Seit über 100 Jahren stehen wir weltweit für unsere Expertise zur Absicherung komplexer Risiken. In diesem partnerschaftlichen Sinne unterstützen wir unsere Kunden dabei, einer ungewissen Zukunft vertrauensvoll entgegenzublicken. In Österreich ist die AIG seit über 50 Jahren aktiv und steht den Versicherten seitdem mit versierten Experten jederzeit zur Seite. Bei uns werden Sie nicht nur Teil eines ambitionierten Teams bei einem der weltweit führenden Versicherungsunternehmen, sondern haben gleichzeitig die Möglichkeit, an der Gestaltung nationaler und internationaler Risikotransfers hautnah beteiligt zu sein.
Für die Position des Sachbearbeiters internationale Industrieversicherung (w/m/d) suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen neuen Kollegen (m/w/d) zur Verstärkung unseres Teams am Standort Wien.
Wenn Sie Ihr Wissen und Ihre Erfahrung im Bereich internationale Industrieversicherung teilen und erweitern wollen, sind Sie bei uns richtig. Wir bieten Ihnen vielfältige Aufgaben in einem dynamischen und internationalen Umfeld und ein marktkonformes Gehalt. Für die ausgeschriebene Stelle kommt ein kollektivvertragliches jährliches Bruttomindestentgelt von EUR 49.784,42 auf Vollzeitbasis zur Anwendung, wobei jedoch in Abhängigkeit Ihrer konkreten Qualifikation Bereitschaft zur Überzahlung besteht.
Wir übermitteln personenbezogene Daten an Drittanbieter, die uns helfen, unser Webangebot zu verbessern. In diesem Zusammenhang werden auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert, auch außerhalb des EWR.
Hierfür und um bestimmte Dienste zu nachfolgend aufgeführten Zwecken verwenden zu dürfen, benötigen wir Ihre Einwilligung. Indem Sie "Alle akzeptieren" klicken, stimmen Sie diesen (jederzeit widerruflich) zu. Dies umfasst auch Ihre Einwilligung in die Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten in Drittländer, u.a. die USADie betreffenden Drittländer, insbesondere die USA, weisen im Zweifel nicht das Datenschutzniveau auf, das Sie unter der DSGVO genießen. Das kann Nachteile wie eine erschwerte Durchsetzung von Betroffenenrechten, eine fehlende Kontrolle der Weiterverarbeitung und Übermittlung der Daten oder Zugriffe auf die Daten durch staatliche Stellen, ins. Behörden der USA, zu Kontroll- und Überwachungszwecken bedeuten, ohne dass Ihnen Rechtsbehelfe dagegen zustehen.*, nach Art. 49 (1) (a) DSGVO. Unter "Einstellungen oder ablehnen" können Sie Ihre Einstellungen ändern oder die Datenverarbeitung ablehnen. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Datenschutzerklärung am Seitenende ändern.