VIVE
RESTAURANT | BAR | HOTEL
Ein Top-Haus im Herzen des 23. Bezirks
Kulinarische Raffinesse mit einer lebendigen Bar-Atmosphäre.
Österreichische & Internationale, gehobene Küche mit einer anspruchsvollen Auswahl an Gerichten aus verschiedenen Regionen.
Zur Unterstützung unseres Teams suchen wir: Koch*In (Chef de Partie)
Anstellungsart: Vollzeit
Was ein Chef de Partie genau in einer Küche macht, lässt sich mit einem Satz auf den Punkt bringen: Er ist mittendrin statt nur dabei. Das heißt, er ist für einen Posten in der Küche zuständig – zum Beispiel für die kalte Küche, den Fleischplatz, Beilagen oder die Desserts – und dafür verantwortlich, dass die Arbeitsabläufe innerhalb seines Zuständigkeitsbereiches reibungslos über die Bühne gehen.
Herausfordernde, kulinarische Aufgaben in einem jungen und dynamischen Unternehmen, welches geprägt ist durch einen Mix aus Innovation und Tradition
Wir bieten dir ein professionelles Arbeitsumfeld an einem neu gestalteter, hellen, moderner, klimatisierten und "grünen" Arbeitsplatz
Ein erfahrenes und engagiertes Team, welches dich unterstützt
Sonntag & Montag Ruhetage
Eine 4 Tage-Woche wäre im Bereich des Möglichen
Aufstiegsmöglichkeiten innerhalb des Betriebs
Eine attraktive Entlohnung, welche je nach Qualifikation bei € 2.000,- (netto) oder darüber liegt
Wir übermitteln personenbezogene Daten an Drittanbieter, die uns helfen, unser Webangebot zu verbessern. In diesem Zusammenhang werden auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert, auch außerhalb des EWR.
Hierfür und um bestimmte Dienste zu nachfolgend aufgeführten Zwecken verwenden zu dürfen, benötigen wir Ihre Einwilligung. Indem Sie "Alle akzeptieren" klicken, stimmen Sie diesen (jederzeit widerruflich) zu. Dies umfasst auch Ihre Einwilligung in die Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten in Drittländer, u.a. die USADie betreffenden Drittländer, insbesondere die USA, weisen im Zweifel nicht das Datenschutzniveau auf, das Sie unter der DSGVO genießen. Das kann Nachteile wie eine erschwerte Durchsetzung von Betroffenenrechten, eine fehlende Kontrolle der Weiterverarbeitung und Übermittlung der Daten oder Zugriffe auf die Daten durch staatliche Stellen, ins. Behörden der USA, zu Kontroll- und Überwachungszwecken bedeuten, ohne dass Ihnen Rechtsbehelfe dagegen zustehen.*, nach Art. 49 (1) (a) DSGVO. Unter "Einstellungen oder ablehnen" können Sie Ihre Einstellungen ändern oder die Datenverarbeitung ablehnen. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Datenschutzerklärung am Seitenende ändern.