Altersteilzeit

Erwerbstätigkeit ausgleiten lassen


02.03.2020

Schach dem Pensionsschock: Mit der Altersteilzeit bleibt man beschäftigt und gleitet ohne Pensionseinbußen in die Rente.

Die Formel der Altersteilzeit überzeugt: Reduziere die Arbeitszeit um beispielsweise 40 Prozent und erhalte 80 Prozent des bisherigen Einkommens. Weiterhin zahlt der Dienstgeber auch die Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge. Somit gehen weder diese Ansprüche noch jene auf Abfertigung verloren. Klingt verlockend, ist es auch. Nicht verwunderlich, dass die Altersteilzeit seit einigen Jahren boomt.

Die Altersteilzeit hebt sich damit auch klar von der ‚vorzeitigen Alterspension‘ ab, denn ist sie keine Pension, sondern eine reduzierte Arbeitszeit, der der Dienstgeber zustimmen muss. Die sogenannte Frühpension oder Vorruhestand (bei Beamten) wird schrittweise abgeschafft. Die Schwerarbeiter-, Korridor-, Invaliden- und Langzeitversicherungspension, also die Hacklerregelung, ermöglichen dennoch unter bestimmten Bedingungen (Versicherungsmonaten, Alter, Zahl der Schwerarbeitermonaten etc.) den Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter.

 

Wann und wie kann ich Altersteilzeit beantragen?

Arbeitnehmer können Altersteilzeit frühestens fünf Jahre vor dem eigentlichen Regelpensionsantritt beantragen, davon ausgenommen sind Männer, die bis zum 31. Dezember 1960, und Frauen, die bis zum 1. Dezember 1964, geboren wurden. Außerdem darf das Beschäftigungsausmaß in den zwölf Monaten vor Antritt der Altersteilzeit maximal 40 Prozent unter der kollektivvertraglichen oder gesetzlichen Arbeitszeit liegen (d. s. 24 Stunden bei 40-Stunden-Woche; 23,1 Stunden bei 38,5-Stunden-Woche).

Die Altersteilzeit muss schriftlich zwischen Arbeitgeber und –nehmer vereinbart werden. Diese Vereinbarung enthält das gewählte Modell (geblockt, kontinuierlich), die Regelung zum Lohnausgleich zwischen Arbeitgeber und –nehmer sowie die Beitragszahlungen (Sozialversicherung, Abfertigung) durch den Dienstgeber.

Achtung: Arbeitnehmer in Altersteilzeit genießen keinen Kündigungsschutz. Im Falle einer Kündigung würden jedoch sowohl Motivkündigung als auch Altersdiskriminierung und Sozialwidrigkeit eine Anfechtung (erfolgreich) stützen.

 

Tipp: Generelles zum Arbeitsvertrag

 

Voraussetzungen für die Altersteilzeit im Überblick

  • Mindestalter bei Antritt seit 2020: Männer 60 Jahre, Frauen 55 Jahre.
  • Der Arbeitgeber muss der Altersteilzeit zustimmen und die Förderung (Arbeitsteilzeitgeld) beim AMS beantragen.
  • Eine mindestens 15-jährige arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung des Arbeitnehmers in den letzten 25 Jahren zu Beginn der Vereinbarung.

 

Welches Modell der Arbeitsreduktion?

Die Arbeitszeitreduktion der Altersteilzeit kann entweder laufend oder als Blockzeitmodell erfolgen. Letzteres verlangt die Bereitstellung einer Ersatzarbeitskraft mit Beginn der Freizeitphase.

  1. Kontinuierliches Modell: Hier gilt für die Dauer von maximal fünf Jahren eine Teilzeitbeschäftigung. Die kontinuierliche Altersteilzeit kann bis zum gesetzlichen Regelpensionsalter konsumiert werden.
  2. Blockzeitmodell: Im ersten Abschnitt volle Beschäftigung (Arbeitsphase) und im zweiten Abschnitt Dienstfreistellung (Freizeitphase/Ruhephase). Diese Freizeitphase kann auch in mehreren Teilen konsumiert werden, die allerdings die maximale Dauer von 2,5 Jahren nicht überschreiten dürfen.

 

Einkommenshöhe in der Altersteilzeit

Wer sich für die Altersteilzeit entscheidet, den interessiert natürlich das monatliche Einkommen. Dein Einkommen in der Altersteilzeit berechnet sich aus dem Arbeitsentgelt für die verringerte Arbeitszeit und dem Lohnausgleich. Der Lohnausgleich entspricht der Hälfte der Differenz zwischen dem bisherigen Arbeitsentgelt und dem Entgelt für die verringerte Arbeitszeit. Überstunden werden grundsätzlich ausgezahlt, allerdings empfiehlt es sich, Mehrstunden im Zeitausgleich abzubauen. Auszahlungen könnten rasch zur Überschreitung der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze und damit zum Stopp des Altersteilzeitgeldes führen. Übrigens entspricht auch die Zuverdiensts- der Geringfügigkeitsgrenze. Berechne deine Einkommenshöhe während der Arbeitsteilzeit.

 

Altersteilzeit und Abfertigung

Arbeitnehmer, die in Altersteilzeit sind, behalten ihren Anspruch auf Abfertigung. Berechnet sich dabei die Höhe der Abfertigung „alt“ auf Basis der ursprünglichen Normalarbeitszeit, leistet der Arbeitgeber die Beiträge der Abfertigung „neu“ gemäß der Beitragsgrundlage vor der Arbeitszeitreduktion.

 

Was passiert bei Urlaub oder im Krankheitsfall?

Der Urlaubsanspruch variiert je nach gewähltem Altersteilzeitmodell. Während im kontinuierlichen Modell ein jährlicher Anspruch von fünf oder sechs Wochen anfällt, wird der Urlaubsanspruch im geblockten Modell in der Arbeitsphase konsumiert. Das Urlaubsgeld wird auf Basis des neuen Entgeltes berechnet.

Ähnliches gilt für den Krankheitsfall. Im kontinuierlichen Modell hat der Krankenstand keine Auswirkung auf die Arbeitszeit, selbst wenn die maximale Entgeltfortzahlungsdauer überschritten wird. Krankheit in der Arbeitsphase des Blockmodells bedeutet allerdings, dass sobald der Anspruch ausgeschöpft ist, sich die Arbeitsphase um den Zeitraum des Krankenstandes ohne Entgeltzahlung verlängert. Die Freizeitphase beginnt entsprechend später.

 

Bildnachweis: ridofranz/Quelle: www.istockphoto.com

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