Während der Einarbeitungszeit beträgt das Mindestgehalt € 4.179,80 (inkl. Zulagen), sowie ab der Übernahme der Bereichsleitung per 01.03.2027 mindestens € 5.855,30 (inkl. Zulagen). * Eintritt frühestens ab Juli 2026 mit einer Einarbeitungszeit bis Februar 2027, Übernahme der Leitungsposition ab 1. März 2027 * Mehrjährige Berufserfahrung im Baubereich (idealerweise im öffentlichen Dienst) * Fundierte Kenntnisse im Verwaltungs- und Kommunalbereich von Vorteil * Leitung des Geschäftsbereichs Stadtplanung * Strategische Begleitung der Bereiche Wasser, Abwasser, Straßen, Hochwasserschutz, Abfallwirtschaft, Dienstleistungszentrum, Parkanlagen, Grünflächen, Stadtforst, Jagdvergaben, Gebäudemanagement, Gemeindewohnungen
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