Elternteilzeit

Rechtliche Aspekte, Kündigungsschutz, Ansprüche und Thema Gehalt


18.05.2021

Kinder und Beruf unter einen Hut zu bringen, ist nicht immer einfach. Wenn zeitliche Engpässe den Alltag dominieren und das Gefühl, hin und her gerissen zu werden, überhandnimmt, kann die sogenannte Elternteilzeit Abhilfe schaffen. Wir informieren dich, was es diesbezüglich zu beachten gilt.

Inhaltsverzeichnis

Was ist Elternteilzeit und wer hat Anspruch?
Warum soll ich in Elternteilzeit gehen?
Wann kann ich Elternteilzeit beantragen?
Antrag auf Elternteilzeit – so geht’s!
Wie lange dauert die Elternteilzeit und kann ich sie verlängern?
Ist Elternteilzeit beim 2 Kind möglich?
Wie viel Gehalt bekomme ich?
Wie viele Stunden muss ich arbeiten?
Urlaubsanspruch bei Elternteilzeit
Überstunden während der Elternteilzeit?
Kündigungsschutz: Wie lange gilt er?
Elternteilzeit beenden

 

Was ist Elternteilzeit und wer hat Anspruch?

Die Elternteilzeit ist ein Anspruch von Eltern, ihre bisherige Arbeitszeit herabzusetzen oder deren Lage zu ändern. Geregelt ist dieser gesetzliche Anspruch im Mutterschutzgesetz (MSchG). Dies ist jedoch an einige Anforderungen geknüpft:

  • Der Anspruch wird nur Eltern eingeräumt, die mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben bzw. die Obsorge für das Kind haben. Auch Adoptiv- und Pflegeeltern sind den leiblichen Eltern gleichgestellt.
  • Bis zum siebenten Lebensjahr des Kindes oder einem späteren Schuleintritt kann der Anspruch erhoben werden.
  • Auch ist der Anspruch an die Betriebszugehörigkeit (mindestens ununterbrochen drei Jahre im Unternehmen) sowie an die Betriebsgröße (mindestens 20 Dienstnehmer*innen im Unternehmen) geknüpft.
  • Der andere Elternteil darf sich nicht gleichzeitig für dasselbe Kind in Karenz.
  • Ausgenommen von diesem Anspruch sind Lehrlinge.

Theoretisch ist Elternteilzeit auch für Teilzeitbeschäftigte möglich, jedoch muss beachtet werden, dass die wöchentliche Normalarbeitszeit um mindestens 20 % reduziert wird und zwölf Stunden nicht unterschreitet.

Achtung: Die Regierung plant eine Gesetzesänderung in Bezug auf die Karenz. Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht Änderungen des Mutterschutzgesetzes und des Väter-Karenzgesetzes vor wie beispielsweise eine Ausweitung der Elternteilzeit bis zum achten Lebensjahr des Kindes. Die Entscheidung über die Zustimmung bzw. Ablehnung oder Abänderung des Gesetzesentwurfes wird für den Herbst erwartet. Im aktuellen Entwurf wurde jedoch auch festgehalten, dass die Neuerungen rückwirkend ab 01.08.2023 gelten sollen, das heißt, für alle Geburten, die ab dem 01.08. dieses Jahres stattgefunden haben. Wir halten dich über die Entwicklungen auf dem Laufenden.

 

Warum soll ich in Elternteilzeit gehen?

Elternteilzeit ist ein guter Mittelweg, um Kinder und Beruf unter einen Hut zu bekommen. Möchtest du beispielsweise deinen Job und deine Karriere nicht aufgeben, aber dennoch mehr Zeit für dein Kind haben? Dann bietet eine Teilzeitbeschäftigung eine gute Balance, um beides zu haben, da du deine Stunden im Beruf reduzierst und somit mehr Zeit mit deinem Kind verbringen kannst. Hier die häufigsten Gründe, warum sich Mütter oder Väter für die Elternteilzeit entscheiden:

  • Mehr Zeit für deine Kinder
  • Trotzdem auch noch deine berufliche Laufbahn
  • Mehr Abwechslung im Alltag (Phasen zu Hause und Phasen im Beruf)
  • Keine wichtigen Entwicklungsschritte deines Kindes versäumen
  • Mehr Einkommen, als wenn du ganz zu Hause bleibst

 

Wann kann ich Elternteilzeit beantragen?

Grundsätzlich ist die Beantragung der Elternteilzeit sowohl direkt nach der gesetzlichen Schutzfrist als auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich:

✓ Die Inanspruchnahme der Elternteilzeit direkt nach der Schutzfrist

Um direkt nach der gesetzlichen Schutzfrist Elternteilzeit in Anspruch zu nehmen, musst du deinem Arbeitgeber spätestens acht Wochen nach der Geburt über den Beginn und die Dauer der Teilzeit informieren. Auch wenn der Beginn der Teilzeitbeschäftigung unmittelbar nach Ende des Wochengeldbezugs beabsichtigt ist, musst du deinen Arbeitgeber spätestens acht Wochen nach der Geburt informieren. Dies muss mittels einer schriftlichen Mitteilung erfolgen, in der Beginn, Dauer, Ausmaß und Lage der Teilzeitbeschäftigung enthalten sein muss.

✓ Die Inanspruchnahme der Elternteilzeit zu einem späteren Zeitpunkt

Möchtest du erst zu einem späteren Zeitpunkt Elternteilzeit vereinbaren, musst die dies deinem Arbeitgeber spätestens drei Monate vor der beabsichtigten Stundenreduktion mitteilen. In dieser schriftlichen Mitteilung müssen der Beginn, die Dauer, das Ausmaß und die Lage der Teilzeitbeschäftigung enthalten sein.

 

Antrag auf Elternteilzeit – so geht’s!

Generell sind Beginn, Dauer, Ausmaß und Lage der Teilzeitbeschäftigung mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Für den Fall, dass es binnen vier Wochen ab Bekanntgabe deiner Teilzeit-Absichten jedoch zu keiner Einigung zur konkreten Ausgestaltung kommt, hast du das Recht, diese zu den von dir bekannt gegebenen Bedingungen anzutreten – sofern der Arbeitgeber nicht binnen weiterer zwei Wochen zu Gericht geht. Es empfiehlt sich jedoch, sich in diesem Fall Rechtsbeistand zu holen und sich mit der Arbeiterkammer oder – falls vorhanden – dem Betriebsrat kurzzuschließen. Im Falle eines Gerichtsverfahrens gilt jedoch der Kündigungs- und Entlassungsschutz weiter.

Die Arbeiterkammer stellt kostenlose Vorlagen zum Ersuchen um Vereinbarung von Elternteilzeit, sowie zur Änderung des Ausmaßes der Elternteilzeit oder Änderung der Lage der Elternteilzeit zur Verfügung.

Wie lange dauert die Elternteilzeit und kann ich sie verlängern?

Sie dauert generell so lange, wie du sie mit deinem Arbeitgeber vereinbarst, mindestens jedoch 2 Monate und sie ist maximal bis zum 7. Geburtstag deines Kindes (oder einem etwaigen späteren Schuleintritt des Kindes) möglich.

Solltest du eine kürzere Elternteilzeit vereinbart haben und dann draufkommen, dass du diese doch gerne verlängern möchtest, so kannst du einmal eine Verlängerung der Teilzeitbeschäftigung verlangen.

 

Ist Elternteilzeit beim 2 Kind möglich?

Ja, sie ist grundsätzlich bei jedem Kind möglich, egal, ob es das erste oder zweite Kind ist. Wichtig ist nur, dass sie maximal bis zum 7. Geburtstag des Kindes in Anspruch genommen werden kann.

 

Wie viel Gehalt bekomme ich?

Im Gesetz gibt es keine expliziten Bestimmungen bezüglich der Höhe des Entgelts während der Elternteilzeit. In den meisten Fällen einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf eine aliquote Kürzung. Schwierig wird es für jene, die eine All-In-Vereinbarung oder eine Überstundenpauschale haben. Da es keine gesetzliche Regelung gibt, hat sich in der Praxis die folgende Vorgangsweise in den meisten Fällen durchgesetzt: All-In-Gehälter werden meist aliquot weiterbezahlt, Überstundenpauschalen werden jedoch nicht weiter ersetzt.

 

Wie viele Stunden muss ich arbeiten?

Bei der Elternteilzeit muss die wöchentliche Normalarbeitszeit um mindestens 20 % reduziert werden, darf aber zwölf Stunden nicht unterschreiten. Für jemanden, der also beispielsweise zuvor 40 Stunden pro Woche gearbeitet hat, kann die vereinbarte Arbeitszeit zwischen 12 und 32 Stunden pro Woche liegen.

Beachte: Diese Vorgaben beziehen sich lediglich auf den gesetzlich verankerten Anspruch. Wenn du mit deinem Arbeitgeber etwas anderes vereinbarst, ist dies natürlich genauso zulässig, es besteht jedoch kein rechtlicher Anspruch darauf. Egal, welches Arbeitsausmaß du jedoch mit deinem Arbeiter vereinbarst: Der besondere Kündigungs- und Entlassungsschutz gilt dennoch.

Solltest du während der Elternteilzeit draufkommen, dass ein anderes Stundenmaß besser für dich passen sollte, kannst du dies einmal ändern. Ebenso kannst du eine vorzeitige Beendigung der Teilzeit verlangen.

 

Urlaubsanspruch bei Elternteilzeit

Der Urlaubsanspruch bleibt in der Elternteilzeit genauso erhalten wie während deiner regulären Anstellung zuvor: also 5 Wochen. Genauso gelten dieselben Urlaubsregelungen wie zuvor in Bezug auf Anspruch, zeitliche Vereinbarung der Urlaubszeit etc.

 

Überstunden während der Elternteilzeit

Grundsätzlich ist die Elternteilzeit dazu da, genügend Zeit zur Betreuung und Erziehung der Kinder zu haben. Sie hat das Ziel, Beruf und Familie besser vereinbaren zu können. Während regulär arbeitende Teilzeitangestellte auch für Mehrstunden bzw. Überstunden herangezogen werden können, widerspricht das dem Prinzip der Elternteilzeit. Das bedeutet: Freiwillig kannst du zwar länger arbeiten, du musst es jedoch nicht.

 

Kündigungsschutz: Wie lange gilt er?

Der besondere Kündigungs- und Entlassungsschutz beginnt ab der Bekanntgabe deiner beabsichtigten Elternteilzeitbeschäftigung, frühestens jedoch vier Monate vor dem beabsichtigten Antritt der Teilzeitbeschäftigung. Er dauert bis vier Wochen nach dem Ende der Teilzeitbeschäftigung, längstens jedoch bis vier Wochen nach dem Ablauf des vierten Lebensjahres des Kindes.

Beachte: Solltest du neben der Teilzeitbeschäftigung ohne Zustimmung des Arbeitgebers noch einer weiteren Erwerbstätigkeit nachgehen, gilt der besondere Kündigungsschutz nicht mehr. In diesem Fall könnte dich der Arbeitgeber innerhalb von 8 Wochen ab Kenntnis der Nebenbeschäftigung kündigen.

 

Elternteilzeit beenden

Die Elternteilzeit endet in der Regel genau dann, wie du es mit deinem Arbeitgeber vereinbart hast, spätestens jedoch mit dem 7. Geburtstag deines Kindes. Solltest du jedoch früher schon wieder auf dein reguläres Stundenausmaß zurückkommen wollen, kannst du eine vorzeitige Beendigung von deinem Arbeitgeber verlangen.

 

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Bildnachweis: PeopleImages/Quelle: www.istockphoto.com

 

Disclaimer: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Die in diesem Artikel veröffentlichten Rechtsgrundlagen sind sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Korrektheit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr wird nicht übernommen. Insbesondere übernimmt die Stepstone Österreich GmbH keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der angebotenen Inhalte entstehen.

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