Arbeitnehmerschutz im Verkehrswesen betreffend Eisenbahnunternehmen im Sinne des Eisenbahngesetzes 1957 (Haupt- und Nebenbahnen, Straßenbahnen, U-Bahnen, O-Bus-Betriebe, Kraftfahrbetriebe der ÖBB, Anschlussbahnen, Materialbahnen), in Schlaf-, Liege-, Buffet- und Speisewagen einschließlich der Instandhaltung (Wagenwerkstätten), von Sozial- und Wohlfahrtseinrichtungen sowievon Umschlageinrichtungen zur Abwicklung des Eisenbahnbetriebes und des begleiteten Güterverkehrs; weiters betreffend Zivilflugplatz-Betriebe, Luftverkehrsunternehmen und Zivilluftfahrerschulen; Unternehmen zur Flugsicherung und zur Durchführung von Sicherheitskontrollen auf Flughäfen sowie Unternehmen auf dem Gelände von Zivilflugplätzen, Unternehmen der gewerbsmäßigen Schifffahrt (Binnen- und Seeschifffahrt) sowie Umschlagseinrichtungen des Schifffahrtbetriebes und des Luftverkehrs,
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