Was versteht man unter Altersteilzeit? Wer kann in Altersteilzeit gehen, welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein und wie viel verdient man in dieser Phase? Welche Vor- und Nachteile ergeben sich aus der Altersteilzeit, wer stellt den Antrag und darf man da etwas dazuverdienen? Wir haben alle wichtigen Informationen rund um das Thema Alterspension für dich zusammengestellt.
Inhaltsverzeichnis
Was ist die Altersteilzeit in Österreich?
Voraussetzungen für die Altersteilzeit
Vorteile und Nachteile der Altersteilzeit
So berechnest du deine Altersteilzeit
Wie viel darf ich dazuverdienen?
Antrag auf Altersteilzeit stellen: Das musst du beachten
Altersteilzeit und Korridorpension kombinieren
Kontinuierliche Altersteilzeit vs. Blockmodell
Häufige Fragen zur Altersteilzeit
Das Wichtigste zur Altersteilzeit auf einen Blick
- Während der Altersteilzeit können Arbeitnehmer*innen ihre wöchentliche Arbeitszeit um 40 bis 60 Prozent reduzieren.
- Die Arbeitsteilzeit ist auf eine Dauer von maximal 5 Jahren beschränkt.
- Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Altersteilzeit – diese muss mit dem Arbeitgeber vereinbart werden.
- Durch die Inanspruchnahme einer Altersteilzeit entstehen den Beschäftigten keine Nachteile in Bezug auf ihre Pension oder Abfertigung.
Was ist die Altersteilzeit in Österreich?
In Österreich haben Arbeitnehmer*innen auf Grund des Altersteilzeitgesetzes die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit für eine gewisse Zeit vor dem Antritt der Pension zu reduzieren. Dies ist auch 2025 wie auch die Jahre zuvor weiterhin möglich.
Das Tolle an dieser Art der Teilzeit ist, dass sie einen Lohnausgleich erhalten und damit nicht im selben Ausmaß weniger Geld verdienen als sie Stunden reduzieren. Konkret bedeutet das, dass Arbeitnehmer*innen ihre Arbeitszeit um 40 bis 60 Prozent verringern können und einen Lohnausgleich erhalten: Dafür wird die Differenz zwischen dem Entgelt der letzten 12 Monate vor der Altersteilzeit und dem neuen, durch die Altersteilzeit verringerten Entgelt (ohne Überstunden) berechnet und von dieser Differenz erhalten sie 50 Prozent als Lohnausgleich.
Voraussetzungen für die Altersteilzeit
Frühestens 5 Jahre vor Pensionsantritt
Beschäftigte können frühestens 5 Jahre vor Vollendung des Regelpensionsalters in Altersteilzeit gehen. Für Männer bedeutet das ein Zugangsalter von 60 Jahren. Bei Frauen ist das etwas komplizierter, da hier die stufenweise Anhebung des Regelpensionsalters zu berücksichtigen ist, denn seit 2024 wird das Pensionsantrittsalter von Frauen stufenweise an das der Männer angepasst.
Das bedeutet, 2025 können all jene Männer in Altersteilzeit gehen, die vor 1965 geboren sind. Im Jahr 2025 liegt das Regelpensionsalter für Frauen bei 61 Jahren. Das bedeutet, dass in diesem Jahr alle Frauen in Altersteilzeit gehen können die 1969 oder früher geboren sind.
Arbeitgeber muss zustimmen
Für die Altersteilzeit braucht es eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer*innen und Arbeitgebern. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf, aber in Kollektivverträgen oder Betriebsvereinbarungen kann ein Anspruch auf Altersteilzeit vorgesehen sein.
Der Arbeitgeber muss den Lohnausgleich erstatten, kann jedoch bei Erfüllung der Voraussetzungen den Mehraufwand auf Antrag als Förderungen vom AMS zurückerhalten, sogar bis zu 100% der Mehrkosten.
15 Jahre arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt
In Altersteilzeit können nur jene Arbeitnehmer*innen gehen, die in den letzten 25 Jahren mindestens 15 Jahre beschäftigt waren und zwar arbeitslosenversicherungspflichtig (über der Geringfügigkeitsgrenze). Dabei ist es egal, bei wie vielen unterschiedlichen Arbeitgebern man beschäftigt war.
Arbeitsverhältnis mindestens 3 Monate
Ein Arbeitsverhältnis muss mindestens drei Monate gedauert haben, dann ist bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen ein Antritt der Altersteilzeit möglich.
Vorteile und Nachteile der Altersteilzeit
Vorteile:
- Mehr Freizeit
- Langsames Gewöhnen an die Pension, nicht gleich von 100 auf 0
- Keine allzu großen finanziellen Einbußen durch den Lohnausgleich
- Sozialversicherungsbeiträge werden weiter wie bisher bezahlt, daher hat die Altersteilzeit keine negativen Auswirkungen auf die Pension und auch der Abfertigungsanspruch bleibt gleich
- Urlaubsanspruch besteht nach wie vor in derselben Höhe (5 oder 6 Wochen je nach Kollektivvertrag)
Nachteile:
- In der Altersteilzeit gibt es keinen gesonderten Kündigungsschutz. m Falle einer Kündigung würden jedoch sowohl Motivkündigung als auch Altersdiskriminierung und Sozialwidrigkeit eine Anfechtung (erfolgreich) stützen.
- Der Arbeitgeber muss sich um einen Antrag auf Förderung der Mehrkosten kümmern, wenn er die Kosten ersetzt haben möchte.
In Bezug auf Krankenstand ist zu berücksichtigen, dass die Regelungen vom gewählten Modell der Altersteilzeit abhängen. Während bei der kontinuierlichen Altersteilzeit die Ansprüche gleich bleiben, ist zu beachten, dass du bei der geblockten Variante bei Krankheit in der Arbeitsphase nur Zeitguthaben im Ausmaß der Entgeltfortzahlung für die Freizeitphase erwirbst. Näheres zu den zwei unterschiedlichen Modellen, erfährst du weiter unten im Artikel.

Altersteilzeit kann zur Win-Win-Situation für Arbeitgeber und Beschäftigte werden. © Maskot/EyeEm
So berechnest du deine Altersteilzeit
Der Altersteilzeitrechner der Arbeiterkammer ist eine einfache und schnelle Möglichkeit, deinen Anspruch auszurechnen – je nachdem, wie viel du verdienst und wie viel Arbeitszeit du reduzieren möchtest. Mit diesem Rechner kannst du auch unterschiedliche Szenarien vergleichen durch jeweils neue Berechnungen, also beispielsweise wieviel du verdienst, wenn du die Arbeitszeit um 40 Prozent reduzierst, um 50 Prozent oder um 60 Prozent, inkl. Lohnausgleich.
Hier ein Berechnungsbeispiel für Österreich:
Angenommen du verdienst 2.800 Euro brutto monatlich und deine Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden die Woche. Wenn du deine Wochenstunden um 40 Prozent reduzierst, also dann 24 Stunden pro Woche arbeitest, verdienst du damit 2.240 Euro brutto pro Monat.
Bei einer Reduktion der Wochenarbeitszeit um 50 Prozent, also 20 Wochenstunden, beträgt dein Gehalt 2.100 Euro brutto. Wenn du die Arbeitszeit um 50 Prozent reduzierst, und damit 16 Stunden pro Woche arbeitest, erhältst du ein Gehalt von 1.960 Euro brutto. Du siehst also, dass der Lohnausgleich dafür sorgt, dass dein Gehalt deutlich weniger reduziert wird als deine Arbeitszeit.
- 0 % Reduktion: 40 Stunden/Woche, 2.800 Euro brutto/Monat
- 40 % Reduktion: 24 Stunden/Woche, 2.240 Euro brutto/Monat
- 50 % Reduktion: 20 Stunden/Woche, 2.100 Euro brutto/Monat
- 60 % Reduktion: 16 Stunden/Woche, 1.960 Euro brutto/Monat
Wie viel darf ich in der Altersteilzeit dazuverdienen?
Arbeitnehmer*innen dürfen während sie in Altersteilzeit sind bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazu verdienen. Dieser Zuverdienst gilt allerdings nur bei dem Arbeitgeber, mit dem die Altersteilzeitvereinbarung geschlossen wurde. Dies kann zum Beispiel in Form von Überstunden geschehen. Bis zur Geringfügigkeitsgrenze ist diese Mehrarbeit beitragsfrei zu behandeln.
Achtung: Überschreitet die Mehrarbeit jedoch die Geringfügigkeitsgrenze, kann das zu einem Stopp des Altersteilzeitgeldes führen. Um dies zu umgehen, kannst du anstatt einer Auszahlung auch eine Vergütung mittels Zeitguthaben mit deinem Arbeitgeber vereinbaren und Zeitausgleich nehmen.
Antrag auf Altersteilzeit stellen: Das musst du beachten
Das Wichtigste zuerst: Du brauchst keinen Antrag auf Altersteilzeit stellen. Du musst lediglich eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber dazu abschließen. Dieser ist dann in weiterer Folge dafür zuständig, die Förderung für Altersteilzeit beim AMS mittels Formular zu beantragen und das vor Antritt der Altersteilzeit. Den Antrag stellt er bei der Geschäftsstelle des AMS, in deren Region das Unternehmen seinen Sitz hat.
Für dich hat es jedoch auch keine Auswirkungen, wenn er den Antrag erst danach stellt – in diesem Fall erhält er seine Erstattung des Altersteilzeitgeldes maximal 3 Monate rückwirkend, was aber für dich keinen Unterschied macht.
Altersteilzeit und Korridorpension kombinieren
Die Korridorpension ist eine frühzeitige Pension für Beschäftigte, die bereits vor dem 65. Lebensjahr mindestens 480 Versicherungsmonate geleistet haben. Aktuell ist dies nur für Männer möglich, ab 2028 jedoch auch für Frauen, nachdem das Regelpensionsalter schrittweise an das der Männer angehoben wurde.
Grundsätzlich ist die Kombination von Altersteilzeit und Korridorpension in Österreich möglich. Du kannst beispielsweise mit 60 Jahren in Altersteilzeit gehen und dann später mit 62 Jahren oder 63 Jahren in die Korridorpension.
Einzige Einschränkung: Altersteilzeit und Teilpension dürfen gemeinsam nicht länger als 5 Jahre dauern.
Eine weitere Einschränkung besteht bei der geblockten Altersteilzeit: Da kann die Altersteilzeit längstens für ein Jahr weitergeführt werden, wenn du Anspruch auf die Korridorpension hast.
Kontinuierliche Altersteilzeit vs. Blockmodell
Grundsätzlich gibt es zwei unterschiedliche Modelle der Altersteilzeit: eine kontinuierliche und in Form eines Blockzeitmodells.
Bei der kontinuierlichen Altersteilzeit arbeitest du während der gesamten Dauer der Altersteilzeit maximal 5 Jahre in Teilzeit. Es wird also die wöchentliche Arbeitszeit reduziert und zwar um 40 bis 60 Prozent.
Im Gegensatz dazu bist du bei der Blockzeitvereinbarung im ersten Abschnitt der Altersteilzeit weiterhin voll beschäftigt und wirst dann im 2. Teil vom Dienst freigestellt (Freizeitphase). Diese Freizeitphase kann zudem auch in mehreren Stücken konsumiert werden.
Häufige Fragen zur Altersteilzeit
Darf ich in der Altersteilzeit Überstunden machen?
Ja, du kannst während der Altersteilzeit Überstunden machen. Lässt du dir diese auszahlen, ist zu beachten, dass mit dem zusätzlichen Einkommen für diese Mehrarbeit die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschritten wird.
Was passiert mit dem Resturlaub vor der Altersteilzeit?
Ein bestehender Urlaubsanspruch, der in die Altersteilzeit mitgenommen wird, wird auf die gewählte Arbeitszeit umgerechnet. Du kannst jedoch auch mit deinem Arbeitgeber vereinbaren, den bestehenden Resturlaub vor dem Beginn der Altersteilzeit aufzubrauchen.
Soll die Altersteilzeit in Österreich abgeschafft werden?
Es gibt eine Gesetzesnovelle zum Arbeitslosenversicherungsgesetz, in dem die Altersteilzeit geregelt ist. Damit wird nicht die gesamte Altersteilzeit abgeschafft, lediglich die geblockte Altersteilzeit wird schrittweise abgeschafft.
Disclaimer: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Die in diesem Artikel veröffentlichten Rechtsgrundlagen sind sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Korrektheit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr wird nicht übernommen. Insbesondere übernimmt die The Stepstone Group Österreich GmbH keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der angebotenen Inhalte entstehen.
Bildnachweis: Maskot/EyeEm