Unser Kunde ist ein aufstrebendes Start-up mit einer klaren Vision, das sich auf die Entwicklung fortschrittlicher Softwaresysteme im medizinischen Bereich konzentriert. Mit dem Ziel, die bestmögliche Versorgung von Patienten zu fördern, suchen wir engagierte IT-Experten, die bereit sind, an der Gestaltung der Zukunft der medizinischen Versorgung mitzuwirken.
Daher sucht unser Kunde für den Standort Klagenfurt eine/n:
Backend Softwareentwickler für Microservices (Java/Kotlin/C#) (m/w/d)
(innovativer Medizinbereich)
Sie übernehmen spannende und kreative Aufgaben, die entscheidend zum Erfolg eines bedeutenden Projekts beitragen und die medizinische Versorgung revolutionieren.
Für diese Position ist, je nach Qualifikation und Erfahrung, eine Vergütung gemäß dem IT-Kollektivvertrag ST1 vorgesehen, wobei eine Überzahlung je nach Qualifikation möglich ist.
Wir freuen uns, Sie in der Welt von ISG begrüßen zu dürfen. Als Komplettanbieter in sämtlichen HR-Bereichen ist es unser Anliegen, Menschen und Unternehmen zu verbinden, deren Stärken zu fördern und zu ihrem Erfolg beizutragen. Die ISG Personalmanagement GmbH wurde 1999 in Wien gegründet und ist innerhalb von knapp 2 Jahrzehnten in über 25 Ländern Europas expandiert. Mit etwa 50 Standorten und 650 Mitarbeitern zählt die ISG zu den führenden Beratungsunternehmen, die in allen Personalanliegen der optimaler Ansprechpartner ist. Wir decken die Bereiche Executive Search, Personalberatung, Training & Development, Zeitarbeit und Outplacement ab.
Wir übermitteln personenbezogene Daten an Drittanbieter, die uns helfen, unser Webangebot zu verbessern. In diesem Zusammenhang werden auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert, auch außerhalb des EWR.
Hierfür und um bestimmte Dienste zu nachfolgend aufgeführten Zwecken verwenden zu dürfen, benötigen wir Ihre Einwilligung. Indem Sie "Alle akzeptieren" klicken, stimmen Sie diesen (jederzeit widerruflich) zu. Dies umfasst auch Ihre Einwilligung in die Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten in Drittländer, u.a. die USADie betreffenden Drittländer, insbesondere die USA, weisen im Zweifel nicht das Datenschutzniveau auf, das Sie unter der DSGVO genießen. Das kann Nachteile wie eine erschwerte Durchsetzung von Betroffenenrechten, eine fehlende Kontrolle der Weiterverarbeitung und Übermittlung der Daten oder Zugriffe auf die Daten durch staatliche Stellen, ins. Behörden der USA, zu Kontroll- und Überwachungszwecken bedeuten, ohne dass Ihnen Rechtsbehelfe dagegen zustehen.*, nach Art. 49 (1) (a) DSGVO. Unter "Einstellungen oder ablehnen" können Sie Ihre Einstellungen ändern oder die Datenverarbeitung ablehnen. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Datenschutzerklärung am Seitenende ändern.