Krank – und jetzt?

Alles rund um das Thema Krankenstand


21.04.2021

Besonders in Zeiten von Corona ist das Thema aktuell wie nie: Krankenstand. Weißt du über deine Rechten und Pflichten Bescheid? Wir informieren dich über alles, was du rund um das Thema Krankenstand wissen solltest und beantworten die häufigsten Fragen.

Inhaltsverzeichnis

Wie und wann melde ich mich richtig krank?
Muss die Krankmeldung telefonisch oder schriftlich erfolgen?
Darf mich auch jemand anderer (Ehegatte, Elternteil etc.) krankmelden?
Wann muss ich einen ärztlichen Nachweis erbringen?
Was versteht man unter Entgeltfortzahlung?
Wie lange ist Krankenstand möglich?
Ich bin krank: zuhause bleiben oder doch in die Arbeit kommen?
Vor die Türe trotz Krankheit – Was ist im Krankenstand erlaubt?
Was passiert, wenn ich im Urlaub bzw. schon vor dem Urlaubsantritt krank werde?
Muss ich im Krankenstand von zu Hause aus arbeiten?
Der Chef ruft während meines Krankenstandes an – was tun?
Kann ich im Krankenstand gekündigt werden?
Kann ich in Krankenstand gehen, wenn meine Kinder krank sind?
Was tun beim Krankenstand in der Arbeitslosigkeit?
Krankenstand wegen Corona – muss ich das meinem Arbeitgeber bekannt geben?
Was tun bei Quarantäne – muss ich in Krankenstand gehen?
Krankenstand während Kurzarbeit

 

Wie und wann melde ich mich richtig krank?

Wenn du krank wirst, bist du verpflichtet, dies dem Unternehmen unaufgefordert und unverzüglich bekannt zu geben. Du bist jedoch nicht verpflichtet, deinen Gesundheitszustand komplett offenzulegen, wie zum Beispiel durch eine genaue Diagnose oder Einsicht in die ärztlichen Befunde. Zusammengefasst musst du bekannt geben, dass du krank bist und, wenn absehbar, wie lange. Du musst nicht sagen, was dir fehlt.

 

Muss die Krankmeldung telefonisch oder schriftlich erfolgen?

Sofern es keine hausinternen Gepflogenheiten gibt, bleibt es einem selbst überlassen, ob man zum Telefon greift, eine SMS schickt oder ein Mail verfasst. An sich ist ein Anruf kein Problem. Ansonsten ist eine schriftliche Meldung via E-Mail oder einer SMS der bessere Weg, da sich nur so beweisen lässt, dass eine Krankmeldung durchgeführt wurde. Wichtig ist, dass dein Arbeitgeber unverzüglich von deiner Erkrankung erfährt – laut Gesetz muss ein Krankenstand unverzüglich gemeldet werden. Im Normalfall bedeutet das, sich gleich am ersten Tag – und zwar am besten zu Arbeitsbeginn oder noch davor – krank zu melden.

 

Darf mich auch jemand anderer (Ehegatte, Elternteil etc.) krankmelden?

Generell bist du dazu verpflichtet, dich selbst krank zu melden. Solltest du dazu jedoch nicht in der Lage sein, kannst du im Ausnahmefall eine dritte Person, also beispielsweise deine·n Ehe- oder Lebenspartner·in, darum bitten.

 

Wann muss ich einen ärztlichen Nachweis erbringen?

Bezüglich der ärztlichen Bescheinigung gibt es im Gesetz keine fix vorgesehene Regelung. Generell musst du den ärztlichen Nachweis nur auf Verlangen des Arbeitgebers vorlegen. Viele Arbeitsverträge oder auch Betriebsvereinbarungen legen jedoch schriftlich fest, dass eine Bestätigung des Arztes für den Krankenstand verpflichtend ist.

In vielen Fällen ist darin vorgesehen, dass du ab dem dritten Tag der Erkrankung eine Bestätigung vorlegen musst. Aber auch Regelungen, die dies ab dem ersten Tag des Krankenstandes vorsehen, gibt es in der Praxis. Lies daher deinen Vertrag oder die Betriebsvereinbarung genau durch oder frag im Zweifelsfall deinen Vorgesetzten, um diesen Vorschriften nachkommen zu können.

 

Was versteht man unter Entgeltfortzahlung?

Unter Entgeltfortzahlung versteht man, dass du auch während des Krankenstandes, also während du nicht arbeiten kannst, dein reguläres Entgelt erhältst, damit du durch den Arbeitsausfall keinen wirtschaftlichen Schaden erleidest. Geregelt ist die Entgeltfortzahlung in §§ 8 und 9 AngG.

 

Wie lange ist Krankenstand möglich?

Der Krankenstand ist für jenen Zeitraum angedacht, in dem du krank bist, ist also abhängig von deiner Genesung. Niemand kann dir vorschreiben, bereits nach wenigen Tagen wieder in der Arbeit zu erscheinen, wenn der Arzt dich für einen längeren Zeitraum krankgeschrieben hat. Im Krankenstand geht es ja darum, dass du wieder gesund wirst.

Doch wie sieht das mit der Entgeltfortsetzung aus, wenn du länger im Krankenstand bist? Zunächst ist der Arbeitgeber verpflichtet, dir das Entgelt in voller Höhe weiterzuzahlen. Dies reduziert sich jedoch mit zunehmender Dauer auf die Hälfte und ist auch dieser Zeitrahmen ausgeschöpft gibt es das Krankengeld, das nicht mehr vom Arbeitgeber, sondern von der Krankenkasse bezahlt wird.

 

Wie diese zeitliche Einteilung im Detail aussieht, hängt von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab:

Dauer Arbeitsverhältnis: 0-5 Jahre

Anspruch volles Entgelt: 6 Wochen
Anspruch halbes Entgelt: 10 Wochen

 

Dauer Arbeitsverhältnis: 6-15 Jahre

Anspruch volles Entgelt: 8 Wochen
Anspruch halbes Entgelt: 12 Wochen

 

Dauer Arbeitsverhältnis: 16-25 Jahre

Anspruch volles Entgelt: 10 Wochen
Anspruch halbes Entgelt: 14 Wochen

 

Dauer Arbeitsverhältnis: Ab 26 Jahren

Anspruch volles Entgelt: 12 Wochen
Anspruch halbes Entgelt: 16 Wochen

 

Ich bin krank: zuhause bleiben oder doch in die Arbeit kommen?

Um diese Frage zu beantworten, höre am besten in dich hinein. Fühlst du dich schlecht? Könnte es schlimmer werden, wenn du dich trotz ersten Krankheitsanzeichen in die Arbeit schleppst? Besteht die Gefahr, dass du deine Kollegen und Kolleginnen ansteckst? Im Zweifelsfall solltest du lieber auf Nummer sicher gehen, um Schlimmeres zu verhindern.

Krank im Büro zu sitzen – davon hat niemand etwas. Vor allem nicht dein Vorgesetzter, der auf Grund der Ansteckungsgefahr vielleicht in einigen Tagen auf noch mehr Mitarbeiter verzichten muss. Zudem wirst du auch nicht annähernd so produktiv sein, wie du das im gesunden Zustand wärst. Auch wenn es manchmal schwerfällt, loszulassen, solltest du dir die Zeit nehmen, um dich auszukurieren.

Wer immer unter Stress steht und Krankheiten übergeht, steuert im schlimmsten Fall auf ein Burnout zu.

 

Vor die Türe trotz Krankheit – Was ist im Krankenstand erlaubt?

Generell ist das oberste Ziel im Krankenstand, wieder gesund zu werden. Gehe also keine Risiken ein, durch die eventuell die Heilung hinausgezögert werden könnte. Ob Bettruhe verordnet wird oder nicht, hängt von der Art der Krankheit ab. Beschränke das Verlassen des Hauses aber auf notwendige Besorgungen wie das Einkaufen im Supermarkt, um sich mit Speisen und Getränken zu versorgen oder den Gang zur Apotheke, um die notwendigen Medikamente zu besorgen sowie den Besuch beim Arzt.

Natürlich gibt es jedoch auch andere Krankheiten, bei denen das Spazierengehen oder das unter Leute Gehen Teil des Heilungsprozesses ist, wie beispielsweise bei psychischen Erkrankungen oder einem Burnout.

 

Was passiert, wenn ich im Urlaub bzw. schon vor dem Urlaubsantritt krank werde?

Im Urlaub krank zu werden ist besonders bitter. Allerdings gibt es eine gute Nachricht: Wenn die Erkrankung im Urlaub länger als drei Kalendertage dauert und du deinem Arbeitgeber rechtzeitig darüber informierst, unterbricht der Krankenstand den Urlaub. Das bedeutet, dass dir die betroffenen Urlaubstage wieder gutgeschrieben werden. Ein praktisches Beispiel über diese Regelung findest du in unserem Artikel über die Konflikte rund um den Urlaub.

 

Muss ich im Krankenstand von zu Hause aus arbeiten?

Nein. Wenn du krank zu Hause bist, ist das oberste Ziel, dass du wieder gesund wirst. Arbeiten musst du im Krankenstand daher nicht.

 

Der Chef ruft während meines Krankenstandes an – was tun?

Oft stellen sich Arbeitnehmer·innen die Frage, wie es aussieht, wenn sie ein Diensthandy haben und der Arbeitgeber sie während des Krankenstandes zu erreichen versucht? Hierzu hat der oberste Gerichtshof entschieden, dass Arbeitnehmer·innen nur dann kontaktiert werden können, wenn es um die Bekanntgabe unbedingt erforderlicher Informationen handelt, deren Vorenthaltung zu einem wirtschaftlichen Schaden des Arbeitgebers führen würde, und sofern das den Genesungsprozess des Arbeitnehmers nicht beeinträchtigt. Was das genau bedeutet, findest du in unserem Artikel über die ständige Erreichbarkeit.

 

Kann ich im Krankenstand gekündigt werden?

Generell schließt ein Krankenstand eine Kündigung nicht aus. Sie ist also möglich. Welche Ansprüche du in diesem Fall geltend machen kannst, erfährst du in unserem Artikel über die Kündigung im Krankenstand.

 

Kann ich in Krankenstand gehen, wenn meine Kinder krank sind?

Eine Krankmeldung deinerseits ist für den Fall, dass deine Kinder oder ein naher Angehöriger aus demselben Haushalt krank werden, nicht vorgesehen. In diesem Fall gibt es die Möglichkeit, im Rahmen der Pflegefreistellung eine temporäre Freistellung von der Arbeit zu beantragen, um die jeweilige Person zu pflegen oder die Kinder zu betreuen.

Erkundige dich bezüglich Pflegeurlaub über die Dauer und darüber hinausgehende Möglichkeiten wie Pflegekarenz und Pflegeteilzeit.

Generell gilt es, die richtigen Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge zu treffen, damit der Krankenstand aufgrund von Dauerbelastung und Stress nicht zum Normalzustand wird.

 

Was tun beim Krankenstand in der Arbeitslosigkeit?

Auch in der Arbeitslosigkeit sind ähnliche Regeln im Krankheitsfall zu berücksichtigen wie in der Anstellung. Nur wird hier nicht der Arbeitgeber über den Krankenstand informiert, sondern das AMS. Auch hier gilt: Krankenstand unverzüglich dem AMS melden, denn im Krankenstand werden alle Aktivitäten des AMS pausiert (Vermittlungsaktivitäten, Schulungen, etc.). Nachdem du, wenn du arbeitslos bist, nicht nach dem Krankenstand wieder in die Firma kommst und dann eh klar ist, dass du wieder gesund bist, musst du dem AMS auch melden, wenn du wieder gesund bist.

 

Krankenstand wegen Corona – muss ich das meinem Arbeitgeber bekannt geben?

Generell sind Mitarbeiter verpflichtet, dem Arbeitgeber eine Infektion mit dem Corona-Virus bekannt zu geben. Denn in diesem Fall ist dann auch der Arbeitgeber aufgrund des Epidemiegesetzes verpflichtet, das Gesundheitsamts darüber zu informieren. Es geht dabei vor allem darum, die Ausbreitung zu verhindern, indem Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, eine Dokumentation des betrieblichen Kontaktverlaufes erstellt wird, um weitere Mitarbeiter davor zu schützen, sich ebenfalls anzustecken.

 

Was tun bei Quarantäne – muss ich in Krankenstand gehen?

Wenn du in Quarantäne bist, weil die Gesundheitsbehörde dir diese auferlegt hast, dann gilt generell, dass du dem auch Folge leisten und zu Hause bleiben musst. Wie bei einem herkömmlichen Krankenstand steht dir für die gesamte ausgefallene Arbeitszeit eine Entgeltfortzahlung zu, die der Arbeitgeber zu zahlen hat. Einziger Unterschied: Die Entgeltfortzahlung wird dem Arbeitgeber vom Bund ersetzt.

 

Krankenstand während Kurzarbeit

Auch während der Kurzarbeit kannst du ganz normal in Krankenstand gehen und erhältst eine Entgeltfortzahlung, die im Ausmaß deines Kurzarbeitsgeldes (also 80, 85 oder 90 Prozent des Gehaltes) ausbezahlt wird.

 

Disclaimer: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Die in diesem Artikel veröffentlichten Rechtsgrundlagen sind sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Korrektheit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr wird nicht übernommen. Insbesondere übernimmt die Stepstone Österreich GmbH keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der angebotenen Inhalte entstehen.

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