Pendlerpauschale

Steuerliche Vergünstigungen für Pendler*innen


01.12.2023

Pendlerpauschale groß und klein, Verkehrsabsetzbetrag, Pendlereuro, Pendlerrechner, Drittelregelung – was kannst du geltend machen und wie genau funktioniert das? Wir informieren dich über alles, was es in Bezug auf das Pendlerpauschale zu wissen gilt.

Inhaltsverzeichnis

Definition: Was versteht man unter Pendlerpauschalen?
Wann hat man Anspruch auf das Pendlerpauschale?
Berechnung: Wie wird das Pendlerpauschale/der Pendlereuro berechnet?
Welcher Wohnsitz wird zur Berechnung herangezogen?
Pendlerpauschale beantragen: Wie werden Pendlerpauschalen/ Pendlereuros geltend gemacht?
Wie wird das Pendlerpauschale ausbezahlt?
Pendlerpauschale für Teilzeit-/ geringfügig Beschäftigte
Pendlerpauschale & Corona / Home-Office
Häufige Fragen zur Pendlerpauschale

 

Definition: Was versteht man unter Pendlerpauschalen?

Unter Pendlerpauschale versteht die pauschale Abgeltung von Kosten für Personen, die zwischen ihrem Wohnort und dem Ort des Arbeitsplatzes pendeln. Mit dem Pendlerpauschale können Pendler*innen in Österreich für ihre Fahrtkosten einen steuerlichen Absetzbetrag von der Steuer abzuziehen.

 

Wann hat man Anspruch auf das Pendlerpauschale?

Generell werden die Fahrtkosten zwischen dem Wohnsitz und dem Arbeitsort durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten. Dieser beträgt 421 Euro pro Jahr und wird vom Arbeitgeber direkt bei der Lohnabrechnung berücksichtigt, d.h. er wird von der Lohnsteuer abgezogen.

Darüber hinaus gibt es jedoch auch das Pendlerpauschale. Generell wird zwischen kleinen und großen Pendlerpauschalen unterschieden. Beträgt die Entfernung mindestens 20 Kilometer und ist die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln möglich und zumutbar, handelt es sich um die kleine Pendlerpauschale. Bei großen Pendlerpauschalen muss die Entfernung mindestens 2 Kilometer betragen und die Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel unmöglich oder unzumutbar sein.

 

Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit der Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels

Die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel ist dann unzumutbar, wenn es zumindest auf halbem Weg zur Arbeit kein öffentliches Verkehrsmittel gibt, oder nicht zu der erforderlichen Zeit fährt (wie beispielsweise bei Nachtarbeit), oder die einfache Wegstrecke mehr als 120 Minuten dauert.

Durch die Pauschale wird die Lohnsteuerbemessungsgrundlage vermindert, das bedeutet, die Steuer wird von der um den Betrag der Pendlerpauschalen verringerten Grundlage berechnet. Wie hoch die Steuerersparnis tatsächlich ist, hängt davon ab, in welcher Steuerklasse man sich dann befindet und somit welcher Steuersatz zur Anwendung kommt.

Wer Anspruch auf ein Pendlerpauschale hat – egal ob klein oder groß – dem steht auch der sogenannte Pendlereuro zu. Das ist ein Jahresbetrag, der steuerlich abgesetzt werden kann, indem er direkt von der errechneten Steuer abgezogen wird.

 

Berechnung: Wie wird das Pendlerpauschale/der Pendlereuro berechnet?

Pendlerpauschale Rechner der AK

Um die Höhe der Pendlerpauschalen oder den Pendlereuro zu berechnen, muss zunächst die Entfernung vom Wohnort zum Arbeitsplatz berechnet werden. Nutze hierfür den Pendlerrechner, bei dem du deine Wohnadresse und die Adresse des Arbeitsortes eingeben kannst. Berechnet wird dann nicht nur die Entfernung in Kilometern, sondern auch der Anspruch auf Pendlerpauschale/Pendlereuro.

Beachte: Seit 2014 ist ausschließlich das Ergebnis des Pendlerrechners ausschlaggebend für den Anspruch und die Höhe der Pendlerpauschale und des Pendlereuros. Das Ergebnis ist rechtsverbindlich.

Die Drittelregelung

Da sich die Höhe der Pendlerpauschalen auch an der Zahl der Tage richtet, an denen du vom Wohnort zur Arbeitsstätte fährst, ist auch diese Information einzugeben. Wenn du auch aus dem Home Office arbeitest oder nur Teilzeit beschäftigt bist, reduziert das ja die Tage, an denen du pendeln musst. Generell sieht der Anspruch je nach Tagen pro Monat folgendermaßen aus:

  • Volles Pendlerpauschale: Wenn man an mindestens 11 Tagen pro Kalendermonat von der Wohnung zum Arbeitsort fährt
  • 2 Drittel des Pendlerpauschales: Wenn man an 8-10 Tagen pro Kalendermonat von der Wohnung zum Arbeitsort fährt
  • 1 Drittel des Pendlerpauschales: Wenn man an 4-7 Tagen pro Kalendermonat von der Wohnung zum Arbeitsort fährt

 

Beträge des kleinen Pendlerpauschales

Für das kleine Pendlerpauschale gilt die folgende Staffelung nach einfacher Fahrtstrecke:

Kilometer monatlich jährlich
mehr als 20 km 58 € 696 €
mehr als 40 km 113 € 1.356 €
mehr als 60 km 168 € 2.016 €

 

Beträge des großen Pendlerpauschales

Für das große Pendlerpauschale gilt die folgende Staffelung nach einfacher Fahrtstrecke:

Kilometer monatlich jährlich
mehr als 2 km 31 € 372 €
mehr als 20 km 123 € 1.476 €
mehr als 40 km 214 € 2.568 €
mehr als 60 km 306 € 3.672 €

 

Pendlerpauschale 2022 und 2023

Seit Mai 2022 bis Ende Juni 2023 stand Pendler*innen ein erhöhtes Pendlerpauschale zu. Dies wurde auf Grund der Teuerungswelle eingeführt. In diesem Zeitraum wurde das Pendlerpauschale um 50 Prozent erhöht Mit 1. Juli 2023 ist diese Erhöhung der Pendlerpauschalen neu jedoch ausgelaufen.

Auch der Pendlereuro wurde in diesem Zeitraum erhöht und zwar um 0,50 Euro pro Kilometer der einfachen Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsort.

Betrag des Pendlereuros

Der Pendlereuro wird berechnet, indem die einfache Wegstrecke in Kilometern mit 2 multipliziert wird. Ist dein Arbeitsplatz also beispielsweise 30 Kilometer von deinem Wohnort entfernt, beträgt der Pendlereuro EUR 60,00.

 

Welcher Wohnsitz wird zur Berechnung herangezogen?

Grundsätzlich wird der Hauptwohnsitz für die Berechnung herangezogen. Solltest du deinen Wohnsitz während des Jahres wechseln, musst du innerhalb eines Monats den Wechsel des Wohnorts bekannt geben.

Generell kann pro Kalendermonat nur ein Wohnsitz für die Berechnung des Pendlerpauschales zugrunde gelegt werden. Wenn du einen Zweitwohnsitz hast, ist es für die Pendlerpauchale-Berechnung relevant, welche Wegstrecke tatsächlich zurückgelegt wird. Laut § 16 Abs. 1 Z. 6 lit. f EstG ist bei Vorliegen mehrerer Wohnsitze für die Berechnung des Pendlerpauschales entweder der zur Arbeitsstätte nächstgelegene Wohnsitz oder der Familienwohnsitz maßgeblich.

 

Pendlerpauschale beantragen: Wie werden Pendlerpauschalen/ Pendlereuros geltend gemacht?

Für die Beantragung stehen dir generell drei Möglichkeiten zur Verfügung:

Beantragung während des Kalenderjahres beim Arbeitgeber

Hierfür muss dem Arbeitgeber das Formular L34 EDV vorgelegt werden. Dieses erhältst du, indem du den Pendlerrechner verwendest und dort alle Angaben zu Wohnadresse, Arbeitsort und Häufigkeit des Pendelns sowie Arbeitszeiten einträgst. Am Ende hast du die Möglichkeit „Formular drucken“ auszuwählen. Gebe dieses im Anschluss unterschrieben deinem Arbeitgeber, damit dieser Pendlerpauschale bzw. Pendlereuro bei der Lohnverrechnung berücksichtigen kann.

Beantragung bei Arbeitsplatzwechsel

Auch bei einem Arbeitsplatzwechsel gilt, dass du zur Beantragung des Pendlerpauschales das Formular L34 EDV deinem neuen Arbeitgeber vorlegen musst. Dies erfolgt auf demselben Weg wie im Punkt zuvor beschrieben über den Pendlerrechner.

Beantragung rückwirkend – Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommenssteuererklärung

Wenn Pendlerpauschale/Pendlereuro nicht schon vom Arbeitgeber berücksichtigt wird, kannst du den Anspruch mittels Arbeitnehmerveranlagung (bei Unselbstständigen) oder Einkommenssteuerveranlagung (bei Selbstständigen) erfolgen.

Auch hierfür ist die Berechnung mittels Pendlerrechner durchzuführen, und du musst den Ausdruck, den du über den Button „Formular drucken“ erhältst aufbewahren und bei Verlangen des Finanzamtes vorlegen. Den errechneten Betrag musst du dann in das Formular der Arbeitnehmerveranlagung/Einkommenssteuererklärung eintragen bzw. im Online-Tool des Finanzministeriums: FinanzOnline.

Für die Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung hast du grundsätzlich fünf Jahre Zeit.

Generelle Tipps zur Arbeitnehmerveranlagung findest du in unserem Artikel 11 Hacks für deine Arbeitnehmerveranlagung.

 

Wie wird das Pendlerpauschale ausbezahlt?

Ausbezahlt wird das Pendlerpauschale je nachdem welche Variante du wählst.

Beantragst du diese beim Arbeitgeber, wird damit das Pendlerpauschale oder der Pendlereuro bereits bei der Lohnverrechnung berücksichtigt, wodurch die Steuerbemessungsgrundlage minimiert wird und dir netto mehr übrig bleibt.

Die zweite Variante ist, das Pendlerpauschale mittels Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommensteuererklärung zu machen, wodurch der Betrag dann im Nachhinein zu einer Senkung der Steuerbemessungsgrundlage führt.

Hier erhältst du dann im Zuge einer etwaigen Rückzahlung durch die Arbeitnehmerveranlagung die Ersparnis durch die Pendlerpauschale.

 

Pendlerpauschale für Teilzeit-/ geringfügig Beschäftigte

Generell richtet sich die Pendlerpauschale an der Zahl der Tage, an denen du von deinem Wohnort zur Arbeitsstätte pendelst. Zur Berechnung wird die bereits erwähnte Drittelregelung angewandt (volles Pendlerpauschale: mind. 11 Tage pro Monat pendeln, 2 Drittel Pendlerpauschale bei 8-10 Tagen bzw. 1 Drittel Pendlerpauschale bei 4-7 Tagen pro Kalendermonat).

Das bedeutet, dass auch Teilzeitkräfte oder geringfügig Angestellte Anspruch auf Pendlerpauschale haben, sofern sie einmal pro Woche (= min. 4 Tage im Monat) von ihrem Wohnort zur Arbeitsstätte pendeln.

 

Pendlerpauschale & Corona / Home-Office

Durch Corona arbeiten Menschen seit März 2020 vermehrt von zu Hause aus. Das Home-Office ist mittlerweile eine sehr verbreitete Form des Arbeitens. Was bedeutet das nun für die Pendlerpauschale? Jeder im Home-Office gearbeitete Tag ist ein Tag, an dem du nicht gependelt bist.

Sofern du aber doch auch Tage hattest, an denen du zur Arbeitsstätte gefahren bist, kannst du die Pendlerpauschale beantragen. Was zählt ist die Anzahl der Tage, die du von zu Hause in die Arbeitsstätte gefahren bist.

 

Häufige Fragen zur Pendlerpauschale

Pendlerpauschale monatlich oder jährlich: Was ist besser?

Grundsätzlich ist es egal, ob du dir das Pendlerpauschale monatlich oder jährlich auszahlen lässt – der Betrag ist derselbe. Bei der monatlichen Variante steht dir das Geld früher zur Verfügung, aber der Gesamtbetrag ändert sich nicht.

Stehen mir Pendlerpauschalen öfter zu, wenn ich mehrere Arbeitsstätten habe?

Nein, das Pendlerpauschale kann nur einmal im Kalendermonat geltend gemacht werden, egal, wie viele Arbeitsstätten du hast.

 

Steht mir Pendlerpauschalen auch zu, wenn ich ein Firmenauto habe?

Nein, wenn dir der Arbeitgeber ein Firmenauto zur Verfügung stellt, mit dem du in die Arbeit fährst, kannst du weder Pendlerpauschale noch Pendlereuro geltend machen.

 

Was mache ich, wenn mein Arbeitgeber ein Pendlerpauschale in falscher Höhe berücksichtigt hat?

In diesem Fall ist verpflichtend eine Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen, um dies zu berichtigen bzw. die fehlende Lohnsteuer nachzuzahlen.

 

Brutto oder netto: Wird das Pendlerpauschale besteuert?

Nein, bei dem Pendlerpauschale handelt es sich um Werbungskosten, also um Aufwendungen bzw. Ausgaben, die das zu versteuernde Einkommen verringern. Daher erfolgt keine weitere Besteuerung auf das Pendlerpauschale.

 

Was versteht man unter dem „Jobticket“?

Das „Jobticket“ ist eine Initiative, mit der Arbeitgeber auf freiwilliger Basis die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln der Arbeitnehmer fördern. Das funktioniert so, dass den Beschäftigten steuerfrei eine Streckenkarte zur Verfügung gestellt wird für die Strecke vom Wohnort zum Arbeitsplatz und retour.

Sollte keine Streckenkarte angeboten werden oder diese mehr kosten, ist auch eine Netzkarte zulässig. Für das „Jobticket“ ist es egal, ob man Anspruch auf Pendlerpauschale hat oder nicht.

Allerdings ist zu beachten: Wer ein „Jobticket“ nutzt, hat keinen Anspruch auf Pendlerpauschale und Pendlereuro, es sei denn, die Streckenkarte ist nicht für die gesamte Wegstrecke verfügbar. In diesem Fall kann für die Teilstrecke, für die keine Streckenkarte erhältlich ist, Pendlerpauschale beantragt werden.

 

Welchen Anspruch habe ich, wenn ich nur am Wochenende pendle?

Wochenpendler, also Personen, die mindestens an 4 Tagen pro Kalendermonat pendeln, können ein aliquotes Pendlerpauschale in Anspruch nehmen.

 

Vermindert sich mein Anspruch auf Pendlerpauschale, wenn ich krank oder auf Urlaub bin bzw. Feiertage in das Kalendermonat fallen?

Nein. Feier-, Urlaubs– oder Krankenstandstage vermindern Pendlerpauschalen nicht.

 

Welche News gibt es zur Pendlerpauschale?

Aktuell fordern Arbeiterkammer (AK) und der österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) eine Reform der Pendlerpauschalen, um das System „einfacher, ökologischer und gerechter“ zu machen.

Im Gespräch ist auch ein Ökobonus für Personen, die öffentliche Verkehrsmittel nutzen und beispielsweise ein Klimaticket nachweisen können. Wir halten euch auf dem Laufenden, sollte es hier in Zukunft Änderungen geben.

 

Was ist ein Pendlerzuschlag?

Der Pendlerzuschlag ist eine Rückerstattung des Finanzamts (Negativsteuer), die Geringverdiener*innen erhalten, deren Einkomme unter der Steuergrenze liegt und die die Voraussetzungen für das kleine oder große Pendlerpauschale erfüllen. Der Pendlerzuschlag beträgt maximal 100 Euro.

 

Bildnachweis: www.istockphoto.com

 

Disclaimer: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Die in diesem Artikel veröffentlichten Rechtsgrundlagen sind sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Korrektheit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr wird nicht übernommen. Insbesondere übernimmt die Stepstone Österreich GmbH keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der angebotenen Inhalte entstehen.

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