Bereitschaft zur Überzahlung

Bedeutung im Stelleninserat


14.12.2022

Inserat für deinen Traumjob gefunden und dann stolperst du über die Formulierung „Bereitschaft zur Überzahlung“ und hast keine Ahnung, welches Gehalt realistisch ist? Wir verraten dir, was es mit der Überzahlung auf sich hat und mit wie viel Gehalt du rechnen kannst.

Definition: Was ist eine Überzahlung?

Unter Überzahlung versteht man jenen Differenzbetrag, den ein Arbeitgeber bereits ist, mehr als das Mindestgehalt zu zahlen.

Grundsätzlich sind Unternehmen seit 1. März 2011 dazu verpflichtet, ein Mindestgehalt bzw. einen Mindestlohn in Stellenanzeigen anzuführen. Manche geben zwar das tatsächliche Gehalt an, das sie bereit wären zu zahlen, aber in den meisten Fällen, wird lediglich das Mindestgehalt angegeben mit dem Zusatz „Bereitschaft zur Überzahlung“.

Das bedeutet, dass der Arbeitgeber in der Regel bereit ist, mehr zu zahlen, als der Gesetzgeber oder der jeweilige Kollektivvertrag vorsieht. Meistens ist diese Überzahlung an die Qualifikation der Bewerber*innen bzw. ihre Berufserfahrung gekoppelt. Je besser qualifiziert jemand ist bzw. je mehr Berufserfahrung jemand mitbringt, desto mehr Gehalt kann diese Person in der Regel auch fordern.

 

Marktkonforme Überzahlung

Eine ähnliche Formulierung in Stellenanzeigen ist, dass eine „marktkonforme Überzahlung“ angeboten wird. Darunter versteht man, dass der Arbeitgeber bereit ist, dir so viel zu zahlen, wie es in der jeweiligen Branche für die ausgeschriebene Position üblich ist.

Das ist grundsätzlich gut, weil das auf jeden Fall bedeutet, dass du definitiv mehr Gehalt als das angeführte Mindestgehalt erwarten kannst. Der Nachteil dabei ist jedoch, dass du dich erst darüber schlau machen musst, was in der jeweiligen Branche überhaupt üblich ist. Dies ist mit Gehaltsrechnern wie dem Stepstone Gehaltsrechner möglich und einer speziellen Berechnung deines Marktwertes. Zudem empfehlen wir dir, dich über das Durchschnittsgehalt in Österreich zu informieren.

Wenn du also wissen möchtest, wie viel Lohn bzw. Gehalt dir zusteht, solltest du zunächst deinen Marktwert ermitteln.

 
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Überzahlung nach Kollektivvertrag

Eine weitere Formulierung der Überzahlung im Stelleninserat ist „Überzahlung nach Kollektivvertrag“ bzw. „kollektivvertragliche Überzahlung“.

Das bedeutet eigentlich nichts anderes, als dass das Mindestgehalt laut dem für das Unternehmen gültigen Kollektivvertrags als Basis herangezogen wird und ebenfalls eine Mehrzahlung angeboten wird, die sich nach deinen Qualifikationen oder deiner Berufserfahrung richten kann. Also auch hier bekommst du mehr Gehalt als das, was als Mindestgehalt im Inserat angeführt ist.

 

Höhe der Überzahlung: Wie viel ist möglich?

Oftmals ist es gar nicht so einfach, Gehaltsangaben in Stelleninseraten richtig zu interpretieren. Um dein Wunschgehalt im Bewerbungsgespräch gut zu verhandeln, solltest du dir daher schon vorab Gedanken dazu machen, was für dich drin sein könnte.

Denn die Höhe der Überzahlung hängt von unterschiedlichen Faktoren ab:

  • deine Berufserfahrung
  • deine Qualifikationen und Zusatzqualifikationen
  • Anzahl der Bewerber*innen (je weniger Fachkräfte es für den Job gibt, desto eher sind Arbeitgeber bereit, mehr Geld in die Hand zu nehmen)
  • Branche und Unternehmensgröße
  • Wirtschaftslage und Prognose

 

Wichtig ist es daher, seinen Marktwert davor genau zu ermitteln (10 Schritte zur Ermittlung des Marktwertes). Damit hast du einen ungefähren Richtwert, wie viel deine Arbeitsleistung am Markt wert ist.

Je nach Branche und wirtschaftlicher Lage kannst du grundsätzlich mit bis zu 20 Prozent Überzahlung rechnen (20 Prozent über dem angegebenen Mindestgehalt). Lass dich davon jedoch nicht einschränken. Denn wenn du eine deutlich höhere Qualifikation oder langjährige Berufserfahrung mitbringst oder in der Branche gerade ein Fachkräftemangel herrscht, kann deutlich mehr Gehalt für dich drin sein.

 

Bildnachweis: Deagreez/Quelle: istockphoto.com