Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ist für die Anerkennung/Nostrifikation von ausländischen Qualifikationsnachweisen von diplomierten Kardiotechniker*innen zuständig. Ein Antrag auf Anerkennung bzw. Nostrifikation im Kardiotechnischen Dienst ist per Post an die Abteilung VI/A/2 (Büro des Kardiotechnikerbeirates) im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Stubenring 1, 1010 Wien, zu übermitteln. Wir sind uns als Gesundheitsunternehmen unserer Vorbildwirkung und unserer Verantwortung sehr bewusst. "Leidenschaft für die Kombination aus Medizin und Technik" Als eigenständige Abteilung bietet die Klinische Abteilung für Herzchirurgie neben der Patient*innen-Betreuung, Lehre und Forschung, das gesamte Leistungsspektrum der modernen Herzchirurgie an und ist Ausbildungsstätte für das ...
mehr