Kontrolle und Beratung von Unternehmen insbesondere Mitwirkung an Schwerpunktaktionen, Erhebung von Beschwerden, Erhebung von Arbeitsunfällen, Beratung zu betrieblichen Projekten (z.B. im Gesundheits- und Sozialbereich, in der Gastronomie, in Steinbrüchen und Schottergruben usw.) * Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz - Aufsichtsbezirk) des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ist die Aufnahme einer Arbeitsinspektorin bzw. eines Arbeitsinspektors vorgesehen.
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