Arbeitnehmerveranlagung

Wer schlau ist, holt sich Hunderte Euro zurück


02.02.2021

2021 ist vorbei. Damit hast du als Arbeitnehmer jetzt auch die Möglichkeit, dir Geld vom Finanzamt zurückzuholen. Wie das funktioniert? Mit der Arbeitnehmerveranlagung. Wir haben alles, was du dafür wissen musst, für dich zusammengefasst – inkl. der neuen Regelungen bezüglich Homeoffice.

Inhaltsverzeichnis

Definition: Was ist eine Arbeitnehmerveranlagung?
Termine und Fristen
Antragslose Arbeitnehmerveranlagung – was ist das?
Wo kann ich die Arbeitnehmerveranlagung beantragen?
Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung
Etwas vergessen: Kann Ich die Arbeitnehmerveranlagung zurückziehen und korrigieren?

 

Definition: Was ist eine Arbeitnehmerveranlagung?

Mittels der Arbeitnehmerveranlagung können etwaige Steuervorteile geltend gemacht werden, die in sehr vielen Fällen zu einer Lohnsteuergutschrift führen. Wie das funktioniert? Generell wird in Österreich die Lohnsteuer so berechnet und vom jeweiligen Gehalt monatlich abgezogen, als ob jemand das gesamte Jahr gleich viel verdient hat.

Das Einkommen kann jedoch schwanken, beispielsweise auf Grund eines Jobwechsels oder einer Gehaltsanpassung etc. Zudem können auch bestimmte Absatzbeträge und Kosten geltend gemacht werden, die die Steuerschuld verringern. All dies wird mittels Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt. Solltest du also zu viel bezahlt haben, kannst du dir hiermit Geld vom Finanzamt zurückholen.

 

Unterschied zur Einkommenssteuererklärung

Die Arbeitnehmerveranlagung ist – wie der Name bereits sagt – für Arbeitnehmer gedacht, also Personen, die in einem unselbstständigen Arbeitsverhältnis tätig sind. Du bist selbstständig bzw. hast dein eigenes Unternehmen, so musst du nach Abschluss des jeweiligen Geschäftsjahres eine Einkommenssteuererklärung ausfüllen und einreichen. Diese ist dann auch Grundlage zur Berechnung deiner Steuervorauszahlungen bzw. ermittelt, ob du Steuern nachzahlen musst oder eine Einkommenssteuergutschrift erhältst.

 

Unterschied freiwillige und verpflichtende Arbeitnehmerveranlagung

In den meisten Fällen ist die Arbeitnehmerveranlagung freiwillig. Das bedeutet, du kannst das durchführen und eventuell Geld vom Finanzamt zurückbekommen, musst das jedoch nicht machen. Es gibt jedoch Fälle, in denen die Arbeitnehmerveranlagung verpflichtend ist: zum Beispiel, wenn du in einem Kalenderjahr gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Bezüge erhalten hast oder Absetzbeträge zu Unrecht geltend gemacht wurden.

 

Termine und Fristen

Ab wann kann ich die Arbeitnehmerveranlagung machen?

Theoretisch ist die Einreichung der Arbeitnehmerveranlagung bereits zu Beginn des darauffolgenden Jahres möglich. Voraussetzung ist jedoch, dass dein Lohnzettel für das Jahr vorliegt. Dafür hat dein Arbeitgeber normalerweise bis Ende Februar des Folgejahres Zeit –  heuer ist es der 1.3.2022. Sobald diese vorliegen, kann die Berechnung der etwaigen Steuergutschrift berechnet werden.

 

Wie lange habe ich Zeit für die Arbeitnehmerveranlagung?

Die Arbeitnehmerveranlagung kann innerhalb von fünf Jahren durchgeführt werden. Das bedeutet, wenn du bisher noch keine gemacht hast, kannst du diese heuer (2022) für die Jahre 2017-2021 durchführen. Die Arbeitnehmerveranlagung des letzten Jahres (2021) kannst du bis Ende Dezember 2026 einreichen.

 

Wann wird sie ausbezahlt?

Theoretisch hat das zuständige Finanzamt sechs Monate Zeit für die Bearbeitung deiner Arbeitnehmerveranlagung. In den meisten Fällen geht das jedoch deutlich schneller. Du erhältst einen Bescheid, sobald die Berechnungen abgeschlossen sind. Wenn du den Bescheid erhalten hast, ist der darauf ausgewiesene Betrag in der Regel innerhalb einer Woche auf deinem Konto.

 

Antragslose Arbeitnehmerveranlagung – was ist das?

Seit 2017 gibt es die Möglichkeit, die Arbeitnehmerveranlagung automatisch durchführen zu lassen – das versteht man unter antragsloser Arbeitnehmerveranlagung. Damit soll der Verwaltungsaufwand für Arbeitnehmer minimiert werden. Die automatische Arbeitnehmerveranlagung wird in der zweiten Jahreshälfte des Folgejahres durchgeführt, sofern nicht bis 30. Juni eine Steuererklärung abgegeben wird. Drei Voraussetzungen müssen für die Durchführung der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung erfüllt sein:

  • wenn anzunehmen ist, dass im Vorjahr nur lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen wurden
  • wenn es zu einer Steuergutschrift kommt
  • wenn nicht anzunehmen ist, dass noch Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Freibeträge/Absetzbeträge geltend gemacht werden.

Auch wenn eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung erfolgt ist, hast du dennoch die Möglichkeit, innerhalb von fünf Jahren zusätzliche Kosten geltend zu machen, wie beispielsweise Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen.

 

Wo kann ich die Arbeitnehmerveranlagung beantragen?

Grundsätzlich ist die Arbeitnehmerveranlagung online über FinanzOnline durchzuführen. Dort hast du eine Übersicht über die letzten Steuererklärungen und sehen, welche Anträge du noch durchführen kannst. Der Vorteil der Online-Beantragung ist zudem, dass du nach Eingabe aller Daten bereits berechnen kannst, wie hoch deine Steuergutschrift (vermutlich) sein wird. Zudem erwartet dich auf FinanzOnline ein neuer „Steuerassistent“, der dich intuitiv durch die Arbeitnehmerveranlagung führt und dich durch Beantwortung einiger Fragen genau zu jenen Feldern der Steuererklärung führt, die für dich relevant sind. Solltest du dennoch das Formular in Papierform bevorzugen, kannst du dieses direkt beim Bundesministerium für Finanzen bestellen.

Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung

Mag. Andrea Feuerstein, Steuerfachfrau beim Steuerberatungsunternehmen KPS, hat einige Tipps für deine Arbeitnehmerveranlagung zusammengefasst:

1. Mach deine Arbeitnehmerveranlagung – auch wenn du keine Ahnung hast.

Auch wenn du dich in den letzten Jahren nicht darum gekümmert hast, eine Arbeitnehmerveranlagung lohnt sich in den meisten Fällen. Sie kann bis zu fünf Jahre rückwirkend eingereicht werden – und selbst, wenn nur 200 Euro pro Jahr herausschauen, hast du auf einen Schlag gleich tausend Euro mehr im Börsel.

 

2. Setz ab, was geht.

Es gibt drei große Kategorien: Werbungskosten, also alle Ausgaben, die in Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit stehen, aber auch mit Weiterbildung, Umschulungen oder der Arbeitssuche. In diese Kategorie fallen etwa der neue Computer, Reisekosten und Kilometergeld, Fachliteratur, Kurskosten, Büromaterialien oder auch die Grundgebühr fürs Handy. Auch die Kosten für Bewerbungsgespräche (Fahrtkosten, Übernachtungskosten) können als Werbungskosten abgesetzt werden.

In die zweite Kategorie fallen Sonderausgaben, etwa Kirchenbeiträge, Spenden oder Kosten für den*die Steuerberater*in.

Die dritte Kategorie schließlich sind die außergewöhnlichen Belastungen, die besonders junge Familien und all diejenigen Menschen treffen, die an einer chronischen Krankheit leiden. Abgesetzt werden können hier etwa Kosten für Zahnarzt, Heilbehelfe, Medikamente oder Physiotherapie. Auch Kinderbetreuungskosten können in bestimmten Fällen abgesetzt werden.

 

3. Sammle Belege.

Alles, was du absetzt, musst du glaubhaft machen bzw. belegen können. Rechnungen, Quittungen und Bankauszüge sind sieben Jahre aufzubewahren, wenn das Finanzamt nachfragt.

 

4. Manchmal reicht auch einfach nur ein Kreuz.

Viele Arbeitnehmerveranlagungen bringen schon etwas, wenn man einfach nur die richtigen Kästchen im Formular ankreuzt. So gibt es etwa den Kinderfreibetrag, den Alleinverdienerabsetzbetrag oder den Pensionistenabsetzbetrag.

 

5. Wer pendelt, spart.

Wer mehr als 20 km in die Arbeit fährt, hat Anspruch auf die Pendlerpauschale, abhängig von der Kilometerdistanz und der Zumutbarkeit einer Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Das BMF bietet hierzu extra einen eigenen Pendlerrechner an, mit dem der eigene Anspruch ausgerechnet werden kann.

 

6. NEU: Homeoffice absetzen!

2021 haben die Sozialpartner im Rahmen des Homeoffice-Pakets verhandelt, dass es einen Kostenersatz pro Homeoffice-Tag gibt. So kann der Arbeitgeber Zahlungen an seine Arbeitnehmer steuer- und beitragsfrei leisten und zwar mit maximal 3 Euro pro Homeoffice-Tag (für maximal 100 Tage, also es ist ein Maximalbetrag von 300 Euro im Jahr möglich).

Du hast mit deinem Arbeitgeber kein Homeoffice-Paket vereinbart und erhältst diese Zahlungen nicht? Dann hast du die Möglichkeit, diesen Betrag für Strom, Heizung, anteilige Miete und digitale Arbeitsmittel (Telefon, Internet, Laptop/PC) im Rahmen deiner Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend zu machen. Auch hier gilt: max. 3 Euro pro Homeoffice-Tag für max. 100 Tage, also 300 Euro maximal.

Dein Arbeitgeber zahlt weniger als 3 Euro pro Homeoffice-Tag? Hier gelten zwei verschiedene Regelungen:

  • Wenn du mehr als 100 Tage im Homeoffice gearbeitet hast, können mit dem geringeren Betrag auch mehr als 100 Tage bezahlt werden (bis zu einem Maximalbetrag von 300 Euro). Also zahlt dein Arbeitgeber beispielsweise 2 Euro pro Homeoffice-Tag, so können insgesamt 150 Homeoffice-Tage berücksichtigt werden, um auf den Betrag von 300 Euro zu kommen (vorausgesetzt, du hast auch so viele Tage im Homeoffice gearbeitet).
  • Du erhältst weniger als 3 Euro pro Homeoffice-Tag und hast nicht mehr als 100 Tage im Homeoffice gearbeitet? Dann kannst du dir die Differenz zu den 300 Euro über die Werbungskosten in der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen. Hier ein Beispiel: Du hast 100 Tage im Homeoffice gearbeitet und dein Arbeitgeber zahlt dir 2 Euro pro Homeoffice-Tag. Damit erhältst du von deinem Arbeitgeber eine Homeoffice-Pauschale von 200 Euro. Die restlichen 100 Euro (also die Differenz zu den 300 Euro maximal) kannst du in den Werbungskosten in deiner Arbeitnehmerveranlagung aufnehmen.

 

6. Informiere dich.

Ob bei Steuerberater*innen oder online, wer viel weiß, kann viel gewinnen. Das BMF ist benutzerfreundlich und liefert für alle Fragen rund um Absetzposten und Arbeitnehmerveranlagung generell weiterführende Hintergrundinformationen. Die Arbeiterkammer gibt für jährlich aktualisierte Leitfäden für die Arbeitnehmerveranlagung heraus – die vor allem deshalb wertvoll sind, weil sich die diesbezüglichen Bedingungen laufend ändern, und was im einen Jahr einen Steuervorteil bringt, kann im nächsten Jahr bereits obsolet sein.

 

7. Scheue dich nicht, Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Eine Arbeitnehmerveranlagung kann Zeit kosten – und leicht verliert man den Überblick. Die Expert*innen von der Arbeiterkammer können erstes Licht ins Dunkel bringen – und für Spezialfälle holen Steuerberater*innen am Ende am meisten heraus. Keine Angst vor hohen Kosten: Den ersten Beratungstermin bieten alle Steuerberater*innen kostenlos an. Und bringen damit am Ende mehr Geld ein, als sie kosten.

 

Etwas vergessen: Kann Ich die Arbeitnehmerveranlagung zurückziehen und korrigieren?

Wenn es sich um eine freiwillige Arbeitnehmerveranlagung handelt, kannst du die Arbeitnehmerveranlagung auch zurückziehen. Wenn du also beispielsweise keine Steuergutschrift erhältst, sondern eine Steuernachzahlung erforderlich ist. Kannst du den Antrag zurückziehen und die Nachzahlung ist damit aufgehoben.

Solltest du in deiner Arbeitnehmerveranlagung etwas vergessen haben, beispielsweise zusätzliche Belastungen, die du gerne noch geltend machen möchtest bzw. die du noch nicht berücksichtigt hast, so ist dies auch nachträglich noch möglich. Hier gilt es jedoch, Fristen einzuhalten: innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides.

 

Disclaimer: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Die in diesem Artikel veröffentlichten Rechtsgrundlagen sind sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Korrektheit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr wird nicht übernommen. Insbesondere übernimmt die Stepstone Österreich GmbH keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der angebotenen Inhalte entstehen.

 

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