Befristetes Dienstverhältnis

Was du vor dem Unterzeichnen eines befristeten Arbeitsvertrages wissen solltest


10.02.2020

Wenn dir ein befristetes Arbeitsverhältnis angeboten wird, bringt das Vorteile aber auch Nachteile mit sich. Einige arbeitsrechtliche Regelungen unterscheiden sich nämlich von jenen für unbefristete Verträge. Was du unbedingt wissen solltest, ehe du den Vertrag unterschreibst, verraten wir dir.

Definition: Was versteht man unter einem befristeten Dienstverhältnis?

Ein befristetes Dienstverhältnis – oder auch Arbeitsverhältnis auf bestimmte Zeit genannt – bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis nach dem Ablauf der im Dienstvertrag definierten Zeit (zum Beispiel 6 Monate oder ein Jahr) automatisch endet. Dafür ist keine Kündigung oder Auflösungserklärung nötig.

 

Warum gibt es befristete Arbeitsverhältnisse?

Für Unternehmen gibt es viele Gründe, ein Dienstverhältnis befristet abzuschließen. Dadurch können momentane Personalengpässe überbrückt werden. Bekommt eine Mitarbeiterin ein Baby und geht in Karenz, muss die Stelle für die Zeit ihrer Abwesenheit nachbesetzt werden. Meist aber nur so lange, bis diese Kollegin wieder zurück ins Unternehmen kommt. Dasselbe gilt für Mitarbeiter, die durch einen Krankenstand, Unfall oder Pflegefall längere Zeit abwesend sind. Aber auch in Branchen, in denen es Saison-Jobs gibt, können Befristungen vorkommen wie beispielsweise in der Gastronomie.

 

Wann endet ein befristetes Arbeitsverhältnis?

Im Vertrag ist der letzte Arbeitstag entweder als Datum angegeben oder an ein bestimmtes Ereignis geknüpft (zum Beispiel Beendigung der Karenz eine Mitarbeiterin). Zu diesem Zeitpunkt endet das Dienstverhältnis automatisch, ohne dass es dafür eine Kündigung braucht.

 

Welche Vor- und Nachteile ergeben sich durch ein befristetes Arbeitsverhältnis?

Für Unternehmen liegt der Vorteil klar auf der Hand: Durch ein befristetes Arbeitsverhältnis können momentane Personalengpässe oder -ausfälle gut abgefedert werden. Aber welche Vor- und Nachteile ergeben sich für dich als Arbeitnehmer?

Vorteile:

  • Überbrückung einer Arbeitslosigkeit
  • Zusätzliche Berufserfahrung ohne anschließende Verpflichtung
  • Möglichkeit, ein Unternehmen kennenzulernen und Erfahrungen zu sammeln
  • Übergang in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis

In manchen Fällen werden befristete Mitarbeiter auch von Unternehmen übernommen. Der unbefristete Vertrag kann also dazu beitragen, Fuß im Unternehmen zu fassen.

Nachteile:

  • Erneute Arbeitssuche nach Ablauf der Frist
  • Ungewissheit darüber, ob man übernommen wird

 

5 Dinge, die du über befristete Dienstverhältnisse unbedingt wissen solltest

1. Ein befristetes Arbeitsverhältnis kann nicht einfach jederzeit gekündigt werden.

Bei einem befristeten Dienstverhältnis verpflichten sich sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer dazu, das Arbeitsverhältnis nicht vor Ablauf der vereinbarten Frist ohne wichtigen Grund oder ohne Zustimmung des jeweils anderen aufzulösen. Das ist für beide Seiten bindend. Es gibt jedoch eine Ausnahme: wenn eine Kündigungsmöglichkeit im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Gibt es diese nicht, kann das Arbeitsverhältnis nur einvernehmlich aufgelöst werden (wenn sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zustimmen) oder wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der dazu berechtigt, dass der Arbeitnehmer vorzeitig austritt oder gerechtfertigt entlassen wird.

In folgenden Fällen besteht für den Arbeitgeber ein Entlassungsgrund:

  • Untreue
  • Verletzung der Arbeitspflicht oder des Weisungsrechts des Arbeitgebers
  • eine lang andauernde Arbeitsverhinderung
  • Zuwendung unberechtigter Vorteile
  • Tätlichkeiten
  • Verletzungen der Sittlichkeit und der Ehre, Vertrauensunwürdigkeit
  • Unfähigkeit, die versprochenen Dienste zu leisten

Der Arbeitnehmer kann aus folgenden Gründen vorzeitig austreten:

  • wenn er zur Fortsetzung seiner Arbeitsleistung unfähig wird oder sie ohne Gefahr für seine Gesundheit oder Sittlichkeit nicht fortsetzen kann
  • das Gehalt wird vom Arbeitgeber nicht bezahlt
  • der Arbeitgeber kommt seinen Pflichten nicht nach (Schutz des Lebens, der Gesundheit, der Sittlichkeit der Angestellten)
  • bei Tätlichkeiten
  • Verletzungen der Sittlichkeit oder erheblichen Ehrverletzungen durch den Arbeitgeber

 

2. Für die Dauer der Befristung gibt es keine gesetzliche Einschränkung.

Das Gesetz gibt keine Zeitspanne vor, wie lange eine Befristung maximal vereinbart werden darf. Es können also 6 Monate sein, ein Jahr, fünf Jahre oder auch 20 Jahre. Bei Befristungen von über 5 Jahren gibt es jedoch eine Sonderregelung bezüglich der Kündigung: Arbeitnehmer können bei solchen Arbeitsverträgen unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist das Dienstverhältnis auflösen. Arbeitgeber haben diese Möglichkeit jedoch nicht – sie können weiterhin den Vertrag nur dann beenden, wenn ein Entlassungsgrund vorliegt.

 

3. Eine Befristung kann nicht beliebig oft wiederholt werden.

Die Dauer einer Befristung kann zwar beliebig festgesetzt werden, aber nach Ablauf dieser Frist darf nicht einfach beliebig oft ein weiteres befristetes Dienstverhältnis anknüpfen. Denn dann spricht man von einem Kettenarbeitsvertrag und das ist gesetzlich unzulässig. Eine Verlängerung ist generell nur bei wirtschaftlicher und sozialer Rechtfertigung möglich. Wenn jemand also als Vertretung für einen Mitarbeiter befristet eingestellt wurde und dieser Mitarbeiter nach Ablauf der First immer noch nicht ins Unternehmen zurück gekommen ist, ist eine Verlängerung der Befristung zulässig. Ob ein Kettenarbeitsvertrag vorliegt, muss jedoch von Fall zu Fall geprüft werden. Im Zweifelsfall werden solche Arbeitsverhältnisse, die mehrere Befristungen aneinanderreihen, gesetzlich als unbefristetes Arbeitsverhältnis behandelt.

 

4. Wird nach Ablauf der Befristung weitergearbeitet, geht das befristete Dienstverhältnis in ein unbefristetes über.

Wenn der Arbeitnehmer nach Ende der Befristung weiterarbeitet und von Seiten des Unternehmens nichts Gegenteiliges gesagt wird, ist in einem solchen Fall anzunehmen, dass ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit von beiden Vertragsparteien gewollt ist. Das bedeutet, dass die Befristung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übergeht. Man spricht hier auch von „schlüssigem Verhalten des Arbeitgebers“. In der Praxis ist es daher häufig so, dass der Arbeitgeber sicherheitshalber rechtzeitig mitteilt (schriftlich oder mündlich), dass er das Dienstverhältnis nicht verlängern möchte.

 

5. Auch bei befristeten Arbeitsverhältnissen kann eine Probezeit vereinbart werden.

Eine gesetzliche Probezeit von maximal einem Monat kann auch bei befristeten Arbeitsverträgen vereinbart werden. Diese Zeitspanne dient dazu, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer kennenlernen können. Vor allem, wenn Befristungen über einen längeren Zeitraum vereinbart werden, ist dies sinnvoll.

 

Sonderfälle

Krankenstand

Wie ist das eigentlich, wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Fristablaufs im Krankenstand befindet? Grundsätzlich ändert das nichts an der Beendigung des Arbeitsvertrages. Dieser läuft ja automatisch ab, sofern nichts anderes vereinbart wird.

Schwangerschaft

Wird eine Arbeitnehmerin mit befristetem Arbeitsverhältnis schwanger gibt es folgende Regelung: Wenn das vertraglich vereinbarte Ende des Arbeitsvertrages vor Beginn des Mutterschutzes liegt, dann verlängert sich das Arbeitsverhältnis automatisch bis zum Beginn des Mutterschutzes.

 

Bist du nach einem befristeten Arbeitsverhältnis wieder auf Jobsuche, informiere dich über aktuelle Stellenausschreibungen.

 

Bildnachweis: acilo/Quelle: istockphoto.com

 

Disclaimer: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Die in diesem Artikel veröffentlichten Rechtsgrundlagen sind sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Korrektheit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr wird nicht übernommen. Insbesondere übernimmt die Stepstone Österreich GmbH keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der angebotenen Inhalte entstehen.

Aktuelle Jobs