Rechte und Pflichten bei der Teilzeitarbeit

Deine Vor- und Nachteile der Teilzeitarbeit im rechtlichen Crashkurs auf einen Blick


08.09.2020

Knapp ein Drittel aller Arbeitnehmer in Österreich arbeiten in Teilzeit. Während die einen Freizeit über Geld priorisieren, nutzen andere die Teilzeitarbeit, um in Karenz zu gehen oder nebenher zu studieren. Unabhängig von deinem Beweggrund solltest du deine Rechte und Pflichten kennen!

Inhaltsverzeichnis
Gründe für eine Teilzeitbeschäftigung
Vor- und Nachteile einer Teilzeitarbeit
Macht Teilzeitarbeit glücklicher?
Rechtliches auf einem Blick – Anspruch und Voraussetzungen
Dein Anspruch auf Elternteilzeit
Bezahlung bei Teilzeit
Flexible Stundenregelungen – Tipps für Teilzeitarbeiter
Der richtige Umgang mit Teil-Zeiten
Urlaub und Feiertage in der Teilzeit
Zu zweit in die Vollzeitbeschäftigung: Job-Sharing

 

Was fällt alles unter den Begriff der Teilzeitarbeit?

Sobald du weniger als die übliche 40-Stunden-Woche bzw. die durch Kollektivvertrag festgelegte wöchentliche Normalarbeitszeit (zum Beispiel 38,5 Stunden) fällst, bist du in der Teilzeit-Arbeitswelt beschäftigt. Damit fallen auch geringfügig Beschäftigte unter den Überbegriff Teilzeitarbeit – mit dem Unterschied, dass sie lediglich unfallversichert sind und nicht zusätzlich kranken- oder pensionsversichert. Auch mehrere Beschäftigungsverhältnisse auf geringfügiger oder Teilzeit-Basis können aufgenommen werden, solang die Normalarbeitszeit nicht erreicht wird. Wie viele Stunden im Endeffekt gearbeitet wird, ist reine Vereinbarungssache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

 

Gründe für eine Teilzeitbeschäftigung

Die Beweggründe für eine Teilzeitbeschäftigung sind vielschichtig: Oft stehen Betreuungspflichten für minderjährige Kinder oder ältere Verwandte hinter einer Teilzeitarbeit. Aber es gibt auch zahlreiche andere Gründe:

Studium, Ausbildung oder Weiterbildung

Wer studiert oder sich in einer Aus- oder Weiterbildung befindet, muss nicht auf die Berufserfahrung verzichten. Anstatt sich einer Doppelbelastung auszusetzen mit Studium und Vollzeitanstellung, stellt eine Teilzeitbeschäftigung die deutlich praktikablere Lösung dar. Dadurch kannst du dich auf deine Ausbildung konzentrieren, ohne dabei auf wertvolle Berufserfahrungsjahre verzichten zu müssen.

Bessere Work-Life-Balance

Immer öfter wird Teilzeit aber auch von jüngeren Arbeitnehmern in Anspruch genommen, die mit der klassischen 40 Stunden- Woche und den 12-Stunden-Tagen nicht zufrieden sind.  Downshifting ist das Zauberwort, das dir mehr Zeit für dein Privatleben gibt. Work-Life-Balance lautet ebenfalls das Zauberwort – Arbeit und Freizeit sollen ausgeglichen nebeneinanderstehen und nicht eines zugunsten des anderen überwiegen.

Teilzeit nach Karenz

Nach der Karenz kann der Wiedereinstieg in den Arbeitsalltag durchaus seine Schwierigkeiten mit sich bringen. Familie und Beruf unter einen Hut zu bekommen, ist nicht immer einfach. Deswegen gibt es die sogenannte Elternteilzeit, die sowohl Mütter als auch Väter in Anspruch nehmen können.

Teilzeitarbeit vor der Pension

Ein weiteres Motiv für eine Teilzeitbeschäftigung ist auch der gleitende Übergang in die Pension durch die geförderte Altersteilzeit. Diese gibt älteren Arbeit­nehmer­Innen die Mög­lich­keit, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Was es dafür jedoch braucht: die Zustimmung des Arbeitgebers. Das gute an der Altersteilzeit: Die ArbeitnehmerInnen verlieren dabei weder Pensions­be­züge noch Ansprüche auf Krankengeld, Abfertigung oder Ansprüche aus der Ar­beits­losen­ver­sicherung. Die Arbeiterkammer stellt hierfür einen kostenlosen Altersteilzeitrechner zur Verfügung.

 

Vor- und Nachteile einer Teilzeitarbeit

Vorteile

  • Mehr Freizeit
  • Mehr Zeit für Aus- und Weiterbildungen
  • Bessere Work-Life-Balance
  • Leichtere Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  • Flexiblere Zeiteinteilung

Nachteile

  • Weniger Gehalt
  • Oftmals mehr Stress durch Arbeitsbelastung (eventuell Überstunden)
  • Schlechtere Aufstiegschancen
  • Niedrigere Pensionsansprüche
  • Fehlende Informationen wegen geringerer Anwesenheit (man bekommt nicht so viel mit)
  • Weniger Kontakt zu Kollegen

 

Macht Teilzeitarbeit glücklicher?

Die Abwägung der Vor- und Nachteile von Teilzeitarbeit muss jeder für sich selbst treffen. Es gibt kein allgemein gültiges Rezept, welches Stundenausmaß an Arbeit jemanden am glücklichsten macht. Und für viele geht es nicht nur um das Glücklichsein bzw. die Lebensqualität, sondern auch um die Kosten, die monatlich gedeckt werden müssen. Daher ist an dieser Stelle auch zu sagen: Teilzeitarbeit ist nicht gleich Teilzeit-Arbeit. Vor allem was das Stundenausmaß betrifft, das wöchentlich gearbeitet wird, gibt es eine große Bandbreite dessen, was möglich ist. Vieles hängt von deinem persönlichen Präferenzen und davon, was dir wichtig ist, ab.

Überlege dir daher Folgendes:

  • Wie viel Zeit möchtest du täglich für deine Familie haben?
  • Wie viel Zeit benötigst du täglich für Hobbies, Sport, soziale Kontakte und Weiterbildungen?
  • Wie viel Zeit benötigst du täglich zur Erholung?
  • Hast du mit deinem aktuellen Job genügend Zeit für alle diese Dinge?
  • Wie wichtig ist dir das?
  • Fühlst du dich gestresst?
  • Wie viel Geld benötigst du wirklich pro Monat, um alle Kosten zu decken und gut leben zu können bzw. auf welche Ausgaben könntest du verzichten? Wo kannst du Kosten einsparen?
  • Wie wichtig ist dir deine Karriere? Sind dir Aufstiegschancen wichtig? Oder schätzt du die aktuelle Position?

Wenn du all diese Fragen für dich beantwortest, findest du bestimmt einen Mittelweg, der auf dein Leben und deine Wünsche und Prioritäten zugeschnitten sind.

 

Rechtliches auf einem Blick – Anspruch und Voraussetzungen

Da es keinen allgemeinen Rechtsanspruch auf Teilzeit-Beschäftigung gibt, wird diese meist vom Arbeitgeber angeboten oder mit dem Vorgesetzten ausgehandelt. In bedingten Krankheitsfällen hast du jedoch Anspruch auf eine Teilzeitanstellung für 1-6 Monate, in der du deinen Arbeitsumfang um 25-50% reduzieren kannst. Die so genannte „Wiedereingliederungsteilzeit“ steht angestellten Arbeitnehmern zu, die länger als sechs Wochen in Krankenstand sind. Es muss individuell mit dem Arbeitgeber vereinbart werden und ist vor allem dann sinnvoll, wenn ein Vollzeit-Einstieg nach dem Krankenstand, etwa nach einem Burnout oder einer Krebserkrankung, nicht möglich ist. Damit die finanziellen Einbußen trotz reduziertem Stundenausmaß überbrückbar sind, gibt es von der Krankenkasse zusätzlich zum Gehalt ein sogenanntes Wiedereingliederungsgeld, das individuell ermittelt wird.

Das Arbeitsverhältnis wird bei jeder Teilzeit-Anstellung schriftlich festgehalten und muss die wöchentliche Stundenanzahl sowie die Lagerung dieser Stunden (Wochentage, vor-/nachmittags etc.) definieren. Das Arbeitszeitgesetz § 19d stellt für die Teilzeitarbeit einige rechtliche Voraussetzungen für dich bereit:

  • Informationspflicht bei Stellengesuch

Du bist bereits Teilzeit beschäftigt und in deinem Unternehmen wird eine Stelle mit höheren Arbeitsstunden frei? Dann hat dein Arbeitgeber die Pflicht, dich und alle anderen Teilzeitarbeiter durch eine allgemeine Bekanntgabe darauf aufmerksam zu machen.

  • Gleichbehandlungsgebot

Dein geringerer Workload gegenüber Vollzeitarbeitern darf keinerlei benachteiligende Auswirkungen auf deine Situation am Arbeitsplatz haben. Wichtig dabei: auch die im Kollektivvertrag festgelegte Sonderzahlungen für Vollzeitbeschäftigte stehen dir zu, etwa das 13. und 14. Gehalt, Urlaubsgeld, bzw. -beihilfe sowie Weihnachtsgeld. Auch vom Betrieb freiwillig geleisteten Sonderzahlungen und -leistungen gegenüber Vollzeitbeschäftigten dürfen Teilzeitmitarbeitern nicht vorenthalten werden. In beiden Fällen wird der auszuzahlende Betrag adäquat zu den geleisteten Stunden reduziert.

  • Kündigungs- und Entlassungsschutz

Auch in Sachen Kündigung und Entlassung stehen dir analog zum Gleichbehandlungsgesetz die gleichen Rechte zu wie Vollzeitbeschäftigten. Dazu zählen das Arbeitsplatzsicherungs-, Arbeitsverfassungs- sowie das Behinderteneinstellungsgesetz und deine Rechte in Sachen Mutterschutz und Väterkarenz.

 

Dein Anspruch auf Elternteilzeit

Unter den mehr als eine Million Teilzeitarbeitern in Österreich bleibt die Teilzeit weiterhin ein weibliches Phänomen. Nahezu die Hälfte aller beschäftigten Frauen arbeiteten im Jahr 2019 Teilzeit (47,7%), während nur 10,7% der Männer Gebrauch davon machten. Einer der Ursachen liegt weiterhin in der Elternteilzeit begründet. Während es keinen allgemeinen Rechtsanspruch auf Teilzeit gibt, sieht dies bei Eltern mit Kindern anders aus – dabei handelt es sich um eine gesetzlich geregelte Teilzeit-Möglichkeit, die für Väter und Mütter gleichermaßen gilt. Willst du also eine rechtliche Elternteilzeit in Anspruch nehmen, dann solltest du diese deinem Arbeitgeber drei Monate vor Beginn schriftlich mitteilen. Vergiss bei der Bekanntgabe keinesfalls den gewünschten Beginn und Ende der Teilzeit-Phase sowie Lage und Ausmaß der Arbeitszeit.

Gesetzlicher Anspruch auf Elternteilzeit besteht bis zum Ablauf des 7. Lebensjahres des Kindes, für Arbeitnehmer, die

  • in einem Betrieb mit mehr als 20 Arbeitnehmern beschäftigt sind und
  • deren Arbeitsverhältnis bereits 3 Jahre ununterbrochen gedauert hat und
  • die mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben (oder die Obsorge für das Kind haben).

Weitere Voraussetzung ist, dass der andere Elternteil nicht gleichzeitig für dasselbe Kind die Karenz im Job ansucht. Eine weitere Möglichkeit bildet die geteilte Elternkarenz, so dass Vater und Mutter beide jeweils Zeit mit Ihrem Kind verbringen können.

 

Bezahlung bei Teilzeit

Wie das Gleichbehandlungsgesetz schon angedeutet hat, darfst du auch in Sachen Entlohnung keinerlei Nachteile haben: In einem Kollektivvertrag müssen Teilzeitbeschäftigte daher genau wie Vollzeitbeschäftigte aufgrund der vereinbarten Aufgaben und Kompetenzbereiche sowie allfälliger Vordienstzeiten eingestuft werden. Das Gehalt wird auf der Grundlage der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit aliquot berechnet.

Wer sein Gehalt als Teilzeitkraft selbst verhandelt, sollte überlegen, wie er oder sie damit gut leben kann – und entsprechend vorbereitet in die Gehaltsverhandlung starten. Gibt es beim Gehalt keinen Spielraum, können eventuell Benefits wie eine kostenlose Jahreskarte für die Öffis oder ein finanzieller Zuschuss zur Weiterbildung das Gehaltsminus aufgrund der weniger gearbeiteten Stunden ausgleichen.

Zusätzlich haben Teilzeitbeschäftigte Anspruch auf

  • Sonderzahlungen und Jubiläumsgelder (soweit der anzuwendende Kollektivvertrag diese auch für Vollzeitbeschäftigte vorsieht),
  • Krankenentgelt sowie
  • Entgelt bei sonstigen Dienstverhinderungen und Urlaub.

 

Flexible Stundenregelungen – Tipps für Teilzeitarbeiter

Einige Teilzeitmodelle basieren auch auf relativ flexiblen Stundenvereinbarungen. Oft findet sich dabei im Arbeitsvertrag eine recht geringe Arbeitsstundenanzahl, während Anpassungen je nach Auftragslage oder Bedarf angepasst werden. Was auf den ersten Blick nach einer locker angenehmen Vereinbarung klingt, kann aber auch Nachteile für Teilzeitarbeiter bereithalten. Denn: diese Art der Teilzeitbeschäftigung braucht viel finanzielle Planung, damit die schwankenden Arbeitsstunden und Einkünfte nicht zur permanenten Belastung werden. Achte in deinem Vertrag daher zumindest auf festgesetzte Mindestarbeitsstunden pro Woche, damit du eine geregelte Basis haben.

Die Flexibilisierung von Arbeitszeiten wird im modernen Wirtschaftsleben als übergreifendes Prinzip von der Ausnahme zur Regel. Die Unternehmen gehen zunehmend dazu über, statt komplizierter und lückenloser Arbeitszeitregelungen einige wenige Grundsätze nach dem Maßstab betrieblicher Ergebnisorientierung zu formulieren. Der Mitarbeiter genießt den weiten Rahmen einer Vertrauensarbeitszeit und unterliegt somit kaum noch zeitlichen Bewegungseinschränkungen, oft nicht einmal mehr einer Anwesenheitspflicht. Dennoch: dein wöchentliches Arbeitsausmaß bedarf immer der Schriftform, da es sich sonst nach Rechtsprechung lediglich um gesetzwidrige „Arbeit auf Abruf“ handelt.

 

Der richtige Umgang mit Teil-Zeiten

In Sachen Arbeitsstunden gibt es für Teilzeitarbeiter einiges zu beachten. Die wichtigsten Tipps zu deiner Handhabung der Arbeitszeit findest du hier:

Umgang mit Mehr- und Überstunden

Wer in Teilzeit beschäftigt ist und länger arbeiten muss als ausgemacht, leistet Mehrstunden. Sind das insgesamt mehr als 40 Stunden pro Woche, zählen diese als Überstunden. Mehrstunden, über die du deinen Arbeitgeber frühestmöglich informieren musst, sollten dabei die Ausnahme bleiben!

Bezahlung der Zusatzarbeit

Es gilt grundsätzlich ein gesetzlicher Zuschlag von 25 Prozent des auf die Arbeitsstunde entfallenden normalen Entgelts. Die Mehrarbeitsstunden können aber auch durch einen Zeitausgleich aufgehoben werden. Hast du regelmäßig Mehrstunden geleistet, muss das übrigens auch bei Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld berücksichtigt werden – außer es wurde für die Mehrarbeit Zeitausgleich vereinbart.

Nein-Sagen zu Mehrstunden

Teilzeitbeschäftigte müssen nur dann Mehrarbeit leisten, wenn dieser keine wichtigen Gründe entgegenstehen, etwa Kinderbetreuungspflichten oder ein Arzttermin. Bei Elternteilzeit sind Mehrstunden überhaupt nicht verpflichtend.

Aufstocken der Teilzeit

Sprich mit deinem Betriebsrat, sobald du mehr Stunden arbeiten willst. Sollte in deinem Unternehmen eine Stelle mit höherem Arbeitszeitausmaß frei werden, hat dein Arbeitgeber dich zu informieren.

Arbeitszeit verringern

Egal ob du deine Arbeitszeiten erhöhst oder reduzierst, du musst die Änderungen der Arbeitszeiten in Vereinbarung mit der Chefetage schriftlich festhalten.

Gleitzeit

Die Flexibilisierungsmodelle sind während der letzten 30 Jahre immer vielfältiger geworden. Gleitzeitregelungen sind heute weit verbreitet und werden häufig mit Teilzeitmodellen kombiniert. Definiert ist eine Kernzeit, zu der ein Arbeitnehmer anwesend sein muss, z.B. von 10 bis 14 Uhr, sowie eine feste Bandbreite der täglich möglichen Arbeitszeit, z.B. von 6 bis 20 Uhr.

Arbeitszeitkonten

Noch offener wird die individuelle Arbeitszeitgestaltung durch die Einrichtung von Arbeitszeitkonten. So wird in einem Jahresarbeitskonto mit dem Arbeitgeber eine bestimmte Anzahl von Arbeitsstunden pro Jahr festgelegt. Wer am Anfang viel arbeitet, spart sich somit mehr Freizeit an. Langzeit- oder sogar Lebensarbeitskonten ermöglichen auch den schnellen Umstieg von Teilzeit- auf Vollzeitbeschäftigung und umgekehrt. Auch eine mehrmonatige Freistellungsphase, ein Sabbatical während der Karriere, wird planbar.

 

Urlaub und Feiertage in der Teilzeit

Als Teilzeitarbeiter hast du relational den gleichen Anspruch auf Urlaub wie jeder Vollzeitbeschäftigter, weshalb auch du auf eine kollegiale Urlaubsplanung im Büro achten solltest. Analog zur Gehaltsberechnung wird dein Urlaubsanspruch in Proportion zum Ausmaß deiner Beschäftigung berechnet. Ganz nach dem klassischen Ausfallprinzip hast du auch in Teilzeit ein Recht auf arbeitsfreie gesetzliche Feiertage. Sollte also ein Feiertag genau auf deinen Arbeitseinsatz fallen, dann muss dieser nicht eingearbeitet werden. Wichtig ist hier im Streitfall nun wieder, dass du zuvor deine Arbeitszeiten und die Lagerung dieser schriftlich festgehalten hast.

 

Zu zweit in die Vollzeitbeschäftigung: Job-Sharing

Eine weitere Art der etablierten Teilzeitarbeit ist das Job-Sharing. Zwei Arbeitnehmer teilen sich eine volle Arbeitsstelle und somit auch Verdienst, Sozialleistungen und Urlaubsanspruch. Bei der Verteilung der Arbeitszeit muss der Arbeitgeber die Absprache der beiden Job-Sharer akzeptieren und darf nur als Schlichtungsinstanz wirken. Für jeden Vertretungsfall muss eine neue Vereinbarung getroffen werden. Eine allgemeine Vertretungspflicht besteht nur in Ausnahmefällen.

 

Bildnachweis: AndreyPopov/Quelle: www.istockphoto.com

Disclaimer: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Die in diesem Artikel veröffentlichten Rechtsgrundlagen sind sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Korrektheit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr wird nicht übernommen. Insbesondere übernimmt die Stepstone Österreich GmbH keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der angebotenen Inhalte entstehen.