Die finanzielle Abgeltung von Mehr- bzw. Überstunden ist ein Dauerbrenner bei der Unterzeichnung eines neuen Arbeitsvertrages. All-in-Vereinbarungen haben in vielen Arbeitsverträgen Einzug gehalten, aber auch Überstunden-Pauschalen sind weit verbreitet. Wir informieren über die Unterschiede und was es zu beachten gilt.
Definition: Was ist ein All-in-Vertrag?
Bei einem All-in-Vertrag handelt es sich um einen Arbeitsvertrag, bei dem sämtliche Mehr- und Überstunden abgegolten sind. Dafür wird in den meisten Fällen eine sehr attraktive Entlohnung angeboten. All-in-Vereinbarungen beziehen sich nicht nur auf Führungskräfte, sondern auch auf Angestellte, die unter das Arbeitszeitgesetz fallen. Ausbezahlt wird das Gehalt wie bei einem normalen Arbeitsvertrag auch vierzehn Mal pro Jahr.
All-in-Vertrag im Überblick
- Mit der Überzahlung sind sämtliche Mehr- und Überstunden abgegolten
- Verpflichtende Ausweisung des Grundgehalts inkl. Angabe der wöchentlichen Normalarbeitszeit
- Attraktive Bezahlung steht im Vordergrund
- Ausbezahlung vierzehn mal jährlich
- Sonderzahlungen in Bezug miteingerechnet
- Kein Widerruf bei Schwangerschaft bzw. Elternteilzeit für Arbeitgeber möglich
- Durchrechnungszeitraum meist für ein Kalenderjahr vereinbart
- Jährliche Deckungsprüfung der geleisteten Überstunden auf Basis der Normalarbeitszeit ist vom Arbeitgeber durchzuführen
Definition: Was ist eine Überstunden-Pauschale?
Anders als beim All-in-Vertrag, der sämtliche Mehr- und Überstunden abdeckt, wird bei der Überstunden-Pauschale für eine bestimmte Anzahl von Überstunden eine pauschale Abgeltung vertraglich vereinbart. Das hat für dich den Vorteil, dass du dein Grundgehalt und deine Verpflichtung zur Leistung von Überstunden genau kennst. Die Überstundenpauschale wird zwölfmal im Jahr ausbezahlt. Am Ende des vereinbarten Durchrechnungszeitraumes (Kalenderjahr oder Arbeitsjahr) muss der Arbeitgeber eine so genannte Deckungsprüfung durchführen, um festzustellen, ob die geleisteten Überstunden in dem vereinbarten Überzahlungsbetrag gedeckt sind.
Überstunden-Pauschale im Überblick
- Pauschale Abgeltung einer vertraglich fixierten Anzahl von Überstunden
- Das Überstunden-Pauschale ist ein gesonderter Gehaltsbestandteil (z. B. 20 Stunden / Monat)
- Duals Mitarbeiter wissen genau, wie viele Überstunden wöchentlich/monatlich zu leisten sind
- Ausbezahlung zwölfmal jährlich
- Sonderzahlungen meist nicht miteingerechnet
- Widerrufs- bzw. Freiwilligkeitsvorbehalt bei Schwangerschaft bzw. Elternteilzeit
- Durchrechnungszeitraum meist für ein Kalenderjahr vereinbart
- Jährliche Deckungsprüfung durch Arbeitgeber, bei der festgestellt werden muss, ob die geleisteten Mehr- und Überstunden durch die Überzahlung gedeckt sind
Tipps: Was ist zu beachten, wenn man einen All-in-Vertrag unterschreibt?
Wer zum ersten Mal einen All-in-Vertrag unterschreibt, kann dabei auf einige Stolpersteine stoßen. Folgendes solltest du unbedingt beachten:
- Bringe vorab in Erfahrung, wie viele Überstunden mit der All-in-Vereinbarung abgedeckt sind. Das versprochene attraktive Gehalt könnte gegebenenfalls doch nicht so attraktiv sein, wenn du von der Vielzahl an Überstunden erfährst, die damit erschöpfend abgegolten werden.
- Im All-in-Vertrag muss das Grundgehalt angegeben. Dadurch soll sichergestellt werden, dass nach Abzug all der Überstunden das Grundgehalt immer noch über dem kollektivvertraglichen Mindestlohn liegt. Sollte diese Information in deinem Vertrag fehlen, fordere von deinem Arbeitgeber, dass er sie ergänzt.
- Zusätzlich zum Grundgehalt muss im All-in-Vertrag aufgezählt werden, was bereits abgegolten ist und was extra bezahlt wird.
- Bezüglich der Anzahl der Überstunden gilt seit dem 1.9.2018: Es dürfen maximal 416 Überstunden im Jahr abgegolten werden – das entspricht im Durchschnitt 34,6 Stunden pro Monat.
- Wenn du bereits mit einem All-in-Vertrag arbeitest, überprüfe regelmäßig wie viele Überstunden du tatsächlich leistest und wie viele davon durch deinen Vertrag abgedeckt sind. Am besten ist es, du führst eigene Arbeitszeitaufzeichnungen dafür. Denn falls du über einen längeren Zeitraum mehr Überstunden leistest als dein Vertrag vorsieht, muss dein Arbeitgeber diese Stunden zusätzlich bezahlen.
All-in-Vertrag Gehalt berechnen
Die Gewerkschaft GPA hat einen All-in-Rechner erstellt, mit dem du überprüfen kannst, ob dein All-in-Bezug deine tatsächlich geleisteten Überstunden abdeckt. Die Berechnung basiert dabei auf dem nach dem jeweiligen Kollektivvertrag festgelegten Mindestgrundgehalt für Angestellte – jedoch nur für jene Branchen, die in den Wirkungsbereich der Gewerkschaft GPA fallen. Bei Fragen kannst du dich diesbezüglich aber auch immer an die Arbeiterkammer wenden.
All-In-Vertrag und Kurzarbeit
Generell sind Überstunden in laufender Kurzarbeit unzulässig. In der Kurzarbeitsvereinbarung kann jedoch ausdrücklich vereinbart worden sein, dass Überstunden zulässig sind. Dann müssen diese jedoch auch (wie vor der Kurzarbeit) mit Zuschlag abgegolten werden.
Bei All-in-Verträgen ist zusätzlich noch die Frage zu beachten, wie das Gehalt während der Kurzarbeit berechnet wird. Hierbei kommt es darauf an, in welcher Phase der Kurzarbeit du dich befindest. In Phase 3 (Anträge mit Geltungsbeginn ab dem 1. Oktober) ist es so, dass eine Überstunden-Pauschale nicht zur Berechnung des Kurzarbeit-Einkommens herangezogen wird, wenn in deinem Arbeitsvertrag steht, dass die Überstunden-Pauschale gestrichen werden kann und dein Arbeitgeber diese auch tatsächlich widerruft. Enthält dein Vertrag dies jedoch nicht bzw. widerruft dein Arbeitgeber die Pauschale nicht oder wenn du einen All-in-Vertrag hast, dann wird die Überstundenbauschale oder das All-in-Gehalt für die Berechnung der Kurarbeitsentlohnung herangezogen – auch dann, wenn du keine Überstunden leistest.
All-In-Vertrag und Urlaubs-/Weihnachtsgeld
All-in-Vereinbarungen sind so ausgelegt, dass du das darin vereinbarte Gehalt 14 Mal jährlich bekommen – das bedeutet, es werden auch Sonderzahlungen in deinem Bezug mit eingerechnet wie das Urlaubsgeld und das Weihnachtsgeld.
Im Gegenzug dazu sind Überstunden-Pauschalen laut den meisten Kollektivverträgen kein Bestandteil von Sonderzahlungen – das heißt, die Pauschale wird nur 12 Mal jährlich ausbezahlt und wird nicht zur Berechnung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes herangezogen.
Falls du gerade dabei bist deinen Job zu wechseln, haben wir einige Tipps, wie man danach weiter vorgeht. Mehr Tipps zur Verhandlung des Arbeitsvertrages haben wir für dich vorbereitet. Du benötigst umfangreiche Tipps und Tricks für die Gehaltsverhandlung? Jetzt Gehaltsratgeber mit Expertentipps als PDF Downloaden.
Bildnachweis: www.istockphoto.com/ezeryadigar
Disclaimer: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Die in diesem Artikel veröffentlichten Rechtsgrundlagen sind sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Korrektheit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr wird nicht übernommen. Insbesondere übernimmt die Stepstone Österreich GmbH keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der angebotenen Inhalte entstehen.