Gegen Mobbing am Arbeitsplatz vorgehen, aber wie?

Mit Mobbing richtig umgehen und arbeitsrechtlich dagegen vorgehen


07.10.2019

Mobbing am Arbeitsplatz kann vielfältige Formen annehmen und das Arbeitsklima nachhaltig schädigen. Wie du Mobbing erkennst, dagegen vorgehen kannst und welche rechtlichen Rahmenbedingungen es für Schadenersatz, Kündigungen usw. gibt, verraten wir dir hier!

Gegen Mobbing am Arbeitsplatz vorgehen, aber wie?

Definition: Mobbing am Arbeitsplatz erkennen

Im Büroalltag kommt es immer wieder zu Konflikten. Leider werden Auseinandersetzungen und Streits oft vorschnell als „Mobbing“ bezeichnet. Wenn es jedoch über einen längeren Zeitraum zu wiederkehrenden und systematischen Verletzungen, Entmutigungen, Ausgrenzungen oder Einschüchterungen am Arbeitsplatz kommt, spricht man von Mobbing. Dieses kann sowohl unter Kollegen vorfallen, von Vorgesetzten ausgehen sowie unter Mitarbeitern in Führungspositionen vorkommen. Sobald Mobbing in der Arbeitshierarchie von oben nach unten erfolgt, wird auch von „Bossing“ gesprochen.

Der Gemobbte fühlt sich in der Regel unterlegen und sieht sich nicht in der Lage, sich zu wehren. Mobbing kann körperlicher oder psychischer Natur sein, dazu gehören:

  • Kommunikationsverweigerung
  • Vergabe nicht zu lösender Aufgaben
  • verbale Angriffe
  • sexuelle Belästigung
  • Entzug von Arbeitsmaterialien
  • Verbreiten von Gerüchten

Um einzuschätzen, ob du bereits unter Mobbing in der Arbeit leidest, hilft auch die Mobbing-Checkliste der Arbeiterkammer.

 

 

Das sagt das Arbeitsrecht zu Mobbing im Job

Das österreichische Arbeitsrecht enthält keine explizite Definition von Mobbing am Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber ist jedoch aufgrund seiner Fürsorgepflicht dazu verpflichtet, Mitarbeiter vor Mobbing zu schützen.

Wenn Mobbing-Vorwürfe an den Arbeitgeber gemeldet werden (entweder direkt oder etwa über den Betriebsrat), ist dieser verpflichtet, die Vorwürfe zu überprüfen und dagegen vorzugehen. Zur professionellen Konfliktberatung können sowohl Betroffene als auch der Arbeitgeber zunächst nicht nur den Betriebsrat um Hilfe bitten, sondern auch die Arbeitsrechtsberatung der Arbeiterkammer des jeweiligen Bundeslandes.

 

Wegen Mobbing am Arbeitsplatz kündigen?

Als erste Maßnahme wird üblicherweise vom Arbeitgeber eine Abmahnung ausgesprochen, sollte diese nicht helfen, können auch weitere Maßnahmen wie eine Versetzung ergriffen werden. In letzter Konsequenz kann ein Arbeitgeber einen mobbenden Mitarbeiter natürlich auch kündigen.

Sollten keine oder nicht ausreichende Maßnahmen gegen Mobbing vom Arbeitgeber ergriffen werden, fragt sich der Gemobbte freilich, ob Mobbing am Arbeitsplatz strafbar ist bzw. ob er wegen Mobbing am Arbeitsplatz Anzeige erstatten kann. Als ersten Schritt sollte sich der Gemobbte an eine Beratungsstelle für Opfer wenden, etwa bei der Arbeiterkammer oder ähnlichen Institutionen.

Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Schadenersatz bei Mobbing, wenn ihm nicht geholfen wird?

Sollte der Arbeitgeber nichts gegen einen an ihn herangetretenen begründeten Mobbing-Vorwurf unternehmen, hat der gemobbte Mitarbeiter das Recht, aus dem Unternehmen auszutreten und kann gegebenenfalls sogar seinen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen: Einerseits Schmerzensgeld für das zugefügte Leid und andererseits etwa auch Kostenersatz für Selbstbehalte bei Ärzten, Medikamenten, usw.

 

Hilfe bei Mobbing am Arbeitsplatz

  1. Das Mobbingtagebuch: Wichtig ist, dass du alles dokumentieren kannst, wie in diesem Muster-Mobbingtagebuchs der Arbeiterkammer. Halte die Ereignisse fest: Zeit, Ort, Personen und Art der Handlungen. Dies ist besonders wichtig, da die Beschwerdemeldung von Mobbing am Arbeitsplatz nur dann Gewicht hat, solang sie konkret genug ist – d.h.: Wann hat wer wie gemobbt?
  2. Rede mit Vertrauten: Schlucke dein Problem nicht hinunter. Suche das Gespräch mit Vertrauten oder deinem Vorgesetzten. Wende dich an den Betriebsrat oder an die eigens eingerichtete Mobbingberatung des ÖGB.
  3. Verbünde dich: Suche nach Verbündeten im Unternehmen, die dir zur Seite stehen.
  4. Was tun, wenn die Situation bereits zu verfahren ist? Auch wenn du dich im Recht fühlst, solltest du dich nicht allzu lange dem Psychoterror aussetzen und abwarten, ob es noch besser wird. Falls der Chef zu den Mobbern gehört, ist es besser, sich direkt an eine Beratungsstelle außerhalb des Unternehmens zu wenden.
  5. Gebe dir nicht die Schuld: Viele Opfer zerbrechen sich den Kopf über die vermeintliche eigene Schuld an der Situation. Dabei ist vielmehr das Arbeitsklima, das Mobbing gedeihen lässt, d.h. es ist entscheidend, ob ein solches Verhalten von Führungskräften und Kollegen übersehen, gebilligt oder gar unterstützt wird.

 

Was sind die Folgen von Mobbing?

Die Folgen reichen von psychosomatischen Störungen (Kopf- und Magenschmerzen, Schlafstörungen, Atemnot usw.) bis hin zu schweren Depressionen. In jedem Fall wird das Selbstwertgefühl des Mobbing-Opfers auf die Probe gestellt. Mobbing kann Hand in Hand gehen mit Leistungsabfall, innerer Kündigung, Unzufriedenheit im Job und häufigen Krankenständen im Büro, was wiederum durch negatives Auffallen gegenüber dem Arbeitgeber in einem Teufelskreis enden kann. Somit hat Mobbing nicht nur schädliche Auswirkungen auf Arbeitnehmer, sondern letztendlich auch auf Arbeitgeber. Damit jeder gesund am Arbeitsplatz sein und bleiben kann, darf Mobbing nicht geduldet werden – weder vom Unternehmen noch von Mitarbeitern, die es beobachten.

 

 

Autorin: Sabine Schönfellner

 

Bildnachweis: www.istockphoto.com/Sebastian Gorczowski

 

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