Oberstes Ziel aller Expert*innen der herzchirurgischen Univ.-Klinik ist es, Ihnen die bestmögliche Behandlung auf aktuellstem medizinischem Niveau zu bieten, wobei dieses im operativen, ambulanten und stationären Bereich durchgeführt wird. Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ist für die Anerkennung/Nostrifikation von ausländischen Qualifikationsnachweisen von diplomierten Kardiotechniker*innen zuständig. Ein Antrag auf Anerkennung bzw. Nostrifikation im Kardiotechnischen Dienst ist per Post an die Abteilung VI/A/2 (Büro des Kardiotechnikerbeirates) im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Stubenring 1, 1010 Wien, zu übermitteln.
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