Die Wiener Biomay AG ist ein expandierender GMP-Hersteller von innovativen biopharmazeutischen Produkten wie etwa Plasmid DNA, mRNA und rekombinanten Proteinen. Am Standort in Aspern Seestadt wurde ein modernes Firmengebäude als neues Headquarter errichtet und in Betrieb genommen. Der Standort Lazarettgasse wurde als neues mRNA Competence Center modernisiert und erweitert. Zu unseren Kunden zählen sowohl internationale Biotech-Startups als auch renommierte multinationale Unternehmen im Bereich der Impfstoffentwicklung, personalisierter Tumortherapien, Gentherapie und Gene-Editing.
Zur Verstärkung des Bereichs GMP-Produktion an unserem Standort in der Seestadt (1220 Wien) suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n
Bioprozesstechniker*in (w/m/d)
Biotechnologische Aufreinigung / GMP-Produktion
GMP-Herstellung von biopharmazeutischen Produkten in einer Reinraumanlage
Das Mindestbruttogehalt für diese Position beträgt € 42.000 brutto pro Jahr (Vollzeit, kein All-in oder Überstundenpauschale). Eine etwaige Überbezahlung gemäß Ihrer Ausbildung und Berufserfahrung ist möglich.
Eintritt ab sofort
Wir bieten Ihnen ein interessantes Aufgabengebiet, vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten und ein ausgezeichnetes Arbeitsklima in einem motivierten Team.
Wir übermitteln personenbezogene Daten an Drittanbieter, die uns helfen, unser Webangebot zu verbessern. In diesem Zusammenhang werden auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert, auch außerhalb des EWR.
Hierfür und um bestimmte Dienste zu nachfolgend aufgeführten Zwecken verwenden zu dürfen, benötigen wir Ihre Einwilligung. Indem Sie "Alle akzeptieren" klicken, stimmen Sie diesen (jederzeit widerruflich) zu. Dies umfasst auch Ihre Einwilligung in die Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten in Drittländer, u.a. die USADie betreffenden Drittländer, insbesondere die USA, weisen im Zweifel nicht das Datenschutzniveau auf, das Sie unter der DSGVO genießen. Das kann Nachteile wie eine erschwerte Durchsetzung von Betroffenenrechten, eine fehlende Kontrolle der Weiterverarbeitung und Übermittlung der Daten oder Zugriffe auf die Daten durch staatliche Stellen, ins. Behörden der USA, zu Kontroll- und Überwachungszwecken bedeuten, ohne dass Ihnen Rechtsbehelfe dagegen zustehen.*, nach Art. 49 (1) (a) DSGVO. Unter "Einstellungen oder ablehnen" können Sie Ihre Einstellungen ändern oder die Datenverarbeitung ablehnen. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Datenschutzerklärung am Seitenende ändern.