Immer die gleichen Kolleg*innen krank?

So gehst du damit um


15.10.2024

Für ein krankes Teammitglied hat jede*r Verständnis. Aber wenn du immer wieder für dieselbe Person einspringen musst, weicht Mitgefühl schnell Ärger. Gleichzeitig kommt der Verdacht auf, dass er oder sie nur krank feiert … Was kannst du tun, um nicht ständig doppelte Arbeit leisten zu müssen? Und welche Möglichkeiten hat dein Arbeitgeber, sich zu wehren?

Inhaltsverzeichnis
Simulant*innen im Team – ein echter Motivationskiller
Lästern ist keine gute Idee
Gibt es gute Gründe?
Bei Überlastung: Vorgesetzte*n informieren
FAQ – Häufig gestellte Fragen

Es ist Freitag und du weißt schon vorm Betreten des Büros: Den Kollegen, der gestern schon lautstark über Magenschmerzen geklagt hat, wirst du hier heute garantiert nicht antreffen. Regelmäßig wird er von Kurzkrankheiten dahingerafft – zufälligerweise immer kurz vor oder nach dem Wochenende oder seinem Urlaub. Und wer muss seine Aufgaben mal wieder übernehmen? Natürlich du!

Simulant*innen im Team – ein echter Motivationskiller

Kommt dir dieses Szenario bekannt vor? Leider gibt es solche Kolleg*innen in vielen Betrieben. Ihre ständige Abwesenheit sorgt oft für Unmut im Team und wird zur echten Belastung: Während der*die Simulant*in den gelben Schein als Urlaubsschein ansieht und ein verlängertes Wochenende genießt, müssen die Kolleg*innen Überstunden leisten und die Aufgaben des „kranken“ Teammitglieds übernehmen. Zudem stellt sich die Frage, weshalb die Person dasselbe Gehalt wie die Kolleg*innen bekommt, obwohl sie in erster Linie durch Abwesenheit glänzt.

Lästern ist keine gute Idee

Verständlich: Du bist genervt und findest es unfair, wenn eine bestimmte Person ständig krankfeiert und damit den Rest des Kollegiums im Stich lässt. Zwar ist es legitim, sich Luft machen zu wollen, aber denk daran: Über Kolleg*innen zu lästern, bringt euch auch nicht weiter, sondern verschlechtert die Stimmung im Team und schafft nur unnötige Spannungen. Besser ist es, offen miteinander zu reden und gemeinsam nach Lösungen zu suchen.

Bedenke auch, dass es eventuell Gründe für das Verhalten deines Teammitglieds gibt. Manche Menschen sind einfach überdurchschnittlich oft krank: Vielleicht hat er oder sie eine chronische Krankheit oder ist besonders anfällig gegenüber Infekten, beispielsweise wegen kleinen Kindern im Haushalt. Aber auch psychische oder familiäre Probleme könnten hinter den ständigen Krankmeldungen stecken. Es muss sich bei deinem Teammitglied also nicht unbedingt um ein*e Simulant*in handeln!

Gibt es gute Gründe?

Wenn ein*e Kolleg*in öfter krankfeiert, muss das nicht zwingend daran liegen, dass er oder sie einfach faul und egoistisch ist. Vielleicht macht er oder sie gerade eine Trennung durch, leidet an Depressionen oder wird am Arbeitsplatz gemobbt. Solche Umstände bleiben Außenstehenden oft verborgen. Deshalb ist es wichtig, das Gespräch zu suchen und herauszufinden, ob es einen nachvollziehbaren Grund für das ständige Krankfeiern gibt.

Bei vorübergehenden Angelegenheiten wie Trennungsschmerz kannst du davon ausgehen, dass sich die Situation wieder ändert und auf dein*e Kolleg*in bald wieder mehr Verlass ist. Stecken ernsthafte längerfristige Probleme hinter den ständigen Abwesenheiten, muss nach Lösungen gesucht werden. Vielleicht gibt es Möglichkeiten, die er oder sie bisher nicht auf dem Schirm hatte: Manche Arbeitgeber bieten Unterstützungsprogramme an, um Angestellten z. B. dabei zu helfen, eine Wohnung zu finden, die Kinderbetreuung sicherzustellen oder einen Trauerfall zu verarbeiten. Und wenn es um Ängste im beruflichen Kontext geht – z. B. fehlendes Selbstvertrauen oder eine Mobbing-Situation – können und sollten Vorgesetzte ohnehin aktiv werden.

Bei Überlastung: Vorgesetzte*n informieren

Klar, mal für eine*n Kolleg*in einzuspringen gehört dazu. Aber es sollte fair bleiben. Wenn du ständig Überstunden schiebst, weil du die liegengebliebenen Aufgaben übernimmst, ist es Zeit, genau hinzuschauen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeiten müssen eingehalten werden. Wenn du mehr über deine Rechte beim Thema Überstunden erfahren willst, lies unseren Artikel „Wie viele Überstunden darf man machen? Rechte und Pflichten im Überblick“.

Das Arbeitsgesetz in Österreich besagt Folgendes:

Die normale Arbeitszeit der Arbeitnehmer sollte acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann jedoch unter bestimmten Umständen durch Überstunden auf 12 Stunden verlängert werden. 20 Überstunden pro Woche sind zulässig. In einem Zeitraum von 17 Wochen darf die wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt jedoch 48 Stunden nicht überschreiten.

Wenn personeller Ausfall also dazu führt, dass du und dein Team komplett überlastet seid, solltet ihr mit eurer*m Vorgesetzten sprechen. Denn es ist die Aufgabe des Arbeitgebers, dafür zu sorgen, dass die gesetzlichen Arbeitszeiten eingehalten und das Wohlbefinden der Mitarbeiter*innen sichergestellt werden – das besagt die sogenannte Fürsorgepflicht.

Müde aussehende Kellnerin in einem Café mit Smartphone und Tablet

Häufig fehlende Kolleg*innen sorgen beim restlichen Team für Unmut und werden schnell zur echten Belastung.

Was kann der Arbeitgeber gegen krankfeiernde Mitarbeiter*innen tun?

Angenommen, vieles deutet darauf hin, dass ein*e Kolleg*in blaumacht: Kann sich der Arbeitgeber überhaupt dagegen wehren?

Es ist leider nicht einfach zu beweisen, ob ein*e Mitarbeiter*in wirklich krank und arbeitsunfähig ist oder nicht. Wer oft fehlt, wird wahrscheinlich einen Arzt oder eine Ärztin haben, der*die schnell einen Krankenstand ausstellt. Um diesen anzuzweifeln, braucht es gute Gründe.

Krankenbesuch und Nachspionieren

Eine Krankheit muss nicht unbedingt Bettlägerigkeit bedeuten. Sollten Kolleg*innen oder gar der Arbeitgeber den erkrankten Mitarbeiter außerhalb seiner Wohnung gesehen haben, liefert das oft wenig Informationen über die Echtheit der Krankschreibung. Ähnlich ist die Problematik bei Beauftragung eines Detektivs – eine kostspielige Maßnahme, die aber theoretisch im Rahmen der Möglichkeiten liegt.

Die ÖGK kann ebenso während des Krankenstandes den Arbeitnehmer an seiner Wohnadresse aufsuchen und zu seinem Wohlbefinden befragen. Der Krankenbesuchsdienst der ÖKG ist jedoch zur Verschwiegenheit verpflichtet und überprüft, ob sich die Person die ärztlichen Anweisungen befolgt.

Übrigens: Der Arbeitgeber darf nicht bei der Arztpraxis seiner Mitarbeiter*innen nachhorchen, wie es wirklich um deren Gesundheit steht. Außerdem darf er den*die Mitarbeiter*in nicht nach der Art der Krankheit fragen. Ihn hat lediglich die Dauer der Krankschreibung, aber nicht deren Grund zu interessieren.

Krankenstand unbequem machen

Was der Arbeitgeber generell tun kann: das Krankfeiern erschweren, indem er eine Krankmeldung ab dem ersten Krankheitstag fordert. Das kann aber wiederum zu Unmut bei ehrlichen Mitarbeiter*innen führen, die sich gegängelt fühlen und fehlendes Vertrauen hinter der Maßnahme vermuten.

Krankfeiern als Kündigungsgrund?

Häufig kranke Mitarbeiter*innen verursachen für den Arbeitgeber hohe Kosten. Schließlich muss er weiterhin Gehalt zahlen, während Arbeit liegen bleibt. Wenn er zusätzlich vermutet, dass die Krankheit nur vorgetäuscht ist, kommen zusätzlich Betrug und Vertrauensmissbrauch ins Spiel. Klar, dass ein Arbeitgeber solche Kolleg*innen gerne loswerden möchte.

Tatsächlich ist eine Kündigung möglich – allerdings muss dafür die Vortäuschung einer Krankheit nachgewiesen werden.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

 

Wann ist ein*e Mitarbeiter*in zu oft krank?

Arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen, wenn die wesentlichen Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigt sind. Denn häufige Abwesenheit bedeutet hohe Kosten.

Bin ich verpflichtet, eine*n kranke*n Kolleg*in zu vertreten?

Ja, in einem gewissen Rahmen bist du verpflichtet vorübergehend, für kranke Kolleg*innen einzuspringen. Allerdings muss die Vertretung im „Einzelfall zumutbar“ sein. Das heißt vor allem, dass sie keine andauernde Überlastung für dich darstellt und die gesetzlichen Arbeitszeiten eingehalten werden.

Wie lange muss man eine*n kranke*n Kolleg*in vertreten?

Eine Grenze gibt es dann, wenn durch die Vertretung Überstunden anfallen. Das Gesetz erlaubt Überstunden nur, wenn die tägliche Arbeitszeit 12 Stunden nicht überschreitet – und auch nur dann, wenn innerhalb von 17 Wochen die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit 48 Stunden nicht überschreitet.

Disclaimer: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Die in diesem Artikel veröffentlichten Rechtsgrundlagen sind sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Korrektheit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr wird nicht übernommen. Insbesondere übernimmt die The Stepstone Group Österreich GmbH keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der angebotenen Inhalte entstehen.

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Autorin: Elena Geiger