Hast du dich schon mal gefragt, was hinter den Kulissen großer Unternehmen passiert? Wer die Fäden zieht und Strategien umsetzt? Der Schlüssel liegt darin, die Rollen von Management und Führungskräften zu verstehen. Wir beleuchten diese zentralen Positionen und zeigen dir, wie sie das Tagesgeschäft beeinflussen und den Kurs eines Unternehmens bestimmen.
Inhaltsverzeichnis
Unterschiede im Überblick
Was macht ein*e Geschäftsführer*in?
Was macht ein*e Geschäftsleiter*in?
Das Wichtigste zusammengefasst
FAQ – häufig gestellte Fragen
Geschäftsführer*innen vs. Geschäftsleiter*innen – alle Unterschiede im Überblick
Führen, leiten – eigentlich doch das gleiche, oder? Nicht wirklich, sobald es um Geschäfte geht! Hier eine direkte Gegenüberstellung:
Verantwortungsbereich
- Geschäftsleitung: Übernimmt Teilbereiche der Geschäftsführung, z. B. Leitung einer Filiale
- Geschäftsführung: Gesamtverantwortung für das Unternehmen
Rechtliche Befugnisse
- Geschäftsleitung: Eingeschränkt, z. B. in der Regel kein Insolvenzantragsrecht, keine Zeichnungsberechtigung für die Bilanz
- Geschäftsführung: Umfassend, einschließlich der rechtlichen Vertretung des Unternehmens
Hauptaufgaben
- Geschäftsleitung: Kann Bereiche wie Buchhaltung, Kundenbetreuung, Akquise übernehmen
- Geschäftsführung: Strategische Unternehmensführung, Gesamtüberblick
Berichtswesen
- Geschäftsleitung: Berichtet an die Geschäftsführung
- Geschäftsführung: Berichtet an die Gesellschafter oder den Aufsichtsrat
Rechtliche Grundlage
- Geschäftsleitung: Vollmachten durch die Geschäftsführung oder spezifische Gesetze (z. B. Prokurist*in)
- Geschäftsführung: Reguliert durch Gesetze wie AktG, GmbHG und ABGB
Gut zu wissen: Die Unterteilung zwischen Geschäftsführung und -leitung gibt es, um in größeren Unternehmen Aufgaben effektiv zu delegieren.

Was macht ein*e Geschäftsführer*in in Österreich?
Ein*e Geschäftsführer*in ist die gesetzliche Vertretung eines Unternehmens. Das bedeutet, dass die Verantwortung fürs Unternehmen übernommen wird und die Person auch haftbar ist. Die Pflichten und Rechte des*der Geschäftsführer*in unterscheiden sich je nach Unternehmensform und -größe.
In z. B. einem Einzelunternehmen ist der*die Inhaber*in in der Regel auch der*die Geschäftsführer*in. Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) bestellt die Gesellschafterversammlung den*die Geschäftsführer*in, der*die dann im Namen der Gesellschaft handelt. Bei einer Aktiengesellschaft wird die Geschäftsführung als Vorstand bezeichnet.
Ein zentraler Aspekt der Rolle der Geschäftsführung ist die Geschäftsführungsbefugnis. Diese Befugnis verleiht der Person das Recht, Entscheidungen zu treffen, die das Unternehmen direkt betreffen. Von der Strategieentwicklung bis hin zur Festlegung von Einkommen und Gehältern ist die Geschäftsführungsbefugnis das Instrument, mit dem die Geschäftsführung die Ziele und Ausrichtung des Unternehmens steuert.
Lesetipp: Siehst du dich langfristig auch auf höheren Ebenen der Karriereleiter? Dann ist es an der Zeit, mehr Verantwortung im Job zu übernehmen! Lies in unserem Artikel, wie dir das gelingt.
Aufgaben der Geschäftsführung
Die Aufgaben eines*r Geschäftsführers*in sind vielfältig. Zum Beispiel:
- Vertretung des Unternehmens und Vertragsabschlüsse
- Ggf. auch Aufgaben in Bereichen wie Buchhaltung, Kundenbetreuung, Akquisition, Strategie oder operatives Geschäft
- Verantwortung für alle delegierten Aufgaben, auch wenn sie an die Geschäftsleitung weitergegeben werden
Die Aufgaben des Vorstands (also in der Regel bei einer Aktiengesellschaft) gehören ggf. ebenfalls zur Geschäftsführung. Während der Vorstand strategisch denkt, kümmert sich die Geschäftsführung um die Umsetzung im Tagesgeschäft. Erfüllt eine Person beide Rollen, sind beide Aufgabenbereiche zu berücksichtigen.
Da die Geschäftsführung auch für monetäre Belange des Unternehmens zuständig ist und die Einkünfte des Unternehmens ein wesentlicher Faktor für den Unternehmenserfolg sind, werden sie in der Gesellschafterversammlung erörtert. Die Geschäftsführung legt regelmäßig Berichte über die finanzielle Leistung vor, um Transparenz und Rechenschaftspflicht zu gewährleisten. Diese Versammlungen bieten auch eine Plattform für die Geschäftsführung, um wichtige Erkenntnisse und Vorschläge zur Ertragssteigerung zu präsentieren.

Tatsächlich macht die Bezeichnung einen Unterschied: Hierarchisch steht die Geschäftsführung über der Geschäftsleitung © whyframe studio/EyeEm
Was macht ein*e Geschäftsleiter*in in Österreich?
Ein*e Geschäftsleiter*in übernimmt spezifische Teilbereiche der Geschäftsführung. Das beinhaltet die enge Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung bei wichtigen Entscheidungen. Die Geschäftsleitung ist jedoch nicht befugt, bestimmte Aufgaben wahrzunehmen, wie z. B. die Bilanz zu unterzeichnen oder Insolvenz anzumelden.
Aufgaben der Geschäftsleitung
Die Aufgaben der Geschäftsleitung sind ein Subset der Geschäftsführungsaufgaben. Um diese zielführend ausführen zu können, erteilt der*die Geschäftsführer*in der Geschäftsleitung Vollmachten, um eine rechtsgeschäftliche Vertretung zu ermöglichen. Ausnahme: Die Vollmachten sind gesetzlich geregelt – wie bei Prokurist*innen, deren Vollmachten gesetzlich definiert sind.
Die Aufgaben der Geschäftsleitung umfassen:
- operative Tätigkeiten in zugewiesenen Bereichen
- das Handeln im Rahmen der erteilten Vollmachten und gesetzlichen Regelungen
Ein*e Geschäftsleiter*in kann z. B. die Leitung einer Filiale übernehmen. Die ernannte Person ist für diese Filiale verantwortlich, die Gesamtverantwortung liegt wiederum bei der Geschäftsführung. Auch wichtige Entscheidungen müssen mit ihm*ihr abgesprochen werden.
Das Wichtigste zusammengefasst
Geschäftsleiter*innen und Geschäftsführer*innen besetzen beide Leitungsstellen im Unternehmen. Diese sind Dreh- und Angelpunkte für die Umsetzung der Unternehmensstrategie. Personen in diesen Positionen, sei es in der Geschäftsführung oder in der Geschäftsleitung, müssen ein tiefes Verständnis der Unternehmensziele haben und gleichzeitig die Fähigkeit besitzen, diese Ziele in greifbare Ergebnisse umzusetzen.
- Die Geschäftsführung hat die Gesamtverantwortung und die rechtliche Vertretungsbefugnis.
- Die Geschäftsleitung ist eher operativ tätig und übernimmt bestimmte Unternehmensbereiche.
- Die Geschäftsführung ist hierarchisch gesehen höhergestellt als die Geschäftsleitung.
- Grundsätzlich umfassen die Aufgaben der Geschäftsführung auch die Aufgaben der Geschäftsleitung – bis die Rollen wegen des Workloads auf mindestens zwei Personen aufgeteilt werden.
Als Eselsbrücke kannst du dir für die hierarchische Struktur merken: Auf einer Leiter (Geschäftsleiter*in) geht‘s noch weiter nach oben, wer führt (Geschäftsführer*in), geht an der Spitze voran.
Disclaimer: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Die in diesem Artikel veröffentlichten Rechtsgrundlagen sind sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Korrektheit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr wird nicht übernommen. Insbesondere übernimmt die The Stepstone Group Österreich GmbH keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der angebotenen Inhalte entstehen.
FAQ – häufig gestellte Fragen
Kann ein*e Geschäftsleiter*in auch Geschäftsführer*in sein?
Ja, in kleineren Unternehmen oder Einzelunternehmen ist dies häufig der Fall. Das Delegieren von Aufgaben würde vermutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen, als der dadurch erzielte Mehrwert.
Muss die Geschäftsleitung über juristische Kenntnisse verfügen?
Ein Grundverständnis des Gesellschaftsrechts ist hilfreich. Das gilt insbesondere im Hinblick auf das Außenverhältnis und den Anstellungsvertrag.
Welche Fähigkeiten sind für eine Führungsposition wichtig?
Die folgenden Fähigkeiten sind in der Regel entscheidend für eine Führungsposition, wie z. B. Geschäftsführung oder Geschäftsleitung: Führungsqualitäten (d. h. Hard und Soft Skills in Sozialkompetenz, Organisationstalent etc.), strategisches Denken und betriebswirtschaftliche Kenntnisse.
Bildnachweis: Maksim Chernyshev/EyeEm
Autorin: Caroline Stanski
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