Gehaltsangaben in Stelleninseraten richtig interpretieren

Was bedeutet die Gehaltsangabe im Stelleninserat wirklich? Ist sie eine Verhandlungsbasis oder schon fix?


02.07.2019

Gehaltsangaben in Stelleninseraten können sehr einfach und verständlich formuliert sein oder so umständlich, dass sie einem nach dem Lesen ratlos zurücklassen - "nach Kollektivvertrag, Überbezahlung gemäß Qualifikation...". Wie sollst du damit umgehen, ist der Wert schon fix oder noch verhandelbar?

Ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gehaltsangabe ins Stelleninserat zu schreiben?

Ja, seit 1. März 2011 sind Arbeitgeber und Arbeitsvermittler verpflichtet, das Mindestentgelt in der Stellenanzeige anzugeben. Die Angabe kann den Stundenlohn ebenso wie den Monatslohn oder das Jahresgehalt nennen. Das gilt nicht nur für Vollzeitstellen, sondern muss auch bei Teilzeitstellen, geringfügigen Arbeitsstellen und kurzfristigen Aushilfsjobs angegeben werden.

Von dieser Pflichtangabe ausgenommen sind nur Ausschreibungen für hohe Führungspositionen (etwa Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder einer Kapitalgesellschaft).

Fehlt die Angabe des Mindestgehalts in der Stellenanzeige, kann die Bezirksverwaltungsbehörde nach einer Anzeige eine Verwaltungsstrafe von bis zu 360 Euro verhängen.

 

Ist die Gehaltsangabe in Stelleninseraten brutto oder netto?

Üblicherweise wird das Gehalt in Stelleninseraten in brutto angegeben und bezieht alle 14 Gehälter mit ein. Ob es sich um das Monats- oder Jahresgehalt handelt, wird bei der Angabe meist explizit dazu geschrieben. Wenn du dir nicht sicher bist, welcher Nettoverdienst sich für dich aus dem angegebenen Gehalt ergibt, nutze einen Brutto-Netto-Rechner, der dir auch aufschlüsselt, wie hoch das 13. und 14. Gehalt ausgehend von einem Monats- oder Jahresgehalt ist.
 

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Wie verlässlich ist die Gehaltsangabe in Stellenanzeigen?

Die Gehaltsangabe bezieht sich auf den Mindestlohn, der für eine bestimmte Stelle bezahlt wird. In vielen Fällen besteht die Möglichkeit zur Überbezahlung, wenn Erfahrung und Zusatzqualifikationen dafür sprechen. Wenn Zulagen, Prämien, Spesenvergütungen oder Sachbezüge (etwa ein Firmenauto) in der Stellenausschreibung nicht angesprochen werden, solltest du im Bewerbungsgespräch danach fragen!

Immer öfter wird in Stelleninseraten auch zur Gehaltsangabe erwähnt, dass für die Stelle „laut Kollektivvertrag“ der folgende Lohn vorgesehen ist, oft auch mit dem Zusatz, dass der Arbeitgeber „zur kollektivvertraglichen Überzahlung“ bereit ist. Nicht immer wird dabei explizit erwähnt, auf welchen Kollektivvertrag die Angabe bezogen ist. In der Regel bedeutet diese Formulierung, dass das angegebene Gehalt als Untergrenze zu verstehen ist – in der Gehaltsverhandlung solltest du dich daher nicht an diesem Wert orientieren, sondern deine Vorstellung durchaus höher ansetzen.

Wenn im Stelleninserat von der „Bereitschaft zur Überbezahlung“ oder Ähnlichem die Rede ist oder gar direkt darum gebeten wird, einen Gehaltswunsch selbst zu nennen, solltest du dein Wunschgehalt explizit in der Bewerbung nennen.

Hier erfährst du den Unterschied zwischen Lohn und Gehalt und was dir zusteht.

 

Ist die Gehaltsangabe im Stelleninserat die Basis für die Gehaltsverhandlung?

Ja, definitiv – in den meisten Fällen handelt es sich aber wie gesagt um eine Untergrenze, das reale Gehalt hängt von deinen Qualifikationen und deiner Erfahrung ab. Daher solltest du diesen Wert zwar in die Gehaltsverhandlung mitnehmen, aber dich gut darauf vorbereiten, mehr herauszuhandeln. Wichtig dabei ist, deinen Eigenwert nicht zu unterschätzen und gut vorbereitet zu sein – welche Fallstricke dich in der Gehaltsverhandlung erwarten, verraten wir dir hier. Bekommst du ein Gehaltsangebot, das vom Wert im Stelleninserat abweicht, geht es natürlich darum, das Gehaltsangebot richtig einzuschätzen und gegebenfalls nachzuverhandeln. Weitere Tipps, um sich für die Gehaltsverhandlung zu wappnen und mehr Gehalt im Bewerbungsgespräch zu bekommen, verrät dir auch das Interview mit dem Experten Conrad Pramböck.

 

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