Seit Dezember 2024 bietet Lech einen Ort für die nächste Generation von Reisenden:
Das Arlberg Club House.
Du liebst die Abwechslung und fühlst dich in verschiedenen Posten der Küche zuhause? Unser elegantes mediterranes Restaurant in Lech am Arlberg sucht Dich als Tournant/Chef de Partie, um unser Team flexibel zu unterstützen und kulinarische Akzente zu setzen!
Das Arlberg Club House ist ein Ort, an dem Familien, Freunde, Abenteurer, Skifahrer und Wanderer zusammenkommen und die alpine Lebensart genießen können. Ein Haus geschaffen für eine moderne Art des Reisens und Entdeckens. Es zelebriert „The Good Mountain Life“ und vereint alle Aspekte, die einen gelungenen Urlaub in den Bergen neben dem Naturerlebnis ausmachen: Essen, Trinken, Feiern und Einkaufen. Als sozialer Treffpunkt mit eigenem Restaurant, Bar und Concept Store ist das inhabergeführte Club House in der Region das erste Konzept seiner Art und eine Erweiterung der ikonischen Hotel-Arlberg-Familie.
Während Gäste die Aussicht auf die schneebedeckten Gipfel genießen, serviert das Team im Arlberg Club House mediterrane Küche im Sharing-Konzept. Auf der Speisekarte stehen frische Pasta, Lobster Rolls und gegrillte Grandes-Pièces aus Surf & Turf. Wer nach einem Tag auf der Piste ins Club House kommt, kann dort feinstes Essen genießen, perfekten Service erwarten können und Zeit mit seinen Freunden verbringen. Inspiration für die passenden Gerichte gibt es genug: So stammt sie von Küchenchef Manuel Breitner, der gekonnt Mediterranes mit Alpinem verbindet.
Anstellungsart: Zeit- / Saisonvertrag
Wir übermitteln personenbezogene Daten an Drittanbieter, die uns helfen, unser Webangebot zu verbessern. In diesem Zusammenhang werden auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert, auch außerhalb des EWR.
Hierfür und um bestimmte Dienste zu nachfolgend aufgeführten Zwecken verwenden zu dürfen, benötigen wir Ihre Einwilligung. Indem Sie "Alle akzeptieren" klicken, stimmen Sie diesen (jederzeit widerruflich) zu. Dies umfasst auch Ihre Einwilligung in die Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten in Drittländer, u.a. die USADie betreffenden Drittländer, insbesondere die USA, weisen im Zweifel nicht das Datenschutzniveau auf, das Sie unter der DSGVO genießen. Das kann Nachteile wie eine erschwerte Durchsetzung von Betroffenenrechten, eine fehlende Kontrolle der Weiterverarbeitung und Übermittlung der Daten oder Zugriffe auf die Daten durch staatliche Stellen, ins. Behörden der USA, zu Kontroll- und Überwachungszwecken bedeuten, ohne dass Ihnen Rechtsbehelfe dagegen zustehen.*, nach Art. 49 (1) (a) DSGVO. Unter "Einstellungen oder ablehnen" können Sie Ihre Einstellungen ändern oder die Datenverarbeitung ablehnen. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Datenschutzerklärung am Seitenende ändern.