Zuverdienstgrenzen 2025 in Österreich: Ein Überblick

So viel kannst du dazuverdienen


06.01.2025

Wie viel darf man in Österreich eigentlich steuerfrei dazuverdienen? Auf welchen Zuverdienst sind Steuern zu zahlen? Und wie hoch ist die Zuverdienstgrenze 2025 in Österreich? Wir liefern dir einen Überblick und geben dir alle Infos, die du rund um den Zuverdienst in Österreich brauchst.

Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Zuverdienst?
Was ist die Zuverdienstgrenze?
Wird die Zuverdienstgrenze in brutto oder netto angegeben?
So viel steuerfreier Zuverdienst ist in Österreich 2025 möglich
Zuverdienstgrenze bei unselbstständiger Erwerbstätigkeit
So kannst du deine Zuverdienstgrenze berechnen
Wie viel darfst du dazuverdienen? Ein Überblick
Häufige Fragen zum Thema Zuverdienst

 

Das Wichtigste zur Zuverdienstgrenze auf einen Blick

  • Grundsätzlich gilt: Wer in Österreich Sozialleistungen in Form von Pensionszahlungen, Arbeitslosengeld, Weiterbildungsgeld oder ähnliches bezieht, darf bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazu verdienen.
  • Wer darüber hinaus verdient, kann je nach Art der Sozialleistung von Kürzungen oder sogar einer Streichung der jeweiligen Leistung betroffen sein und muss zudem auch Steuern bezahlen.
  • Arbeitnehmer*innen mit einem aufrechten Angestelltenverhältnis können so viel dazu verdienen wie sie wollen, denn hier gibt es ohnehin keine steuerfreie Zuverdienstgrenze.
  • Steuern sind immer zu zahlen, bei allem über der Geringfügigkeitsgrenze werden die Steuern und Sozialversicherungsabgaben sofort abgezogen, bei Einkünften unter der Geringfügigkeitsgrenze sind sie am Jahresende nachzuzahlen.

 

Was ist ein Zuverdienst?

Unter Zuverdienst versteht man ein zusätzliches Einkommen, das man neben einem Haupteinkommen oder neben einer Hauptbezugsleistung dazu verdient. Das kann durch einen Teilzeitjob oder eine geringfügige Anstellung sein, aber auch durch die Arbeit als Freelancer auf Honorarnotenbasis oder als freier Dienstnehmer.

 

Was ist die Zuverdienstgrenze?

Unter der Zuverdienstgrenze versteht man das maximale zusätzliche Einkommen, das jemand verdienen darf, der eine bestehende Sozialleistung wie beispielsweise Arbeitslosengeld, Pension, Studienbeihilfe oder Bildungskarenz erhält, ohne dass diese Leistung gekürzt oder sogar gestrichen wird. Es handelt sich also um eine Höchstgrenze für den Zuverdienst, der keine Auswirkungen auf die bestehende Sozialleistung hat.

 

Wird die Zuverdienstgrenze in brutto oder netto angegeben?

Die Zuverdienstgrenze ist brutto wie netto gleich, denn diese Grenze entspricht der Geringfügigkeitsgrenze, bis zu der keine Steuern gezahlt werden müssen. Der Betrag ist also sowohl brutto als auch netto, weil es zu keinen Abzügen für Steuern oder Sozialversicherung kommt.

 

So viel steuerfreier Zuverdienst ist in Österreich 2025 möglich

Der steuerfreie Zuverdienst in Österreich ist an die Geringfügigkeitsgrenze gebunden. Bis zu dieser Grenze ist es möglich, Geld steuerfrei dazuzuverdienen. Die Geringfügigkeitsgrenze liegt mit 1.1.2025 bei EUR 551,10 Euro. So viel Geld darfst du also dazu verdienen, ohne dass du Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge davon zahlen musst.

 

Zuverdienstgrenze bei unselbstständiger Erwerbstätigkeit

Wenn du als unselbstständiger Arbeitnehmer dein Einkommen verdienst und dieses durch eine Nebentätigkeit aufbessern willst, gibt es einiges zu beachten. Denn Angestellte verfügen ja bereits über ein Einkommen, das versteuert wird und für das sie Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

Wenn du neben dieser angestellten Tätigkeit dann noch eine weitere Erwerbstätigkeit ausübst, sind auch für diese Tätigkeit Steuern zu zahlen. Hier gibt es also keine wirkliche Zuverdienstgrenze, die steuerfrei ist – außer beide Tätigkeiten zusammen überschreiten die Geringfügigkeitsgrenze nicht.

ACHTUNG: Wenn dein zusätzlicher Verdienst unter der Geringfügigkeitsgrenze liegt, zieht der Arbeitgeber hier die Steuern und Sozialversicherung nicht automatisch ab. Du bekommst den gesamten Betrag ausbezahlt und musst im Nachhinein eine Nachzahlung für die Sozialversicherung und Steuern leisten. Dies wird nach Ablauf des Kalenderjahres berechnet. Die Höhe der Steuern richtet sich dabei danach, wie viel du insgesamt im Jahr verdient hast und in welcher Steuerklasse du dich dadurch befindest. Leg dir also auf jeden Fall etwas Geld zur Seite, damit du dann genug Geld für die Nachzahlung hast.

 

Content Creator mit Kopfhörern bei der Aufnahme eines Podcasts im Home-Office

Bei einer Nebentätigkeit gibt es einige Besonderheiten. Mach dich mit diesen bekannt und starte durch!

 

So kannst du deine Zuverdienstgrenze berechnen

Damit du ein bisschen vorplanen kannst, wie viel Geld du auf die Seite legen musst, wenn du als angestellte Arbeitnehmer*in ein zusätzliches Einkommen beziehst, kannst du den Online Zuverdienst-Rechner der Arbeiterkammer nutzen. Mit diesem Rechner kannst du eingeben, wie viel du mit deinem Hauptjob verdienst und wie viel dein Zuverdienst ist und es wird dir berechnet, wie viel du am Jahresende nachzahlen musst. Das Gute dabei ist, dass dir dieser Rechner sowohl den gesamten Betrag berechnet, aber auch wie viel das pro Monat ist, sodass du auf einen Blick siehst, wie viel Geld du monatlich zur Seite legen solltest, um am Jahresende den zu zahlenden Betrag angespart zu haben.

 

Wie viel darfst du dazuverdienen? Ein Überblick

Anders als bei Angestellten ist der Zuverdienst für jene Personen geregelt, die nicht angestellt sind, sondern eine Sozialleistung in Form von Kinderbetreuungsgeld, Pensionszahlungen, Arbeitslosengeld oder Studienbeihilfe empfangen. Denn hier ist tatsächlich ein steuerfreier Zuverdienst möglich.

Aber Achtung: Wer zu viel verdient, dem kann die entsprechende Sozialleistung gekürzt oder im schlimmsten Fall sogar gestrichen werden. Was konkret für die unterschiedlichen Sozialleistungstypen gilt, wird nachfolgend im Detail beschrieben.

 

Zuverdienstgrenze bei der Karenz

In der Karenz bekommen die meisten Menschen Kinderbetreuungsgeld. Dabei gibt es zwei unterschiedliche Modelle: das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und das Kinderbetreuungsgeld als Konto. Wie viel du neben dieser Geldleistung noch dazu verdienen darfst hängt vom Kinderbetreuungsmodell ab, das du gewählt hast:

Beim Einkommensabhängigen Modell darfst du monatlich bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen. Beim Kinderbetreuungsgeld-Konto ist auch ein höherer Zuverdienst möglich. Das gilt sowohl für Frauen, die in Karenz gehen als auch für Männer in der Väterkarenz.

Achtung: Die Höhe deiner persönlichen Zuverdienstgrenze wird dir automatisch von deiner Krankenversicherungsträger übermittelt, wenn der Einkommenssteuerbescheid für das betreffende Jahr vorliegt. Darin kannst du dann genau ablesen, wie viel du dazuverdienen darfst. Wenn du dir unsicher bist, kontaktiere deine Krankenversicherung und frage nach, damit du nicht durch einen zu hohen Zuverdienst deinen Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld verlierst.

 

Zuverdienstgrenze beim Bezug der Familienbeihilfe

Studierende, die Familienbeihilfe beziehen, können auch neben ihrem Studium arbeiten, ohne die Familienbeihilfe zu verlieren. Dabei ist jedoch die maximale Zuverdienstgrenze zu beachten, die seit 1. Jänner 2025 bei maximal 17.212 Euro brutto pro Jahr liegt. 

Der Zuverdienst kann dabei sowohl als Arbeitnehmer*in in einem Angestelltenverhältnis sein oder als Selbstständige*r. Beachte jedoch, wenn du angestellt bist, dass alle 14 Monatsgehalte (inkl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld) für die Summe berechnet werden und zusammen diesen Maximalbetrag nicht überschreiten dürfen. Die Regel gilt zudem nur für Studierende ab dem Kalenderjahr, ab dem sie 20 Jahre alt werden. Darunter bleibt das Einkommen der Studierenden außer Betracht, das heißt es gibt keine Zuverdienstgrenze.

 

Zuverdienstgrenze in der Pension

Grundsätzlich können Menschen in der Pension bis zur Geringfügigkeitsgrenze steuerfrei dazu verdienen, also im Jahr 2025 bis zu 551,10 Euro monatlich. Je nach Art der Pension können jedoch Pensionskürzungen oder -streichungen folgen, wenn du zu viel dazu verdienst bzw. wenn der Zuverdienst auf Grund einer Erwerbstätigkeit besteht. Welcher Zuverdienst für dich im Detail möglich ist, wenn du beispielsweise eine Alterspension beziehst, oder eine Korridorpension, Waisenpension, Invaliditäts- sowie Berufsunfähigkeitspension, kannst du in unserem Artikel Zuverdienst zur Pension nachlesen.

 

Zuverdienstgrenze während der Arbeitslosigkeit

Auch wenn du arbeitslos bist und Arbeitslosengeld vom AMS beziehst, kannst du bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen, ohne dadurch deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu verlieren. Dies gilt auch, wenn du Notstandshilfe beziehst. Du musst diese Nebentätigkeit jedoch immer dem AMS melden.

Achtung: Solltest du mehr als die Geringfügigkeitsgrenze verdienen, führt das zu Kürzungen deines Arbeitslosengeldanspruchs oder sogar zur Streichung.

Bist du schon länger arbeitslos und weißt nicht, wie du dies in deiner Bewerbung umgehen sollst? Wir haben dir Tipps für den richtigen Umgang mit Arbeitslosigkeit im Lebenslauf für dich zusammengefasst.

 

Zuverdienstgrenze bei Studierenden

Wie viel Studierende dazu verdienen dürfen, hängt ganz davon ab, welche Sozialleistungen sie beziehen. Erhalten Sie Familienbeihilfe, dürfen Sie ab dem Jahr in dem sie 20 Jahre alt werden jährlich bis zu 17.212 Euro brutto dazu verdienen (Stand 1.1.2025). Unter 19 Jahren gibt es keine Zuverdienstgrenze. Für die Studienbeihilfe und das Selbsterhalterstipendium zählt übrigens dieselbe Zuverdienstgrenze wie für die Familienbeihilfe.

Bist du Student*in und auf der Suche nach einem Nebenjob? Nutze unsere Muster-Bewerbungsschreiben mit Vorlagen, Tipps und praktischen Beispielen für deine Bewerbung.

 

Zuverdienstgrenze in der Bildungskarenz

Auch Arbeitnehmer*innen in der Bildungskarenz dürfen auf geringfügiger Basis dazuverdienen. Das bedeutet, dass du während der Bildungskarenz bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazu verdienen darfst, ohne das Weiterbildungsgeld des AMS zu verlieren. Du kannst dabei bei deinem eigentlichen Arbeitgeber auf geringfügiger Basis arbeiten, oder aber bei einem anderen Arbeitgeber. Wenn du aufgrund deiner Ausbildung bereits Einkünfte erzielst, dürfen diese das 1,5-fache der Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten, damit du weiterhin Anspruch auf das Weiterbildungsgeld hast.

 

Häufige Fragen zum Thema Zuverdienst

 

Wie viel Geld darf man in Österreich steuerfrei dazuverdienen?

Grundsätzlich kann man in Österreich neben Einkünften aus Sozialleistungen wie beispielsweise Pensionszahlungen, Kinderbetreuungsgeld oder Arbeitslosengeld bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen. Beim Zuverdienst neben einer Angestelltentätigkeit fallen meist trotzdem steuern an, sobald beide Tätigkeiten zusammen mehr als die Geringfügigkeitsgrenze ausmachen.

 

Was passiert, wenn ich die Zuverdienstgrenze überschreite?

Wenn du die Zuverdienstgrenze überschreitest, musst du zum einen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Zum anderen kann es auch zu einer Kürzung oder Streichung von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Pensionszahlungen und ähnlichem kommen.

 

Muss ich meinen Zuverdienst beim Finanzamt melden?

Grundsätzlich musst du den Zuverdienst dem Finanzamt nicht melden, wenn du als geringfügig Angestellte*r arbeitest, da dem Finanzamt diese Daten vorliegen. Hier ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle Personen, die er beschäftigt – unabhängig vom Stundenausmaß – zu melden. Wenn du jedoch beispielsweise Arbeitslosengeld beziehst und nebenbei etwas verdienst, musst du es dem AMS melden. Auch die Krankenkasse kann eine Meldung verlangen, wenn du beispielsweise Kinderbetreuungsgeld oder Pensionszahlungen verdienst – dies erfährst du bei der jeweiligen Krankenkasse.

 

Disclaimer: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Die in diesem Artikel veröffentlichten Rechtsgrundlagen sind sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Korrektheit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr wird nicht übernommen. Insbesondere übernimmt die The Stepstone Group Österreich GmbH keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der angebotenen Inhalte entstehen.

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