Lügen im Lebenslauf

Wie viel Schummeln ist erlaubt?


11.05.2018

Beim Verfassen des Lebenslaufs verfolgen wir alle dasselbe Ziel: Wir wollen uns in einem besonders guten Licht darstellen. Immerhin will man damit unter einer Vielzahl von Bewerbern herausstechen und einen potentiellen Arbeitgeber von uns überzeugen. Doch was passiert, wenn sich unsere Ausbildungs- und Berufserfahrung nicht ganz mit den Anforderungen der Stelle decken? Ist es erlaubt, ein wenig zu tricksen? Und wo hört Tricksen auf und geht ins Lügen über? Was ist erlaubt und wovon sollte man besser die Finger lassen? Wir haben die wichtigsten Fakten für dich zusammengestellt.

Der Schmale Grat zwischen Tricksen und Lügen

Ein bisschen zu tricksen, um den Lebenslauf aufzupolieren, das ist in der Praxis keine Seltenheit. Auch Lügen kommt häufiger vor, als man es vermuten würde. Doch wo genau liegt der Unterschied? Was ist ok und was geht zu weit? Um diese Frage zu beantworten, sollte man zunächst den Interessenskonflikt verstehen, der dahintersteckt. Auf der einen Seite steht die Wahrheit und nichts als die Wahrheit. Auf der anderen Seite die Interessen des Selbstmarketings, sich bestmöglich zu verkaufen, um in weiterer Folge den Job zu bekommen. Hier gilt es, eine gute Balance zu finden, die moralisch vertretbar ist und vor allem nicht irgendwann auch ernstzunehmende Konsequenzen nach sich ziehen kann. Dabei gilt: ein bisschen tricksen – ja; unverschämtes Lügen – nein!

Das folgende Beispiel verdeutlicht den Unterschied:

Du willst dich als Projektleiter bei einer Firma bewerben.

✓ Tricksen: Wenn du bereits in deiner letzten Firma im Projektmanagement gearbeitet hast und dabei zwar kein Projektleiter warst, aber für einige Wochen während des Krankenstandes des Projektleiters dessen Aufgaben übernommen hast, kannst du die Erfahrung als Projektleiter zu den dort ausgeübten Tätigkeiten anführen. Du hast diese Erfahrung ja tatsächlich gemacht, wenn auch nur vorübergehend.

X Lügen: Eine ganz deutlich falsche Angabe wäre es, wenn du nie die Aufgaben eines Projektleiters hatten, dies aber dennoch in deiner Bewerbung angibst, um einen Job als Projektleiter zu bekommen. Davon ist auf jeden Fall abzuraten.

 

Im Lebenslauf gelogen – und jetzt?

Um über die Konsequenzen zu sprechen, stellt sich natürlich zunächst die Frage, wie Lügen in der Praxis überhaupt aufgedeckt werden. Generell weiß man beim Versenden seiner Bewerbung nie, wie genau dich der potentielle Arbeitgeber unter die Lupe nimmt. Je kleiner das Unternehmen, desto unwahrscheinlicher, dass viel Zeit dafür verwendet wird, deinen Lebenslauf zu durchleuchten, aber ausschließen lässt es sich nicht. Vor allem bei Unternehmen, die eine Personalberatungsfirma für den Bewerbungsprozess beauftragen, ist die Wahrscheinlichkeit größer, dass Referenzen eingeholt werden oder gar ehemalige Arbeitgeber angerufen werden. Sollte all dies nicht passieren, kann es dennoch passieren, dass bei einem anschließenden Bewerbungsgespräch Fragen auftauchen, die du auf Grund der Lügen nicht zufriedenstellend beantworten kannst. Oder du verstrickst dich in Widersprüche. Und spätestens da fängt es an, heikel zu werden. Damit ergibt sich bereits die nächste Frage nach den Konsequenzen: Ist das Lügen im Lebenslauf strafbar?

Warum du bei einer vertraulichen Bewerbung nicht lügen solltest, zeigen wir dir in folgendem Artikel.

 

Konsequenzen: Ist das Lügen im Lebenslauf strafbar?

Auch wenn es in der Praxis so gut wie nie vorkommt: das Lügen im Lebenslauf kann ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen. Deckt dein Arbeitgeber auf, dass du bei den Angaben im Lebenslauf gelogen hast, vor allem in Bereichen, die für die Ausübung deiner Tätigkeit essentiell sind, kann dir die Entlassung drohen. Bedenke außerdem, dass ein Vertrag, der unter falschen Voraussetzungen zustande gekommen ist, Grund für eine fristlose Kündigung liefert. Im schlimmsten Fall kann dir sogar eine Anzeige wegen Betrugs drohen. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit gering sein mag: Es lohnt sich nicht, zu lügen!

 

Warum lügen, wenn es auch anders geht?

In der Praxis wird oft gelogen, weil Bewerber keine andere Möglichkeit sehen, den Job auf Grund deiner Qualifikationen zu bekommen. Doch es geht auch anders. Wir durchleuchten die häufigsten Fälle, in denen gelogen wird und zeigen dir Alternativen zur Lüge:

 

Lüge 1: Eine Lücke im Lebenslauf kaschieren

Natürlich sind Lücken im Lebenslauf nicht immer angenehm zu erklären, aber sie sind menschlich. Anstatt etwas zu erfinden, gehe besser in dich und überlege, was du in der Zeit der Arbeitslosigkeit gemacht haben? Kannst du beispielsweise eine Weiterbildung anführen? Einen Auslandsaufenthalt? Oder hast du in dieser Zeit intensiv nach einem neuen Job gesucht und kannst diese Phase deines Lebens als „Berufliche Neuorientierung“ deklarieren? Es muss keine Lüge sein, wenn du das, was du gemacht hast, in eine schöne Formulierung verpackst. Weiterführende Tipps dazu, wie du mit diesen Brüchen in der Vita umgehen, findest du in unserem Artikel zu Lücken im Lebenslauf.

 

Lüge 2: Fremdsprachenkenntnisse besser darstellen

Das ist jene Lüge, die im Zuge eines Bewerbungsgespräches am schnellsten aufgedeckt werden kann. In der Praxis kommt es immer häufiger vor, dass Teile des Bewerbungsgespräches auch auf Englisch oder einer anderen, für die Position erforderlichen Fremdsprache abgehalten wird. Anstatt hier zu lügen und sein Sprachniveau fälschlicherweise zu hoch einzustufen, melde dich doch für einen (teilweise auch kostenlosen) Online-Kurs im nächsthöheren Sprachniveau an. So musst du bei deinem tatsächlichen Sprachniveau nicht lügen und kannst angeben, dass du gerade daran arbeitest, das nächste Sprachniveau zu erreichen.

 

Lüge 3: Etwas im Lebenslauf weglassen

Oft entscheiden sich Bewerber dafür, eine Arbeitsstelle nicht im Lebenslauf anzuführen. Das kann mehrere Gründe haben: man war nur ein oder zwei Monate dort, man hat gemerkt, dass es einem nicht gefällt, die Tätigkeit ist einem im Nachhinein peinlich. Zwar ist das Weglassen eines Arbeitgebers nicht ganz so dramatisch wie das Dazuerfinden eines Arbeitgebers, aber oft beraubt man sich dabei selbst einer Chance. Du weißt immerhin nicht, wonach dein potentieller neuer Arbeitgeber sucht. Vielleicht birgt gerade dieser Job Potential für dich. Mache dir lieber Gedanken, wie du diese Anstellung positiv für dich nutzen kannst, anstatt unnötig eine Lücke in deinem Lebenslauf aufzunehmen. Erfahre auch alles zum perfekten Lebenslauf mit relevanten Inhalten und Informationen.

 

Wo darf man lügen?

Es gibt die sogenannte Privatsphäre des Bewerbers, die im Arbeitsrecht besonders geschützt ist und das bedeutet: Man muss auf Fragen, die in diese Privatsphäre eingreifen, nicht wahrheitsgemäß antworten. Zu folgenden Bereichen musst du keine Auskünfte geben:

 Fragen zu Religionsbekenntnis, Weltanschauung, Mitgliedschaft bei Vereinen, politische Einstellung (Ausnahme: Wenn du bei einem Tendenzbetrieb arbeiten möchtest, also einer politischen Partei, einer kirchlichen Einrichtung, wo einer dieser Bereiche für die Ausübung der Tätigkeit relevant ist, darf die Frage durchaus gestellt werden.)
 Fragen nach Familienstand, Kindern, Kinderwunsch, Partnerschaft etc.
 Frage nach Schwangerschaft: Diese Frage ist sogar so verpönt, dass du absichtlich lügen darfst, ohne dass Konsequenzen drohen.
 Frage nach der Gesundheit: Hier muss nur angegeben werden, was eine Gefahr für Kollegen oder Kunden darstellen könnte. Beachte, dass ein ärztliches Attest keineswegs diene Krankheiten auflisten muss. Es muss lediglich die Information enthalten, ob du für die Tätigkeit geeignet bist oder nicht.
 Frage nach Vorstrafen (Ausnahme: Nur wenn es einen Zusammenhang zwischen der Stelle und der begangenen Straftat gibt, muss dies gemeldet werden.)

Weiterführende Informationen findest du in unserem Artikel über unzulässige Fragen im Bewerbungsgespräch.

 

Beispiele: Was ist ok? Was ist nicht ok?

Was auf jeden Fall tabu sein sollte: Anstellungen erfinden, Berufserfahrung dazuschwindeln, Ausbildungen ergänzen, die du gar nicht absolviert hast.

Wo flunkern erlaubt ist: tatsächlich ausgeführte Tätigkeiten in vorherigen Anstellungen „interessanter“ darstellen, als sie waren oder Erfolge besser darstellen, als sie tatsächlich waren.

 

Falsche Angaben: Bewerbungsgespräch

Denke daran: Spätestens beim Bewerbungsgespräch können Lügen ans Licht kommen. Und dann hast du nicht nur die Glaubwürdigkeit verloren, sondern auch die Chance auf den Job. Vieles lässt sich leicht aufdecken. So können Fremdsprachenkenntnisse bei einem Bewerbungsgespräch ganz leicht überprüft werden. Auch bei ausgeübten Tätigkeiten, die du fälschlicherweise angegeben hast, können Rückfragen kommen, die du im Detail so vielleicht gar nicht beantworten kannst. Wer bei einem Bewerbungsgespräch authentisch auftreten möchte, sollte von Lügen und allzu übertriebenen Selbstdarstellungen die Finger lassen. Überlege dir stattdessen, wie du deine Stärken bestmöglich präsentierst, denn damit wirst du mehr punkten, als mit erfundenen und auch leicht aufdeckbaren Lügen. Wie du deine Stärken für den Lebenslauf und das Bewerbungsgespräch herausfilterst und ins beste Licht rückst, verrät dir unser Artikel über Stärken im Bewerbungsgespräch. Allgemeine Tipps zur Vorbereitung auf das Vorstellungsgespräch erhältst du in unseren Artikeln über das perfekte Vorstellungsgespräch sowie die gelungene Selbstpräsentation. Wir zeigen dir auch welche Fragen beim Bewerbungsgespräch unzulässig sind, um am großen Tag des Interviews gewappnet zu sein.

Bildnachweis: Alija/Quelle: www.istockphoto.com

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