Kontrolle und Beratung von Unternehmen insbesondere Mitwirkung an Schwerpunktaktionen, Erhebung von Beschwerden, Erhebung von Arbeitsunfällen, Beratung zu betrieblichen Projekten (v.a. im Bau- und Baunebengewerbe, auf Baustellen, in Steinbrüchen und Schottergruben) * Bereitschaft zu interdisziplinärer Arbeit, z.B. Schnittstelle Recht – Technik – Arbeitsmedizin sowie zur Erweiterung der Fachkompetenz über die Vorbildung hinaus * Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz - Aufsichtsbezirk) des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ist die Aufnahme einer Arbeitsinspektorin bzw. eines Arbeitsinspektors vorgesehen. Es ist beabsichtigt, diesen Arbeitsplatz ehestmöglich unbefristet zu besetzen. Die Arbeitsinspektion überprüft die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz des Lebens und der Gesundheit ...
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