Bewerbungskosten

Wer übernimmt sie?


27.12.2018

Manchmal ist es für Vorstellungsgespräche erforderlich, einen Weg auf sich zu nehmen. Dafür können Kosten anfallen für die Fahrt oder auch eine Übernachtung. Doch wer übernimmt diese Kosten? Wir informieren dich über dein Recht und die Möglichkeiten in diesem Zusammenhang.

Was versteht man unter Bewerbungskosten bzw. Vorstellungskosten?

Darunter versteht man jene Kosten, die einem Stellenbewerber entstehen, wenn er sich um eine Stelle bewirbt. Typischerweise fallen vor allem Fahrtkosten darunter. Ist die Anreise weit können auch Übernachtungskosten dazukommen.

 

Rechtliche Basis: Wer trägt die Bewerbungskosten?

Generell hat der Oberste Gerichtshof entschieden, dass der potentielle Arbeitgeber dann die Bewerbungskosten zu übernehmen hat, wenn er den Bewerber ausdrücklich zu einer persönlichen Vorstellung auffordert. Wirst du eingeladen, hast du also Ersatzanspruch für den dabei entstandenen Aufwand.

ABER: Der Arbeitgeber kann dieser Verpflichtung entgehen, indem er entweder in seiner Einladung zum Bewerbungsgespräch oder bereits im Stelleninserat unmissverständlich darauf hinweist, dass er deine im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehenden Kosten nicht trägt. Dies kann beispielsweise durch den folgenden Satz (oder einem ähnlichen) erfolgen:

Wir möchten betonen, dass wir Ihnen etwaige anlässlich Ihrer Bewerbung entstehende Aufwendungen – wie beispielsweise Fahrtkosten, Tages- oder Nächtigungsgelder – nicht ersetzen werden.“

 

Kann man Bewerbungskosten in der Arbeitnehmerveranlagung absetzen?

Wenn dir die Bewerbungskosten nicht bereits vom potentiellen Arbeitgeber erstattet werden, kannst du  diese im Rahmen deiner Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten absetzen. Dabei ist es egal, ob du den Job bekommen hast oder nicht. Beachte dabei jedoch, dass du die entsprechenden Tickets und Belege aufbewahrst. Dies gilt für Bus, Bahn oder Fahrtkosten mit dem Auto und sollte eine Nächtigung erforderlich sein, können auch diese Kosten mit in die Werbungskosten aufgenommen werden.

 

Was ist die AMS Vorstellungsbeihilfe und wer kann diese in Anspruch nehmen?

Das AMS bietet eine Vorstellungshilfe an, die dir teilweise die Kosten für Fahrten, Unterkunft und Verpflegung ersetzt. Diese richtet sich an Arbeitssuchende, die sich in einer finanziellen Notlage befinden und ein Vorstellungsgespräch außerhalb ihrer Region wahrnehmen möchten. Darunter fallen Kosten für Fahren mit Bus, Bahn oder PKW und für die Unterkunft und Verpflegung während dieser Zeit. Dafür muss ein Antrag beim AMS gestellt werden. Die Beihilfe kann als Bar- oder Sachleistung erfolgen.

 

Bildnachweis: Professor25/Quelle: www.istockphoto.com

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