Bist du in Pension oder steht deine Pension kurz bevor und du fragst dich, ob du zu deinem Pensionseinkommen noch etwas dazu verdienen darfst? Bei uns erfährst du, was es beim Zuverdienst zur Pension in Österreich zu beachten gilt.
Inhaltsverzeichnis
Zuverdienst zur Pension: Das gilt in Österreich
Wie viel Pension bekomme ich?
Steuerfrei dazuverdienen
Steuernachzahlung bei Zuverdiensten
Auswirkungen auf die Sozialversicherung
Pensionszuverdienst bei Selbstständigen
Pensionszuverdienst bei Beamten
Mehr Geld: Pensionserhöhung 2025
Häufig gestellte Fragen zum Zuverdienst in der Pension
Das Wichtigste auf einen Blick
- In der Pension können Menschen ein Jahreseinkommen von bis zu 14.517 Euro (Stand 2025) beziehen, einschließlich Pension und Zuverdienst. Liegt dein Einkommen darüber, musst du mit Steuernachzahlungen rechnen
- Je nach Art der Pension können Pensionskürzungen oder -streichungen folgen, wenn du zu viel dazu verdienst bzw. der Zuverdienst auf Grund einer Erwerbstätigkeit entsteht.
Zuverdienen zur Pension: Das gilt in Österreich
Immer wieder stellen sich Menschen die Frage, ob sie in der Pension noch arbeiten dürfen. Grundsätzlich gilt, dass du in der Pension zusätzlich zu den Pensionsleistungen dazuverdienen darfst, jedoch nur in maximaler Höhe der Geringfügigkeitsgrenze. Diese Regelung gilt für das Dazuverdienen in der Pension ab 65 Jahren, aber für andere Arten der Pension (auf die Besonderheiten wird nachgehend eingegangen). Im Jahr 2024 lag die Geringfügigkeitsgrenze bei 518,44 Euro. Für 2025 liegt die Grenze dann übrigens bei 551,10 Euro. Alles, was darüber hinausgeht kann – je nach Art der Pension – dazu führen, dass du den Anspruch auf die Pensionsleistung verlierst:
Alterspension
In der regulären Alterspension kannst du grundsätzlich so viel dazu verdienen wie du möchtest und musst nur beachten, dass du Steuern nachzahlen musst, wenn du insgesamt mehr als 14.517 Euro Jahreseinkommen (Gehalt und Pension) hast.
Korridorpension, Langzeitversicherungs- und Schwerarbeitspension
Bei der Korridorpension sowie Langzeitversicherungs- und Schwerarbeitspension heißt es Vorsicht: Hier ist dein Zuverdienst nur eingeschränkt bis zur Geringfügigkeitsgrenze möglich. Denn seit 1.1.2024 fällt die Langzeitversicherungspension weg, wenn dein Zuverdienst im Kalenderjahr die Geringfügigkeitsgrenze um mehr als 40 Prozent übersteigt.
Invaliditäts- sowie Berufsunfähigkeitspension
Bei der Invaliditäts- sowie Berufsunfähigkeitspension ist ebenfalls Vorsicht geboten, denn wenn du zu den Pensionsleistungen einer Erwerbstätigkeit nachgehst und damit etwas dazu verdienst, kann das zu Kürzungen der Pension führen bzw. zu einer Überprüfung der Invalidität oder Berufsunfähigkeit. Verdienst du dabei auch mehr als die Geringfügigkeitsgrenze, kann dir die Pension im betreffenden Monat als Teilpension gebühren, also dass dir nur ein Teil der Pensionsleistung ausbezahlt wird.
Wie viel Pension bekomme ich?
Im Laufe des Arbeitslebens stellen sich viele Beschäftigte die Frage, wie viel Pension sie einmal bekommen werden. Grundsätzlich gilt: Je höher die Beiträge sind, je länger du Beiträge in die Pensionsversicherung einzahlst (also je früher du zu arbeiten beginnst), desto höher ist später deine Pension.
Welches Gehalt zählt für Pension?
Für die Pensionsberechnung wird nicht ein einziges Gehalt, Jahresbruttogehalt oder Durchschnittsgehalt herangezogen, die Berechnung ist ein wenig komplizierter: Auf deinem Pensionskonto der Pensionsversicherung siehst du die Summe aller Beitragsgrundlagen pro Kalenderjahr und die Versicherungszeiten aufgelistet. Für jedes Kalenderjahr wird dann eine Teilgutschrift in der Höhe von 1,78 Prozent der Beitragsgrundlagensumme hergenommen und bis zum Pensionsantritt jährlich aufgewertet.
Deine Jahrespension (brutto) entspricht dann der Summe aller aufgewerteten Teilgutschriften. Um auf den monatlichen Pensionsbetrag (brutto) zu kommen, wird dieser Jahresbetrag durch 14 geteilt. Wenn du wissen möchtest, wie viel dir netto von deiner Brutto-Pension übrig bleibt, kannst du das mit Hilfe vom AK Pensionsrechner brutto netto berechnen.
Wenn du noch im Arbeitsleben stehst, bedeutet das auch, je früher du um eine Gehaltserhöhung bittest und dir dein Wunschgehalt verhandelst, desto höher sind deine Beiträge und damit auch dein zukünftiger Pensionsanspruch.
Brauchst du dabei Unterstützung? Wir haben 8 Tipps für deine Gehaltsverhandlung für dich.

Beim Zuverdienst zur Pension muss einiges beachtet werden.
Steuerfrei dazuverdienen
Wie bereits erwähnt, kannst du in der Pension nicht beliebig viel dazuverdienen, ohne dass es Auswirkungen hat. Dein Einkommen bleibt steuerfrei, wenn du 2025 jährlich insgesamt nicht mehr als 14.517 Euro beziehst. 2024 waren das noch 13.981 Euro. Wenn du unter diesem Maximalbetrag bleibst, brauchst du dir bezüglich der Lohnsteuer keine Gedanken zu machen – es kann zu keiner Steuernachforderung kommen.
Steuernachzahlung bei Zuverdiensten
Wenn du in der Pension insgesamt mehr als 14.517 Euro Jahreseinkommen beziehst, musst du Steuer und Sozialversicherung nachzahlen. Wie hoch diese Beträge sind, kannst du mit dem Zuverdienst-Rechner der AK herausfinden. Wir haben dir hier zwei Beispiele berechnet, damit du dir die Dimensionen der Nachzahlungen vorstellen kannst:
Beispiel 1: Deine monatliche Pensionsleistung beträgt 2.000 Euro brutto und du verdienst zusätzlich 600 Euro im Monat dazu. Hier erwartet dich eine monatliche Nachzahlung von 192,14 Euro, was im Jahr zu einer Gesamtnachzahlung von 2.305,68 Euro führt.
Beispiel 2: Deine monatliche Pensionsleistung beträgt wieder 2.000 Euro, verdienst aber jetzt 1.000 Euro im Monat dazu. In diesem Fall hast du eine monatliche Steuernachzahlung in Höhe von 309,73 Euro, was aufs Jahr gerechnet 3.716,78 Euro sind.
Auswirkungen auf die Sozialversicherung
Bei Zuverdiensten unter der Geringfügigkeitsgrenze ist grundsätzlich keine gesonderte Sozialversicherung zu bezahlen. Überschreitet deine Erwerbstätigkeit in der Pension jedoch die Geringfügigkeitsgrenze, wird dadurch eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung begründet. Das bedeutet, dass du einen besonderen Höherversicherungsbetrag zur Pension erhältst, also eine höhere Pension.
Und es gilt, dass diese Pensionsversicherungsbeiträge nicht für den gesamten Zuverdienst gelten, sondern nur für jenen Teil, der über der doppelten Geringfügigkeitsgrenze liegt.
Pensionszuverdienst bei Selbstständigen
Für Selbstständige gilt, dass auch hier die Art der Pension ausschlaggebend über die Zuverdienstmöglichkeiten ist. In der regulären Alterspension kannst du so viel dazuverdienen, wie du möchtest. Wichtig ist lediglich, dass du die Meldefrist bei der SVS von 7 Tagen einhältst und die Aufnahme sowie Beendigung der Erwerbstätigkeit bekannt gibst sowie auch die Höhe der Erwerbseinkünfte. Für die geleisteten Pensionsversicherungsbeiträge gebührt ein Zuschlag zur Pension.
Für Selbstständige in vorzeitiger Alterspension, Korridorpension oder Schwerarbeiterpension fällt der Pensionsbeitrag für die Monate weg, in denen du neben dem Pensionsbezug eine Erwerbstätigkeit ausübst. Ausnahmen gibt es hier bei bäuerlichen Tätigkeiten bis 2.400 Euro Einheitswert des Betriebs, für öffentliche Mandatare (zum Beispiel Bürgermeister) bis max. 5.306,80 Euro bzw. Zuverdienst einer unselbstständigen Beschäftigung bis zur Geringfügigkeitsgrenze.
Pensionszuverdienst bei Beamten
Bei Beamten in Österreich gilt, dass sie grundsätzlich unbegrenzt dazuverdienen dürfen – auch bei vorzeitiger Ruhestandsversetzung. Es gilt jedoch zu beachten, dass Nebenbeschäftigungen so wie auch in der Aktivzeit der Beamt*innen genehmigungspflichtig sind.
Mehr Geld: Pensionserhöhung 2025
Jedes Jahr kommt es in Österreich zu einer Pensionserhöhung, um teurere Preise und Auswirkungen der Inflation abzufedern. Im Vergleich zu deiner Pension 2024 wird es im nächsten Jahr eine Erhöhung um 4,6 Prozent geben. Auf der offiziellen Seite der Pensionsversicherungsanstalt findest du Beispielrechnungen und weitere Informationen. Was sich 2025 ebenfalls erhöht, ist die Höhe der Geringfügigkeitsgrenze auf 551,10 Euro.
Häufig gestellte Fragen zum Zuverdienst in der Pension
Wie viel kann ich in der Pension steuerfrei dazuverdienen?
Bleibt dein Jahreseinkommen, bestehend aus Pension und Zuverdienst, unter 14.517 Euro, musst du grundsätzlich keine Steuern nachzahlen.
Wie wirkt sich eine geringfügige Beschäftigung auf die Pension aus?
Wenn du geringfügig beschäftigt bist und damit unter der Geringfügigkeitsgrenze bleibst, wirkt sich nicht auf deine Pension aus. Das gilt jedoch nur für die reguläre Alterspension. Bei anderen Formen der Pension kann es zu Kürzungen oder Streichungen kommen.
Wie wird der Zuverdienst besteuert?
Beträgt dein gesamtes Jahreseinkommen inklusive Pension nicht mehr als 14.517 Euro (2025), erwartet dich keine Steuernachzahlung. Darüber hinaus kommt es auf die Pensionshöhe an und in welcher Steuerklasse du dich befindest, mit welchem Steuersatz dein Zuverdienst versteuert wird.
Disclaimer: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Die in diesem Artikel veröffentlichten Rechtsgrundlagen sind sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Korrektheit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr wird nicht übernommen. Insbesondere übernimmt die The Stepstone Group Österreich GmbH keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der angebotenen Inhalte entstehen.
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