Aktualisiert: 30.01.2026
Lesedauer: 16 Min.

Entgelttransparenzrichtlinie Österreich: So gelingt dir die Umsetzung sicher und gesetzeskonform

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Die neue EU-Entgelttransparenzrichtlinie 2023/970 stellt Arbeitgeber und HR-Abteilungen vor neue Aufgaben. Ziel ist es, Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern sicherzustellen und Gehaltsstrukturen in Unternehmen transparent zu gestalten. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Vorgaben bis zum 7. Juni 2026 in lokales Recht umsetzen.

Unternehmen, die jetzt aktiv Gehaltstransparenz einführen, profitieren gleich mehrfach. So zeigen sich die Vorteile in der Praxis:

  1. Fehler vermeiden – klare Leitlinien statt Rechtsunsicherheit
  2. Vertrauen gewinnen – transparente und nachvollziehbare Gehaltsstrukturen
  3. Zukunft sichern – vorbereitet sein, bevor Sanktionen greifen

Du stehst unter Druck – und die Zeit läuft

Bis Juni 2026 muss die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in österreichisches Recht umgesetzt sein. Viele Unternehmen kennen die Richtlinie (noch) nicht oder nur oberflächlich – und unterschätzen, was auf sie zukommt.

Die größten Herausforderungen für Unternehmen:

1

Die Anforderungen sind unklar und der Aufwand oft unterschätzt
Lösung: Unsere Checkliste verschafft dir den kompletten Überblick über alle Anforderungen und Umsetzungsschritte.

2

Unsicherheit bei internen Diskussionen: Wie kommuniziert man Transparenz richtig?
Lösung
: Unser Kommunikations-Guide zeigt dir, wie du Gehaltstransparenz erfolgreich und ohne Unruhe einführst.

3

Kein klares Gehaltsgrading-System für transparente Strukturen
Lösung
: Unser Jobarchitektur Step-by-Step Leitfaden unterstützt dich beim Aufbau fairer und transparenter Gehaltsstrukturen.


Dein Guide zur sicheren Umsetzung

Du stehst vor der Aufgabe, die Vorgaben korrekt umzusetzen – aber wo fängst du an?

Das Gleichbehandlungsgesetz verpflichtet österreichische Unternehmen bereits seit 2004 zu geschlechtsneutralen Stellenausschreibungen und seit 2011 in bestimmten Fällen zur Veröffentlichung von Einkommensberichten. Die neue EU-Richtlinie von 2023 geht jedoch deutlich weiter. Wenn du diese Pflichten kennst und richtig anwendest, vermeidest du Fehler und schaffst Vertrauen. Im Folgenden erfährst du, welche Auskunfts- und Berichtspflichten dein Unternehmen erfüllen muss und welche Neuerungen die EU-Richtlinie ab Juni 2026 bringt – inklusive praktischer Hinweise, wie du Transparenz herstellst, ohne vertrauliche Daten preiszugeben.

Aktuelle Rechtslagebis Juni 2026

1. Stellenausschreibungen

Österreichische Arbeitgeber sind bereits verpflichtet, Stellenausschreibungen geschlechtsneutral zu formulieren und das kollektivvertragliche Mindestgehalt anzugeben.

  • Pflicht zur geschlechtsneutralen Formulierung
  • Angabe des kollektivvertraglichen Mindestgehalts
  • Hinweis auf Bereitschaft zur Überzahlung

2. Einkommensberichte

Unternehmen ab 150 Mitarbeitenden müssen bereits alle zwei Jahre Einkommensberichte erstellen.

  • Pflicht gilt aktuell ab 150 Mitarbeitenden
  • Bericht alle zwei Jahre
  • Enthält durchschnittliche Einkommen, nach Geschlecht aufgeschlüsselt

Damit erfüllst du nicht nur deine gesetzlichen Vorgaben, sondern stärkst auch dein Image als fairer Arbeitgeber.

Übersicht der Arbeitgeberpflichten nach der EU-Entgelttransparenzrichtlinie von 2026 je nach Unternehmensgröße

Die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenzab Juni 2026 Pflicht

Um die Entgelttransparenz wirksamer zu machen, hat die EU 2023 eine neue Richtlinie verabschiedet. Österreich arbeitet noch an der Umsetzung ins nationale Recht, aber die wesentlichen Vorgaben sind schon jetzt eindeutig und du musst dich darauf vorbereiten.

Das kommt konkret auf dich zu:

  • Auskunftsanspruch für alle Mitarbeitenden – unabhängig von der Betriebsgröße (bisher hatte nur die Gleichbehandlungsanwaltschaft besondere Auskunftsrechte)
  • Berichtspflicht über den Gender-Pay-Gap – bereits ab 100 Mitarbeitenden (Vorgabe laut Richtlinie – Änderungen oder Verschärfungen durch den österreichischen Gesetzgeber sind noch möglich.)
  • Transparenz im Recruiting – du musst Bewerber*innen vor Vertragsabschluss Informationen über das Einstiegsgehalt oder die Gehaltsspanne geben
  • Kontinuierliche Kommunikation – klare Informationen zur Gehaltsfestlegung und -entwicklung sowie jährliche Erinnerung an den Auskunftsanspruch
Diagram, das die Rechtslage nach der Entgelttransparenzrichtlinie aufzeigt: Auskunftsanspruch zum Vergleichsentgelt in allen Betrieben ; Bericht über den Gender-Pay-Gap in Betrieben ab 100 Mitarbeitenden, Information über das Einstiegsgehalt im Bewerbungsprozess ; transparent Kommunikation über die Festlegung des Gehalts

Mach dein Unternehmen fit für die EU-Entgelttransparenzrichtlinie

Mit unseren praxisnahen Webinaren begleiten wir dich Schritt für Schritt bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz – rechtskonform und nachvollziehbar. So schützt du dein Unternehmen vor Risiken und stärkst gleichzeitig das Vertrauen deiner Mitarbeitenden.

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Deine Schritt-für-Schritt-Anleitung für faire und rechtskonforme Gehaltsstrukturen

Die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz verpflichtet Unternehmen, Gehälter fair, transparent und nachvollziehbar zu gestalten. Wer früh handelt, schützt sein Unternehmen, motiviert Mitarbeitende und stärkt die Arbeitgebermarke.

Schritt 1: Bewerbungsprozesse transparent gestalten

Lege Einstiegsgehälter oder Gehaltsspannen bereits vor der Beschäftigung offen. Es sollen fundierte und transparente Verhandlungen über das Entgelt gewährleistet werden:

Das kommt konkret auf dich zu:

  • Offenlegung direkt in Stellenanzeigen oder auf andere Weise vorab
  • Stelle sicher, dass Bewerbende die relevanten Kollektivvertragsinformationen einsehen können
  • Flexibilität bewahren: Vertragsparteien können sich weiterhin auf ein Gehalt außerhalb der Spanne einigen
  • Nicht erlaubt: Keine Fragen nach vorherigen Gehältern stellen
  • Diskriminierungsfrei: Geschlechtsneutrale Berufsbezeichnungen und faire Einstellungsverfahren bleiben bestehen

Schritt 2: Entgelt-Auskunft im Arbeitsverhältnis sichern

Mitarbeitende haben Anspruch auf schriftliche Informationen über:

  • Durchschnittsgehalt: Das durchschnittliche Gehalt (oder Median) von Personen in vergleichbaren Positionen (innerhalb der Gruppe, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten)
  • Geschlechteraufgeschlüsselt: Angaben zum Gehalt nach Geschlecht
  • Fristgerechte Auskunft: Gehaltsinformationen müssen innerhalb von 2 Monaten bereitgestellt werden
  • Jährliche Information: Mitarbeitende müssen einmal jährlich über ihr Auskunftsrecht informiert werden
  • Transparente Kriterien: Alle Informationen zu Kriterien für Gehaltsfestlegung, -höhe und -entwicklung müssen leicht zugänglich bereitgestellt werden
  • Objektivität: Die Kriterien müssen geschlechtsneutral und objektiv sein

Schritt 3: Gender-Pay-Gap systematisch analysieren und berichten

  • Erfasse das geschlechtsspezifische Entgeltgefälle inklusive variabler Gehaltsbestandteile. Prüfe, ob Lohnunterschiede über 5 % liegen:
    • Rechtfertige Unterschiede anhand objektiver, geschlechtsneutraler Kriterien
    • Falls keine Rechtfertigung möglich ist, korrigiere die Lohnunterschiede innerhalb von 6 Monaten

Die Berichtspflicht über den Gender-Pay-Gap gilt für folgende Unternehmensgrößen:

< 100-149

Beschäftigte

Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten sind nicht verpflichtet, diese Informationen vorzulegen, können dies aber freiwillig tun.

100-149

Beschäftigte

Unternehmen mit 100 bis 149 Beschäftigten haben noch länger Zeit, denn für sie gilt dies erst ab dem 7. Juni 2031.

150-249

Beschäftigte

Für Arbeitgeber mit 150 bis 249 Beschäftigten gilt diese Pflicht ab 2027, alle drei Jahre. 

> 250

Beschäftigte

Arbeitgeber mit 250 oder mehr Beschäftigten müssen diese Daten jährlich ab dem 7. Juni 2027 bereitstellen.   

Schritt 4: Transparenz und Compliance nachhaltig etablieren

  • Starte mit einer Betriebseinheit, um Status quo und Lohnlücken zu analysieren. Implementiere ein transparentes, objektives Entgeltsystem:
    • Jobarchitektur mit Karrierestufen, Karrierelevels (Grades) und Gehaltsbändern
    • Nachvollziehbar und geschlechtsneutral, ggfs. mit Stakeholdern abgestimmt
  • Kommunikation: Mitarbeitende über Rechte, Änderungen und Kriterien informieren, um Vertrauen zu schaffen
  • Dokumentation: Alle Maßnahmen aufzeichnen, um Rechtssicherheit nachweisen zu können
Checkliste EU-Entgelttransparenz Cover

Deine Checkliste zur EU-Entgelttransparenz

Mach den Check: Wie gut ist dein Unternehmen auf die EU-Entgelttransparenzrichtlinie vorbereitet?

Wer sollte jetzt handeln?

Ab Juni 2026 gelten die neuen Vorgaben der EU-Richtlinie – auch wenn die genaue Ausgestaltung im österreichischen Recht noch aussteht. Auch wenn etwaige Berichtspflichten erst 2027 schlagend werden, so gelten etwa der Auskunftsanspruch sowie die Offenlegung der Kriterien, die zur Festsetzung des Entgelts herangezogen wurden, ab 2026.. Der Vorteil für alle, die früh aktiv werden: Wer rechtzeitig handelt, kann bestehende Lohnlücken gezielt schließen und ist bestens auf die kommenden gesetzlichen Anforderungen vorbereitet.

Porträt Dr. Karolin Andréewitch-Wallner

An dieser Stelle ist es wichtig zu betonen, dass die Mitgliedstaaten über das, was die EU-Richtlinie vorgibt, theoretisch auch zugunsten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hinausgehen können. Demnach wäre es möglich, noch strengere Regelungen in Geltung zu bringen.

Dr. Karolin Andréewitch-Wallner, Taylor Wessing

Unsere Tipps zur Umsetzung

  • Nutze alle zuvor anstehenden Gehaltsrunden, um bestehende Lohnlücken zu schließen.
  • Bilde entsprechende betriebliche Vergleichsgruppen: Stelle fest, welche Arbeitnehmer*innen gleiche oder gleichwertige Arbeit erledigen.
  • Kenne die aktuelle Vergütungsstruktur sämtlicher Arbeitnehmer*innen: Überprüfe die Vergütung (inklusive variabler Bestandteile wie Boni oder Prämien) auf gerechtfertigte und ungerechtfertigte Differenzen.
  • Achte auf sorgfältige Dokumentation: Dokumentiere bereits jetzt alle Maßnahmen und Entscheidungen in diesem Zusammenhang.

Dein Gewinn, wenn du handelst

Wenn du aktiv Gehaltstransparenz einführst und die Richtlinie umsetzt, profitierst du in mehrfacher Hinsicht:

  • Rechtssicherheit für deine Mitarbeitenden: Du erfüllst die Anforderungen der Richtlinie (EU) 2023/970 und schützt deine Mitarbeitenden vor Entgeltdiskriminierung
  • Vertrauen und Loyalität: Deine Mitarbeitenden wissen, dass sie fair behandelt werden, und sind motivierter, engagiert und loyal
  • Stärkung Deiner Arbeitgebermarke: Gehaltstransparenz verbessert dein Image bei Bewerbenden
  • Vermeidung von Sanktionen: Durch proaktive Umsetzung vermeidest du hohe Geldbußen, die auf dem Bruttojahresumsatz oder der Gesamtentgeltsumme deines Unternehmens basieren können
  • Langfristige Wettbewerbsfähigkeit: Transparenz unterstützt die Talentakquise und reduziert die Vakanzzeiten – ein klarer Vorteil auf dem umkämpften Arbeitsmarkt

Dein Risiko, wenn du nicht handelst

Wenn du die Umsetzung versäumst, drohen rechtliche, finanzielle und reputative Nachteile:

  • Rechtliche Risiken: Deine Mitarbeitenden können Entschädigungen für Gehaltsbenachteiligung, entgangene Chancen oder immateriellen Schaden fordern. Ohne Maßnahmen trägst du das volle Risiko.
  • Reputationsverlust: Unternehmen, die Gehaltsinformationen verschleiern, riskieren Unmut bei Mitarbeitenden und Bewerbenden – Talente könnten zu Mitbewerbern abwandern.
  • Produktivitätsverlust: Unzufriedenheit durch Intransparenz kann die Motivation mindern und das Engagement Deiner Belegschaft senken.
  • Finanzielle Belastung: Nicht umgesetzte Maßnahmen können zu abschreckenden Sanktionen führen, die je nach Einzelfall sehr hoch ausfallen können, da keine festgelegte Obergrenze besteht.
  • Verpasste Chancen bei der Talentakquise: Ohne transparente Gehaltsstrukturen könntest du Bewerbende verlieren, gerade in einem Umfeld, in dem Bewerbende konkrete Gehaltsinformationen erwarten.
Illustration eines Mannes, der auf einem Umschlag mit einem Megaphon in der Hand reitet

Achtung: Die neue Richtlinie stärkt die Rechte der Arbeitnehmer*innen durch eine Beweislastumkehr. Wenn Mitarbeitende den Verdacht haben, beim Gehalt diskriminiert zu werden, liegt die Beweispflicht nicht länger bei ihnen, sondern bei den Arbeitgeber*innen (Artikel 18 Richtlinie (EU) 2023/970).

3 Personen sitzen am Konferenztisch und notieren Ideen auf bunten Post-its.

Jobarchitektur: So baust du sie auf

zwei Frauen führen eine Gehaltsverhandlung

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Gehaltszufriedenheit in Österreich


FAQ – Häufige Fragen über die EU-Entgelttransparenzrichtlinie

Was ist die EU-Entgelttransparenzrichtlinie?

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie aus 2023 bringt weitere Gehaltstransparenz in Österreich. Während heute bereits geschlechtsneutrale Stellenausschreibungen und teilweise Einkommensberichte Pflicht sind, erweitert die neue Richtlinie die Anforderungen massiv: Alle Mitarbeitenden erhalten Auskunftsrechte, Berichtspflichten greifen bereits ab 100 Beschäftigten, und Gehaltsspannen müssen im Recruiting offengelegt werden. Bis Juni 2026 muss Österreich die Richtlinie umsetzen – voraussichtlich durch Ergänzung des Gleichbehandlungsgesetzes.

Wer muss einen Bericht zur Entgeltgleichheit veröffentlichen?

In Österreich müssen Unternehmen seit 2011 in bestimmten Fällen Einkommensberichte erstellen. Die aktuelle Berichtspflicht gilt alle zwei Jahre. Ab Juni 2026 verändert sich die Berichtspflicht durch die EU-Richtlinie. Arbeitgeber mit mehr als 100 Mitarbeiter*innen müssen dann laut Artikel 9 der Richtlinie umfassende Informationen zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle in ihren Unternehmen veröffentlichen. Dies umfasst das allgemeine geschlechtsspezifische Entgeltgefälle sowie Unterschiede bei variablen Gehaltsbestandteilen. Die Häufigkeit der Berichtspflicht variiert je nach Unternehmensgröße.

Wann müssen Gehälter offengelegt werden?  

In Österreich besteht bereits seit 2011 die Pflicht, das kollektivvertragliche Mindestgehalt in Stellenausschreibungen anzugeben sowie auf die Bereitschaft zur Überzahlung hinzuweisen. Die Entgelttransparenzrichtlinie der Europäischen Union muss bis Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Das bedeutet, dass Unternehmen bis Juni 2026 ihre Einstiegsgehälter oder Gehaltsspannen noch transparenter im Bewerbungsprozess machen müssen.

Hat man das Recht, zu erfahren, was die Kolleg*innen verdienen?  

Aktuell haben in Österreich vor allem die Gleichbehandlungsanwaltschaft und Arbeitnehmervertretungen besondere Auskunftsrechte zur Entlohnung von Vergleichspersonen. Die neue EU-Richtlinie legt fest, dass ab Juni 2026 alle Beschäftigten einen verbindlichen Anspruch auf individuelle Auskunft haben – unabhängig von der Unternehmensgröße. Mitarbeitende haben dann das Recht, Informationen über die durchschnittlichen Gehälter von Teammitgliedern gleicher oder ähnlicher Tätigkeit zu erhalten, aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Über dieses Recht müssen Unternehmen ihre Arbeitnehmer*innen jährlich informieren (Artikel 7, Richtlinie (EU) 2023/970). Individuelle Auskünfte über das Entgelt spezifischer Kolleg*innen müssen aber nicht gegenüber demjenigen erteilt werden, der das Auskunfsersuchen stellt; hier können die Mitgliedsstaaten auch mittelbare Auskünfte in datenschutzfreundlicher Weise regeln. Wie dies ausgestaltet werden wird, ist noch offen. 

Sind Gehälter vertraulich?  

Arbeitnehmende dürfen auch schon jetzt offen über ihr Gehalt sprechen.

Was sind die Pflichten des Arbeitgebenden mit der neuen EU-Regelung? 

Die Pflichten des Arbeitgebers umfassen verschiedene Maßnahmen zur Förderung von Transparenz und Gleichstellung im Unternehmen. Dazu gehören die transparente Offenlegung der Gehaltsspanne oder des Einstiegsgehalts bereits in der Stellenausschreibung sowie die Verwendung geschlechtsneutraler Berufsbezeichnungen. Unternehmen müssen auf Anfrage Informationen über die durchschnittlichen Gehälter von Teammitgliedern gleicher oder ähnlicher Tätigkeit teilen. Diese Informationen sind nach Geschlechtern aufgeteilt. Das Unternehmen informiert jährlich proaktiv über das Auskunftsrecht. Des Weiteren müssen Unternehmen transparente Kriterien zur Gehaltsfestlegung bereitstellen, die geschlechtsneutral und objektiv sind. Außerdem gibt es Berichtspflichten, die nach Unternehmensgröße variieren: Ab 100 Beschäftigten besteht eine Berichtspflicht über den Gender-Pay-Gap, wobei ein Unterschied von über 5 % Maßnahmen zur Verbesserung erfordert.  

Wie schafft man geschlechtsneutrale Kriterien und Prozesse für die Lohnfestsetzung? 

Das Unternehmen braucht eine nachvollziehbare Gehaltsstruktur. Die Voraussetzung dafür ist eine Jobarchitektur mit Karrierestufen, Karrierelevels (Grades) und Gehaltsbändern. Diese müssen objektiv und geschlechtsneutral definiert sein (Artikel 4, Absatz 2 und 4, Richtlinie (EU) 2023/970).

Unterschied gleiche und gleichwertige Arbeit? 

Gleiche Arbeit bedeutet, dass Mitarbeitende identische oder ähnliche Aufgaben ausführen können, unabhängig davon, ob sie am selben oder an verschiedenen Arbeitsplätzen arbeiten. Sie können sich also bei Bedarf vertreten. Kfz-Mechanikerinnen und Kfz-Mechaniker können einander vertreten und üben somit die gleiche Tätigkeit aus.

Gleichwertige Arbeit bezieht sich auf Tätigkeiten mit ähnlichen Anforderungen und Belastungen, auch wenn sie inhaltlich unterschiedlich sind. Die Vergleichskriterien umfassen die Art der Arbeit, die Ausbildungsanforderungen und die Arbeitsbedingungen.
Auch Tätigkeiten, die auf den ersten Blick unterschiedlich erscheinen, können tatsächlich gleichwertig sein, ebenso wie auf den ersten Blick gleich erscheinende Tätigkeiten durchaus nicht gleichwertig sein müssen. Weniger transparente Merkmale, wie der individuelle Wert der Mitarbeitenden für das Unternehmen, können ebenfalls eine Rolle spielen. Zum Beispiel, wenn eine Person zusätzliche Skills hat, die sie zur Übernahme weiterer Aufgaben befähigen. So könnte ein*e Kfz-Mechaniker*in, der*die auch eine Ausbildung als Buchhalter*in hat, auch im Accounting arbeiten. Dies kann eine Ungleichbehandlung im Entgelt rechtfertigen, selbst wenn diese anderweitigen Einsätze nicht konkret beabsichtigt sind. 

Illustration von drei Fragezeichen in Blau- und Korallentönen. Ein Mann steht in der Vertiefung des Fragezeichens in der Mitte und kratzt sich am Kopf.

Noch Fragen offen? In unserem Artikel „FAQ zur EU-Entgelttransparenzrichtlinie“ findest du gebündeltes Wissen aus Webinaren, Studien und Expertengesprächen – laufend aktualisiert und praxisnah aufbereitet. So bleibst du immer auf dem neuesten Stand und bestens vorbereitet.

Unsere Expert*innen zur EU-Entgelttransparenzrichtlinie

Unter anderem diese Expertinnen und Experten stellen ihr Know-how für Stepstone Insider zum Thema EU-Entgelttransparenzrichtlinie zur Verfügung, um dich optimal vorzubereiten:

Dr. Karolin Andréewitch-Wallner
Rechtsanwältin und Partnerin im Arbeitsrechtsteam von Taylor Wessing Österreich

Dr. Karolin Andréewitch-Wallners Schwerpunkte liegen in den Bereichen kollektives Arbeitsrecht, Arbeitszeit, „Global Mobility“ sowie Mitarbeiterbeteiligung und Gleichbehandlung. Dr. Andréewitch-Wallner ist externe Lektorin an der Fachhochschule Wiener Neustadt und trägt regelmäßig zu arbeitsrechtlichen Themen vor, unter anderem in Webinaren von Stepstone.

Martina Ernst
People & Culture Profi und Gründerin von FairEqualPay und SalaryNegotiations

Martina Ernst ist People & Culture Profi, Unternehmerin und akademische Leiterin an der WU Executive Academy. Mit ihrer internationalen Erfahrung als Personalchefin, Geschäftsführerin und Aufsichtsratsvorsitzende unterstützt sie Unternehmen auf dem Weg zu fairer und gleichwertiger Vergütung im Einklang mit der Unternehmenskultur. Martina glaubt an die Kraft der Netzwerke und engagiert sich für (weibliche) Karriere, und DEI als Vorständin im WU Executive Academy Female Leaders Network, im WU EA International Advisory Board und im ENGAGE.EU International Advisory Board.

Johanna Schaller
Senior Managerin Workforce Transformation

Johanna Schaller ist Teil des Workforce Transformation Teams von PwC Österreich. Die Senior Managerin bringt eine vielseitige Beratungserfahrung im internationalen Umfeld mit und ihr Fokus liegt, neben der Strategieberatung nationaler und internationaler Klienten im Bereich New Work und Diversity, Equity & Inclusion, auf der Equal Pay Beratung von Klient*innen. Dazu gehören einerseits EQUAL-SALARY Zertifizierungen von Unternehmen, aber auch die Etablierung von Jobarchitekturen und Evaluierung von Jobfunktionen. Sie studierte int. Betriebswirtschaft an der FH Eisenstadt bzw. DCU Dublin, ist dipl. betriebliche Resilienzmanagerin und PERMA-Lead® zertifizierte Trainerin sowie Vortragende zu aktuellen Equal Pay Themen.

Nadine Nobile
Buchautorin & Mitgründerin von New Pay Collective

Nadine Nobile ist Mitgründerin des New Pay Collective und eine Vorreiterin im Bereich innovativer Vergütungssysteme. Als Sparringspartnerin und Impulsgeberin unterstützt sie Organisationen dabei, Vergütung ganzheitlich und partizipativ zu gestalten. Sie ist Co-Autorin der Bücher New Pay (2019) und New Pay Journey (2023), die den Weg zu mehr Transparenz und Fairness in der Arbeitswelt ebnen. Darüber hinaus engagiert sie sich mit ihrem Netzwerk New Work Women für eine vielfältige und diverse Arbeitswelt auf Augenhöhe.

Sven Maaßen
Senior Manager Compensation bei Stepstone

Sven Maaßen ist Senior Manager Compensation bei Stepstone und beschäftigt sich seit zwei Jahrzehnten mit den Themen Vergütung, Arbeitsmarkt und HR-Strategie. Er verfügt über langjährige Erfahrung in der Umsetzung von Vergütungsstrukturen, der Einordnung wirtschaftlicher Entwicklungen sowie der Analyse regulatorischer Veränderungen – aktuell insbesondere mit der EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz. Für Stepstone Insider teilt er sein Wissen rund um Gehaltstrends, Transparenzanforderungen und praxisnahe Umsetzungstipps für Unternehmen.