Allgemeine Geschäftsbedingungen

A. Allgemeiner Teil

1. Allgemeines:

1.1.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“) gelten für sämtliche Verträge/die gesamte Geschäftsverbindung zwischen The Stepstone Group Österreich GmbH (im Folgenden „stepstone.at“ genannt) und ihrem jeweiligen Kunden. Die wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen stepstone.at und dem Kunden bestimmen sich, soweit nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist, nach dem Inhalt des Auftrages und diesen AGB. Soweit eine Dienstleistung in der Veröffentlichung und Verbreitung von Stellenangeboten und Stellengesuchen besteht, handelt es sich dabei um eine Arbeitsvermittlung im Sinne des § 2 Absatz 3 Arbeitsmarktförderungsgesetz (AMFG) und darf sich nur an solche Arbeitsuchende richten, die im Besitz einer gültigen Arbeitserlaubnis sind.

1.2.

Der Kunde stimmt zu, dass für die gesamte Geschäftsverbindung ausschließlich von den AGB von stepstone.at auszugehen ist. Allfällige entgegenstehende oder den AGB von stepstone.at abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit als wirksam, wenn deren Geltung von Stepstone ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden, sodass diese nur dann Vertragsbestandteil werden können, wenn eine gesonderte Zustimmung von stepstone.at vorliegt.

2. Anzeigenvertrag:

2.1

Definition: Ein Anzeigenvertrag ist der Vertrag über die Einschaltung eines oder mehrerer Online-Inserate eines Stellenanbieters oder sonstiger Auftraggeber in den Online-Se Daten von stepstone.at zum Zweck der Verbreitung im Medium Internet.

2.2.

Vertragsabschluss: Der Anzeigenvertrag kommt zustande, wenn

2.2.1.

stepstone.at den Auftrag schriftlich bestätigt. Die Schriftform wird durch die Zusendung eines Fax oder einer E-Mail gewahrt, oder

2.2.2.

stepstone.at die Stellenanzeige im Internet verbreitet. Der Kunde ist an den von ihm erteilten Auftrag gebunden. Nach Zugang dieses Auftrages bei Stepstone (sei es schriftlich, per Fax oder per E-Mail) kann der Kunde seinen Auftrag nicht widerrufen (stornieren).

2.3.

Ablehnungsbefugnis: stepstone.at behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen ihres Inhaltes, der Herkunft oder der technischen Form nicht zu veröffentlichen. Dies gilt insbesondere, wenn der Inhalt der Stellenanzeige gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder Vorgaben sowie gegen die guten Sitten und/oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt oder die Veröffentlichung für stepstone.at aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Der Kunde wird hiervon unverzüglich unterrichtet. Für den Fall der berechtigten Ablehnung stehen dem Kunden gegen stepstone.at keine Ansprüche zu. Eine Ablehnungsbefugnis besteht insbesondere auch, wenn folgende Anforderungen nicht eingehalten werden:

2.3.1.

Jobtitel und Tätigkeitsbeschreibung müssen korrekt bezeichnet und dürfen nicht irreführend oder missverständlich sein.

2.3.2.

Verschlagwortung, Kategorisierung, Titel und Anzeigentext der Anzeige müssen im Zusammenhang zu der in der Anzeige ausgeschriebenen Stelle stehen.

2.3.3.

Die Inhalte müssen sich auf eine freie Position oder Tätigkeit beziehen. Werbung für Klub- oder Vereinsmitgliedschaften sind unzulässig. Unzulässig ist ferner Werbung für die Teilnahme an illegalen Strukturvertrieben.

2.3.4.

Der Vertragspartner verpflichtet sich insbesondere, Anzeigen in Entsprechung zum Gleichbehandlungsgesetz zu gestalten. Dazu gehört auch, das geltende kollektivvertragliche oder das durch Gesetz oder andere Normen der kollektiven Rechtsgestaltung geltende Mindestentgelt für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz anzugeben und auf die Bereitschaft zur Überzahlung hinzuweisen, wenn eine solche besteht.

2.3.5.

Textverweise und/oder Verlinkungen innerhalb der Anzeige zu weiteren, nicht auf Stepstone veröffentlichten Stellenangeboten und anderen Jobseiten sind nicht zulässig.

2.3.6.

Für Jobkategorien, Branchen und Regionen kann eine maximale Zahl der möglichen Indexierungen gelten, diese Höchstzahlen sind einzuhalten. Weitere Informationen über Höchstbeträge teilen wir gerne auf Nachfrage mit.

2.3.7.

Zulässige Links sind nur als sogenannte “no follow” Links zulässig, das heißt, sie sind so einzustellen, dass sie von Suchmaschinen nicht zur Berechnung der Linkpopularität herangezogen werden sollen.

2.3.8.

Sämtliche Inhalte einer Anzeige müssen für den Nutzer direkt sichtbar sein. Soweit sie nicht explizit von StepStone als Teil besonderer Anzeigenprodukte angeboten werden, sind eigene Tracking Codes des Kunden und interaktive Elemente, die bspw. durch Klicks oder Mouse Over steuerbar sind, unzulässig. Ausgenommen hiervon sind Links auf andere Seiten und E-Mail-Adressen, die den Anforderungen dieser Ziffer im Übrigen genügen. In jedem Fall müssen Links so gestaltet sein, dass erkennbar ist, wenn sie auf externe Seiten verlinken.

2.3.9.

Sämtliche Inhalte der Anzeige sind an Stepstone zu übergeben und dürfen nicht über Frames oder andere Formen durch Abruf von anderen Servern eingebunden werden.

2.3.10.

Jede Einflussnahme auf die Suchergebnislisten außerhalb der von StepStone vorgesehenen Möglichkeiten (Verschlagwortung und Kategorisierung, Titel und sichtbarer Text der Anzeige) ist unzulässig.

2.3.11.

Die Anzeigen werden in HTML erstellt. In den Anzeigentext können nur die von Stepstone zugelassenen Dateiformate eingebunden werden. Wir teilen auf Nachfrage gerne mit, welche Dateiformate zugelassen sind.

2.3.12.

Eine Stellenanzeige muss den Firmennamen und eine Firmenbeschreibung, eine Stellenbeschreibung, das Anforderungsprofil, den Arbeitsort und eine Bewerbungsmöglichkeit enthalten.

2.3.13

Die Stellenbeschreibung darf sich nicht auf verschiedene Stellen beziehen. Sie muss Stellentitel sowie Tätigkeits- und Aufgabenbeschreibung enthalten. Die Stellenbeschreibung muss die ausgeschriebene Stelle korrekt beschreiben und darf nicht irreführend sein (siehe PDF Anzeigenrichtlinien). Stepstone behält sich bei Zuwiderhandlung in diesen Fällen anstatt der Folgen nach Ziff. 6.6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine entsprechende Nachberechnung vor.

2.4.

Rechte an der Anzeige / Urheberrechte:

2.4.1.

stepstone.at ist für den Inhalt der zur Schaltung der Anzeige zur Verfügung gestellten Texte und Bildunterlagen nicht verantwortlich. stepstone.at ist insbesondere nicht verpflichtet, die Anzeige auf die allfällige Beeinträchtigung von Rechten Dritter hin zu überprüfen. Der Kunde ist verpflichtet, stepstone.at auf Grund von Ansprüchen Dritter, die in irgendeiner Weise aus der Ausführung des Anzeigenauftrages gegen stepstone.at erwachsen, vollständig schad- und klaglos zu halten. Wird stepstone.at in Anspruch genommen, so steht ihr allein die Entscheidung zu, wie sie darauf reagiert, ohne dass der für den Inhalt verantwortliche Kunden den Einwand unzureichender Rechtsverteidigung erheben kann.

2.4.2.

Sofern im Rahmen der Veröffentlichung der Anzeige geschützte Markenrechte benutzt werden, wird mit Vertragsabschluss die Genehmigung zu deren Nutzung erteilt. Der Kunde sichert zu, dass er zur Erteilung der Genehmigung berechtigt ist.

2.4.3.

stepstone.at erwirbt an allen von ihr erstellten und veröffentlichten Stellenanzeigen die alleinigen Urheberrechte und/oder anderen Leistungsschutzrechte. Mit der Zahlung des Entgeltes durch den Auftraggeber, u.a. für die Erstellung des HTML-Layouts durch stepstone.at, ist, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, keine Abtretung von Urheberrechten und/oder anderen Leistungsschutzrechten an den Kunden oder den für diesen tätige Agentur verbunden. Sofern die von stepstone.at veröffentlichten Stellenanzeigen durch den Kunden selbst oder eine für diesen tätige Agentur – einschließlich des HTML-Quelltextes – erstellt wurden, räumt der Kunde stepstone.at das ausschließliche Nutzungsrecht ein, die Stellenanzeige in Bezug auf alle Nutzungsarten zu nutzen, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Stellenanzeige stehen. Der Kunde sichert zu, dass er zur Übertragung dieser Rechte berechtigt ist. Insbesondere wird stepstone.at auch berechtigt, rechtswidrige Eingriffe in das Urheberrecht durch Dritte im Rahmen der Veröffentlichung im eigenen Namen abzuwehren und daraus resultierende Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

2.4.4.

Sämtliche von stepstone.at veröffentlichten Informationen (Texte, Bilder usw.) unterliegen dem Urheberrecht von stepstone.at. Ausgenommen hiervon sind ausschließlich die von stepstone.at veröffentlichten Informationen, deren Erstellung – einschließlich des HTML-Quelltextes – vom Kunden selbst oder von einem für diesen tätigen Dritten unverändert zur Veröffentlichung übernommen wurden. Der Kunde erklärt verbindlich, dass er zur Übertragung der Urheberrechte berechtigt ist und stepstone.at widrigenfalls gegenüber Ansprüchen Dritter schad- und klaglos halten wird. Insbesondere wird stepstone.at hierdurch auch berechtigt, rechtswidrige Eingriffe in Urheberrechte durch Dritte im Rahmen der Veröffentlichung im eigenen Namen abzuwehren oder hieraus resultierende Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

2.4.5.

Der Kunde gewährt Stepstone die Nutzung von Firmennamen und -logo als Kundenreferenz in Werbematerialien von StepStone, sofern der Kunde dem nicht widerspricht.

2.5.

Beginn der Veröffentlichung: Die Anzeige ist zum vereinbarten Zeitpunkt zu veröffentlichen. Ist kein Veröffentlichungszeitpunkt vereinbart worden, so erfolgt die Veröffentlichung unverzüglich nach Abschluss des Anzeigenvertrages. Der Kunde ist verantwortlich für die vollständige Anlieferung einwandfreier, geeigneter Anzeigenmittel. Verzögerungen, die infolge des Inhaltes des durch den Auftraggeber zur Veröffentlichung gestellten Anzeigentextes entstehen, seien sie inhaltlich oder technisch bedingt, sind allgemein durch stepstone.at nicht zu vertreten.

2.6.

Ort der Veröffentlichung / Linking / Framing:

2.6.1.

stepstone.at ist aufgrund des Anzeigenvertrages beauftragt, die Veröffentlichung der Stellenanzeigen des Kunden auf ihren Internet-Seiten sowie im Rahmen von Kooperationen auf den Plattformen der Kooperationspartner von stepstone.at zu veranlassen.

2.6.2.

stepstone.at ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Stellenanzeigen auch in jedem von ihr frei bestimmbaren Printmedium zu veröffentlichen oder durch Dritte veröffentlichen zu lassen.

2.6.3.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, dass die von stepstone.at veröffentlichten Stellenanzeigen auch durch andere Internet-Anbieter kopiert, gelinkt und/oder mit Hilfe von Frames, als eigenes Angebot getarnt, zusätzlich veröffentlicht werden. Der Kunde erteilt stepstone.at bereits jetzt alle gegebenenfalls erforderlichen Zustimmungserklärungen, um stepstone.at zu ermöglichen, im Rahmen des technisch und rechtlich Möglichen ein Kopieren, ein Linking und/oder Framing im vorgenannten Sinne zu unterbinden. Sollte es dennoch zu einem unberechtigten Linking und/oder Framing kommen, so kann der Kunde daraus gegen stepstone.at keinerlei Ansprüche herleiten.

2.6.4.

Festgehalten wird, dass der Kunde ungeachtet des Anzeigenvertrages mit stepstone.at berechtigt ist, Dritte mit der Einschaltung eines gleichlautenden Online-Inserates zu beauftragen.

2.7.

Änderung des Anzeigentextes:

2.7.1.

stepstone.at ist verpflichtet, auf Aufforderung des Kunden Änderungen an der durch sie verbreiteten Stellenanzeige des Kunden während des Veröffentlichungszeitraumes vorzunehmen, sofern dies stepstone.at technisch und inhaltlich zumutbar ist. Ausgeschlossen sind jedenfalls Veränderungen, die die Identität der Anzeige betreffen, sodass im Falle der Änderung nicht mehr die ursprüngliche, sondern eine neue Stelle ausgeschrieben würde.

2.7.2.

Änderungen, die mit geringem Aufwand durch stepstone.at zu bewirken sind, werden kostenlos durchgeführt. Darüberhinausgehende Änderungen werden nur gegen aufwandabhängiges Entgelt durchgeführt. In diesem Fall wird stepstone.at den Kunden hierüber vorab unterrichten und die gewünschten Änderungen der Stellenanzeige erst dann vornehmen, wenn eine entsprechende schriftliche Bestätigung des Kunden vorliegt.

2.7.3.

stepstone.at ist nicht verpflichtet, nach Beendigung des Stellenanzeigevertrages die geschaltete Anzeige aufzubewahren. Allenfalls vom Kunden zur Verfügung gestellte Vorlagen für die Stellenanzeige sind von stepstone.at nur auf ausdrückliche schriftliche Aufforderung des Kunden aufzubewahren (maximal 3 Monate) und zurückzusenden.

2.7.4.

Stellenanzeigen können von Nutzern, die einen persönlichen Account bei StepStone angelegt haben, in deren persönlichem StepStone Account für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten abgespeichert werden und können für solche Nutzer dort auch über die vereinbarte Vertragslaufzeit einsehbar sein.

2.8.

Veröffentlichungen auf Seiten unserer Kooperationspartner

Für Anzeigen, die auf Seiten geschaltet werden, die nicht von der The Stepstone Group Österreich GmbH betrieben werden, können zusätzliche Beschränkungen und Anforderungen gelten. Für Anzeigen auf stepstone.de gilt, dass der Aufruf zu Initiativ-Bewerbungen nicht zulässig ist. Wir weisen darauf hin, dass in anderen Ländern auch bestimmte gesetzliche Vorgaben und Verbote für Stellenanzeigen bestehen können (bspw. in Frankreich die Verpflichtung, Anzeigen nur in Französisch zu veröffentlichen). Diese sind einzuhalten. Konkrete Informationen über weitere Anforderungen und Beschränkungen für die nicht von The Stepstone Group Österreich GmbH betriebenen Seiten teilen wir gerne auf Nachfrage mit.

2.9.

Stepstone integriert bei den Stellenanzeigen einen Button, der mit „Jetzt Bewerben“ oder ähnlich beschriftet ist. Über diese Verlinkung können Bewerber mittels des dort hinterlegten Bewerbungsformulars, ihre Kontaktdaten eintragen, sowie Lebenslauf und weitere Bewerbungsunterlagen hochladen.  Je nach Auswahl des Kunden kann dieser Button entweder a) auf eine vom Kunden benannte Webseite oder b) auf ein von Stepstone auf ihren Plattformen betriebenes und standardisiertes Bewerbungsformular verlinken. Die im Bewerbungsformular abgefragten Daten werden durch Absenden des Bewerbers an den Account des Kunden („Kundencenter“) übermittelt und können darüber vom Kunden entgegengenommen werden.

2.9.1.

Wenn der Kunde sein eigenes Bewerbermanagementsystem („ATS“) nutzt, dann werden Bewerbungen direkt in sein ATS übertragen und die Verantwortlichkeit über die personenbezogenen Daten der Kandidaten liegt allein bei dem Kunden.

2.9.2.

Wenn der Kunde kein ATS verwendet und ein nichtregistrierter Kandidat sich auf eine seiner Stellenanzeigen bewirbt, dann gilt Abschnitt B dieser AGB, da Stepstone personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden im Sinne des Art. 28 Datenschutzgrundverordnung verarbeitet. Wenn der Kunde kein ATS verwendet und ein registrierter Kandidat sich auf eine seiner Stellenanzeigen bewirbt, dann gilt Abschnitt C, da StepStone und der Kunde, die personenbezogenen Daten der Kandidaten verarbeiten und eine gemeinsame Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung gilt.

2.9.3.

StepSstone behält sich vor, eine technische Anbindung zum ATS des Kunden einzurichten, damit Bewerberdaten über die „Jetzt Bewerben“- Verlinkung direkt in das ATS des Kunden zu übertragen werden und eine erneute Eingabe der Daten durch die Bewerber entfällt. Welche Art der technischen Anbindung StepStone zur Umsetzung der Anbindung wählt, hängt von dem System des Kunden ab. Stepstone wird den Kunden über die geplante Vornahme der technischen Anbindung schriftlich und im Voraus benachrichtigen.

2.10.

Wurde dem Kunden nach Abschnitt A Ziff. 2.9.2 eine Bewerbung in Kunden den Kundenaccount  im Stepstone Kundencenter übermittelt, kann der Kunde diese dort einsehen und dabei auch Notizen zum jeweiligen Kandidaten erfassen und gegebenenfalls, je nach Funktionalität, einen Status der Bewerbung festhalten und mit dem Bewerber kommunizieren. Im Rahmen dieser Leistung verarbeitet StepStone personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden im Sinne des Art. 28 DSGVO, gelten hierfür die Zusatzbedingungen zur Auftragsverarbeitung in Abschnitt B dieses Dokuments.

2.11.

Im Zusammenhang mit der Bewerbung kann der Kunde über die Bewerberverwaltung auch auf ein eventuelles Kandidatenprofil des Bewerbers zugreifen. Diese Zugriffsmöglichkeit auf das Kandidatenprofil besteht jedoch nur solange, wie es auch aktiv ist, d.h. ändert der Bewerber seine entsprechenden Einstellungen oder löscht sein Profil, ist auch kein Zugriff auf das Profil mehr möglich. Die vom Bewerber übermittelten Bewerbungsdaten bleiben davon unberührt. Diese Leistungen erfolgen nicht als Auftragsverarbeitung, hier stellt StepStone lediglich die vom Bewerber bei Stepstone gespeicherten Inhalte bereit und bleibt datenschutzrechtlich Verantwortlicher; soweit der Kunde diese Daten nutzt, wird er gegebenenfalls weiterer Verantwortlicher.

2.12.

Um die Anzeigenqualität geräteübergreifend zu verbessern, behält sich Stepstone das Recht vor, das Anzeigenlayout entsprechend umzuwandeln. Wir behalten uns vor, Anzeigeninhalte, die nicht im http-Format übermittelt werden, in https-Format zu konvertieren. Dazu werden die übermittelten http-Inhalte kurzeitig bei uns zwischengespeichert und nach Konvertierung wieder gelöscht. Stepstone ist bemüht, eine userfreundliche Lesbarkeit auf allen Endgeräten durch die Optimierung der Darstellung der Anzeige sicherzustellen.

 

3. Bewerberdatenbank:

3.1.

stepstone.at bietet Kunden die Möglichkeit, passwortgesichert und gegen gesonderte Vergütung auf die Datenbank für Stellensuchende (im Folgenden „Bewerberdatenbank“), in der sämtliche aktuellen Kandidatenprofile gesammelt sind, zuzugreifen. Dadurch können die Kunden die Kandidaten über stepstone.at einzeln kontaktieren.

Je nach Wahl des Kandidaten kann auf Kandidatenprofile entweder in einer Form zugegriffen werden, in der nur bestimmte Daten offengelegt werden („teilweise aktives Profil“), oder so, dass sämtliche Daten seines Profils unmittelbar in der Datenbank offen einsehbar sind („offenes Profil“). Der Kunde, der einen Zugang zur Bewerberdatenbank bucht, kann dort offene Profile mit den persönlichen Daten unmittelbar einsehen und eine Nachricht sowie bei anonymen Profilen eine Kontaktanfrage eingeben, die Stepstone dann dem Kandidaten per Email übermittelt.

3.2.

Weiterhin kann der Kunde als kostenlose Zusatzleistung zu Kandidaten, deren Profile er anonym oder öffentlich einsehen kann, Kommentare in seinem Account speichern. Diese Kommentare speichert und verarbeitet StepStone im Auftrag des Kunden im Sinne des Art. 28 DSGVO, es gelten hierfür die Zusatzbedingungen zur Auftragsdatenvereinbarung in Abschnitt B dieses Dokuments. Klarstellend wird festgehalten, dass die übrigen Leistungen im Rahmen der Bewerberdatenbank nicht als Auftragsverarbeitung erfolgen. Hier stellt Stepstone lediglich die vom Bewerber bei Stepstone gespeicherten Inhalte bereit und bleibt datenschutzrechtlicher Verantwortlicher. Soweit der Kunde diese Daten nutzt, wird er gegebenenfalls weiterer Verantwortlicher. Löscht ein Kandidat sein Kandidatenprofil oder schaltet es inaktiv, so ist ein Zugriff auf das Kandidatenprofil nicht mehr möglich, der jeweilige nach Abschnitt A Ziff. 3.2 gespeicherte Kommentar ist dann ebenfalls nicht mehr verfügbar.

3.3.

Der Kunde verpflichtet sich, persönliche Daten von Kandidaten nicht weiterzugeben, soweit dies nicht zur Besetzung einer konkret freien Stelle erforderlich ist, diese vertraulich zu behandeln und sämtliche datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Die Daten von Kandidaten dürfen nur im Zusammenhang mit der Besetzung einer konkret freien Stelle verarbeitet und die Kandidaten nur zu diesem Zweck kontaktiert werden. Stepstone geht davon aus, dass eine Speicherung für maximal 12 Monate, auch unter Berücksichtigung eventueller Abwehr von Ansprüchen wegen behaupteter Diskriminierung erforderlich ist, so dass der Kunde sich verpflichtet, jegliche bei sich gespeicherte und von StepStone erhaltene Daten des Betroffenen spätestens 12 Monate nach Zugriff auf die Daten zu löschen. Stepstone behält sich vor, bei Zuwiderhandlung den Zugang des Kunden zu blockieren.

Der Kunde weiß, dass für den Datentransfer aus dem Geltungsbereich der Europäischen Union oder des EWR hinaus besondere Regeln gelten. Der Kunde wird daher personenbezogene Daten nur unter den Voraussetzungen der Art. 44-49 DSGVO in Drittstaaten übermitteln.

3.4.

Der Vertrag über die Berechtigung zum Zugriff auf die Bewerberdatenbank kommt zustande, wenn stepstone.at den Auftrag schriftlich bestätigt. Die Schriftform wird auch durch die Zusendung eines Fax oder einer E-Mail gewahrt.

Der Kunde ist an den von ihm erteilten Auftrag gebunden. Nach Zugang dieses Auftrages bei StepStone (sei es schriftlich, per Fax oder per E-Mail) kann der Kunde seinen Auftrag nicht widerrufen (stornieren).

3.5.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er seinen durch das Passwort gesicherten Zugriff vor Dritten zu schützen, insbesondere das Passwort geheim zu halten und nicht Dritten weiterzugeben hat. Der Kunde wird stepstone.at hinsichtlich sämtlicher Schäden, die stepstone.at auf Grund der vom Kunden im Rahmen der Nutzung der Bewerberdatenbank vom Kunden durchgeführten Handlungen entstehen, schad- und klaglos halten.

3.6.

Ablehnungsbefugnis:

Die Versendung von Kontaktnachrichten an die Stellensuchenden im Rahmen des Zugriffs auf die Bewerbungsdatenbank ist unzulässig, soweit zweifelhafte Inhalte versendet werden, ein Verstoß gegen die guten Sitten vorliegt oder stepstone.at eine Duldung des Vorgehens aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen des Zugriffes die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. stepstone.at ist berechtigt, bei Nichteinhaltung bzw. Vorliegen vorgenannter Fälle/Verstöße die Leistungserbringung zu unterlassen und den Zugriff ohne vorherige Abmahnung des Kunden zu sperren. Der Kunde wird in diesem Fall unverzüglich unterrichtet und stehen diesem bei berechtigter Ablehnung der Leistungserbringung gegen stepstone.at keine Ansprüche zu.

 

4. Company Hub

Kunden können einen Company Hub anlegen. Im Company Hub wird ein Unternehmensprofil des Kunden veröffentlicht. Hierzu stellt StepStone Eingabefelder zur Verfügung, die das Unternehmen selbst ausfüllen kann. Der Company Hub ist für Nutzer sichtbar, solange ein Listing des Unternehmens online ist. Legt ein Unternehmen, dessen Listing online ist, keinen Company Hub an, behält Stepstone sich vor, die Eingabefelder mit öffentlich zugänglichen Unternehmensangaben selbst zu füllen, sofern das Unternehmen dem nicht ausdrücklich widerspricht.

Verlinkungen auf Seiten und Inhalten von Wettbewerbern oder Verwendung von Wettbewerberinhalten von Stepstone sind nicht zulässig, soweit nicht der Kunde selbst Wettbewerber von Stepstone ist und auf seine eigenen Inhalte verlinkt.

 

5. Stepstone Emotions

Mit Stepstone Emotions wird das Unternehmen des Kunden für seine Geschäftspartner, Mitarbeiter und potenziellen Bewerber erlebbar.

5.1.

Mit Stepstone Emotions wird das Unternehmen des Kunden für seine Geschäftspartner, Mitarbeiter und potenziellen Bewerber erlebbar. Stepstone Emotions besteht aus Foto- und Videoprodukten vom Unternehmen des Kunden. Dargestellt werden können der Unternehmensalltag, die Arbeitsumgebung und/oder die Arbeitsplätze des Kunden sowie seine Mitarbeiter und vakante Positionen in seinem Unternehmen vorgestellt werden. 

5.2.

Stepstone erstellt die vom Kunden jeweils ausgewählte Produktvariante eigenständig, oder durch von Stepstone beauftragte Dritte und stellt dem Kunden die fertige Produktvariante entsprechend des produktspezifischen Nutzungsrechts zur Verfügung. Die Aufnahmen zur Erstellung von StepStone Emotions erfolgen zu der mit dem Kunden vereinbarten Zeit („Aufnahmetermin“) am mit dem Kunden vereinbarten Ort („Aufnahmeort“). 

5.3.

Die Bearbeitung der Foto- und Videoaufnahmen erfolgt im Anschluss an den Aufnahmetermin. Die Bearbeitung geht nicht über die Nachbearbeitung der Fotos anhand der Bildparameter und kleiner Korrekturen, wie zum Beispiel das Entfernen von kleinerer Bildflecken oder Schatten, hinaus. Bei der Erstellung von Videos beinhaltet die Bearbeitung technische Arbeiten, insbesondere den Schnitt der einzelnen Sequenzen von Video und Audio. Der Kunde erkennt die künstlerische und redaktionelle Freiheit von StepStone bei der Erstellung von Fotos und Videos an. Ein Anspruch auf Nachbearbeitung der Fotos und Videos besteht nicht, soweit dieser nicht ausdrücklich vereinbart wurde oder im Rahmen dieser AGB aufgeführt ist. 

5.4.

Das Produkt Stepstone Emotions – Lite umfasst einen Video-Rundgang, einen JobPitch das Anfertigen und zur Verfügung stellen von Fotoaufnahmen.  

5.4.1

Beim Video-Rundgang werden die Räumlichkeiten des Kunden gefilmt. Im Mittelpunkt stehen Arbeitsplätze und -umgebung des Kunden. Die Zurverfügungstellung von Rundgang-Videos erfolgt über einen Einbettungslinks.

5.4.2.

Beim JobPitch Video wird die Vorstellung einer vakanten Position im Unternehmen des Kunden gefilmt. Im Mittelpunkt stehen die Unternehmens- und Stellenbeschreibung. Die Zurverfügungstellung von JobPitch Videos erfolgt über einen Einbettungslink.

5.4.3.

Stepstone fertigt 20 Fotos vor Ort beim Kunden an, die den Arbeitsplatz portraitieren. Die Zurverfügungstellung von Fotoprodukten erfolgt im JPEG-Format.

5.5.

Das Produkt StepStone Emotions – Pure umfasst einen Insight-Film und einen Imagefim. 

5.5.1.

Durch den Insight-Film wird das Unternehmen des Kunden portraitiert. Der Insight-Film entsteht auf Grundlage eines individuell für den Kunden konzeptionierten Skripts. Die Zurverfügungstellung von Insight-Filmen erfolgt über einen Einbettungslink.

5.5.2

Im Imagefilm wird das Unternehmen des Kunden portraitiert. Der Imagefilm entsteht auf Grundlage eines individuell für den Kunden konzeptionierten Skripts, unter Mitwirkung des Kunden. Im Mittelpunkt steht das Unternehmen, dessen Ziele, Mitarbeiter und die Arbeitsweise des Unternehmens. Die Zurverfügungstellung des Imagefilms erfolgt im MP4-Format.

5.5.3.

Bei StepStone Emotions – Pure Videoprodukten, erhält der Kunde die Möglichkeit, Änderungswünsche gegenüber Stepstone mit einer Frist von dreißig (30) Tagen ab dem Zeitpunkt der Zurverfügungstellung des fertigen Videos durch StepStone an den Kunden zu erklären. Nach Auslieferung des korrigierten Videos („1. Korrekturschleife“), setzt Stepstone weitere Änderungswünsche des Kunden um, die innerhalb einer Frist von vierzehn (14) Tagen im Anschluss an die 1. Korrekturschleife gestellt werden („2. Korrekturschleife“). 

5.6.

5.6.1.

Stepstone ist Urheber der Foto- und Videoprodukte und Inhaber sämtlicher damit verbundener Verwertungs- und Nutzungsrechte. Stepstone behält sich vor, die Foto- und Videoprodukte nachträglich zu bearbeiten, insbesondere Videos in Einzelteile zu zerlegen und neu zusammenzusetzen und/oder zu kürzen sowie Bildausschnitte bei Fotos zu ändern. 

5.6.2.

Als Rechteinhaber ist StepStone zur Vergabe von Unterlizenzen berechtigt. StepStone verpflichtet sich jedoch, die Foto- und Videoprodukte nicht an Dritte zur Nutzung zu lizenzieren. Keine Dritten sind mit StepStone verbundene Unternehmen, im Sinne von §§ 15 ff. AktG. 

5.6.3.

Stepstone verwendet die Foto- und Videoprodukte für interne, sowie externe Zwecke. Externe Zwecke umfassen etwa das Zeigen gegenüber anderen Kunden als Ergebnisbeispiel, sowie bei wie Karrieremessen. Dabei können Videosequenzen mehrerer Kunden verbunden werden. 

5.6.4.

StepStone veröffentlicht Foto- und Videoprodukte auf den Webseiten von StepStone, insbesondere im Company Hub und in Stellenanzeigen des Kunden.

5.6.6.

StepStone räumt dem Kunden das Recht ein, die Foto- und Videoprodukte in der abgelieferten Form entsprechend des einzelvertraglich vereinbarten, produktspezifischen Nutzungsrechts zu verwenden. Das Nutzungsrecht ist zeitlich unbegrenzt und gilt für die finale Datei bzw. Version.

5.6.7.

Der Kunde ist nicht berechtigt, Unterlizenzen an Dritte zu vergeben. Keine Dritten sind mit dem Kunden verbundene Unternehmen, im Sinne von §§ 15 ff. AktG. 

5.7.

5.7.1.

Der Kunde verpflichtet sich, sicherzustellen, dass für sämtliche auf den Aufnahmen abgebildeten Personen eine wirksame Rechtsgrundlage zur Verwendung ihrer Aufnahmen vorliegt. Die Rechtsgrundlage muss insbesondere die Verwendung gemäß Teil B Ziffer 7.6.3. dieser Bedingungen umfassen. Zudem hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Rechte Dritter am Aufnahmeort oder an Gegenständen am Aufnahmeort verletzt werden bzw. dass entsprechende Genehmigungen erteilt wurden.

5.7.2.

Für die Erstellung und Verwendung der Aufnahmen durch den Kunden, ist dieser allein für die Einhaltung anwendbarer gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere gegenüber Dritten verantwortlich.

5.7.3.

Der Kunde gewährleistet, das Nutzungs- und/oder Verwertungsrecht, sowie sonstige gewerbliche Schutzrechte an den zur Verfügung gestellten Materialien innezuhaben.

5.7.4.

Der Kunde gewähreistet, dass durch die Aufnahmen keine Produkte des Kunden und ihre Herstellung betreffenden Angaben oder sonstige vertrauliche Informationen, zu deren Geheimhaltung die Mitarbeiter des Kunden verpflichtet sind („Betriebsgeheimnisse“) abgelichtet werden. Der Kunde verzichtet auf etwaige aus der Veröffentlichung solcher Angaben entstehende Ansprüche. 

5.7.5.

Der Kunde verpflichtet sich, StepStone gegenüber Ansprüchen Dritter schadlos zu halten, welche aus einer Verletzung der vorgenannten vertraglichen Pflichten und Gewährleistungen des Kunden geltend gemacht werden. 

 

6. Preise

6.1.

Die Preise von stepstone.at bestimmen sich – vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung – nach den jeweils gültigen Preislisten, die im Internet online über die Domain von stepstone.at „www.stepstone.at.“ abrufbar sind. Maßgebend ist die Preisliste, die zum Zeitpunkt des Zuganges des Antrages des Kunden von stepstone.at im Internet veröffentlicht ist.

6.2.

Sämtliche von stepstone.at genannten Preise verstehen sich als Nettopreise exklusive sämtlicher Steuern.

 

7. Zahlungsbedingungen:

7.1.

stepstone.at erstellt die Rechnung unverzüglich nach Auftragserteilung und übersendet diese an den Kunden. Als Rechnungsadresse gilt neben der firmenmäßigen Anschrift auch die vom Kunden bei Vertragsschluss selbst angegebene Adresse als vereinbart. Die Rechnung ist zahlbar unmittelbar nach Erhalt und haben Zahlungen an stepstone.at mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich auf das in der Rechnung von stepstone.at namhaft gemachte Konto zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist bei Überweisungen die Gutschrift auf dem von stepstone.at bekannt gegebenen Konto maßgebend.

7.2.

Wenn nichts anderes vereinbart wurde, sind alle Zahlungen spesen- und abzugsfrei unverzüglich nach Zugang der Rechnung an den Kunden zu leisten.

7.3.

Die Umsatzsteuer ist vom Gesamtpreis nach Rechnungslegung in voller Höhe zu leisten, wenn auch für die Bezahlung des Kaufpreises andere Zahlungskonditionen vereinbart wurden. Vom Kunden sind die Mehrwertsteuergesetze zu berücksichtigen.

7.4.

Bei Überschreitung des Zahlungszieles ist StepStone.at berechtigt, Verzugszinsen und Zinseszinsen in der Höhe von 12% p.a. zu berechnen. Pro Mahnung fallen Kosten in Höhe von EUR 30,- zzgl. USt an. Im Falle der Säumnis ist der Kunde verpflichtet, neben den Verzugszinsen auch alle sonstigen prozessualen und außerprozessualen Kosten der Einbringlichmachung, auch die Kosten eines von stepstone.at beigezogenen Rechtsanwaltes, zu ersetzen. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass in Folge der Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfällige Kreditkonten von stepstone.at anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen. Gegen den Kunden geltend gemachte Ansprüche berechtigen diesen nicht, vereinbarte Zahlungen zurückzuhalten.

7.5.

Bei Zahlungsverzug entfallen die dem Kunden allenfalls eingeräumte Rabatte.

7.6.

Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Kunden – aus welchen Gründen auch immer – ist mangels ausdrücklicher Vereinbarung unzulässig.

7.7.

Für den Fall des Zahlungsverzuges oder der Zahlungsunfähigkeit des Kunden ist stepstone.at berechtigt, die vertragliche Verpflichtungsausführung von Aufträgen bis zur vollständigen Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge einstweilig einzustellen. In diesen Fällen ist stepstone.at auch berechtigt, bei Folgeaufträgen eine Vorausvergütung zur Bedingung für die Leistungserbringung zu machen. Weiters ist stepstone.at in diesen Fällen berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.

 

8. Gewährleistung, Schadenersatz, Irrtumsanfechtung:

8.1.

stepstone.at stellt dem Kunden die Möglichkeit des Zugriffs auf eigen Dienste sowie die ihrer nationalen wie internationalen Partner im Rahmen des Partnernetzwerkes „The Network“ zur Verfügung. stepstone.at übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der in ihren Diensten von den Stellensuchenden angegebenen Daten. stepstone.at unternimmt alle Anstrengungen, die angebotenen Dienste rund um die Uhr zur Verfügung zu stellen. Der Kunde nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass stepstone.at auf Grund von nicht beeinflussbaren äußeren Einwirkungen keine 100%-ige Verfügbarkeit der Dienste gewährleisten kann.

8.2.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Die Einschaltung ist vom Kunden unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Tagen nach der Veröffentlichung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels zu prüfen. Feststellbare Mängel sind bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche detailliert schriftlich stepstone.at mitzuteilen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Einschaltung als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewähr- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

8.3.

stepstone.at behält sich das Recht vor, den Gewährleistungsanspruch nach ihrer Wahl durch Verbesserung/Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Preisminderung oder Wandlung können nur verlangt werden, sofern kein weiterer Verbesserungsversuch dem Kunden zumutbar ist.

8.4.

Die Haftung von stepstone.at ist auf Schäden, die bei der Stellenanzeige selbst auftreten, beschränkt, wobei stepstone.at nicht für durch die in Punkt 7.1 genannten Partner verursachte Schäden haftet. Die Haftung von stepstone.at für Folgeschäden, entgangenen Gewinn sowie sonstige indirekte Schäden wird – so weit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Im Übrigen ist die Haftung von stepstone.at für Schäden wegen leichter oder grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Etwaige Schadenersatzansprüche sind binnen 6 Monaten nach Eintritt des Schadens bei sonstiger Präklusion gerichtlich geltend zu machen.

8.5.

Die Stellenanzeigen durch stepstone.at basieren ausschließlich auf den vom Kunden erteilten Selbstauskünften und werden auf ihre inhaltliche Richtigkeit von stepstone.at nicht geprüft. stepstone.at kann daher von unrichtigen Angaben nicht zur Haftung herangezogen werden. Für den Inhalt, insbesondere dessen Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit der zur Schaltung der Anzeigen zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen trägt daher allein der Kunde die Verantwortung.

8.6.

Der Kunde ist für den Schutz seiner Zugangsdaten (Nutzername und Passwort) selbst verantwortlich und haftet für Schäden, die durch deren missbräuchliche Verwendung oder Verlust entstehen.

8.7.

Wartungsarbeiten, Aktualisierungen oder ähnliche Arbeiten werden von stepstone.at, wenn möglich so vorgenommen, dass Nutzungsausfallzeiten nicht auftreten. Soweit als möglich werden diese Arbeiten im Netz bekannt gegeben. Bei Unterbrechungen – aus welchen Gründen auch immer – können Ansprüche gegen den Betreiber nicht gestellt werden. Unterbrochene Übertragungen, die auf Netzausfälle zurückzuführen sind, auf die stepstone.at keinen Einfluss hat, sowie unterbrochene Übertragungen, die durch höhere Gewalt verursacht werden, können gegenüber stepstone.at keine Ansprüche begründen.

 

9. Meldesystem und Moderation von Inhalten

9.1.
Im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtungen hat Stepstone ein elektronisches Melde- und Beschwerdeverfahren eingeführt, um mutmaßlich rechtswidrige Inhalte zu überprüfen, die von Dritten auf der von Stepstone betriebenen Plattform veröffentlicht werden.

9.2.
Wenn nach Überprüfung einer Meldung festgestellt wird, dass die gemeldeten Inhalte nicht mit den geltenden gesetzlichen Vorgaben vereinbar sind und/oder gegen die Regelungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen, behält sich Stepstone das Recht vor, die gemeldeten Inhalte zu sperren, zu entfernen oder anderweitig den Zugang dazu zu beschränken („Moderationsmaßnahme“). Das gleiche gilt für Inhalte, die Stepstone aufgrund einer freiwilligen Untersuchung und Überprüfung als rechtswidrig und/oder im Widerspruch zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen einstuft. Stepstone ist jedoch nicht verpflichtet, die bereitgestellten Inhalte allgemein zu überprüfen.

9.3.
Stepstone behält sich das Recht vor, die Bearbeitung einer Meldung auszusetzen, wenn nach sorgfältiger Prüfung aller Umstände offensichtlich ist, dass ein missbräuchliches Verhalten der meldenden Person vorliegt. Ein solcher Missbrauch liegt insbesondere vor, wenn die meldende Person die Meldefunktion wiederholt für eine Vielzahl von Fällen nutzt und die Überprüfung durch Stepstone ergibt, dass kein berechtigter Grund für die Meldung vorliegt. Stepstone wird die meldende Person, soweit technisch möglich, über die Aussetzung der Bearbeitung informieren.

 

10. Beschwerdeverfahren nach Moderationsentscheidung

10.1. 

Sollten die betroffene Person oder Einrichtung mit einer Entscheidung, die aufgrund einer Meldung über die eingerichtete Meldefunktion getroffen wurde, nicht einverstanden sein, haben diese grundsätzlich die Möglichkeit, eine Beschwerde über das von Stepstone eingerichtete interne Beschwerdemanagementverfahren einzureichen. Das gleiche gilt für Moderationsmaßnahmen, die auf Grund einer freiwilligen Überprüfung des zur Verfügung gestellten Inhalts erfolgte. 

10.2

Zugang zu dem Beschwerdeverfahren haben Personen und Einrichtungen („Beschwerdeführer“), die mutmaßlich rechtswidrigen Inhalte gemeldet haben, jedoch von Stepstone keine Moderationsmaßnahmen ergriffen wurden. Ebenso besteht Zugang in Fällen, in denen der Beschwerdeführer von einer konkreten Moderationsmaßnahme betroffen ist, wie beispielsweise der vorübergehenden Entfernung eines veröffentlichten Inhalts.

10.3.

Die Möglichkeit zur internen Beschwerde steht den Betroffenen für einen Zeitraum von sechs Monaten nach der von Stepstone getroffenen Entscheidung über den gemeldeten Inhalt zu.

10.4.

Stepstone behält sich das Recht vor, die Bearbeitung einer Beschwerde auszusetzen, wenn nach sorgfältiger Prüfung aller Umstände offensichtlich ist, dass die Beschwerde missbräuchlich durch den Beschwerdeführer eingelegt wird. Ein solcher Missbrauch liegt insbesondere vor, wenn der Beschwerdeführer die Beschwerde wiederholt für eine Vielzahl von Fällen erhebt und die Überprüfung durch Stepstone ergibt, dass kein berechtigter Grund für die Beschwerde vorliegt. Stepstone wird den Beschwerdeführer, soweit technisch möglich, über die Aussetzung der Bearbeitung informieren.

 

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht:

11.1.

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis, an welchem stepstone.at als Kunden beteiligt ist, ist die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Wien vereinbart.

11.2.

Es wird die ausschließliche Anwendbarkeit des österreichischen Rechtes unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes vereinbart. Die Vertrags-, Bestell-, Beschwerde- und Geschäftssprache ist Deutsch.

 

12. Sonstiges:

12.1.

Sollten etwaige Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hierdurch in ihrer Wirksamkeit unberührt. Anstelle einer etwa unwirksamen Bestimmung gilt als vereinbart, was in rechtlich zulässiger Weise der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.

12.2.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgeben von Schriftformerfordernis.

12.3.

Der Kunde hat Änderungen seiner Anschrift unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Schriftstücke gelten als dem Kunden zugegangen, wenn sie an seine zuletzt bekannt gegebene Anschrift gesandt wurden.

12.4.

Der Kunde erteilt seine ausdrückliche und jederzeit widerrufbare Einwilligung, dass er über seine an stepstone.at mitgeteilten Kontaktdaten von stepstone.at zu Werbezwecken informiert wird.

12.5.

stepstone.at behält sich das Recht vor, einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung zu ändern. stepstone.at wird solche Änderungen auf der Website veröffentlichen und wird dem Kunden damit die Möglichkeit einräumen, den Vertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten aufzukündigen, wobei Schriftform als vereinbart gilt. Macht der Kunde von dieser Kündigungsmöglichkeit keinen Gebrauch, gilt dies als Einverständnis zu den vorgenommenen Änderungen.

12.6.

Die Vertragsbedingungen sind für Unternehmer als Kunde konzipiert. Sollten Kunden aber Verbraucher sein, so gelten die Bestimmungen für diese nur insoweit, als zwingenden Bestimmungen des Verbraucherschutzes nicht widersprochen wird.

12.7.

Sofern sich einzelne Leistungselemente auf einen Performance Vergleich beziehen, sind Durchschnittswerte maßgeblich. Die Kennzahl wird ermittelt, indem der Durchschnitt einer signifikanten Anzahl von Produkten ohne das betreffende Leistungselement ins Verhältnis zu solchen mit dem betreffenden Leistungselement gesetzt wird.

 

B. Zusatzbedingungen zur Auftragsverarbeitung

1. Auftragsverarbeitung

1. Auftragsverarbeitung

1.1.

Im Rahmen der Ziffern 1.1.1. und 1.1.2. dieser AVV, verarbeitet Stepstone personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden im Sinne des Art. 28 Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“):

1.1.1.

Stepstone verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, soweit die Kommentarfunktion der Stepstone DirectSearch Database durch den Kunden genutzt wird. Mithilfe der DirectSearch Database ist es dem Kunden möglich, Profile von Kandidat*innen einzusehen und insbesondere Kommentare zu den jeweiligen Profilen zu speichern. Nur für den Fall der Nutzung der Kommentarfunktion (Speicherung der jeweiligen Kommentare zu einem Kandidaten*innen Profil), verarbeitet Stepstone personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden. Im Übrigen wird festgehalten, dass die weiteren Leistungen im Rahmen der DirectSearch Database nicht als Auftragsverarbeitung erfolgen, hier stellt Stepstone lediglich die von Kandidat*innen bei Stepstone gespeicherten Inhalte bereit und bleibt datenschutzrechtlich Verantwortlicher. Soweit der Kunde diese Daten nutzt, wird er gegebenenfalls weiterer Verantwortlicher.

1.1.2.

Im Stepstone Kundencenter kann der Kunde ein Kundenkonto anlegen, auf das auch mehrere User des Kunden zugreifen können. Im Stepstone Kundencenter kann der Kunde Stellenanzeigen anlegen und auf der Stepstone Plattform veröffentlichen. Wenn Kandidat*innen sich auf diese Stellen über die Stepstone-Plattform bewerben, werden diese Bewerbungen an das Stepstone Kundenkonto geschickt, um dort vom Kunden verwaltet zu werden. Im Rahmen dieser Verwaltung kann der Kunde im Kundenkonto Notizen zu den Bewerber*innen anlegen, Organisationszugehörigen des Kunden die Bewerbungen zugänglich machen, Nachrichten versenden, Bewerbungsgespräche vereinbaren, sowie Kandidat*innen ab- und zusagen. 

1.2.

Stepstone verarbeitet personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen eines Auftrags und gemäß den dokumentierten Weisungen des Kunden. Es sei denn, es liegt ein Ausnahmefall im Sinne von Art. 28 (3) lit. a DSGVO vor.

1.3.

Die Auftragsverarbeitung erfolgt in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, soweit nicht eine anderweitige Weisung erteilt wurde und eine Übermittlung nach den Regelungen der Artt. 44 bis 49 DSGVO zulässig ist.

1.4.

Die Dauer der Auftragsverarbeitung entspricht der Dauer der Nutzung der jeweiligen Dienstleistungen.

Bezüglich der Kommentare, die im Rahmen der Kommentarfunktion nach Ziffer 1.1.1. dieser AVV, die vom Kunden zu Profilen von Kandidat*innen hinzugefügt werden, entspricht die Dauer der Auftragsverarbeitung der Dauer des Bewerbungsprozess, wobei die Daten 12 Monate nach Erhalt einer Bewerbung systemseitig gelöscht werden.

Bezüglich der personenbezogenen Daten der Kandidat*innen im Rahmen des Stepstone Kundencenters gemäß Ziffer 1.1.2. dieser AVV werden diese 3 Monate nach Beendigung des Bewerbungsverfahrens, spätestens jedoch 6 Monate nach Eingang der jeweiligen Bewerbung gelöscht, wenn keine Anhaltspunkte für die Beendigung des Bewerbungsverfahrens vorliegen.

1.5.

Die Betroffenen sind in diesem Zusammenhang Personen, die sich auf die Stellen der Kunden bewerben und im Stepstone Kundencenter hinterlegt sind oder solche, deren Nutzerprofile die Kunden mit eigenen Kommentaren versehen können, sowie Mitarbeitende des Kunden, die Zugriff oder Zugang zum Kundencenter durch den Kunden erhalten. .

1.6.

Im Fall der Kommentarfunktion gemäß Ziffer 1.1.1. dieser AVV, werden solche personenbezogenen Daten über Kandidat*innen verarbeitet, die der Kunde über Kandidat*innen erlangt hat und den Profilen hinzufügt.

Im Kundencenter werden die die personenbezogen Daten der Kandidat*innen verarbeitet, die diese mit ihrer Bewerbung an den Kunden mitteilen. Darunter fallen insbesondere Name, Kontaktdaten und Lebenslauf, sowie weitere Notizen zu den Kandidat*innen, die die Kunden innerhalb des Stepstone Kundencenters zu den jeweiligen Kandidat*innen anfertigen, sowie der Bewerbungsstatus.

1.7.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten in den von Ziffer 1.1.1. und 1.1.2. genannten Fällen, erfolgt zum Zwecke  der Organisation des Bewerbungsprozesses und um Kunden das Management bei der Suche von Kandidat*innen zu erleichtern.

 

2. Pflichten des Kunden als Auftraggeber

2.1.

Der Kunde ist gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinne für die von Stepstone vertragsgemäß erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten.

2.2.

Der Kunde informiert Stepstone unverzüglich und vollständig, wenn er bei der Prüfung der Auftragsergebnisse Fehler oder Unregelmäßigkeiten bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen feststellt.

2.3.

Der Kunde führt ein Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten gemäß Art. 30 (1) DSGVO.

 

3. Pflichten von StepStone als Auftragnehmer

3.1.

Stepstone informiert den Kunden unverzüglich, wenn Stepstone der Auffassung ist, dass eine Weisung vom Kunden gegen anwendbare Gesetze verstößt. Stepstone darf die Umsetzung der Weisung so lange aussetzen, bis diese vom Kunden als zulässig bestätigt wurde oder abgeändert wurde.

3.2.

Stepstone hält die Bestimmungen dieser Auftragsverarbeitungsvereinbarung und einschlägige anwendbare Datenschutzrechte, insbesondere der DSGVO, ein.

3.3.

Stepstone trifft geeignete organisatorische und technische Maßnahmen entsprechend den einschlägigen Datenschutzgesetzen, einschließlich der DSGVO und insbesondere deren Art. 32 DSGVO, um die personenbezogenen Daten der Betroffenen und ihre Rechte und Freiheiten unter Berücksichtigung von Implementierungskosten, dem Stand der Technik, Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung sowie der Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos zu schützen. Diese Schutzmaßnahmen sind in der Übersicht zu technisch-organisatorischen Maßnahmen festgehalten, welche unter Anlage 2 abgerufen werden können. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. Insoweit ist Stepstone zur

Wirkungsüberprüfung und entsprechender Anpassung bei Fortschritten nach dem Stand der Technik verpflichtet. Alternative Sicherheitsmaßnahmen sind gestattet, soweit das Sicherheitsniveau der festgelegten Maßnahmen nicht unterschritten wird. Wesentliche Änderungen sind zu dokumentieren und dem Kunden unverzüglich anzuzeigen. Werden die Maßnahmen so geändert, dass aus der Sicht des Kunden Stepstone keinen gleichwertigen oder einen höheren Schutz der Daten garantieren kann, hat der Kunde nach erfolgloser Erteilung von Weisungen das Recht zur außerordentlichen Kündigung in Bezug auf die nach diesen Zusatzbedingungen zur Auftragsverarbeitung erfassten Leistungen. Gleiches gilt bei unterlassener Anzeige solcher Änderungen.

3.4.

Stepstone stellt dem Kunden die für das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 (1) DSGVO notwendigen Angaben zur Verfügung und führt gemäß Art. 30 (2) bis (5) DSGVO ein eigenes Verzeichnis zu allen Kategorien von im Auftrag von Kunden durchgeführten Tätigkeiten der Verarbeitung.

3.5.

Alle Personen, die auftragsgemäß auf im Auftrag des Kunden verarbeitete personenbezogene Daten zugreifen können, sind gemäß Art. 28 (3) lit. b DSGVO zur Vertraulichkeit zu verpflichten und über die sich aus diesem Auftrag ergebenden besonderen Datenschutzpflichten sowie die bestehende Weisungs- bzw. Zweckbindung zu belehren.

3.6.

Stepstone ist zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten verpflichtet. Dessen jeweils aktuelle Kontaktdaten sind auf der Homepage von Stepstone leicht zugänglich hinterlegt.

3.7.

Stepstone gewährleistet den Schutz der Rechte betroffener Personen und unterstützt den Kunden im notwendigen Umfang bei der Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung von Betroffenenrechten gemäß Art. 12 bis 23 DSGVO. Stepstone informiert den Kunden unverzüglich, falls sich ein Betroffener zum Zwecke der Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten unmittelbar an Stepstone wendet.

Stepstone unterstützt den Kunden bei der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen gemäß Art. 35 DSGVO und der daraus resultierenden Konsultation der Aufsichtsbehörde gemäß Art. 36 DSGVO im notwendigen Umfang. Stepstone unterstützt den Kunden im Hinblick auf die Gewährleistung der Melde- und Benachrichtigungspflichten im Fall von Datenschutzverletzungen im Sinne von Art. 33 und 34 DSGVO.

3.8.

Stepstone unterrichtet den Kunden unverzüglich in Textform bei Störungen des Betriebsablaufes, bei Verdacht auf Datenschutzverletzungen gemäß Art. 4 Nr. 12 DSGVO im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung oder anderen Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung der Daten für den Kunden. Stepstone hat im Benehmen mit dem Kunden angemessene Maßnahmen zur Sicherung der Daten sowie zur Minderung möglicher

nachteiliger Folgen für Betroffene zu ergreifen, soweit die Datenschutzverletzung in der Verantwortung von Stepstone lag.

3.9.

Bei Ermittlungen der Datenschutzbehörde bei Stepstone, ist der Kunde – soweit diese Ermittlungen den Vertragsgegenstand betreffen – unverzüglich zu informieren.

3.10.

Für den Fall, dass Stepstone eine Verarbeitung von Daten vom Kunden – einschließlich einer Übermittlung in ein Drittland oder an eine internationale Organisation – beabsichtigt, ohne hierzu vom Kunden angewiesen worden zu sein, d.h. weil Stepstone hierzu entsprechend Art. 28 (3) S. 1 lit. a DSGVO verpflichtet ist, wird Stepstone den Kunden unverzüglich über Zweck, Rechtsgrund und betroffene Daten informieren, soweit und solange Stepstone eine solche Mitteilung nicht gesetzlich untersagt ist.

 

4. Überprüfungen einschließlich Inspektionen

4.1.

Stepstone stellt dem Kunden alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der in diesem Vertrag niedergelegten Pflichten zur Verfügung. Stepstone ermöglicht dem Kunden vor Beginn und während der Laufzeit dieser Vereinbarung und nach angemessener vorherige Ankündigung sowie während der üblichen Geschäftszeiten (9:00-18.00 Uhr) die Durchführung von Überprüfungen, einschließlich Inspektionen nach Maßgabe des Art. 28 (3) lit. h DSGVO. Der Kunde ist berechtigt, sich selbst oder durch geeignete, zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Dritte vor Beginn und während der Auftragsverarbeitung, nach rechtzeitiger Anmeldung in den Betriebsstätten zu den üblichen Geschäftszeiten ohne Störung des Betriebsablaufs, von der Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen zu überzeugen. Das Ergebnis dieser Überprüfungen wird jeweils dokumentiert und ist von beiden Parteien zu unterschreiben.

4.2.

Zum Nachweis der technischen und organisatorischen Maßnahmen kann Stepstone auch aktuelle Testate, Berichte oder Berichtsauszüge unabhängiger Instanzen (z. B. Wirtschaftsprüfer, Revision, Datenschutzbeauftragter, IT-Sicherheitsabteilung, Datenschutzauditoren, Qualitätsauditoren) oder eine geeignete Zertifizierung durch IT-Sicherheits- oder Datenschutzaudit (z. B. nach BSI-Grundschutz) vorlegen.

 

5. Weitere Auftragsverarbeiter

5.1.

Mit Erteilung des Auftrags werden die im unter untenstehender Anlage 1 abrufbaren Unterauftragnehmerverzeichnis aufgelisteten Unterauftragsverarbeiter genehmigt. Stepstone kann Aufträge an weitere Auftragsverarbeiter (Unterauftragsverarbeiter) vergeben, indem Stepstone den Kunden vorab über die Hinzuziehung oder Ersetzung neuer Unterauftragsverarbeiter durch Mitteilung über die Änderung des Unterauftragsverzeichnisses in Textform informiert und der Kunde binnen 4 Wochen keinen Einspruch erhebt. Im Falle eines Einspruches ist Stepstone berechtigt, in den Ziffern 1.1.1. und 1.1.2. beschriebenen Funktionen, einzustellen.

5.2.

Stepstone hat den Unterauftragsverarbeitern dieselben Datenschutzpflichten aufzuerlegen, die in dieser Auftragsverarbeitungsvereinbarung festgelegt sind, so dass die Verarbeitung den Anforderungen der DSGVO entspricht.

5.3.

Eine weitere Auslagerung durch den Unterauftragnehmer bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Hauptauftragnehmers (mind. Textform); sämtliche vertraglichen Regelungen in der Vertragskette sind auch dem weiteren Unterauftragnehmer aufzuerlegen.

5.4.

Dienstleistungen, die bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch genommen werden, gelten nicht als Unterauftragsverarbeiter. Dazu zählen z. B. Telekommunikationsleistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer oder die Entsorgung von Datenträgern. Stepstone ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der Daten vom Kunden auch bei fremd vergebenen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Überprüfungsmaßnahmen zu ergreifen.

 

6.Löschung und Rückgabe

Stepstone löscht die personenbezogenen Daten gemäß Ziffer 1.4. oder nach Aufforderung des Auftraggebers.

 

Anlage 1 zur Auftragsverarbeitung – Unterauftragnehmerverzeichnis

Die im Folgenden aufgelisteten Unterauftragsverarbeiter von Stepstone werden bei Erteilung des Auftrags genehmigt.

 

Firma Anschrift Leistung
The Stepstone Group GmbH Axel-Springer-Str. 65,
10969 Berlin
Deutschland
– Hosting and damit verbundene Sicherheitsleistungen

– Back-Up Leistungen

– Kundendienst-Unterstützung zur Fehlerbehebung

 

The Stepstone Group EMEA GmbH Völklinger Straße 1, 40219 Düsseldorf
Deutschland
– Hosting and damit verbundene Sicherheitsleistungen

– Back-Up Leistungen

– Kundendienst-Unterstützung zur Fehlerbehebung

The Stepstone Group Belgium NV Wolstraat 70 Rue aux Laines,
1000 Brussel
Belgien
– Hosting and damit verbundene Sicherheitsleistungen

– Back-Up Leistungen

– Kundendienst-Unterstützung und Fehlerbehebung

 

The Stepstone Group Polska sp. z o.o. ul. Domaniewska 50, 02-672 Warschau,
Polen
Kundendienst-Unterstützung zur Fehlerbehebung

 

Anlage 2 zur Stepstone Auftragsverarbeitung – Übersicht zu technisch-organisatorischen Maßnahmen

Technisch-organisatorische Maßnahmen

1. Vertraulichkeit (Art. 32 (1) lit. b DSGVO)

1.1.

Zutrittskontrolle
Kein unbefugter Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, z.B.: Magnet- oder Chipkarten, Schlüssel, elektrische Türöffner, Werkschutz bzw. Pförtner, Alarmanlagen, Videoanlagen; gewährleistet durch:

Die Datencenter haben eine vielschichtige Sicherheitsstruktur. Die Außenbereiche der Datencenter sind durch Hochsicherheitszäune und Mauern ausgestattet. Die Eingänge sind durch Sicherheitspersonal 24 Stunden, sieben Tage die Woche geschützt. Die Anlagen werden mit Sicherheitskameras überwacht. Zugang zu den Serverräumen ist durch Magnetkarten gesichert. Die Anlagen sind in verschlossenen Serverschränken aufbewahrt.

1.2.

Zugangskontrolle
Keine unbefugte Systembenutzung, z.B.: (sichere) Kennwörter, automatische Sperrmechanismen, Zwei-Faktor-Authentifizierung, Verschlüsselung von Datenträgern; gewährleistet durch:

Der Kunde kann ausschließlich auf die in seinem Auftrag verarbeiteten Daten zugreifen, nachdem er sich in den Kunden-Bereich mit dem von ihm definierten Passwort eingeloggt hat. Stepstone speichert die Log-In Details ausschließlich in verschlüsselter Form.

Der Datenfluss zwischen Nutzern und dem System ist standardmäßig Ende-zu-Ende verschlüsselt, wobei das Transport Layer Security (TLS) Protocol genutzt wird.

Stepstone hat eine interne Passwortrichtlinie für seine Mitarbeiter, die unter anderem erfordert, dass Passworte mindestens acht Zeichen lang sein und regelmäßig gewechselt werden müssen, nicht identisch oder ähnlich mit dem Benutzernamen sein dürfen, mindestens drei der vier folgenden Zeichen enthalten müssen: i) Großbuchstaben, ii) Kleinbuchstaben, iii) Ziffern, iv)Symbole.

1.3.

Zugriffskontrolle
Kein unbefugtes Lesen, Kopieren, Verändern oder Entfernen innerhalb des Systems, z.B.: Berechtigungskonzepte und bedarfsgerechte Zugriffsrechte, Protokollierung von Zugriffen, gewährleistet durch:
Die Zugriffsrechte des Kunden sind streng begrenzt auf die Daten, die tatsächlich im Auftrag des jeweiligen Kunden verarbeitet werden.

Nur spezifisch definiertes Stepstone-Personal kann auf Daten zugreifen, die im Auftrag des Kunden verarbeitet werden, soweit dies im Rahmen von Systemadministration und Kundendienstzwecken auf Anfrage des Kunden erforderlich ist.

Das System protokolliert sämtliche Vorgänge über Datenverarbeitungen im Auftrag des Kunden.

1.4.

Trennungskontrolle
Getrennte Verarbeitung von Daten, die zu unterschiedlichen Zwecken erhoben wurden, z.B. Mandantenfähigkeit, Sandboxing, gewährleistet durch:
Das StepStone Kundencenter ist mandantenfähig, so dass jeder einzelne eingeloggte Kunden nur die Daten einsehen kann, die mit seinem Account verbunden sind.

1.5.

Pseudonymisierung (Art. 32 Abs. 1 lit. a DS-GVO; Art. 25 Abs. 1 DS-GVO)

Die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und entsprechende technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen:
Ist nicht einschlägig, da der Kunde einen nicht-pseudonymisierten Zugriff auf die Daten benötigt.

 

2. Integrität (Art. 32 (1) lit. b DSGVO)

2.1.

Weitergabekontrolle
Kein unbefugtes Lesen, Kopieren, Verändern oder Entfernen bei elektronischer Übertragung oder Transport, z.B.: Verschlüsselung, Virtual Private Networks (VPN), elektronische Signatur; gewährleistet durch:
Sämtliche über öffentlich zugängliche Netzwerke gesendete Daten sind Ende-zu-Ende verschlüsselt, wobei das Transport Layer Security (TLS) Protocol genutzt wird.

2.2.

Eingabekontrolle
Feststellung, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind, z.B.: Protokollierung, Dokumentenmanagement; gewährleistet durch:
Das Stepstone System protokolliert die Aktivitäten eines jeden Log-Ins und Log-Outs sowie jegliche Bearbeitung, Hinzufügung, Veränderung und Löschung von Daten durch den jeweils vornehmenden Nutzer, sowie die Zeit (durch Zeitstempel).

 

3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 (1) lit. b DSGVO)

3.1.

Verfügbarkeitskontrolle
Schutz gegen zufällige oder mutwillige Zerstörung bzw. Verlust, z.B.: Backup-Strategie (online/offline; on-site/off-site), unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV), Virenschutz, Firewall, Meldewege und Notfallpläne; gewährleistet durch:
Antivirusproramme und Firewalls werden eingesetzt.

Die Hosting Umgebung ist mit Feuermeldern, Wasserundichtigkeitsdetektoren und erhöhten Böden ausgestattet. Temperatur und Luftfeuchtigkeit werden konstant überwacht, um vordefinierte Werte einzuhalten. Es besteht eine ununterbrochene Stromversorgung von mindestens 72 Stunden.

3.2.

Rasche Wiederherstellbarkeit (Art. 32 (1) lit. c DSGVO)

Wird gewährleistet durch:

  • Back-up Prozeduren;
  • Back-up Prozeduren;
  • Ununterbrochene Stromversorgung (USV);
  • Getrennte Speicherung;
  • Virenschutz und Firewalls;
  • Notfallpläne und Krisenpläne;
  • Mitarbeiterschulungen.

 

4. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung (Art. 32 (1) lit. d DSGVO; Art. 25 (1) DSGVO), wird gewährleistet durch

4.1.

Wir veranstalten regelmäßige Prüfungen mit externen Dienstleistern, um seine Datensicherheitsstandards und-prozesse zu prüfen. Network Penetration Tests werden regelmäßig durchgeführt.

4.2.

Wir verfolgen und überprüfen Protokolle auf zwei Ebenen, bevor die entsprechende Anfrage unsere Anwendungsserver erreicht. Dies erfolgt auf einer Firewall und einer Web Application Firewall Ebene. Dadurch können wir sämtliche außergewöhnlichen Anfragen auf Datenbereitstellungsebene an die Datenbank analysieren und sperren, und dadurch SQL injectionVersuche unterbinden. Das System selbst protokolliert fehlerhafte Anmeldeversuche, wenn die Anfrage durch Firewall und WAF erfolgte.

4.3.

Unsere Datenschutzmaßnahmen werden kontinuierlich in einem PDCA-Zyklus überprüft.

 

C. Verarbeitung personenbezogener Daten durch Stepstone und den Kunden als gemeinsame Verantwortliche gemäß Art. 26 (1) S. 1 DSGVO

1. Zweck dieser Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortlichkeit

1.1.

Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Verantwortlichen (in Folge auch „Parteien“ genannt) bei der gemeinsamen Verarbeitung personenbezogener Daten. Diese Vereinbarung findet auf alle Tätigkeiten Anwendung, bei denen Beschäftigte der Parteien oder durch sie beauftragte Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten für die Verantwortlichen verarbeiten. Die Parteien einigen sich auf die Mittel und Zwecke der nachfolgend näher beschriebenen Verarbeitungstätigkeiten.

1.2.

Zur Auswahl und Verwaltung von passenden Bewerbern für eine oder mehrere vom Kunden ausgeschriebene Stellenanzeigen werden personenbezogene Daten innerhalb der Stepstone-Bewerberverwaltung verarbeitet. Je nach Prozessabschnitt erfolgt die Verarbeitung dieser Daten im Stepstone Kundencenter gemäß Abschnitt A Ziff. 2.9.2. Die Parteien legen dabei die Prozessabschnitte fest, in denen personenbezogene Daten in gemeinsamer Verantwortlichkeit verarbeitet werden (Art. 26 DSGVO).

1.3.

Für die übrigen Prozessabschnitte, bei denen keine gemeinsame Festlegung der Zwecke und Mittel einzelner Phasen der Datenverarbeitung besteht, ist jede Vertragspartei eigenständiger Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Soweit die Vertragsparteien datenschutzrechtlich gemeinsam Verantwortliche im Sinne von Art. 26 DSGVO sind, gelten die folgenden Vereinbarungen:

 

2. Wirkbereiche der Parteien

2.1.

Im Rahmen der gemeinsamen Verantwortlichkeit ist Stepstone für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von auf Stepstone registrierten NutzerInnen im Rahmen des Bewerbungsprozesses auf eine Stellenausschreibung des Kunden (Wirkbereich A) zuständig. Gegenstand der Verarbeitung, deren Rechtsgrundlage gemäß Art. 6 (1) lit. b DSGVO, der Vertrag mit auf Stepstone registrierten NutzerInnen ist, sind alle personenbeziehbaren und personenbezogenen Daten, die von BewerberInnen angegeben und übermittelt wurden. Diese Daten beinhalten in der Regel alle lebenslaufbezogenen Daten, wie etwa der Name, die Adresse, Telefonnummer, das Geburtsdatum sowie Angaben zum Bildungsweg und zur Berufserfahrung.

2.2.

Der Kunde ist im Rahmen der gemeinsamen Verantwortlichkeit für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von BewerberInnen nach Eingang der Bewerbungen im Kundencenter (Wirkbereich B) zuständig. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist, gemäß Art. 6 (1) lit. a DSGVO, die Einwilligung von BewerberInnen zur Verarbeitung ihrer Bewerbung. Gegenstand der Verarbeitung sind alle personenbeziehbaren und personenbezogenen Daten, die von BewerberInnen angegeben und übermittelt wurden. Diese Daten beinhalten in der Regel alle lebenslaufbezogenen Daten, wie etwa den Namen, die Adresse, Telefonnummer, das Geburtsdatum sowie Angaben zum Bildungsweg und zur Berufserfahrung. Darüber hinaus können diese Daten durch vom Kunden erfasste Daten zur Bewerbung ergänzt werden. Dazu zählen Angaben, die der Kunde aufgrund der Nutzung der Kommentarfunktion oder Notizfunktion oder durch die Vergabe eines Bewerbungsstatus macht, sowie im Fall der Nutzung des Video Interview Services, a) die aufgezeichneten BewerberInnen Videos, wenn ein Bewerbungsvideo durch BewerberInnen erstellt wird, oder b) die E-Mail-Adresse und der Name von BewerberInnen zur Durchführung eines Live Interviews verwendet wird.

 

3. Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung

Jede Partei gewährleistet die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Rechtmäßigkeit der durch sie auch im Rahmen der gemeinsamen Verantwortlichkeit durchgeführten Datenverarbeitungen. Die Parteien ergreifen alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen, damit die Rechte der betroffenen Personen, insbesondere nach den Art. 12 bis 22 DSGVO, innerhalb der gesetzlichen Fristen jederzeit gewährleistet werden können bzw. sind.

 

4. Datenminimierung

Die Parteien tragen dafür Sorge, dass nur personenbezogene Daten erhoben werden, die für die rechtmäßige Prozessabwicklung zwingend erforderlich sind und für die die Zwecke und Mittel der Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben sind. Im Übrigen beachten beide Vertragsparteien den Grundsatz der Datenminimierung im Sinne von Art. 5 (1) lit. c DSGVO.

 

5. Betroffenenrechte

5.1.

Die Parteien verpflichten sich, der betroffenen Person die gemäß Art. 13 und 14 DSGVO erforderlichen Informationen in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Die Parteien sind sich einig, dass StepStone die Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Wirkbereich A und der Kunde die Informationen für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Wirkbereich B bereitstellt.

5.2.

Betroffene Personen können die ihnen aus Art. 15 bis 22 DSGVO zustehenden Rechte gegenüber beiden Vertragsparteien geltend machen. Soweit sich eine betroffene Person in Wahrnehmung ihrer Betroffenenrechte an eine der Parteien wendet, insbesondere wegen Auskunft oder Berichtigung und Löschung ihrer personenbezogenen Daten, verpflichten sich die Parteien, dieses Ersuchen unverzüglich unabhängig von der Pflicht zur Gewährleistung des Betroffenenrechtes an die andere Partei weiterzuleiten.

5.3.

Die Parteien verpflichten sich, der Auskunftspflicht gemäß Art. 15 DSGVO nachzukommen und den betroffenen Personen die diesen gemäß Art. 15 DSGVO zustehenden Auskünfte auf Nachfrage zur Verfügung zu stellen. Betroffene Personen erhalten die Auskunft grundsätzlich von der Vertragspartei, bei der die Anfrage gestellt wurde. Die Parteien stellen sich bei Bedarf die erforderlichen Informationen aus ihrem jeweiligen Wirkbereich gegenseitig zur Verfügung. Der hierfür zuständige Ansprechpartner der Parteien ist eine mit dem Datenschutz beauftragte Person aus der Organisation der Parteien. Ein Wechsel des jeweiligen Ansprechpartners ist der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen. Die Parteien haben ihre Verpflichtung nach Satz 5 jedoch auch dann erfüllt, wenn die in der Datenschutzerklärung oder im Impressum einer Partei angegebene Person, die für den Datenschutz beauftragt ist, kontaktiert wird.

5.4.

Sollen personenbezogene Daten gelöscht werden, informieren sich die Parteien zuvor gegenseitig. Die jeweils andere Partei kann der Löschung aus berechtigtem Grund widersprechen, etwa sofern sie eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht trifft.

 

6. Gegenseitige Informationspflichten

Die Parteien informieren sich gegenseitig unverzüglich und vollständig, wenn sie bei der Prüfung der Verarbeitungstätigkeiten oder der Auftragsergebnisse Fehler oder Unregelmäßigkeiten hinsichtlich datenschutzrechtlicher Bestimmungen feststellen.

 

7. Gegenseitige Informationspflichten

Die Parteien verpflichten sich, den wesentlichen Inhalt der Vereinbarung über die gemeinsame datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit den betroffenen Personen gemäß Art. 26 (2) DSGVO zur Verfügung zu stellen. StepStone wird eine aktuelle Version dieser Vereinbarung unter https://www.stepstone.at/Ueber-StepStone/Rechtliche-Hinweise/allgemeine-geschaftsbedingungen/ öffentlich zugänglich machen.

 

8. Melde- und Benachrichtigungspflichten

Beiden Parteien obliegen den aus Art. 33, 34 DSGVO resultierenden Melde- und Benachrichtigungspflichten gegenüber der Aufsichtsbehörde und den von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Personen für ihren jeweiligen Wirkbereich. Die Parteien informieren sich unverzüglich gegenseitig über die Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde und leiten sich die zur Durchführung der Meldung erforderlichen Informationen jeweils unverzüglich zu.

 

9. Datenschutz-Folgenabschätzung

Ist eine Datenschutz-Folgeabschätzung gemäß Art. 35 DSGVO erforderlich, unterstützen sich die Parteien gegenseitig.

 

10. Dokumentations- und Speicherpflichten

10.1.

Dokumentationen im Sinne von Art. 5 (2) DSGVO, die dem Nachweis der ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, werden durch jede Partei entsprechend den rechtlichen Befugnissen und Verpflichtungen über das Vertragsende hinaus aufbewahrt.

10.2.

Die Parteien haben eigenständig dafür Sorge zu tragen, dass sie sämtliche in Bezug auf die Daten bestehenden gesetzlichen Aufbewahrungs-pflichten einhalten. Sie haben hierzu angemessene Datensicherheitsvorkehrungen (Art. 32 ff. DSGVO) zu treffen. Dies gilt insbesondere im Falle der Beendigung der Zusammenarbeit.

10.3.

Mit Ende des Hauptvertrages löscht StepStone die in der Bewerberverwaltung enthaltenen Daten, spätestens jedoch ein Jahr nach Eingang der Bewerbung in der Bewerberverwaltung. Der Kunde kann Stepstone jederzeit zur Löschung der Daten seines eigenen Wirkbereichs auffordern. Stepstone wird die Löschung unverzüglich vornehmen, es sei denn Stepstone ist zur Aufbewahrung berechtigt oder verpflichtet.

 

11. Datengeheimnis und Vertraulichkeit der Daten

Die Parteien stellen innerhalb ihres Wirkbereiches sicher, dass alle mit der Datenverarbeitung befassten Mitarbeitenden die Vertraulichkeit der Daten gemäß den Artikeln 28 (3), 29 und 32 DSGVO für die Zeit ihrer Tätigkeit wie auch nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses wahren und dass diese vor Aufnahme ihrer Tätigkeit entsprechend auf das Datengeheimnis verpflichtet sowie in die für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz eingewiesen werden.

 

12. Privacy by Design und Technisch-Organisatorische Maßnahmen

12.1.

Die Implementierung, Voreinstellung und der Betrieb der Systeme sind unter Beachtung der Vorgaben der DSGVO und anderer Regelungswerke, insbesondere unter Beachtung der Grundsätze des Datenschutzes durch Design und datenschutzfreundliche Voreinstellungen sowie unter Verwendung von dem Stand der Technik entsprechenden geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen durchzuführen.

12.2.

Die Parteien treffen geeignete organisatorische und technische Maßnahmen entsprechend den einschlägigen Datenschutzgesetzen, einschließlich der DSGVO und insbesondere deren Art. 32 DSGVO, um die personenbezogenen Daten der Betroffenen und ihre Rechte und Freiheiten unter Berücksichtigung von Implementierungskosten, dem Stand der Technik, Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung sowie der Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos zu schützen. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. Insoweit sind die Parteien zur Wirkungsüberprüfung und entsprechender Anpassung bei Fortschritten nach dem Stand der Technik verpflichtet. Alternative Sicherheitsmaßnahmen sind gestattet, soweit das Sicherheitsniveau der festgelegten Maßnahmen nicht unterschritten wird. Wesentliche Änderungen sind zu dokumentieren und der jeweils anderen Partei unverzüglich anzuzeigen.

12.3.

Die im Zuge der Abwicklung der Leistungen auf der StepSstone Plattform, bzw. im Kundencenter zu verarbeitenden personenbezogenen Daten werden auf besonders geschützten Servern gespeichert.

 

13. Auftragsverarbeiter

13.1.

Die in Abschnitt B Anlage 1 aufgelisteten Auftragsverarbeiter erbringen Dienstleistungen im Auftrag von Stepstone. Die Parteien können Aufträge an weitere Auftragsverarbeiter vergeben und werden der jeweils anderen Partei eine aktualisierte Liste der Auftragsverarbeiter zur Information zukommen lassen, soweit dadurch der Anwendungsbereich dieser Vereinbarung berührt wird. Ein Hinweis auf die Veröffentlichung der aktualisierten Liste auf der eigenen Webseite reicht aus, um diese Informationspflicht zu erfüllen. Erhebt die andere Partei innerhalb von vier Wochen nach Benachrichtigung Einspruch gegen die Änderung, ist die ändernde Partei verpflichtet, die Dienstleistung ihres Wirkbereichs einzustellen, ohne dass sich hieraus ein Kündigungsrecht des Hauptvertrages ergeben würde. Ein Einspruch gegen eine Änderung kann nur bei Vorliegen wichtiger Gründe erhoben werden, insbesondere, wenn zur Ausführung des Auftrags ein Datentransfer in einen Drittstaat notwendig ist.

13.2.

Die Parteien verpflichten sich, beim Einsatz von Auftragsverarbeitern im Anwendungsbereich dieser Vereinbarung einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO abzuschließen und nur solche Subunternehmer zu beauftragen, die die Anforderungen des Datenschutzrechts und die Festlegungen dieses Vertrages erfüllen.

13.3.

Dienstleistungen, die bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch genommen werden, gelten nicht als Auftragsverarbeiter. Dazu zählen z. B. Telekommunikationsleistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer oder die Entsorgung von Datenträgern. Die Parteien sind jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der Daten auch bei fremd vergebenen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Überprüfungsmaßnahmen zu ergreifen.

 

14. Verarbeitungsverzeichnisse

Die Parteien nehmen die Verarbeitungstätigkeiten in das Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 Abs. 1 DSGVO auf, auch und insbesondere mit einem Vermerk zur Natur des Verarbeitungsverfahrens in gemeinsamer oder alleiniger Verantwortung.

 

15. Haftung

Unbeschadet der Regelungen dieses Vertrages haften die Parteien für den Schaden, der durch eine nicht der DSGVO entsprechende Verarbeitung verursacht wird, im Außenverhältnis gemeinsam gegenüber den betroffenen Personen. Im Innenverhältnis haften die Parteien, unbeschadet der Regelungen dieses Vertrages, nur für Schäden, die innerhalb ihres jeweiligen Wirkbereiches entstanden sind.

 

 

Wien, 02.2024