Papamonat

Alles über die Arbeitsfreistellung für junge Väter


07.12.2021

Das österreichische Arbeitsrecht beinhaltet viele Regelungen, die vor allem jungen Eltern die Vereinbarkeit von Beruf und Familienleben erleichtern sollen. So gibt es beispielsweise die Väterkarenz bzw. Elternkarenz aber auch die Möglichkeit der Familienteilzeit. Relativ neu verankert im Gesetz ist der sogenannte Papamonat, den es seit 1. September 2019 in Österreich gibt. Wir verraten dir alles, was du dazu wissen solltest, wie du ihn beantragst und was es zu beachten gilt.

Inhaltsverzeichnis

Definition: Was ist der Papamonat?
Familienzeitbonus vs. Papamonat
Voraussetzungen für den Papamonat
Papamonat: Vorgehensweise und Antrittszeitpunkt:
Papamonat: Was muss ich beachten?
FAQ: Häufige Fragen rund um den Papamonat

 

Definition: Was ist der Papamonat?

Unter dem Papamonat versteht man die Arbeitsfreistellung für junge Väter. Damit haben sie die Möglichkeit, in der Dauer von einem Monat im Zeitraum vom Tag nach der Geburt bis zum Ende des Beschäftigungsverbots der Mutter Freizeit in Anspruch zu nehmen.

 

Familienzeitbonus vs. Papamonat

Während der Papamonat die Arbeitsfreistellung für junge Väter beschreibt, versteht man unter dem Familienzeitbonus die finanzielle Unterstützung für Väter, wenn sich diese nach der Geburt der Familie widmen. Dieser Familienzeitbonus kann von Vätern beantragt werden, wenn sie den Papamonat in Anspruch nehmen, hat aber noch weitere Einsatzmöglichkeiten, wie beispielsweise der Väterfrühkarenz im öffentlichen Dienst, wenn mit dem/der Arbeitgeber*in ein Sonderurlaub gegen Entfall der Bezüge vereinbart wird, wenn die selbstständige Tätigkeit auf Grund einer Geburt unterbrochen wird oder in dieser Zeit ein Gewerbe ruhend gemeldet wird.

 

Voraussetzungen für den Papamonat

Um den Papamonat in Anspruch nehmen zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Wichtig ist es hierbei, dass ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind besteht und dass Väter auch die Meldefristen an den*die Arbeitgeber*in einhalten. Diese Meldefristen werden im nächsten Abschnitt näher erörtert. Für die Inanspruchnahme des Papamonats ist es übrigens egal, wie lange man schon in der Firma arbeitet – es gibt keine Anforderungen an die Mindestbeschäftigungsdauer oder an eine bestimmte Betriebsgröße.

 

Papamonat: Vorgehensweise und Antrittszeitpunkt:

Wie und wann Papamonat beantragen kann und wann kann man ihn dann tatsächlich antreten kann, sind zwei zentrale Fragen. Dabei gilt es Folgendes zu beachten:

  1. Vorankündigung: Zunächst gibt es eine Meldefrist, die vor der eigentlichen Geburt des Kindes einzuhalten ist, um den Papamonat zu beantragen. Hier müssen Väter drei Monate vor dem vorläufig berechneten Geburtstermin den*die Arbeitgeber*in darüber in Kenntnis setzen, dass sie den Papamonat nehmen wollen.
  2. Meldung der Geburt: Zusätzlich zu der verpflichtenden Vorankündigung müssen Väter den Arbeitgeber*innen unverzüglich über die eingetretene Geburt informieren.
  3. Antrittszeitpunkt des Papamonats: Nach der Geburt müssen Väter innerhalb einer Woche beim*bei der Arbeitgeber*in melden, wann sie den Papamonat antreten wollen. Über den Antrittszeitpunkt können sie selbst entscheiden. Dabei ist lediglich zu beachten, dass der Papamonat innerhalb des Zeitraums nach der Geburt bzw. ab Entlassung aus dem Krankenhaus bis zum Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter genommen wird.

 

Papamonat: Was muss ich beachten?

Anspruch

Beim Papamonat handelt es sich um einen gesetzlichen Rechtsanspruch. Es braucht daher keine dezidierte Zustimmung des*der Arbeitgebers*in, sondern lediglich die fristgerechte Meldung, diesen in Anspruch nehmen zu wollen.

 

Dauer

Wie der Name schon sagt, kann der Papamonat einen Monat lang in Anspruch genommen werden.

 

Bezahlt oder unbezahlt? Wieviel Geld bekommt man?

Da es sich beim Papamonat um eine Dienstfreistellung handelt, muss der Arbeitgeber für diesen Zeitraum kein Entgelt bezahlen. In dieser Zeit können Väter jedoch den Familienzeitbonus in der Höhe von 22,60 Euro täglich beziehen, also in Summe ca. 700 Euro. Um den Familienzeitbonus zu beantragen, müssen Väter einen Antrag beim Sozialversicherungsträger (zum Beispiel bei der Österreichischen Gesundheitskasse) stellen. Dies ist innerhalb von 91 Tagen ab der Geburt zu tun, kann aber erst dann beantragt werden, wenn Mutter und Kind aus dem Krankenhaus entlassen werden.

 

Kündigungsschutz

Väter, die einen Papamonat in Anspruch nehmen, haben einen Kündigungs– und Entlassungsschutz. Dieser beginnt mit der Vorankündigung, jedoch frühestens vier Monate vor dem errechneten Geburtstermin und er endet vier Monate nach dem Ende des Papamonats.

 

Versicherung

Wenn fristgerecht ein Antrag auf Familienzeitbonus gestellt wurde und der Anspruch auf diesen besteht, sind Väter während des Papamonats auch kranken- und pensionsversichert.

 

 

FAQ: Häufige Fragen rund um den Papamonat

Wie sieht das mit dem Urlaubsanspruch aus, wenn ich einen Papamonat in Anspruch nehme?

In dem Dienstjahr, in dem Väter den Papamonat in Anspruch nehmen, gebührt ihnen der Urlaubsanspruch im aliquoten Ausmaß, also um die Dauer des Papamonats verkürzten Dienstjahres.

 

Gibt es ein Recht auf das Papamonat?

Ja, das Papamonat ist ein gesetzlicher Rechtsanspruch, den alle Väter in Anspruch nehmen können, sofern das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt und alle Meldefristen eingehalten werden.

 

Wie sieht das mit der Karenz aus, was versteht man unter der Väterkarenz und wie unterscheidet sich diese vom Papamonat?

Väterkarenz oder besser gesagt Elternkarenz ist der Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung nach der Geburt eines Kindes. Für Mütter besteht nach der Geburt ein Beschäftigungsverbot von acht Wochen, danach kann die Karenz in Anspruch genommen werden. Diese Karenz kann sowohl von der Mutter als auch vom Vater in Anspruch genommen werden – jedoch können dies nicht beide zum gleichen Zeitpunkt tun.

Die Karenz kann auch zwischen den beiden Elternteilen aufgeteilt werden. Ein Wechsel ist jedoch maximal zwei Mal möglich, wobei es beim ersten Wechsel möglich ist, dass beide Elternteile gleichzeitig einen Monat in Karenz sind. Die Karenz kann insgesamt bis längstens zum Ablauf des zweiten Lebensjahres des Kindes in Anspruch genommen werden. Bei der Karenz gilt wie beim Papamonat auch, dass die entsprechenden Meldefristen beim*bei der Arbeitgeber*in eingehalten werden müssen. Im Sinne der Beweisbarkeit empfiehlt sich hier die schriftliche Form.

Disclaimer: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Die in diesem Artikel veröffentlichten Rechtsgrundlagen sind sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Korrektheit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr wird nicht übernommen. Insbesondere übernimmt die Stepstone Österreich GmbH keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der angebotenen Inhalte entstehen.

 

Bildnachweis: Koh Sze Kiat/Quelle: istockphoto.com

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