Heutzutage sind E-Mails in der Geschäftswelt die am meisten verbreitete Kommunikationsart. Doch hin und wieder braucht es doch noch einen offiziellen Geschäftsbrief, etwa für Bewerbungen, Behörden oder wichtige Unterlagen. Und damit der innerhalb eines Unternehmens an die richtige Person zugestellt wird, braucht es ein kleines Zauberwort: zu Handen.
Inhaltsverzeichnis:
- Das Wichtigste in Kürze
- Wann verwendet man „zu Handen“?
- Richtige Schreibweise: zu Handen oder zu Händen?
- „Zu Handen“ abkürzen: Welche Möglichkeiten gibt es?
- Was ist der Unterschied zwischen „zu Handen“ und „persönlich“ und „c/o“?
- Wie ist die richtige Schreibweise des Namens?
- Richtige Platzierung im Adressfeld
- Sonderfälle: zu Handen einer Abteilung oder zu Handen mehrerer Personen
- So kommt dein Schreiben garantiert an der richtigen Adresse an
- FAQ
Das Wichtigste in Kürze
- „Zu Handen“ verwenden: Damit wird klar, an wen der Brief im Unternehmen weitergeleitet werden soll.
- Abkürzung: Gängige Varianten sind z. , z. Hd. oder z. Hdn. (mit Leerzeichen nach dem Punkt).
- Adresse korrekt aufbauen: Der Vermerk „zu Handen“ gehört nach dem Firmennamen in die Adresszeile.
- Unterschied zu „persönlich“ oder „c/o“: „Zu Handen“ ist nicht vertraulich. Vertrauliche Post wird mit „persönlich“ adressiert.
- Musterformulierung verwenden: Bei Unsicherheit hilft eine Beispielvorlage, ideal für Bewerbung oder Behördenpost.
- Sonderfälle beachten: Auch Abteilungen oder mehrere Personen können korrekt angesprochen werden.
Wann verwendet man „zu Handen“?
„Zu Handen“ verwendest du, um in einem Brief oder offiziellen Schreiben eine bestimmte Person als Empfänger*in zu kennzeichnen – meist innerhalb eines Unternehmens oder einer Behörde. So stellst du sicher, dass dein Schreiben intern korrekt weitergeleitet wird.
Stell dir mal ein riesiges Unternehmen oder einen Konzern vor: hunderte, manchmal sogar tausende Mitarbeiter, die dort beschäftigt sind. Und an eine bestimmte dieser Personen möchtest du einen Brief schreiben. Adressierst du den lediglich an die Firmenanschrift, wird es vermutlich ziemlich lange dauern, bis der Brief innerhalb des Unternehmens auch genau zu dieser Person kommt. Gerade in großen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen hilft dieser Hinweis dabei, Kommunikationswege zu verkürzen. Und auch wenn du ein Schreiben an ein Postfach richtest, kann „zu Handen“ innerhalb des Unternehmens Klarheit schaffen, zum Beispiel bei Abteilungen mit mehreren Ansprechpersonen.
Damit kannst du genau festlegen, wer im Unternehmen der Adressat deines Briefes ist. Denn eines ist klar: Effektive Kommunikation kann nur dann funktionieren, wenn die Botschaft auch bei der richtigen Person ankommt. So findest du übrigens die richtige Grußformel für deine E-Mails und Briefe.
Richtige Schreibweise: zu Handen oder zu Händen?
Bei uns in Österreich und der Schweiz ist die Formulierung „zu Handen“ gebräuchlich und korrekt, auch wenn der Duden die Variante „zu Händen“ als Standardform führt. Beide Versionen sind verständlich, im österreichischen Schriftverkehr wird aber bevorzugt „zu Handen“ verwendet.
Wenn du also ein offizielles Schreiben wie eine Bewerbung oder einen Brief an eine Behörde adressierst, kannst du in Österreich ohne Weiteres „zu Handen“ verwenden. Microsoft Word erkennt diese Variante zwar oft als Fehler, aber das kannst du ignorieren. Für Behörden, Unternehmen und Personalabteilungen ist „zu Handen“ in der Adresse völlig üblich.
„Zu Handen“ abkürzen: Welche Möglichkeiten gibt es?
Grundsätzlich gibt es drei sehr gängige Möglichkeiten der Abkürzung (neben der Variante, es auszuschreiben):
- z. H.
- z. Hd.
- z. Hdn.
Wichtig: Nach dem „z.“ folgt immer ein Leerzeichen, bevor der nächste Buchstabe kommt. Also bitte nicht „z.H.“ oder „z.Hd.“ schreiben – das wirkt unprofessionell und wird als Fehler gewertet.
Und so könnte das Ganze im Adressfeld aussehen:
Muster GmbH
z. Hd. Frau Mag. Elisabeth Novak
Karriereweg 15
1020 Musterstadt
Was ist der Unterschied zwischen „zu Handen“ und „persönlich“ und „c/o“?
Diese drei Angaben sehen auf den ersten Blick ähnlich aus, aber erfüllen völlig unterschiedliche Zwecke. Wer sie verwechselt, riskiert, dass ein Schreiben falsch zugestellt wird oder sogar von der falschen Person gelesen wird. Gerade bei sensiblen Inhalten wie Bewerbungen, amtlichen Dokumenten oder wichtigen Vertragsunterlagen ist es entscheidend, den passenden Vermerk zu verwenden.
Ob du einen Brief an ein Unternehmen, eine Abteilung, eine Privatperson oder eine Behörde adressierst, mit der richtigen Formulierung sorgst du dafür, dass dein Anliegen korrekt ankommt. Deshalb lohnt es sich, diese Begriffe ganz bewusst einzusetzen.
Wann verwende ich „zu Handen“?
Du nutzt „zu Handen“, wenn dein Schreiben an eine bestimmte Person oder Abteilung innerhalb eines Unternehmens oder einer Behörde adressiert ist. Die Post wird dann intern an diese Person weitergeleitet – auch wenn sie nicht namentlich in der Adresse steht.
Beispiel:
Firma ABC
z. Hd. der Geschäftsführung
Amtsstraße 12
1030 Wien
Wann schreibe ich „persönlich“?
„Persönlich“ kennzeichnet einen vertraulichen Inhalt. Der Brief darf nur von der angegebenen empfangenden Person geöffnet werden. Das ist zum Beispiel bei sensiblen Bewerbungsunterlagen oder rechtlichen Themen wichtig – besonders, wenn Vertreter*innen in Urlaubszeiten einspringen.
Du kannst „persönlich“ auch ergänzend zu „zu Handen“ verwenden, zum Beispiel so:
z. Hd. Herrn Mag. Huber – persönlich
Wann nutze ich „c/o“?
„c/o“ steht für „care of“ und bedeutet so viel wie „bei“ oder „wohnhaft bei“. Diese Angabe brauchst du, wenn die eigentliche Empfängerin kein eigenes Postfach hat oder unter einer anderen Adresse erreichbar ist – etwa in einem Pflegeheim, Hotel oder bei Mitbewohnerinnen.
Beispiel:
z. Hd. Frau Novak
c/o Familie Berger
Musterstraße 7
1040 Wien
Wie ist die richtige Schreibweise des Namens?
Wenn du in deiner Adresse den*die Empfänger*in namentlich nennst, ist die grammatikalisch korrekte Schreibweise besonders wichtig, vor allem bei Bewerbungen oder offiziellen Schreiben. Der Vermerk „zu Handen“ steht dabei im zweiten Fall (Genitiv). Fehler in der Formulierung wirken schnell unprofessionell, lassen sich aber ganz einfach vermeiden.
So schreibst du den Namen richtig
Verwendest du „Herr“ in der Adresszeile, muss daraus im Genitiv „Herrn“ werden. Bei „Frau“ bleibt die Form gleich.
Falsch: z. Hd. Herr Huber
Richtig: z. Hd. Herrn Huber
Richtig: z. Hd. Frau Huber
Kennst du auch den Vornamen? Dann schreib ihn einfach dazu – das wirkt persönlicher und zielgerichteter, zum Beispiel bei einer Bewerbung:
z. Hd. Herrn Gerhard Huber
oder
z. Hd. Frau Elisabeth Novak
Tipp: Verwende ein Muster zur Orientierung
Gerade bei Bewerbungen oder Schreiben an Behörden hilft dir eine klare Struktur. Hier ein Muster für die korrekte Adresse:
Unternehmen GmbH
z. Hd. Frau Mag. Lisa Berger
Postfach 123
1040 Musterstadt
So vermeidest du Fehler – und dein Schreiben kommt sicher bei der richtigen Person an.
Richtige Platzierung im Adressfeld
Ganz wichtig: Zuerst kommt immer die Information, die für den*die Postzustellende relevant ist, also der Name der Firma. Immerhin muss der Brief erst dort zugestellt werden. Erst wenn er dort angekommen ist, kann er innerhalb des Unternehmens an die richtige Person weitergeleitet werden. z. Hd. wird also an zweiter Stelle im Adressfeld positioniert.
Hier einige Beispiele:
Firma XYZ
z. Hd. Herrn Bernd Mustermann
Firmenstraße 4
1010 Wien
Gebäudetechnik GmbH
z. Hd. Frau Mag. Stadler
Beispielstraße 156/4
1200 Wien
Oder mit Vertraulichkeitsvermerk:
Firma AG
– persönlich –
z. Hd. Herrn Herbert Gruber
Hauptstraße 120
1234 Musterstadt
Postfach-Adressen richtig verwenden
Auch bei einer Adresse mit Postfach gilt: Der Vermerk „zu Handen“ steht unter dem Unternehmensnamen und über dem Postfach. So kann dein Schreiben korrekt intern weitergegeben werden.
Unternehmen GmbH
z. Hd. der Geschäftsführung
Postfach 987
1050 Wien
Sonderfälle: zu Handen einer Abteilung oder zu Handen mehrerer Personen
Wenn du keine konkrete Ansprechperson kennst, kannst du den Vermerk „zu Handen“ auch für Abteilungen oder mehrere Adressaten korrekt und professionell verwenden. Das ist besonders praktisch bei einer Initiativbewerbung Schreiben an Behörden oder wenn du mehrere Zuständige ansprechen möchtest. Oder geht es um ein wichtiges Anliegen, das für die Geschäftsführung bestimmt ist? Genauso wie du da im Brief selbst die allgemeine Anrede „Sehr geehrte Damen und Herren“ verwenden kannst, gibt es auch für die Adressierung die Möglichkeit, es offen zu lassen, an welche Person der Brief tatsächlich geht, aber dennoch sicherzustellen, dass er schon mal in der richtigen Abteilung landet. Achte hier auch wieder, dass du den zweiten Fall verwendest, also beispielsweise nicht z. Hd. die Geschäftsführung, sondern z. Hd. der Geschäftsführung. Hier zwei Beispiele:
So adressierst du eine Abteilung richtig
Du möchtest eine Bewerbung an die Personalabteilung senden oder ein Anliegen an die Geschäftsführung richten? Dann gib im Vermerk die Abteilung im zweiten Fall (Genitiv) an – so wird dein Schreiben innerhalb des Unternehmens zuverlässig weitergeleitet.
Falsch: z. Hd. die Personalabteilung
Richtig: z. Hd. der Personalabteilung
Beispiel-Adresse:
Firma XYZ
z. Hd. der Geschäftsführung
Firmenstraße 4
1010 Wien
Oder:
Gebäudetechnik GmbH
z. Hd. der Personalabteilung
Beispielstraße 156/4
1200 Wien
Auch bei Bewerbungen an Behörden oder öffentliche Einrichtungen ist diese Form sinnvoll. Vor allem, wenn mehrere Stellen beteiligt sind oder keine direkte Kontaktperson bekannt ist.
Mehrere Empfänger*innen korrekt anführen
Wenn der Brief an mehrere Adressaten gerichtet ist, gibt es eigentlich keine klar vorgeschriebenen Regeln bezüglich der Adressierung. Es spricht nichts dagegen, auch zwei oder drei Personen im Adressfeld zu nennen. Achte nur darauf, dass du hier hierarchisch vorgehst, also die Person, die in der Hierarchie am höchsten steht, zuerst zu nennen.
Zum Beispiel: Herr Huber ist Geschäftsführer, Frau Mayer arbeitet in der Personalabteilung
X Falsche Schreibweise: z. Hd. Frau Mayer und Herrn Huber
✓ Richtige Schreibweise: z. Hd. Herrn Huber und Frau Mayer
So kommt dein Schreiben garantiert an der richtigen Adresse an
Jetzt wo du weißt, wie du Briefe an die richtigen Personen adressierst – egal ob für eine Bewerbung, für ein Schreiben an Behörden oder für persönliche Anliegen – kannst du deine Post ganz gezielt an die richtige Stelle schicken. Egal, ob du es ausgeschrieben oder als Abkürzung verwendest, steckt der Teufel im Detail. Nutze einfach unsere Muster, je nachdem, wen du erreichen möchtest.
FAQ
Wie schreibe ich „zu Handen“ richtig in der Adresse?
Die Formulierung „zu Handen“ steht immer nach dem Unternehmensnamen und vor der Straße in der Adresse. Verwende den zweiten Fall (Genitiv), etwa: „z. Hd. Herrn Müller“ oder „z. Hd. der Personalabteilung“. So stellst du sicher, dass der Brief an die richtige Person oder Abteilung weitergeleitet wird.
Welche Abkürzung für „zu Handen“ ist korrekt?
Die gängigen Abkürzungen sind z. H., z. Hd. oder z. Hdn.. Achte darauf, dass nach dem „z.“ ein Leerzeichen steht – also nicht „z.H.“. Alle Varianten sind korrekt, wobei z. Hd. am weitesten verbreitet ist.
Wann verwende ich „zu Handen“ und wann „persönlich“?
„Zu Handen“ bedeutet, dass der Brief intern weitergeleitet werden soll – zum Beispiel an eine bestimmte Person in einer Firma oder Behörde. „Persönlich“ verwendest du zusätzlich oder alternativ, wenn der Inhalt vertraulich ist und nur von der genannten Person geöffnet werden darf.
Kann ich „zu Handen“ auch bei einem Postfach verwenden?
Ja, du kannst „zu Handen“ auch in Verbindung mit einem Postfach verwenden. Dabei wird der Vermerk zwischen dem Firmennamen und der Postfachnummer platziert – so kann die Post intern der richtigen Ansprechperson oder Abteilung zugeordnet werden.
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