Eigenverantwortliche Betreuung der berufsspezifischen Geräte und Dokumentation ihrer Arbeit * Engagement, Begeisterungsfähigkeit und Freude am Beruf Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ist für die Anerkennung/Nostrifikation von ausländischen Qualifikationsnachweisen von diplomierten Kardiotechniker*innen zuständig. Ein Antrag auf Anerkennung bzw. Nostrifikation im Kardiotechnischen Dienst ist per Post an die Abteilung VI/A/2 (Büro des Kardiotechnikerbeirates) im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Stubenring 1, 1010 Wien, zu übermitteln. Erfahrung im Beruf wird ggf. durch die Anrechnung von Vordienstzeiten und einer damit verbundenen höheren Einstufung im Schema berücksichtigt.
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