Gekündigt – was nun?

Eine Arbeitgeber-Kündigung muss nicht das Ende der Welt bedeuten


06.07.2018

Gekündigt, gefeuert, rausgeschmissen: Niemand verbindet mit einer Kündigung angenehme Gefühle. Aber eine Kündigung ist nicht das Ende der Welt. Und oft entsteht aus den Trümmern einer zerbrochenen Arbeitsbeziehung etwas Neues.

Kündigung wirksam ab Kenntnisnahme

Grundsätzlich gilt: Mit einer Kündigung löst der Arbeitgeber ein unbefristetes Arbeitsverhältnis auf. Ist die Tätigkeit befristet, kann sie nur gekündigt werden, wenn das ausdrücklich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart wurde. Ist man unsicher, ob die Kündigung zulässig ist, empfehlen Experten der Arbeiterkammer, sich umgehend an einen Rechtsexperten zu wenden. Am häufigsten wird übrigens aus betriebsbedingte Gründen gekündigt, etwa bei Insolvenzen oder Restrukturierungen.

In Österreich ist eine Kündigung erst dann wirksam, wenn sie dem Arbeitnehmer zugeht – also dir gegenüber mündlich ausgesprochen wird oder du ein Kündigungsschreiben erhältst. Auch während eines Krankenstandes ist eine Kündigung zulässig, sagt Alexander Tomanek, Jurist der Wiener Arbeiterkammer, im Gespräch mit dem Trend. „Genießt man keinen besonderen Kündigungsschutz, kann man immer gekündigt werden.“ Dabei ist es unwichtig, ob du der Kündigung zustimmst oder nicht: „Eine Kündigung ist immer eine einseitige Willenserklärung“, so Tomanek – und daher in jedem Fall gültig.

 

Anfechtung innerhalb von zwei Wochen möglich

Innerhalb von zwei Wochen ab dem Zeitpunkt zu der man die Kündigung erhalten hat, kann der Arbeitnehmer diese beim Arbeits- und Sozialgericht anfechten. Gründe dafür sind sogenannte verpönte Motive wie die Vorbereitung auf eine Betriebsratswahl, die Tätigkeit in einer Gewerkschaft, die Geltendmachung von Ansprüchen oder – und das kommt laut Arbeiterkammer mit Abstand am häufigsten vor – wegen Sozialwidrigkeit.

Egal, aus welchem Grund man dir die Kündigung ausgesprochen hat, wichtig ist es in jedem Fall, die Nerven nicht wegzuschmeißen und Haltung zu bewahren. Lasse dir die Kündigung unbedingt schriftlich geben, rät Alexander Tomanek. Er warnt Arbeitnehmer vor voreiligen Unterschriften: „Arbeitgeber überrumpeln nicht selten den Arbeitnehmer und halten ihnen schnell eine Schriftstück unter die Nase, in dem man etwa auf weitere Ansprüche wie Auszahlung des Resturlaubs verzichtet“, erzählt der AK-Jurist. In anderen Fällen verlangen Arbeitgeber, dass noch in der Kündigungsfrist der gesamte Urlaub verbraucht werden muss. Dem muss jedoch niemand zustimmen, so Tomanek: „Dazu kann einen niemand zwingen.“

 

Verlust des Arbeitsplatzes so schlimm wie ein Beziehungsende

Neben den rechtlichen Aspekten der Kündigung sind auch die psychologischen Abläufe nicht zu vernachlässigen, zumal der Verlust des Arbeitsplatzes mit dem Ende einer Beziehung vergleichbar ist. Nach dem Schock folgen Gefühle unterschiedlichster Couleur – Angst, Wut, Verzweiflung oder Demütigung. „Roller Coaster Ride“ nennen Psychologen diese Phasen, die jeder unterschiedlich schwer durchlebt: Eine Achterbahnfahrt der Gefühle, je nachdem wie viele Anstrengungen und Niederlagen folgen.

Diese Phasen sind für sämtliche Traumata typisch und treten bei Liebeskummer ebenso auf wie beim Verlust eines Angehörigen oder des Arbeitsplatzes. Wirklich vermeiden lassen sie sich nicht, aber durch die Unterstützung von Familie, Freunden oder professioneller Hilfe lassen sie sich zumindest abmildern. Schließlich hilft es auch, sich immer wieder bewusst zu machen, dass man aktuell eine Extremsituation durchlebt – und auch diese, so wie alle anderen, vorbeigehen wird.

 

Ruhepause gönnen und eigene Stärken reflektieren

Um gestärkt in die anschließende Arbeitssuche und einen möglichen Bewerbungsmarathon zu starten, sollte man sich in jedem Fall eine Ruhepause gönnen, in der man sich selbst etwas Gutes tut – und vielleicht die eigenen Interessen und Stärken reflektiert, um den Fokus für die Jobsuche neu justieren zu können. Ein Anhaltspunkt könnte etwa eine Liste aller Tätigkeiten sein, die du in deinem vorherigen Job ausgeübt hast– und in der sie diejenigen Aufgaben markieren, die dir am meisten Vergnügen bereitet haben. Vielleicht lassen sich diese im Rahmen einer Weiterbildung ausbauen, oder in einem neuen Berufsfeld besser – und mit leichterem Herzen – umsetzen? Auch ein Erlebnis am Jakobsweg, kann diese berufliche Auszeit stark bereichern und neue Pfade auf dem Weg zur Selbstfindung  aufzeigen.

Auch Freunde und Kollegen können oft wertvolles Feedback darüber geben, was einem ganz besonders liegt und wo man eher Schwierigkeiten hat. Sieh alle Bewerbungstipps auf einen Blick und starte gestärkt in den nächsten Bewerbungsmarathon. Wer weiß, mit welchen Aufgaben er sich gerne beschäftigt, kann anschließend mit ganz neuem Blick auf Jobsuche gehen – und findet auf Online-Jobbörsen wie Stepstone.at  sicher genau den Traumjob, der perfekt zu ihm passt.

Bildnachweis: hoozone/Quelle: www.istockphoto.com

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