Im Dezember 2022 eröffnete mit unserem neuen Falkensteiner Hotel Montafon nicht nur das erste Leading-Familienhotel in der Region, sondern auch ein Projekt, das mit seinem zukunftsweisenden & nachhaltigen Konzept neue Maßstäbe setzen wird.
Bewirb dich jetzt für einen der spannendsten Tourismusjobs in Vorarlberg. Die ausgezeichnete Lage mitten in der Natur, direkt am Erlebnisberg Golm und der Skipiste mit zahlreiche weitere Benefits erwarten dich! Wir freuen uns, von dir zu hören!
Mitarbeiter Rad- und Skiverleih/ Service (m/w/d)
Anstellungsart: Vollzeit
DEINE AUFGABEN BEI UNS IM SOMMER:
DEINE AUFGABEN BEI UNS IM WINTER:
DAS BRINGST DU MIT:
WAS WIR DIR BIETEN:
Weitere Benefits findest du hier: https://www.falkensteiner.com/arbeitgeber#benefits
Für diese Position ist eine 5 oder 6 Tage Woche vorgesehen. Auf Basis einer Vollzeitbeschäftigung mit 40 Stunden / 5 Tage pro Woche bieten wir, gemäß dem Kollektivvertrag für Hotel- und Gastgewerbe ein monatliches Mindestbruttogehalt von € 1950,00. Das tatsächliche Monatsbruttogehalt richtet sich je nach tatsächlich vereinbarten Wochenstunden sowie Qualifikation und Berufserfahrung. Je nach Qualifikationen und Berufserfahrung ist eine marktübliche Überbezahlung möglich.
Bei Fragen stehen wir dir gerne per Mail zur Verfügung.
Bitte bewirb dich ausschließlich über den „Bewerben starten“ Button.
Wir freuen uns auf deine Bewerbung!
Wir übermitteln personenbezogene Daten an Drittanbieter, die uns helfen, unser Webangebot zu verbessern. In diesem Zusammenhang werden auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert, auch außerhalb des EWR.
Hierfür und um bestimmte Dienste zu nachfolgend aufgeführten Zwecken verwenden zu dürfen, benötigen wir Ihre Einwilligung. Indem Sie "Alle akzeptieren" klicken, stimmen Sie diesen (jederzeit widerruflich) zu. Dies umfasst auch Ihre Einwilligung in die Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten in Drittländer, u.a. die USADie betreffenden Drittländer, insbesondere die USA, weisen im Zweifel nicht das Datenschutzniveau auf, das Sie unter der DSGVO genießen. Das kann Nachteile wie eine erschwerte Durchsetzung von Betroffenenrechten, eine fehlende Kontrolle der Weiterverarbeitung und Übermittlung der Daten oder Zugriffe auf die Daten durch staatliche Stellen, ins. Behörden der USA, zu Kontroll- und Überwachungszwecken bedeuten, ohne dass Ihnen Rechtsbehelfe dagegen zustehen.*, nach Art. 49 (1) (a) DSGVO. Unter "Einstellungen oder ablehnen" können Sie Ihre Einstellungen ändern oder die Datenverarbeitung ablehnen. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Datenschutzerklärung am Seitenende ändern.