Fachlich umfasst dies die Feststellung des anwendbaren Rechts (Kollisionsrecht), Krankenversicherung, Unfallversicherung und Pensionsversicherung. Eine zentrale Aufgabe der Abteilung liegt in der nationalen und internationalen Koordination in den einzelnen Zweigen und insbesondere in Querschnittsmaterien, wie z.B. Rehabilitation und Pflege, im Rahmen von allgemeinen Bestimmungen des internationalen Rechts, wie z.B. persönlicher und sachlicher Geltungsbereich, Gleichbehandlung und Gleichstellung. * Koordinierung der österreichischen Sozialversicherungsträger bei der Umsetzung der bilateralen und multilateralen Sozialversicherungsabkommen sowie des EU-Rechts Zudem werden fundierte Kenntnisse des nationalen Sozialversicherungsrechts sowie ausgezeichnete Englischkenntnisse erwartet. * Fachexpertise im zwischenstaatlichen Sozialversicherungsrecht; insbesondere im EU-Bereich
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