eine schriftliche Vereinbarung zwischen dir und dem Arbeitgeber vorliegen.
  • Bedingungen des Arbeitgebers: In einem Unternehmen kann nur eine gewisse Anzahl an Arbeitnehmern Bildungsteilzeit erhalten. Wenn dein Arbeitgeber bis zu 50 Mitarbeiter hat, dürfen max. 4 Personen Bildungsteilzeit nehmen, bei über 50 Mitarbeitern sind es 8 Prozent der Mitarbeiter.
  • Stundenausmaß der Weiterbildung: Die Weiterbildung muss mindestens 10 Stunden pro Woche betragen.

 

Wie kann ich Bildungsteilzeit beantragen?

Die Bildungsteilzeit kannst du – nachdem du diese mit dem Arbeitgeber vereinbart hast – beim AMS beantragt werden. Auf Grund der derzeitigen Corona-Situation erfolgt dies aktuell nicht persönlich, sondern über dein AMS-Konto (sofern du eines hast) oder telefonisch bzw. schriftlich in deiner AMS-Stelle. Beachte, dass du dafür eine unterschriebene Bildungsteilzeit-Vereinbarung benötigst.

 

Welche Unterstützung erhalte ich während der Bildungsteilzeit vom AMS?

Generell verdienst du während der Bildungsteilzeit weniger, da du ja die Arbeitsstunden pro Woche reduziert hast und dein Arbeitgeber natürlich nur jene Stunden entlohnt, die du tatsächlich arbeitest. Für die nicht gearbeiteten Stunden erhältst du daher von Seiten des AMS eine Unterstützung in Form des Bildungsteilzeitgeldes (diese ist unabhängig von deinem Gehalt und richtet sich lediglich nach der reduzierten Stundenanzahl): Für jede Arbeitsstunde, die du weniger gearbeitet hast, stehen dir 0,83 Euro (Stand: 2020) Bildungsteilzeitgeld pro Tag zu.

Hier ein Beispiel: Du hast eine Bildungsteilzeit vereinbart, in der du statt ursprünglich 40 Wochenstunden nur noch 25 Stunden pro Woche arbeitest. Das bedeutet, du arbeitest pro Woche 15 Stunden weniger. Daher stehen dir monatlich 15 h x 0,83 Euro x 30 Tage = 373,50 Euro zu.

 

Kann Bildungsteilzeit verlängert werden?

Generell ist Bildungsteilzeit maximal für 2 Jahre möglich. Solltest du mit deinem Arbeitgeber eine Zeitspanne vereinbart haben, die unter 2 Jahren liegt, ist es möglich, die Bildungsteilzeit nachträglich zu verlängern, sofern dein Arbeitgeber auch zustimmt. Setze dich diesbezüglich mit deinem AMS-Berater in Verbindung.

Es gibt jedoch auch eine Obergrenze: Innerhalb von 4 Jahren kannst du maximal 2 Jahre Bildungsteilzeit machen. Du kannst die Bildungsteilzeit innerhalb dieser 4 Jahre jedoch auch auf mehrere Blöcke aufteilen – jeder Teilblock muss dabei jedoch mindestens 4 Monate betragen und in Summe dürfen 2 Jahre nicht überschritten werden.

 

Bildungsteilzeit vorzeitig beenden: Was muss beachtet werden?

Wenn du die Bildungsteilzeit vorzeitig beenden möchtest, besprich dies zunächst mit deinem Arbeitgeber. Im nächsten Schritt kannst du Kontakt zu deinem AMS-Berater aufnehmen und dich beraten lassen.

 

Häufig gestellte Fragen

Kann ich während der Bildungsteilzeit gekündigt werden?

Ja, du kannst während der Bildungsteilzeit gekündigt werden. In diesem Fall erhältst du weiterhin das Weiterbildungsgeld des AMS. Sofern du dafür weiterhin alle Voraussetzungen erfüllst, musst du jedoch das Stundenausmaß deiner Weiterbildung innerhalb von 3 Monaten von 10 auf 20 Stunden anheben.

Wie sieht es mit Überstunden in der Bildungsteilzeit aus?

Generell sind Überstunden während der Bildungsteilzeit erlaubt, müssen jedoch zeitnah mit einem Zeitausgleich abgegolten werden.

Ist eine Kombination von Bildungsteilzeit und Karenz möglich?

Generell ist es möglich, die Bildungsteilzeit mit einer Bildungskarenz zu kombinieren. Du kannst innerhalb desselben Unternehmens jedoch nur einmal zwischen den beiden wechseln. Wenn du die beiden Leistungen innerhalb der 4 Jahre kombinierst, werden sie aufeinander angerechnet: Dabei entspricht 1 Tag Weiterbildungsgeld, 2 Tagen Bildungsteilzeitgeld.

Kann ich während der Kurzarbeit eine Bildungsteilzeit in Anspruch nehmen?

Wer bereits in Bildungsteilzeit ist und nun aufgrund von Corona in Kurzarbeit geschickt wurde, kannst du weiterhin in Bildungsteilzeit bleiben. Dein Anspruch auf Bildungsteilzeitgeld bleibt weiterhin bestehen.

Umgekehrt ist es jedoch nicht möglich: Wer aktuell in Kurzarbeit ist, kann NICHT parallel dazu mit einer Bildungsteilzeit beginnen.

Wie sieht es mit meinem Urlaubsanspruch während der Bildungsteilzeit aus?

Dein Urlaubsanspruch bleibt genauso bestehen wie vor der Bildungsteilzeit – du arbeitest ja weiterhin im Unternehmen, hast lediglich die wöchentlichen Arbeitsstunden reduziert. Das heißt, dir  steht auch weiterhin Urlaub zu.

 

Bildnachweis: carlosdavid.org/Quelle: www.istockphoto.com

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