Für unser 2-Michelin-Sterne-Restaurant by Dennis Ilies in einem der exklusivsten Hotels Europas
Inmitten unseres kleinen, feinen 5-Sterne-Superior-Hotels – dem vielleicht edelsten Rückzugsort Europas – suchen wir ab 15. Juni 2025 eine leidenschaftliche, präzise und kreative Persönlichkeit: eine/n Chef de Partie (m/w/d), die/der mit Können, Hingabe und Teamgeist unser Hotel & Gourmetrestaurant bereichert.
Was uns ausmacht:
Unser Anspruch ist das Außergewöhnliche – in Küche, Weinkeller und Service. In unserem mit 2 Michelin-Sternen und 18 Gault&Millau-Punkten (4 Hauben) ausgezeichneten Gourmetrestaurant verwöhnen wir unsere maximal 16 Hausgäste und maximal 26 externe Gäste (inkl. Logisgäste). Unsere ambitionierte Küchencrew rund um Dennis Ilies gestaltet kulinarische Erlebnisse auf höchstem Niveau. Als Chef de Partie bist du ein essenzieller Teil dieses Teams und trägst aktiv zur Perfektion auf dem Teller bei.
Anstellungsart: Vollzeit
Enge Zusammenarbeit im Team – respektvoll, professionell und auf Augenhöhe
Exzellenter, herzlicher Umgang mit unseren Kollegen sowie internationalen Gästen
Selbstständige Organisation und Durchführung sämtlicher Mise-en-Place-Tätigkeiten
Eigenverantwortliche Führung deines Postens
Mitgestaltung und Entwicklung neuer, innovativer Gerichte im Rahmen unserer kulinarischen Vision
Präzise Zubereitung aller Speisen und Komponenten auf höchstem Niveau
Sorgfältige Warenkunde sowie kompetente Mitverantwortung bei Einkauf und Annahme
Verantwortung für die Einhaltung sämtlicher HACCP-Richtlinien und Qualitätsstandards
Wir übermitteln personenbezogene Daten an Drittanbieter, die uns helfen, unser Webangebot zu verbessern. In diesem Zusammenhang werden auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert, auch außerhalb des EWR.
Hierfür und um bestimmte Dienste zu nachfolgend aufgeführten Zwecken verwenden zu dürfen, benötigen wir Ihre Einwilligung. Indem Sie "Alle akzeptieren" klicken, stimmen Sie diesen (jederzeit widerruflich) zu. Dies umfasst auch Ihre Einwilligung in die Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten in Drittländer, u.a. die USADie betreffenden Drittländer, insbesondere die USA, weisen im Zweifel nicht das Datenschutzniveau auf, das Sie unter der DSGVO genießen. Das kann Nachteile wie eine erschwerte Durchsetzung von Betroffenenrechten, eine fehlende Kontrolle der Weiterverarbeitung und Übermittlung der Daten oder Zugriffe auf die Daten durch staatliche Stellen, ins. Behörden der USA, zu Kontroll- und Überwachungszwecken bedeuten, ohne dass Ihnen Rechtsbehelfe dagegen zustehen.*, nach Art. 49 (1) (a) DSGVO. Unter "Einstellungen oder ablehnen" können Sie Ihre Einstellungen ändern oder die Datenverarbeitung ablehnen. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Datenschutzerklärung am Seitenende ändern.