Sie sind Ärzt:in, interessieren sich für den Bereich der Arbeitsmedizin und können sich vorstellen nicht mehr klinisch tätig zu sein? Sie wünschen sich geregelte Arbeitszeiten ohne Wochenend-, Nacht- und Feiertagsdienste mit guter Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ansprechender Entlohnung? Dann erwartet Sie bei uns ein vielfältiges und spannendes Aufgabengebiet mit hervorragenden Rahmenbedingungen!
In der Arbeitsinspektion – Arbeitsinspektorat Oberösterreich West (Vöcklabruck) oder Arbeitsinspektorat Oberösterreich Ost (Linz) oder Arbeitsinspektorat NÖ Wald- & Mostviertel (St. Pölten) sowie Arbeitsinspektorat Steiermark (Leoben oder Graz) und Arbeitsinspektorat Kärnten (Klagenfurt) – des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ist die Aufnahme einer Ärztin bzw. eines Arztes für die Funktion als Arbeitsinspektionsärztin bzw. Arbeitsinspektionsarzt vorgesehen. Es ist beabsichtigt, diesen Arbeitsplatz ehestmöglich unbefristet zu besetzen.
Die Arbeitsinspektion überprüft die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der arbeitenden Menschen in den Betrieben. Wir betreuen ca. 250.000 Betriebsstätten mit über 3 Mio. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. So tragen wir bei zur
Weitere Informationen:
https://www.arbeitsinspektion.gv.at/Agenda/Die_Arbeitsinspektion/Die_Arbeitsinspektion.html
Das Monatsentgelt (sondervertragliches Entgelt) beträgt mindestens € 7.758,43 brutto (erste Entlohnungsstufe). Dieses erhöht sich auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten.
Durch die (ausschließliche) Tätigkeit als Arbeitsinspektionsärztin bzw. Arbeitsinspektionsarzt besteht die Möglichkeit als außerordentliches Mitglied der Ärztekammer geführt zu werden. Damit entfällt die Beitragspflicht für die Kammerumlage und den Wohlfahrtsfonds.