Durchführung und Dokumentation von Arbeitsplatzevaluierungen und Gefährdungsbeurteilungen sowie Ableitung, Abstimmung und Nachverfolgung von passenden Sicherheitsmaßnahmen. * Abgeschlossene technische oder naturwissenschaftliche Ausbildung (z. B. HTL, FH/Uni in Arbeitssicherheit, Umwelt, Maschinenbau, Verfahrenstechnik o. Ä.) * Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft (SFK) oder Bereitschaft, diese zu absolvieren.
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