Kontrolle und Beratung von Unternehmen insbesondere Mitwirkung an Schwerpunktaktionen, Erhebung von Beschwerden, Erhebung von Arbeitsunfällen, Beratung zu betrieblichen Projekten (z.B. im Gesundheits- und Sozialbereich, in der Gastronomie, in Steinbrüchen und Schottergruben usw.) * Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz - Aufsichtsbezirk) des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ist die Aufnahme einer Arbeitsinspektorin bzw. eines Arbeitsinspektors vorgesehen. Die Arbeitsinspektion überprüft die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der arbeitenden Menschen in den Betrieben.
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